Eine Mauer des Schweigens
Seit einigen Tagen berichtet die VOLKSSTIMME über mögliche Verfehlungen u.a. der Richterschaft am OLG Naumburg. Dies im Zusammenhang mit einer arbeitsrechtlichen Klage eines ehemaligem IT-Angestellten des Oberlandesgerichtes von Sachsen Anhalt. Der IT-Fachmann wurde aufgrund umfangreicher privater Nutzung seines Dienstcomputers, u. a. auch wohl wegen umfangreicher Urheberrechtsverletzungen, entlassen.
Der IT-Fachmann ging am Arbeitsgericht Halle, nunmehr bereits in der 2. Instanz, erfolgreich gegen die ausgesprochene Kündigung vor.
Laut Volksstimme stellte sich im Zuge der Verfahren heraus, dass neben weiteren Angestellten, deren Angehörigen auch die Richterschaft auf Kosten der Allgemeinheit die Dienste des IT-Fachmanns in Anspruch genommen haben. Im Raum steht daher zudem die Frage, warum der Präsident des Oberlandesgerichts „dem Treiben“ kein Ende gesetzt hat.
Dabei hätte man doch annehmen können, dass die Richter am OLG Naumburg nach dem Skandal anlässlich einer Vaterschaftsklage dazu gelernt hätten:
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat den Richtern des 14. Senats des OLGsNaumburg einen glatten „Verstoß gegen die Bindung an Gesetz und Recht” bescheinigt (BVerfG, NJW 2005, 2685). Die OLG- Richter haben in einem Gerichtsverfahren vorgeführt, dass die Macht der Richter so groß ist, „um im Extremfall die Rechtsordnung aus den Angeln zu heben“ (NJW 2007, 2746).
Quelle: Justizfreund
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Quelle: VOLKSSTIMME
Oberlandesgericht im Zwielicht
21.01.2015 09:15 Uhr
Die Kündigung des unter Raubkopie-Verdacht stehenden IT-Verantwortlichen im Oberlandesgericht (OLG) Naumburg zieht Kreise. Richter und andere OLG-Bedienstete haben den Mann offensichtlich für private Computer-Serviceleistungen eingespannt. Die Hausspitze ist bis heute entsprechenden Hinweisen nicht nachgegangen.
Auch Richter haben vom IT-Mann profitiert
Nach Volksstimme-Informationen kamen die Arbeitsrichter zur Erkenntnis, dass im Oberlandesgericht fast alle Bediensteten einschließlich der Richterschaft offenbar von der Tätigkeit des IT-Experten profitiert hätten. Auch Verwandte der OLG-Mitarbeiter sollen mit Gefälligkeiten bedacht worden sein. Für seine Handlungen habe dem Computer-Mann deshalb möglicherweise wie vielen anderen, auch richterlichen Bediensteten das Unrechtsbewusstsein gefehlt.
Ist ja nicht das erste Mal, dass diese Seilschaften unangenehm aufgefallen sind, um es mal moderat zu formulieren …
Diese „Kriminellen“ wollen sich anmaßen andere Menschen zu verurteilen. Bin mal gespannt,wie es weitergehen wird.
Also es gibt schlimmeres,Rechtsbeugung zum Beispiel!
Wenn der Dienst- EDV-Fuzzi auch mal meinen privaten Rechner entmüllt,dann sollte das als „Kavaliersdelikt“ nicht besonders breitgetreten werden.
Die „Volksstimme“ hat doch bestimmt über viel dollere Hämmer zu berichten—-oder darf sie das vielleicht nicht?