Verstoßen Versicherungs-Vergleichsportale gegen geltendes Recht?
Interview mit Hans-Peter Schwintowski
Versicherungsvergleiche im Internet sind oft irreführend und wettbewerbsverzerrend
Online-Vergleiche für Versicherungen sind oft irreführend und wettbewerbsverzerrend, behauptet Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski von der Humboldt Universität zu Berlin. Anlass für Versicherungsbote, bei dem Versicherungsexperten nachzufragen: Warum hält Schwintowski Online-Abschlüsse über Vergleichsportale für rechtswidrig? Und wie schätzt der Rechtswissenschaftler die Zukunftsperspektiven für das persönliche Beratungsgespräch ein?
Quelle: Versicherungsbote, alles lesen >>>>>>>
Stellt sich die Frage, war man bei der HUK-Coburg einmal mehr besonders clever und hat die oben beschriebenen Risiken kurzer Hand einem Dritten übergeholfen? VERIVOX sollte es sich genau überlegen, tatsächlich ab 01.07.2014 Kfz-Versicherungs-Vergleiche anzubieten.
… ist auch das ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht und/oder gegen das VAG – Versicherungsaufsichtsgesetz, § 7- Zulässige Rechtsformen; versicherungsfremde Geschäfte – wenn Versicherer sich derart im Restwertgeschäft betätigen, wie hier von der AXA-Winterthur praktiziert?
Quelle: Versicherungsbote
AXA Winterthur verkauft Unfallwagen irrtümlich nach Afrika
Pensionär erhält statt Schadensumme nur 23,50 CHF
Nach Recherchen der Sendung „Kassensturz“ (Ausstrahlung im „SRF“ am 10.06.2014) ist Wattingers Auto zu diesem Zeitpunkt bereits auf dem Weg nach Afrika. Versicherungsexperte Ruedi Ursenbacher sagt, er finde „das überhaupt nicht korrekt. Ein Versicherer kann dann eine Autoverwertung machen, wenn die Haftung klar ist und wenn er die Entschädigung auch effektiv ausbezahlt. Ansonsten geht ihn dieses Auto nichts an.“ Die AXA Winterthur erklärt daraufhin, dass die Verwertung durch die Versicherung jährlich ungefähr 10.000 Fahrzeughalter in Anspruch nehmen würden.
Sehr geehrte CH-Redaktion,
der Bereich der Unfallschadenregulierung und die deutlich steigende Zahl der gerichtlichen Auseinandersetzung in dem „Ringen um Schadenersatz“ hat sich zu einem Problemfeld ersten Ranges entwickelt. Ich könnte mir vorstellen, dass die Praxis in ihrer großen Bandbreite Herrn Professor Schwintowski sehr interessiert und es nun an uns liegt, ihm sachdienliche Informationen zur Verfügung zu stellen.
Mit freundlichem Gruß
Scouty
G.v.H.
Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski hatte sich mit der Thematik bereits auseinandergesetzt, siehe:
CH-Beitrag vom 19.05.2010: “Der Anspruch auf angemessene Schadenregulierung”
Ich stand damals in Kontakt mit Herrn Schwintowski, sodass ihm der CH-Blog bekannt ist. Schaden kann es dennoch nicht, sich nochmals an ihn zu wenden. Zumal Herr Schwintowski jetzt in einem Alter ist, in dem er keinen persönlichen Zwängen mehr unterliegen dürfte.