Notruf-App des GDV – Das trojanische Pferd für die schöne neue (rechtswidrige) Schadenswelt der Versicherer

Hier ein Beitrag aus „Die Welt“, der zeigt, wie die Versicherer krampfhaft versuchen, das kommende E-Call System zu unterlaufen, nachdem der Zugriff auf dieses System bisher gescheitert ist. Wie jeder hier weiß und sich bei der Auseinandersetzung um E-Call eindeutig gezeigt hat, geht es den Versicherern mitnichten um die Rettung von Menschenleben, sondern ausschließlich darum, als erster den Unfallschaden abzugreifen (Schadensteuerung). Die Rettung von Menschenleben für Versicherungsinteressen werblich auszuschlachten, halte ich deshalb moralisch für hochgradig bedenklich. Bei der „Notruf-App“ handelt es sich schlicht und ergreifend um einen weiteren Unfallhelferring-Baustein im Rahmen des rechtswidrigen Schadensmanagements vieler Versicherer. „Schadensmanagement-App“ oder „Verarschungs-App“ wäre wohl die zutreffende Bezeichnung für diese Mogelpackung. Und dass der Datenschutz durch die Versicherer gewährleistet sein soll, ist wohl ein besonders derber Aprilscherz? Die HIS-Datei ist ein typisches Beispiel dafür, wie sich „Datenschutz“ durch die Versicherer definiert.

Sofern sich die „Verarschungs-App“ ohne größeren Widerstand durch die Autofahrer etablieren sollte – wovon ich bei der derzeitigen Lethargie der Bevölkerung und „Geiz ist Geil-Mentalität“ leider ausgehe – kommt in der nächsten Ausbaustufe die totale Überwachung der Autofahrers durch komplette Aufzeichung bzw. Übertragung von Fahr- und Bewegungsprofilen an die Versicherung zur Einstufung des jeweiligen Individual-Risikos über die Blackbox. Entsprechende Systeme sind ja im Ausland bereits Realität. Stufe drei ist dann die zwangsweise (flächendeckende) Verbreitung dieses Systems durch überproportional hohe Preisaufschläge für Autofahrer, die nichts von einer totalen Überwachung ihres Tagesablaufes halten und deshalb keine Blackbox installieren wollen.

Die Strategie mit den horrenden Preisaufschlägen wird ja heutzutage z.B. auch mit der Fahrerergruppe unter 23 Jahren praktiziert und soll – wie man so hört – bald auch für die Senioren kommen. Leute, die also z.B. 40 Jahre lang unfallfrei gefahren sind und die Versicherer mit ihren Prämien – ohne Gegenleistung – fett gefüttert haben, sind dann plötzlich – ohne Grund – ein erhöhtes Risiko? Meiner Meinung handelt es sich hierbei u.a. um ein eklatantes Paket an Verstößen gegen das Grundgesetz (Menschenwürde, Gleichheitsgrundsatz, Sippenhaftung usw.).

Sofern sich Stufe 3 also tatsächlich ohne Widerstand etablieren sollte, bleibt den Autofahrern dann nur noch, auf Stufe 4 zu warten. Das selbstfahrende Auto in Perfektion (ohne Lenkrad). Das wird dann zwar auch (durch Verkehrsleitsysteme) total überwacht, aber nicht mehr durch die Versicherer. Denn ohne menschliche Risikokomponente im Straßenverkehr wird auch die Kfz-Haftpflichtversicherung überflüssig. Das Unfallrisiko durch Systemfehler geht dann zu Lasten der Fahrzeughersteller.

Der Gedanke des Pflichtversicherungsgesetzes wird schon seit Aufhebung der 3-prozentigen Gewinngrenze durch den Gesetzgeber (Anfang der 90er Jahre – der Kohl-Regierung sei Dank) massiv durch die Versicherungswirtschaft unterlaufen und erfährt mit den geplanten Überwachungssystemen und entsprechender Individual-Tarifierung die völlige Abkehr vom ursprünglichen Grundgedanken der Kfz-Haftplichtversicherung als Versichertengemeinschaft. Deshalb besteht hier seitens des Gesetzgebers dringender Handlungsbedarf zur Umkehr bzw. zur Rückführung der Kfz-Haftpflichtversicherung in ein ruhiges Fahrwasser. Auch die Praxis der letzten 20 Jahre bei der rechtswidrigen Schadensregulierung (Schadenmanagement) vieler Versicherer hat eindeutig bewiesen, dass dem Gesetzgeber bei der Aufhebung der Gewinngrenze bei der Kfz-Haftpflichtversicherung ein schwerwiegender Fehler unterlaufen ist. Denn eines ist sicher; die Versicherungswirtschaft wird das exzessive Streben nach Gewinnmaximierung – auch gegen Recht und Gesetz – niemals aufgeben, sofern der Gesetzgeber hier nicht entsprechenden Einhalt gebietet. Dies gilt insbesondere bei Personenschäden, da dort meist das größte Einsparpotential pro Fall generiert werden kann. Entsprechende Beispiele streitiger Auseinandersetzungen gibt es ja zur Genüge – auch in den öffentlichen Medien. So viel zur angeblichen „Sorge“ der Versicherungswirtschaft um die Gesundheit der Verkehrsteilnehmer im Falle eines Unfallschadens.

Im Zusammenspiel von Fahrzeugbewegungsprofilen mit der geplanten Abschaffung des Bargeldes und der immer weiter fortschreitenden Totalüberwachung der gesamten Daten- und Mobilfunknetze – analog NSA – ist die Versklavung der gesamten Menschheit nur noch eine Frage der Zeit. Die Realität hat George Orwell schon lange eingeholt bzw. inzwischen von rechts überholt.

Quelle: Die Welt vom 31.03.2016

Notruf-App: Der Lebensretter aus dem Zigarettenanzünder

Das Auto landet im Graben, der Fahrer wird ohnmächtig und kann keine Hilfe mehr rufen. Die Kfz-Versicherer haben eine App entwickelt, die Retter automatisch verständigt und die simpler als eCall ist.

Ein kleiner Stecker für die 12-Volt-Buchse im Auto soll künftig Menschenleben retten und die Zeit bis zum Eintreffen der Rettungsdienste deutlich verkürzen. Mit diesem Ziel starten die deutschen Kraftfahrzeugversicherer am 4. April ein automatisches Notrufsystem. Es kann ohne Werkstattbesuch schnell und problemlos in allen Neu- und Gebrauchtwagen installiert werden.

Alles lesen >>>>>

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein, Das Allerletzte!, Datenschutzgesetz, eCall, GDV, Haftpflichtschaden, HIS - Uniwagnis, Kaskoschaden, Netzfundstücke, Unglaubliches, VERSICHERUNGEN >>>>, Wichtige Verbraucherinfos, Willkürliches abgelegt und mit , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

7 Antworten zu Notruf-App des GDV – Das trojanische Pferd für die schöne neue (rechtswidrige) Schadenswelt der Versicherer

  1. Franz E. sagt:

    Hallo Hans Dampf,
    ein prima Beitrag, der einem wieder einmal die Augen öffnet für das Vorgehen der Versicherer.
    Der Ruf nach dem Bundesgesetzgeber ist berechtigt.
    Noch einen schönen Sonntag
    Franz E.

  2. virus sagt:

    Bei „Die Welt“ fällt mir die Aktuelle Kamera ein. Und wer nicht selber denken will, der lese hier:

    Thorsten Polleit: «Bargeld weg – Freiheit weg» Quelle: http://www.finews.ch/news/finanzplatz/22482-finews-first-robert-holzach-bankensystem-verletzlichkeit-sbg-ubs-3

    «Die Aussicht, jederzeit bespitzelt werden zu können, verletzt das Freiheitsrecht des Bürgers»

    Zieht der Staat das Bargeld ein, müssen alle Transaktionen elektronisch abgewickelt werden. Dann ist es nur noch ein kleiner Schritt, bis der Staat sieht, wer was wann kauft, und wer wann wohin reist. Der Bürger ist vollends gläsern – und seine finanzielle Privatsphäre ist «perdu». Allein schon die Aussicht, jederzeit bespitzelt werden zu können, verletzt das Freiheitsrecht des Bürgers.

  3. Chr. Zimper sagt:

    Ich habe heute Morgen folgende Nachfrage an die Redaktion „Die Welt“ gemailt:

    „Sehr geehrte Damen und Herren Redakteure,

    unter dem Titelbild des Beitrages steht: “ Gesetzgeber haben jetzt reagiert: Ein automatisches Notruf-System für rund 30 Euro. Quelle: Die Welt“

    Ich bitte um Mitteilung, um welches Gesetz es sich handelt, handeln soll?

    Mit freundlichen Grüßen

    Chr. Zimper“

  4. SV sagt:

    Neue Presse – http://www.np-coburg.de/lokal/coburg/coburg/Schutz-per-Smartphone;art83423,4762998

    Auf Schritt und Tritt, die HUK-Coburg geht mit

    Schutz per Smartphone
    Stuttgart – Der in Zusammenarbeit mit der HUK gestiftete „auto motor und sport-mobility & safety Award“ geht an die „Initiative Schutzranzen“.

    Stuttgart – Der in Zusammenarbeit mit der HUK gestiftete „auto motor und sport-mobility & safety Award“ geht an die „Initiative Schutzranzen“. Kern dieser Initiative ist eine App, die es Autofahrern dank digitaler Technologie ermöglicht, Kinder schon wahrzunehmen, bevor diese überhaupt in das Blickfeld des Fahrers kommen.

    http://www.np-coburg.de/lokal/coburg/coburg/Schutz-per-Smartphone;art83423,4762998

  5. Bösewicht sagt:

    interessant ist auch die SSH-App. Hier telefoniert der Vers.-Mitarbeiter mit dem Geschädigten und „sondiert“ am Telefon, ob es sich um einen „Bagatellschaden“ im Bereich um 2.000€ (und mehr ?) handelt. Sodann wird er aufgefordert sich die SSH-App. im Appstore herunterzuladen.

    Dort muss er dann anleitungsgeführt diverse Fotos vom Fahrzeug machen.

    Diese werden dann zur SSH nach Hamburg gesendet, dort „kalkuliert“ und ihm direkt ein Angebot zur z.B. fiktiven Abrechnung gemacht (mit Betrag und Frage nach der Bankverbindung).

    Durch dieses Produkt will die SSH endlich wieder die „Kleinschäden“ zurückbekommen. 😉

    Aso, die Stationen bekommen dann natürlich die höheren Schäden vermittelt und dürfen dann ein schmales Produkt abliefern (Preis 150.- €).

    Herrlich ….

  6. Glöckchen sagt:

    Wenn ich das Kind schon wahrnehme,bevor ich es sehen kann,was mache ich denn dann????—
    a)eine sofortige Vollbremsung?
    b) anhalten und Fahrzeugschlüssel wegwerfen?
    c)das Kind anrufen und es warnen,nicht auf die Strasse zu laufen,weil ich da gerade entlangfahre?
    d)dem Kind eine Unfallversicherung der HUK empfehlen?
    Wer hat sich denn diesen Unsinn wieder ausgedacht!

  7. SchokoHase sagt:

    Habe erste Erfahrungen mit einer Schaden App gesammelt. Bilder vom Fahrzeug und dessen Beschädigungen sowie Zulassungsbescheinigung fertigen und übermitteln. Ein „Sachverständiger“ ermittelte anhand der Lichtbilder den Schadenumfang sowie die erforderlichen Reparaturkosten. Blöd ist, das diese Person weder das beschädigte Blech der Karosserie anfassen konnte. Weiter konnte diese Person nur das sichtbare Schadenbild in seiner Kalkulation erfassen (hier auch noch Fehlerhaft). Bei einer fiktiven Abrechnung hätte sich der Versicherer die anteiligen Kosten für einen Sachverständigen gespart und mir lediglich einen Teil der schadenbedingten Reparaturkosten erstattet. Würde ich mein Fahrzeug nach einer Zeit reparieren lassen und es käme hier zur Schadenerweiterung sehe ich die nächsten Probleme. Jaja, jeder weiß was etwas kostet nur den Wert kennt kaum noch einer. Gruß

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert