Aus Sicht des Staates sitzen die Kfz-Versicherer in Sachen Erheben und Auswerten unserer Mobilitätsdaten in der 2. Reihe. Denn, Computer Auto wird noch entwickelt und gebaut von Audi, VW, BMW und Co. Da neben der Datenerhebung seitens des Staates der Fokus auf den Fahrzeugzugriff von außen liegt, werden die Versicherer ausnahmsweise leer ausgehen. Siehe dazu nochmals: eCall, ein EU-Trojaner?
Auch europäische Sicherheitsbehörden träumen noch vor der massenhaften Verbreitung von autonomen Fahrzeugen vom Zugriff aus der Ferne. So wurde 2014 ein Dokument des 2008 als Arbeitsgruppe des EU-Rats gegründeten European Network of Law Enforcement Technology Services (ENLETS) bekannt, nach dem neben Möglichkeiten zur Analyse von Big Data oder zur automatischen Erkennung von Kfz-Nummernschildern eben auch der Wunsch nach einem Stoppen von Fahrzeugen aus der Ferne gewünscht werden. Gesucht wurde nach einem Standard, um diese Möglichkeit in jedes Auto in der EU einzubauen. (Quelle: TELEPOLIS)
Uneinsichtig reflexartig beruft sich die HUK-Coburg dennoch einmal mehr auf den versichererseits zu beschützenden Kunden.
HUK Coburg: „kein Datenmonopol für die Industrie“
Der Gesetzgeber solle darauf achten, dass „idealerweise so viel Wettbewerb wie möglich“ bestehen bleibe.
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„Wir verstehen, dass die Autohersteller sagen, bitte lasst nicht jeden auf die Elektronik im Auto zugreifen.“ Es wäre eine beängstigende Vorstellung, wenn zukünftig Cyber-Kriminelle Autos fernsteuern könnten. „Das heißt, man muss daran arbeiten, Datenzugriffe sicher zu ermöglichen.“ Das sei schwierig, aber technisch sicher lösbar. „Ich glaube nur, dass die Autoindustrie gut beraten wäre, hier sehr offen mit dem Wunsch der Verbraucher nach Dispositionsfreiheit über ihre Daten umzugehen.“ Quelle: heise auto, alles lesen >>>>>>>>>
Und wen wunderst, kosten darf der HUK Coburg die Dispositionsfeinheit ihres Datenspenders möglichst nichts.
Dass Kundendaten keine Handelsware sind, interessiert weder hier noch da.
Wieso Wunsch der Verbraucher? Das ist doch der Wunsch der HUK-COBURG, dass sie an die – geschützten – Daten der Kfz-Eigentümer gelangt, damit sie möglichst schnell Kontakt zu dem Geschädigten aufnehmen kann, um diesen in ihre eigenen Hände zu bekommen. Nur weil es sich um die HUK-COBURG handelt, soll der Gesetzgeber ein lex-huk-coburg erlassen. Nein, nein und noch mals nein! Sondergesetze kann und darf es zu gunsten der HUK-COBURG nicht geben!
Der Gipfel der Unverständlichkeit ist, dass die Autohersteller ihr den Zugang auch noch kostenlos zur Verfügung stellen soll? Und was ist mit den schutzwürdigen Interessen der betroffenen Kfz-Eigentümer? Diese haben ein Recht darauf, dass ihre Daten nur an die Rettungsstellen und die Autohersteller weitergegeben werden.
Und was heißt Verbraucherschutzinteressen? Seit wann schert sich die HUK-COBURG um Verbraucherschutzinteressen? Im Gegenteil: Für sie gelten nur eigene Interessen, was man bei den rechtswidrigen Schadensregulierungen der HUK-COBURG leicht erkennt.
Wie heißt noch mal das Sprichwort? Schuster bleib bei deinen Leisten! Das heißt, der Schuster soll bei seinen Schuhwerken bleiben und nicht andere Sachen machen, denn davon versteht er nichts.
So ist es auch bei der Huk-Coburg. Huk-Coburg bleib bei deinen Versicherungsleistungen, die sich aus dem Haftpflichtschaden ergeben! Nur dafür hast du eine Lizenz.
Das e-call-System ist ein von der Autoindustrie entwickeltes und von dieser eingebautes Rettungssystem. Da ist kein Raum für irgendwelche Versicherungen, um auf personenbezogene Daten (Datenschutz der Autofahrer!) Zugriff nehmen zu können, und schon gar nicht für die Huk-Coburg-Versicherungsgruppe.