Nach Vorratsdatenspeichergesetz auch Uniwagnisdatei verfassungswidrig?

Karlsruhe kippt die Vorratsdatenspeicherung

APN/AFP

Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung für null und nichtig erklärt. Dem Urteil zufolge verstößt es gegen das vom Grundgesetz geschützte Fernmeldegeheimnis. Überraschend ordneten die Karlsruher Richter daher die unverzügliche Löschung aller bisher gesammelten Verbindungsdaten von Telefonkunden und Internetnutzern an. Damit hatte die mit fast 35.000 Unterzeichnern bisher größte Massenklage in Karlsruhe einen unerwartet deutlichen Erfolg.

So war die heutige Schlagzeile in den Medien, nachdem das Bundesverfassungsgericht das Urteil zur Verfassungswidrigkeit des Gesetzes über die Vorratsdatenspeicherung gefällt hatte.

Eine solch umfassende Datenspeicherung auf Vorrat ist nicht schlechthin verfassungswidrig, wie der scheidende Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier bei seiner letzten großen Urteilsverkündung hervorhob. Nötig ist dafür aber ein völlig neues Gesetz, für das die Karlsruher Richter strenge Auflagen machten. So muss die Sicherheit der gespeicherten Daten mit wesentlich schärferen Bestimmungen geschützt werden. Vor allem aber dürfen sie von den Sicherheitsbehörden nur noch bei begründetem Verdacht auf schwerste Straftaten, konkreter Gefahr für Leib und Leben oder Bestand und Sicherheit des Landes abgerufen werden. Und auch dann muss die Entscheidung laut Urteil unter Richtervorbehalt stehen. Zudem müssten die Betroffenen nachträglich informiert werden.

Es werden aber nicht nur Daten von Telefonaten, SMS etc. auf Vorrat gespeichert. Was ist mit den von den KFZ-Haftpflichtversicherern gespeicherten Daten in der sog. HIS-Datei (Uniwagnis)?

Nach der heutigen Entscheidung des BVerfG. müßten im Erstrecht-Schluß diese von Privat veranlassten Datenspeicherungen ebenfalls verfassungswidrig sein, da erheblich in das Persönlichkeitsrecht des Kfz-Halters und Eigentümers eingegriffen wird und ohne seine Erlaubnis Daten gespeichert werden. Ich meine daher, dass auch die Uniwagnisdatei grundrechtswidrig ist.

Was ist Eure Meinung?

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2 Antworten zu Nach Vorratsdatenspeichergesetz auch Uniwagnisdatei verfassungswidrig?

  1. Werkstatt-Freund sagt:

    Hallo Willi,
    Telekom und Vodafone beginnen bereits damit, die gespeicherten Daten zu löschen und ab sofort keine Daten mehr an die Strafverfolgungsbehörden weiterzugeben. Wann beginnen die Versicherer mit der Löschung ihrer gespeicherten Daten in der his-datei (früher Uniwagnisdatei)?
    m.f.G. Werkstatt-Freund

  2. SV sagt:

    Mal was zur Schufa

    Über einen ständigen Online-Zugang bei „meineschufa.de“ (für 15,00 Euro einmalige Anmeldekosten) habe ich festgestellt, dass u.a. ein Konto dort hinterlegt war, zu dem die Bank nicht über die Berechtigung verfügte, einen Eintrag bei der Schufa zu veranlassen.
    Zum jeweiligen Eintrag bietet die Schufa eine Möglichkeit der direkten Mailzusendung an. Zunächst monierte ich zwei Eintragungen. Nach nicht mal 24 Stunden waren die beanstandeten Eintragungen seitens der Schufa immerhin gelöscht worden.
    Ob und wann eine Missachtung meines Willens durch meine Hausbank erfolgte, muss noch geklärt werden.

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