Quelle: RP Online vom 22.11.2009
Millionen Deutsche können Verbraucherschützern zufolge als Konsequenz aus einem wegweisenden Urteil Geld von ihrer Versicherung zurückverlangen. Das Landgericht Hamburg erklärte mehrere Vertragsklauseln zur vorzeitigen Kündigung von Kapitallebens- und Rentenversicherungen für ungültig.