Sehr geehrte Leser und Benutzer von Captain HUK,
wie Sie vielleicht festgestellt haben, wurde in der rechten Menüleiste bei der Rubrik Urteile (oben rechts) am 20.03.2008 eine Änderung vorgenommen. Ab sofort ist es möglich, Urteilslisten zu den einschlägigen Unfallthemen aufzurufen bzw. herunterzuladen und auszudrucken.
Zum ursprünglichen Thema „Sachverständigenhonorar“ wurden nun auch die Themen „Ersatzteilzuschläge/UPE-Aufschläge“, „fiktive Abrechnung“, „Stundenverrechnungssätze“ und „Verbringungskosten“ hinzugefügt. Diese Idee ist schon seit längerem in Planung und konnte nun endlich realisiert werden. Nichtzuletzt durch die Mithilfe eines engagierten Kollegen, der in den letzten Jahren alles zur fiktiven Abrechnung fleißig „gesammelt“ und archiviert hat. Hierdurch hat nun jeder die Möglichkeit, der Versicherungswirtschaft „gebührend“ zu begegnen.
Der guten Ordnung halber sei darauf hingewiesen, dass seitens Captain HUK keinerlei Gewährleistung für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der Daten dieser Listen übernommen wird. Die Nutzung der Listen erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.
Diese Listen sind ein wichtiges Werkzeug für alle, die sich mit der Abwicklung von Unfallschäden befassen und ein weiterer Baustein im Kampf gegen das rechtswidrige Schadensmanagements vieler Versicherer.
In diesem Zusammenhang sei noch einmal ein Dank an alle ausgesprochen, die zu diesem Gesamtwerk ihren Beitrag geleistet haben.
In diesem Sinne wünscht die Captain-HUK-Crew allen Bloggern weiterhin viel Spass mit dieser Plattform sowie ein frohes Osterfest und einige Tage der Ruhe.
Hallo Redaktion,
jetzt erst bin ich dazu gekommen, die neu gestalteten Urteilslisten einzusehen. Bin begeistert! Bei der Fertigung von Klagen und Schriftsätzen ist die neue Sammlung eine wertvolle Hilfe. Vielen Dank! Vielleicht noch eine Anregung zum Schluß: Soweit bekannt, sollten dann auch die Fundstellen z.B. in NJW, ZfS, DS oder ähnliches angegeben werden.
MfG
RA. Wortmann
Hallo Redaktion,
wie ich gerade feststellen konnte, haben Sie bereits begonnen, meinem Vorschlag zu folgen und die in den Urteilslisten angegebenen Urteile zu verlinken bzw. die internen CH-Fundstellen anzugeben. Es sollten, soweit bekannt, auch die externen Fundstellen angegeben werden. In der Urteilssammlung Ersatzteilpreisaufschläge/UPE-Aufschläge kann folgendes angegeben werden:
AG Hamburg-Harburg 648 C 88/05 v. 9.6.2005 (ZfS 2005,439)
AG Hattingen 7 C 157/04 v. 18.1.2005 (ZfS 2005, 339)…
Mir ist selbstverständlich bewußt, dass dies einen enormen Arbeitsaufwand erfordert, läßt die CH-Urteilsdatenbank aber auch für interessierte Anwälte und Sachverständige, die nur hin und wieder den Blog besuchen, interessanter werden und damit effizienter.
MfG
RA. Wortmann
hallo herr wortmann
bestünde die möglichkeit,die urteilstexte zu erhalten,etwa gegen einen kleinen unkostenbeitrag?
sydney´s finest
Hi Mr. Downunder,
sicherlich besteht die Möglichkeit.
Urteil des AG Hattingen wird im Volltext mit gesonderter Post an Sie übermittelt. Ebenso AG Hambg.-Harburg.
Immer zum Wohle der Geschädigten.
With best wishes.
Heute am 1. April,
habe ich auch erfahren, dass der Vorstand der HUK-Coburg, Rolf Peter Hoenen seinen Bundesverdienstorden wegen ständiger rechtswidriger Schadenregulierungen bei tausenden von unschuldigen Unfallopfern, wieder zurückgeben mußte!
Nun dafür wurde es m.E.auch Zeit.
Im Gegenzug quasi als Ausgleich für diesen peinlichen Affrond erhielt er aber, wie ich auch erfahren habe, von der unabhängigen SV Gemeinschaft die blecherne Schandnadel verliehen, mit folgender lateinischer Inschrift:
„honoraris prellus resistentus“.
Was immer das auch bedeutet, es klingt angemessen!
Sehr geehrte Freunde,
die Huk Coburg verlangt von mir über Ihren RA,dass ich genaue Angaben darüber vorlege“was das von mir benutzte Papier konkret kostet.“ Kann mir hierzu jemand div.Vorschläge unterbreiten?
Im Voraus besten Dank
M.f.G.
Hallo Herr Wilms, das geht der HUK einen feuchten Kehricht an.
Aber fragen Sie doch mal die Damen und Herren HUK-Coburg Vorstände, wie viele Urteile gegen den freien Sachverständigen ihr Unternehmen in den letzten 15 Jahren verloren hat.
Nach einer wahrheitsgemäßen Antwort teilen Sie dann gern mit, was Ihr Papier kostet. Sicher ist Ihnen spätestens ab heute für Ihre Kunden das Teuerste gerade gut genug.
Will damit sagen – die HUK ist am Ende, was die Honorarstreitigkeiten mit den Sachverständigen betrifft – die Herren Vorstände können es sich nur noch nicht eingestehen.
Gruß Virus
Hallo Herr Wilms,
die bei der HUK Coburg meinen offensichtlich, mit diversen "falschen Urteilen" des Richters H. vom AG Saarbrücken operieren zu können. Der hatte nämlich in einigen seiner 2007er Urteile die Nebenkosten der Sachverständigenhonorarrechung genauestens zerpflückt und offensichtlich im Übereifer vergessen, dass er sich im Schadensersatzprozess befindet und nicht im Werksvertragsprozess. Das LG Saarbrücken hat dieser "Rechtsmeinung" jedoch eine klare Absage erteilt und ein "Machtwort" gesprochen.
Zitat LG Saarbrücken:
"Wahrt der Geschädigte den Rahmen des zur Wiederherstellung erforderlichen, sind weder der Schädiger noch das Gericht im Schadensersatzprozess berechtigt, eine Preiskontrolle durchzuführen (vgl. BGH a. a. 0.).
Nichts anderes aber macht das Amtsgericht hier, wenn es die Höhe der vom SV berechneten Nebenkosten wie Schreibgebühren, Kopien etc. sowie Fahrt- und Telefonkosten für überhöht hält. Diese Preiskontrolle ist dem Amtsgericht verboten."
Soweit das LG Saarbrücken 11 S 130/07 vom 21.02.2008 veröffentlicht bei Captain HUK am 01.03.2008.
Kleiner Ratschlag: Urteilszitate zu den SV-Nebenkosten aus AG Saarbrücken 5 C …./06+07 am besten ignorieren und/oder ab in die Tonne.
@Virus
Die von Herrn Wilms geschilderte Vorgehensweise der HUK zeigt wieder einmal sehr deutlich, dass in Coburg eine erhebliche "Hasskomponente" gegen die freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen vorliegt. Liegt möglicherweise daran, weil man diese, selbst nach einem über 10 Jahre andauernden Honorarkrieg und einiger tausend verlorener Prozesse (seitens der HUK), bisher offensichtlich nicht "klein" bekommen hat.
Die sind weit mehr als am Ende – oder ein Fall für den Drogenbeauftragten?!