Folgendes durchaus freundliches Schreiben habe ich erst kürzlich per Mail erhalten:
Betrifft: Gutachten Nr. xxxxxxx
Sehr geehrter Herr Hiltscher,
Sie haben für unseren Kunden am 07.09.2006 ein Gutachten erstellt.
Wäre es möglich, das Sie uns die von Ihnen erstellten Foto´s per E-Mail zukommen lassen?
Bitte übersenden Sie die Foto´s an obige Adresse.
Für etwaige entstehende Kosten kommen wir natürlich auf.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüssen!
Allianz Kraft-Schaden München
YX
Dieselstr. 8
85774 Unterföhring
Um meine Reaktion verstehen zu können, sei gesagt, dass
1. Die Fa. Allianz den 2. Lichtbildersatz trotz einschlägiger u. ständiger Rechtsprechung nicht bezahlen will u. die Rechnung dementsprechend kürzt. Es muss also jedesmal wieder (erfolgreich aber mühsam) geklagt werden.
2. Die Fa. Allianz nicht mein Auftraggeber für dieses GA war und ein ordentlich arbeitender SV nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis des Auftraggebers, an Dritte jedwelche Unterlagen auszuhändigen hat.
3. Die Fa. Allianz ein Originalgutachten mit aussagefähigen Lichtbildern hat und Lichtbilder in digitaler Form wahrscheinschlich missbräuchllich in die Internetbörsen stellen will zum Nachteil des Geschädigten und evtl. zum Nachteil des Sachverständigen wegen angestrebter Restwertregresse.
4. Die Fa. Allianz zwar SV Leistungen bestellt, aber dann bei Rechnungslegung selber bestimmen will was sie zu zahlen bereit ist.
5.Dass ich für Leute welche die gesetzlichen und ethischen Regeln mit Füssen treten nicht arbeite, liegt auf der Hand.
Meine Antwort:
Sehr geehrte Frau XY,
Ihre Anfrage habe ich zur Kenntnis genommen.
Es ist nicht möglich Ihnen Photos in digitaler Form in der Sache xxxx zukommen zu lassen aus folgenden Gründen:
Ihr Arbeitgeber ist nicht der Auftraggeber des GA Nr.xxx, trotzdem versuchen Sie wissentlich digitale Lichtbilder auf eine Art zu bekommen welche von mir eine strafbare Handlung abverlangt.
Es ist also nur möglich dass mein Auftraggeber dies veranlasst.!
Sollte mein Auftraggeber damit einverstanden sein, (das haben Sie zu veranlassen) werde ich Ihren Arbeitgeber selbstverständlich, aber gegen Vorkasse digitale Lichtbilder auf CD gebrannt übermitteln. Dies wird aber nicht ohne vorherige Aufklärung meines Auftraggebers , was Versicherungen mit Lichtbildern in digitaler Form anstellen u bezwecken erfolgen.
Vorkasse wird deshalb bei der Fa. Allianz verlangt weil, Ihr Arbeitgeber zwar Leistungen bestellt und verspricht auch diese zu bezahlen, aber dann bei Rechnungslegung bestimmen will, was er bereit ist zu bezahlen.(Es ist noch eine Rechnung SV Verfahren Obmann offen)Dieses Kasperletheater mache ich nicht noch einmal mit.
Auch müßte Ihnen noch das Originalgutachten mit den Lichtbildern vorliegen. Sie ,( die Allianz) behaupten ja immer bei den Kürzungsschreiben wenn es um die Bezahlung des 2. Lichtbildersatzes geht, dass man bei Bedarf die Originallichtbilder von der Versicherung wieder erhalten kann u. anfordern kann. Dann fordern Sie doch mal an.
Aus oben genannten Gründen werden Sie evtl. verstehen, dass ich für die Fa. Allianz nicht noch einmal tätig werde.
Mit freundlichen Grüßen
Franz Hiltscher
Gut gemacht! Aber Tatsache ist Sie haben schon für die Allianz kostenlos den Brief geschrieben und Ihr Arbeitszeit geleistet.
Ich denke man sollte solche Briefanfragen einfach unbeachtet lassen und den Geschädigten sofort auffordern über RA Klage einzureichen.
Diese Firma hat 1991 den Ausspruch schriftlich verkündet, „Diese Wegelagerer müssen wir ausschalten“.
Wer eine solche Geschäftspolitik betreibt gehört wegen jeder Kleinigkeit vors Gericht gestellt.
Diese Mitarbeiterin der Allianz sollte sich hier mal eine Scheibe von anderen Versicherern abschneiden. Diese fragen nicht persönlich nach digitalen Bildern nach, die schicken einen angeblich neutralen SV vor, der im Auftrag von xy eine unabhängige Unfallrekonstruktion ausarbeiten soll. Das man dann im Nachhinein seine Bilder bei cartv und AutoOnline wieder findet, sollte jedem wirklich neutral arbeitendem SV bewusst sein. Das diese Bilder per Mail oder auf CD angefordert werden hat den Hintergrund, dass die Originalgutachten mittlerweile eingescannt werden und so erheblich an Qualität verlieren um höchstmögliche Angebote zu realisieren. Zumindest um den neutralen Anschein zu erwecken. Das hier die Bieter den Versicherern nahe stehen, sollte jedem klar sein.
Da aber durch dieses Erschleichen der Bilder Urheberrechte eklatant mit Füssen getreten, der Geschädigte mit unerlaubten Mitteln übervorteilt werden soll, interessiert die Assekuranz keinen Deut. Im Gegenteil, dieses Vorgehen finden sie unter dem Vorwand der Schadensminderungspflicht sogar legitim und der Zweck heiligt bekanntlich die Mittel. Aber wehe du als Geschädigter gibst nicht an, dass dein Fahrzeug mal hinten rechts einen Platten hatte…
Warum schickt man dem Versicherer, nachdem er die – urheberrechtlich geschützten Bilder – in einer Restwertbörde veröffentlicht hat, nicht eine (anwaltliche) Abmahnung? Das würde zum Schadensersatzanspruch für die Nutzung der Bilder führen und am Ende zu einem pädagogischen Efffekt – weil der Anwalt für die Abmahnung ja nun zusätzlich liquidiert.
Und natürlich auch zu einem hämischen Grinsen. 😉