Die vielen Prozesse der Versicherungen lassen nicht nur den Schluss zu, dass es vielen Versicherungen egal ist, was Recht und Gesetz ist, sondern dass sich dieser permanente Rechtsbruch lohnt. So nach dem Motto, auf einen verlorenen Prozess kommen 100 Vorgänge, bei denen sich der Betroffene nicht wehrt. Imageverluste scheinen egal zu sein.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass „wild gewordene“ Rechtsabteilungen und unseriöse Anwälte sich sagen: „Hauptsache Klagen, denn davon leben wir“.
In großen Konzernen ist die Kommunikation zwischen einzelnen Abteilungen oft so schlecht, dass Marketingabteilungen sich über Umsatzrückgänge und Imageschäden wundern, teure Kampagnen starten um dem entgegen zu wirken, während die Schadensteams alles daran setzen, Kunden zu vergraulen und man von dort auch mal den Satz hören kann, dass es nicht schlimm sei einen Kunden zu verlieren.
Die Abteilung, die für die Kostenkontrolle zuständig ist, rauft sich in der zwischen Zeit die Haare, weil sowohl die Kosten für Rechtsstreitigkeiten steigen als auch die Werbeausgaben.
Vor diesem Hintergrund wird es schnell klar, dass es kaum einen Sinn macht, sich bei einer gekürzten Rechnung bei dem Sachbearbeiter zu beschweren, denn der ist auf die Schiene eingeschworen, sparen egal was es kostet. Seine Abteilung steht gut da, seine Kosten sind niedrig. Kosten der Rechtsabteilung stören die Schadenabteilung in der Regel nicht.
In der Vergangenheit bin ich oft folgendermaßen vorgegangen, wenn eine meiner Rechnungen gekürzt worden ist.
- Schreiben an den Sachbearbeiter unter Angabe der Schadennummer, in dem ich dargelegt habe, dass nicht meine Rechnung gekürzt worden ist, sondern die Leistung, die der Kunde von der Versicherung erhält.
- Schreiben an den Vorstand, in dem ich diesem bescheinige, dass er das Recht hat, seine Kunden vor den Kopf zu stoßen und ich mich mit beigefügten Musterschreiben an den Kunden wenden werde, um den Restbetrag dort beizutreiben. Nur für den Fall, dass der Versicherung dies nicht Recht sein sollte, gebe ich eine Frist von 14 Tagen. Ich bitte höflich darum, den Kunden darüber aufzuklären, dass meine Rechnung nicht völlig ausgeglichen ist, denn ich werde auf jeden Fall beim Kunden beitreiben. In diesem Schreiben nenne ich meine Rechnungsnummer und das Kennzeichen des Fahrzeuges, keine Schadensnummer.
Meistens erhielt ich 2 Antworten, die 1. vom Sachbearbeiter, in dem der Standartsatz steht:
„Auf Grund Ihres Schreibens sehen wir keine Veranlassung, unsere bisherige Abrechnung zu korrigieren“. Diese Antwort traf meistens nach wenigen Tagen ein.
Etwa eine Woche später gab es eine neue Antwort, in der mir mitgeteilt wird, dass der Differenzbetrag angewiesen worden sei, natürlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und zur Vermeidung eines Rechtsstreits.
Haben noch andere ähnliche Erfahrungen gemacht?
Hat mir viel Ärger eingebracht, denn beliebt macht man sich so nicht. Auf der anderen Seite musste ich erst einmal Klagen um an mein Geld zu kommen.
Hallo Frau Gladel. Ich hab das aufgegeben. Was hab ich mir für Mühe gemacht die HUK zu überzeugen dass sie falsch liegt – vergebens. So in etwa wie Sie auch. Die Tage hatte ich mal wieder so eine „alte“ Akte in der Hand und habe nachgelesen. Was für eine grandiose Zeitverschwendung! Und was für ein geringer Erfolg!
Nein – so geht’s nicht mehr. Es wird sofort geklagt, unverzüglich!
Gegen den VN und die HUK. Ich nehme gar keine Aufträge mehr von HUK-Geschädigten an, wenn die mir nicht die vollständige (ladungsfähige) Anschrift des Verursachers nennen können. Erst wenn die vorliegt werde ich tätig.
In dem Fall in dem der Verursacher bei der HUK versichert ist, wird dann sofort ein gesonderter Vorgang zwecks Klage angelegt. Das ist hier auch schon alles rationalisiert.
Aber leider – die Zahl der HUK-Versicherten ist offenbar im Steigen begriffen, so der hiesige Eindruck. Damit steigt hier auch der Kostenaufwand der sich dann letztendlich auch in den verrechneten Honoraren wieder findet.
Ich werde den HUK-bedingten Mehraufwand einmal betriebswirtschaftlich untersuchen – wenn ich Zeit hab.