Nachtrag zum Beitrag: Wegen des Interessenkonflikts sollte der Schädiger bzw. sein Versicherer nicht gleichzeitig Ratgeber des Opfers sein.

Ergänzend zum o. g. Beitrag vom Montag, 16.04.2007, gibt es von den "Machern der Broschüre" zwei weitere Informative Broschüren aus dem Hause

Dignitas

Deutsche Interessengemeinschaft für Verkehrsunfallopfer e.V.

Landesarbeitsgemeinschaft NRW

Goethestraße 1

52349 Düren

Unfallopfer -was tun?.pdf

– Ein Leitfaden für Unfallopfer –

Kinder & Verkehr.pdf

Der Kinderunfall bis zum 10. Lebensjahr

– Was Eltern wissen sollten –

Wenn Papa einen Unfall baut….pdf

…zahlt die PKW-Haftpflicht auch

an Familienangehörige!

 

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10 Antworten zu Nachtrag zum Beitrag: Wegen des Interessenkonflikts sollte der Schädiger bzw. sein Versicherer nicht gleichzeitig Ratgeber des Opfers sein.

  1. Stimmt der Verfasser hat echt Durchblick und setzt sich für Unfallopfer ein.

    Grüße
    HM

  2. derwillnurspielen sagt:

    Aber es ist eine interessante Aussage, dass Versicherer „nur“ das bezahlen, was die Opfer fordern.

  3. Sir Henry Morgan sagt:

    In einem Land dem der Begriff soziale Marktwirtschaft zugeordnet wird, wäre es doch eigentlich gar nicht so abwegig, wenn eine zahlungspflichtige Versicherung nicht eingeforderte, aber dem Geschädigten zustehende, Ersatzleistungen freiwillig bezahlen würde.

    Sind ihnen derartige Fälle bekannt?

    Grüße
    Sir Henry

  4. SV Stoll sagt:

    Kann jemand mal jemand diesen provakanten Unsinn entfernen?

  5. SV Stoll sagt:

    Vor lauter Übelkeit, Korrektur: Kann mal jemand diesen provokanten Unsinn entfernen?

  6. SV Hochmuth sagt:

    Nachdem hier stets Provokation mit den Sachverständigenhonoraren betrieben wird, muss von Zeit zu Zeit wieder klargestellt werden:

    Die Versicherer bezahlen zwar den Lebensunterhalt ihrer eigenen angestellten “Sachverständigen” und den Blog-Killern, die sich hier herumtreiben, aber nicht den der freien und unabhängigen Gutachter. Würden sie nie freiwillig tun.
    Sieht man ja am besten an der HUK-Coburg.

    Die Versicherer sind vielmehr verpflichtet, dem Geschädigten den Aufwand zu erstatten, den der Gesetzgeber (und die Rechtsprechung) ihm zugebilligt hat.
    Hierzu gehören u.a. auch die Sachverständigenkosten aus dem Werkvertrag Sachverständiger – Geschädigter zur Erstellung eines Schadensgutachtens.
    Nicht mehr und nicht weniger.
    Deshalb können freie und unabhängige Gutachter ihre Arbeit auch völlig frei und unabhängig ausüben (zum Leidwesen der Versicherer).

    Vor- oder Nachteile des eintrittspflichtigen Versicherers haben den Sachverständigen nicht zu interessieren.

    Die Sprüche, die man des öfteren lesen kann, wie z.B. “man soll die Hand nicht schlagen, die einem füttert” usw. sind alle untere Schublade aus dem Hause Versicherungspropaganda.

    Jeder halbwegs gebildete Sachverständige kann über so ein “Gelaber” nur müde lächeln.

    Aber wenn schon Webseite, dann vielleicht so:

    http://www.Sachverstaendige-und-Rechtsanwaelte-verhelfen-den-Geschaedigten-zu-ihrem-Recht-wenn-die-Versicherungen-sich-nicht-an-Gesetze-und-Rechtsprechung-halten-wollen.de

    http://www.dafuer-erhalten-sie-dann-ein-Honorar-das-der-Arbeit-angemessen-ist-und-wie-es-bereits-tausendfach-bei-Gericht-bestaetigt-wurde.de

    MfG

  7. SV Stoll sagt:

    Hallo Herr Kollege Hochmuth,

    Danke für Ihren Versuch, dieser Person was klarzumachen. Der/die/das will mal wieder nur provozieren auf`s äußerste und hat sich nicht einmal ansatzweise mit der Broschüre von Dignitas beschäftigt. Des Weiteren hätte er mal schauen sollen, mit wesen Unterstützung diese Broschüre entstanden ist. Für ordentliche, sachbezogene kritische Beiträge fordere ich keine Zensur. Nur müssen wir hier nicht alles durchgehen lassen was selbstverwöhnte und überhebliche Personen so von sich geben. Es ist schon erstaunlich, wie hier ein Pro Versicherungs-Mensch geht und der nächste, mit immer tiefer sinkendem Niveau, neu auftaucht. Da war Haarsträubend und Mitfühlender geradezu eine Bereicherung.
    Freie Meinungsäußerung in allen Ehren. Wenn es aber niveaulos wird und nur zur Provokation dient, hat zu Recht der Inhaber des Blogs das Recht zu löschen. Hat er aber noch nicht, da er zur Darstellung, was wir uns an Niveaulosem so alles gefallen lassen müssen, das hier bestimmt stehen lässt.
    Seien sie froh, Spielbübchen, das ich hier in dem Bezug nichts zu melden habe.

    SV Stoll

  8. Habe mir erlaubt die Kommentare eines zugedröhnten Provokateuers ins Abseits umzuleiten.
    Solche Leute werden nie müde Schwachsinn zu verbreiten.
    MfG

  9. Beckmann sagt:

    Provokateure

    …..und immer mit anderem Namen wieder auftauchen.

    Fazit: nur nicht zugeben, dass man nicht Recht hat.

  10. Heinzelmännchen sagt:

    (03.05.2007) SWR, Infomarkt: „Autoversicherungen, Tricks bei Unfallzahlungen“

    … Das ist aber noch nicht seine ganze Leidensgeschichte, hinzu kommt der Kampf mit der gegnerischen Versicherung, der HUK Coburg. Nach dem Unfall wusste Thomas K. wenig über seine Rechte und wie er sie geltend machen konnte. …

    Auch unter Presse/TV

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