Mich erreichte ein Schreiben der Schadenaußenstelle Mannheim der HUK-Coburg vom 10.6.2010. Dieses Schreiben war an ein Sachverständigenbüro gerichtet. Bis auf die persönlichen Daten gebe ich das Schreiben hier wieder.
„Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Versicherungsnehmer hat uns Ihr Schreiben vom 28.5.2010 vorgelegt.
Wir bitten von diesem Vorgehen künftig abzusehen, da wir den Kunden gebeten haben uns Ihre Schreiben unbeantwortet herzuleiten.
Im Übrigen dürfen wir darauf hinweisen dass Sie keinen Direktanspruch an den Versicherungsnehmer haben, Ihr Auftraggeber ist der Geschädigte, dieser hat die Forderung an uns und nicht an den Versicherungsnehmer abgetreten. Einen Direktanspruch gegenüber des Versicherungsnehmers hat nur Ihr Kunde.
Wenden Sie sich wegen Ihrer Forderung an Ihrem Auftraggeber.
Mit freundlichen Grüßen
HUK-Coburg Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse
kraftfahrender Beamter Deitschlands a.G. in Coburg
Ihr Schaden-Team“
So das Original-Schreiben. Ich betone hier noch einmal, dass das Schreiben tatsächlich diese Fehler aufweist. Die Kopie des Schreibens ist hinterlegt. Original des Schreibens ist bei dem Sachverständigenbüro in Hessen.
Schreibfehler können passieren. Dafür sind wir alle Menschen und Menschen machen Fehler. Aber auf meinem Schreibprogramm wurden die grammatikalischen Fehler angezeigt, so dass die Möglichkeit der Korrektur besteht. Aber nicht nur die grammatikalischen Fehler, sondern auch die inhaltlichen lassen einen erschrecken. Wieso hat der Kunde des Sachverständigen, also der Geschädigte, seine Forderung an die HUK-Coburg abgetreten? An die HUK-Coburg ist gar nichts abgetreten worden. Abgetreten sind durch Abtretungsvereinbarung zwischen Geschädigtem und dem Sachverständigen die dem Geschädigten zustehenden Schadensersatzansprüche in Form der Sachverständigenkosten an den Sachverständigen, so dass dieser nunmehr forderungsberechtigt ist. Lediglich die Person des Gläubigers ist ausgetauscht worden, Anstelle des Geschädigten macht nunmehr der Sachverständige die Schadensersatzansprüche des Geschädigten in Höhe der Sachverständigenkosten geltend. Offenbar ist die Rechtsfigur der Abtretung der Außenstelle Mannheim nicht bekannt, wobei ein Blick ins Gesetz die Angelegenheit erleichtert. Eine Abtretung an den Versicherungsnehmer der HUK-Coburg macht gar keinen Sinn. Wie die Mitarbeiter der Schadenaußenstelle Mannheim darauf kommen, die Abtretung sei nicht an den Versicherungsnehmer erfolgt, bleibt Geheimnis in Mannheim. Offenbar ist den Mitarbeitern das gesetzliche Schuldverhältnis der unerlaubten Handlung nicht bekannt. Bei einem Verkehrsunfall haften Fahrer, Halter und Versicherung auf Grund gesetzlicher Bestimmungen. Dementsprechend richtet sich der Schadensersatzanspruch gem. §§ 823, 249 BGB i.V.m. 7, 17 StVG gegen Schädiger, Eigentümer und Versicherung. Es besteht sehr wohl ein Direktanspruch gegen den Schädiger, und damit gegen den VN der HUK-Coburg. Nicht umsonst sind hier genügend Urteile gegen den VN der HUK-Coburg eingestellt worden, mit denen der HUK-VN verurteilt wurde.
Wenn der Schadensersatzanspruch vom Geschädigten an den Sachverständigen abgetreten worden ist, ist der Sachverständige Inhaber der Forderung und nicht mehr der Kunde des Sachverständigen. Warum sollte er sich jetzt wieder an seinen Kunden wenden? Der Schädiger hat die Sachverständigenkosten in vollem Umfang auszugleichen, da sie nach ständiger Rechtsprechung des BGH Wiederherstellungskosten bzw. notwendige Rechtsverfolgungskosten sind, die vom Schädiger zu ersetzen sind.
Vielleicht tut eine Dekra-Zertifizierung der Schadenaußenstelle gut? Weniger daran denken, Partnerwerkstätten zu zertifizieren als vielmehr die eigenen Schadenaußenstellen und ihre „Schaden-Teams“.
Ich habe schon Schreiben bekommen, in denen davon die Rede war, dass die Haftpflicht nicht mit meinem Haus zusammenatbeitet, weshalb die Regulierung des Anspruchs veweigert wird. Nett fand ich auch, dass man mir mitteilte, ich hätte prinzipiel kein Klageerwiderungsrecht.
Wir sehen die Not der Versicherungen ist groß, es reicht noch nicht mal für gut ausgebildete Sachbearbeiter.
„….da wir den Kunden gebeten haben uns Ihre Schreiben unbeantwortet herzuleiten.“
Guter Rat, am besten auch mit Mahnbescheid, Klageschrift, Säumnisurteil und Vollstreckungsbescheid so verfahren, ungeöffnet an die Versicherung senden (besser nicht öffnen, könnte den VN erschrecken). Der dann folgende Vollstrecker wird sicher auch ungeöffnet bleiben, aber kaum an die Versicherung geschickt werden können.
Alle Aktivitäten der HUK-COBURG verdeutlichen, dass man die versicherungsunabhängigen Kfz-Sachverständigen über alle Maßen provozieren will, um daraus Honig zu schöpfen.
Also mit Gelassenheit und dem erforderlichen Augenmaß diesen Attacken begegnen. Wir brauchen uns nicht auf dieses fragwürdige Niveau drücken lassen.
Es geht auch besser mit Sachlichkeit und Höflichkeit.Mit der Brechstangenstrategie funktioniert auf Dauer nichts.
Überlassen wir diese Strategie deshalb lieber der HUK-Coburg und ihrem hörigen Anhang. Dieser Anhang ist das eigentliche Problem und das Geschwür, was zum Himmel stinkt. Aber das Geruchsempfinden der HUK-COBURG-Strategen scheint nicht mehr ausreichend zu funktionieren und auch das ansonsten in der Sache förderliche Wahrnehmungsvermögen scheint erheblich gelitten zu haben.
Mit besten Grüßen
J.U.
Hallo J.U.
da stimme ich Ihnen zu.
Gesetzestreue, Stil und ein gerüttelt Mass an Gelassenheit sind die Tugenden,die wir jetzt beherzigen sollten;
sine ira et studio.
MfG Peter
Hallo Peter Pan,
ich glaube nicht, dass die HUK-Coburg mit ihren Aktionen die versicherungsunbhängigen Kfz-Sachverständigen über alle Maßen provozieren will, um daraus Honig zu schöpfen. Nein, ich bin der Meinung, das Urheberrechtsurteil und die damit genommene Möglichkeit des Einstellens der Lichtbilder in Internetrestwertbörsen hat die HUK-Coburg ins Mark getroffen. Sie will mit aller Macht – zugegebenermaßen übereilt – an den Möglichkeiten der Onlinerestwertbörsen festhalten, zum einen weil längerfristige Verträge mit den Onlinebörsen sie bindet, zum anderen weil Schadenseinsparungen in erheblicher Höhe verloren gehen?
Ich bin zwar auch für Sachlichkeit. Höflichkeit gegenüber der Coburger Versicherung muss allerdings nicht an den Tag gelegt werden. Anstand, der ist gefragt. Aber unsachliche, verletzende Beiträge oder Kommentare habe ich hier allerdings nicht entdeckt.
Lasst uns daher mit Anstand Meinungen austauschen, um die unsinnige Onlinerestwertbörse, die sogar vom BGH als nicht entscheidend eingestuft wurde, auf den Müll der Geschichte zu bringen. Gleichzeitig sollten wir auch unsere Kollegen darauf aufmerksam machen, welche Konsequenzen sich aus einer Zustimmung ergeben, immer im sachlichen, anständigen, aber bestimmten Ton. Wir haben die HUK-Coburg jetzt dort in einer Situation, in der sie die unabhängigen Sachverständigen bittet. Wann hat es das zum letzten Mal gegeben?
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Einfügen: Briefumschlag von HUK, Nachgebühr EUR 1,09
Ihre Email, damit ich den Umschlag scannen kann.
Wie wo muss ich für Ihre Post Nachgebühr zahlen?
Um Antwort wird gebeten. Danke.
M. f. G.
Scheer
Nr,: 537 / 435229-Y