Gesetzentwurft zur Umsetzung der Durchsetzungsrichtlinie beschlossen
Quelle: http://www.golem.de/0701/50145-2.html
Zitat:
"Die Bundesregierung hat heute (24. Januar 2008) den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Durchsetzungsrichtlinie beschlossen. Das Gesetz soll den Kampf gegen Produktpiraterie erleichtern und damit das geistige Eigentum stärken. Zudem soll das Gesetz die Abmahngebühren gegen Verbraucher bei geringfügigen Urheberrechtsverstößen auf 50,- Euro begrenzen.
Künftig sollen Rechtsinhaber unter bestimmten Voraussetzungen auch gegen diese Dritten einen Auskunftsanspruch haben."
Nach dem Entwurf sind Auskunftsansprüche gegen Dritte zudem nicht nur dann vorgesehen, wenn bereits ein gerichtliches Verfahren eingeleitet ist. Auch im Vorfeld, wenn eine Rechtsverletzung offensichtlich ist, sollen Rechteinhaber künftig einen Auskunftsanspruch erhalten. So könne derjenige, dessen Rechte verletzt werden, leichter herausfinden, gegen wen er überhaupt gerichtlich vorgehen muss, heißt es zur Begründung aus dem Ministerium."
In Puncto Urheberrecht bedeutet dies für den Sachverständigen, dass er zum Nachweis der unberechtigten Verwendung seiner Lichtbilder durch den Haftpflichtversicherer in Restwertbörsen einmal von der Restwertbörse selbst und zum anderen vom Restwert-Bieter verlangen kann, ihm die von der Versicherung eingestellten Daten zur Verfügung zu stellen.
Chr. Zimper