Schäuble am Ziel: Bewertungsreserven gekappt – „Milliardenenteignung“ der Versicherten zu Gunsten der Versicherer perfekt

Wie bekommt man Gesetze verabschiedet, die in „normalen Zeiten“ zum Scheitern verurteilt sind? Man wartet ab, bis der Fußball die Denkprozesse der Bevölkerung herunterfährt bzw. zum Erliegen bringt und schlägt genau dann zu. Mit dieser Strategie wurde nun u.a. ein Gesetz im Bundestag und Bundesrat im zweiten Anlauf durchgepeitscht. Beleg für diese Strategie ist der gewählte Zeitraum und der strenge Zeitplan, mit dem die „verdeckte Operation – Milliardendeal“ durchgezogen wurde.

Zu dem geplanten Coup der Versicherer, die Bewertungsreserven vollständig „einzukassieren“, hatten wir ja schon des öfteren ausgiebig berichtet. Eine  entsprechende Gesetzesinitiative des Bundesfinanzministeriums, die bereits im Jahr 2012 flink an das SEPA-Gesetz „angepappt“ und mit nur ca. 30 Abgeordneten in einer „Nacht- und Nebelaktion“ im Bundestag (am 08.11.2012 kurz vor 22:00!!) – völlig an der Bevölkerung vorbei – durchgemogelt wurde, war am 26.02.2013  letztendlich im Vermittlungsausschuss des Bundesrats u.a. am Widerstand der SPD gescheitert. Nichtzuletzt durch massiven Widerstand aus der Bevölkerung bzw. durch Intervention der Versicherten bei den Landespolitikern, im Bundesrat und beim Bundespräsidenten. Vor der Bundestagswahl im Herbst 2013 hatte bei der SPD sowieso keiner den Mut (und auch kein Interesse?), die Wähler zu „rasieren“. Grüne und Linke waren und sind übrigens nach wie vor gegen die Kappung der Bewertungsreserven.

Aber vor der Wahl ist ja bekanntlich nicht nach der Wahl?

Unser Bundesfinanzminister hatte sofort nach dem Scheitern des Gesetzes im Bundesrat auf der Plattform des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) am 15.03.2013 mitgeteilt, die Kürzung der Bewertungsreserven sei noch lange nicht vom Tisch. Wie man nun sieht, hat er sein Wort gegenüber der Versicherungswirtschaft brav eingelöst, indem beim 2. Anlauf die Sache nur noch etwas besser vorbereitet wurde. Außer der Fußball WM kam ihm noch die Bildung einer großen Koalition zu pass, die ja bekanntlich in vielen Dingen oftmals dem Gleichklang folgt. Mit den Stimmen der SPD, die nun plötzlich auch die (nichtvorhandene!) „Not“ der Versicherer erkannt haben will, kam es zur Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes im Bundestag am 04.07.2014, das dann in Windeseile am 11.07.2014 durch den Bundesrat geschoben wurde. Ziel war offensichtlich, den „Deal“ unbedingt vor dem Fußballfinale perfekt zu machen, was nun auch bestens gelungen ist?

Mission accomplished !!

Die betroffenen Bürger (das sind in dieser Angelegenheit fast alle Deutschen) haben sich in diesem Zeitraum fast ausschließlich dem runden Leder gewidmet und nicht mitbekommen, dass sie durch diese „Schweinerei“ auf die Schnelle um einen erheblichen Teil ihres Vermögens gebracht wurden. Aus diesem Blickwinkel betrachtet war es tatsächlich die teuerste Fußballweltmeisterschaft aller Zeiten. Zumindest für die Besitzer einer Kapitallebensversicherung. Für einige Abgeordnete gab es wohl auch wichtigere Aktivitäten während der Fußball WM, als sich um das Wohl der Bürger (Wähler)  zu kümmern?

Gemäß „Gesetzesreform“ (LVRG) werden nun wohl einige tausend Euro bei vielen Verträgen zum Zeitpunkt der Auszahlung fehlen und dem Konto der Versicherer gutgeschrieben. Geld geht ja bekanntlich nicht verloren – es ist immer nur woanders.

Bravo Herr Schäuble! Mission erfüllt, die Versicherer triumphieren und können den Schneeball der Lebensversicherungsblase nun zuerst einmal munter weiterrollen. Das Volk ist dabei (wie immer) der Dumme.

Ob das Ganze verfassungsrechtlichen Bedenken standhält, hat das Bundesfinanzministerium offensichtlich weder im Jahr 2012 noch in diesem Jahr sonderlich interessiert. Hauptsache die Versicherer haben weiterhin die Möglichkeit, das Rad am „Roulettetisch“ (auf Kosten der Versicherten) zu drehen. Man kann gespannt sein, wie sich der eine oder andere verhält, nachdem er aus dem „Fußballkoma“ der Glückseeligkeit erwacht und dann ernüchtert feststellen muss, dass die „Räuber“ in der Zwischenzeit Teile seines Vermögens abgeräumt haben?

Außerdem wird es interessant sein, zu beobachten, wie sich das Bundesverfassungsgericht verhält, sobald die ersten Verfassungsbeschwerden eingehen. Wer wird am Ende wohl die Oberhand gewinnen? Die eigene Linie des Bundesverfassungsgerichts gemäß Entscheidung aus dem Jahr 2005 (1 BvR 80/95), bei dem das BVerfG sich eindeutig verfassungskonform und damit für die Versicherten positioniert sowie für die anteilige Ausschüttung der Gewinnbeteiligungen, also auch eine Beteiligung an den Bewertungsreserven, ausgesprochen hatte, oder wird sich das BVerfG nun dem Einfluss der Politik bzw. den Versicherern über das Bundesfinanzministerium beugen (müssen)?

Dabei sollte man auch nicht vergessen, dass es sich bei der damaligen Entscheidung des BVerfG bereits um einen Kompromiss gehandelt hatte. Denn normalerweise steht den Versicherten nicht nur ein anteiliger Betrag aus den Bewertungsreserven zu, sondern die komplette Summe, da diese Position ausschließlich aus dem Anlagevermögen der jeweiligen Versicherten erwirtschaftet wird. Die Tatsache, dass den Versicherungsnehmern mit der  Gesetzesänderung des § 153 VVG im Jahr 2008 NUR 50% zugesprochen wurden, war bereits eine Ungeheuerlichkeit des damaligen Gesetzgebers (großen Koalition). Nach der Entscheidung des BVerfG war aber wohl nicht mehr drin für die Versicherungswirtschaft? 6 Jahre später mit der derzeitigen „Reform“ den Versicherern nun die kompletten Bewertungsreserven zuzuschanzen, ist ein Finanzskandal in einer Dimension, der seinesgleichen sucht. Gewinne aus einzelnen Vertragsverhältnissen werden nun vergemeinschaftet wie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung oder der gesetzlichen Rentenversicherung. Einfach unglaublich?! Auch dieser Wunsch der Versicherungskonzerne wurde nun wieder durch eine große Koalition abgenickt. Der (geprellte) Wähler sollte vielleicht gelegentlich geschichtlich etwas nach hinten blicken, bevor er sich von irgendwelchen Wahlversprechen „einlulleln“ lässt.

In bisherigen CH-Beiträgen und Diskussionen wurde stets angeregt, sämtliche betroffene Kapitallebensversicherungen schnellstmöglich zu kündigen, da man davon ausgehen konnte, dass die Versicherer nicht locker lassen, so lange der amtierende Bundesfinanzminister hier aktive Schützenhilfe leistet. Wer dem (guten) Rat nicht gefolgt ist, für den dürfte der Zug nun abgefahren sein, da die Änderungen bereits im Juli 2014 in Kraft treten sollen. Es sei denn, er bemüht das Bundesverfassungsgericht.

Zitat Dirk Müller:

Wir Deutschen sind so blöd, dass uns die Schweine beißen

Anderes Thema – aber trotzdem zutreffend.

Siehe auch:

Gesammelte Werke bei Captain HUK zu den Bewertungsreserven

Bund der Versicherten – Brief an den Bundespräsidenten

Verbraucherzentrale Hamburg

Wallstreet Online vom 28.06.2014

Wallstreet Online vom 03.07.2014

Welt.de vom 12.07.2014

GDV-Beitrag vom 11.07.2014

GDV – Wolfgang Schäuble 15.03.2013

GDV – Versicherungstag 2013

Versicherungstag 2013 – Wolfgang Schäuble Video

Stuttgarter Nachrichten vom 07.12.2012

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein, Bewertungsreserven, BVerfG-Urteile, Das Allerletzte!, Netzfundstücke, Unglaubliches, VERSICHERUNGEN >>>>, Wichtige Verbraucherinfos, Willkürliches abgelegt und mit , , , , , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

4 Antworten zu Schäuble am Ziel: Bewertungsreserven gekappt – „Milliardenenteignung“ der Versicherten zu Gunsten der Versicherer perfekt

  1. virus sagt:

    Hallo Hans Dampf, hier der Link zum Gesetz:

    http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/020/1802016.pdf

    und noch die Stellungnahme vom „Bund der Versicherten“ gesendet an Herrn Gauck:

    https://www.bundderversicherten.de/downloads/stellungnahmen/2014/Brief_an_Gauck.pdf

    Lebensversicherungsreformgesetz-LVRG

    Auszug:
    • Wir befürchten, dass durch das LVRG (besonders im Zusammenspiel mit der RfB-Verordnung) verfassungsrechtliche Ansprüche der Versicherten beschnitten werden.
    • Wir befürchten, dass für alle Verbraucher wichtige Aspekte, die eigentlich vom Normen­ kontrolIrat hätten
    bewertet werden müssen, nicht hinreichend gewürdigt wurden.
    Dem Normenkontrollrat wurde keine Möglichkeit einer substanziellen Stellungnahme gegeben.
    • Zuletzt befürchten wir, dass die außerordentlich überhastete Erstellung des Gesetzes dazu führt, dass
    rückwirkend möglicherweise ein hinreichend demokratisch legitimiertes Zustandekommen des Gesetzes
    angezweifelt werden könnte.

    Herr Gauck hat an Eides statt geschworen, Schaden vom Deutschen Volk abzuwenden. Nehmen wir ihn beim Wort. Jeder Betroffene ist aufgerufen, Herrn Gauck auf die Grundgesetzwidrige Gesetzesänderung hinzuweisen.

  2. Fred Fröhlich sagt:

    macht euch keine Sorgen – „Plan B“ kommt! Politschausteller wie Schäuble sind der beste Garant dafür…
    die merken noch nicht einmal, dass sie den Ast absägen, auf dem sie so schön hoch und warm sitzen! Und sie unterschätzen das wütende Volk, den Fehler haben Honecker & Co. auch gemacht!

  3. Karle sagt:

    Das Resümee dieses Beitrags muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen.

    Der deutsche Staat bringt fast alle mit einer Kapitallebensversicherung um Millarden ihres Vermögens (Altersversorgung), die sich die Versicherer am Ende dann in die eigene Tasche stecken. Der Staat greift in laufende Langzeitverträge der Privatwirtschaft ein, boykottiert und unterläuft ein eigenes Gesetz aus dem Jahr 2008 und verstößt damit gleichzeitig gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Verstoß gegen Verfassungsrechte). Des weiteren wird das Gesetz mit allen Schweinereien aus der Trickkiste verfassungswidrig durchgeboxt, wenn man das Schreiben vom Bund der Versicherten an den Bundespräsident betrachtet. Und damit es nicht zu einem Exodus der Versicherungsverträge durch Massenkündigung kommt, soll dieses Gesetz ohne Übergangszeiten sofort in Kraft treten?

    Faszinierend ist jedoch die Reaktion der deutschen Bürger. Obwohl das Thema schon seit 2012 ständig in den Medien ist, lässt sich der deutsche Michel die Kohle widerspruchslos von den Ganoven abnehmen.

    Bei dieser Rechtsanwendung des Gesetzgebers brauchen wir uns auch gar nicht zu wundern, warum Versicherungskonzerne Gesetze und Rechtsprechung inzwischen global ignorieren. Man könnte fast den Anschein gewinnen, die wissen alle, dass das derzeitige System sowieso in Kürze zusammen bricht und es keine Rolle mehr spielt, ob man sich an die momentane Rechtsordnung hält oder nicht?

    Warum sollte sich z.B. auch ein Versicherer korrekt verhalten, wenn bereits die Gemeinden ihre Bürger bei den Müllgebühren massiv betrügen.

    Der Fisch stinkt vom Kopf – und wie der stinkt!

    Aber was solls? Sch.. auf die Milliarden. Bei der nächsten Wahl wird „Mutti“ auf alle Fälle wieder gewählt. Weil sie ja so lieb ist, oder weil man schon immer das Kreuzchen bei den „Seeelenverkäufern“ gesetzt hat.

  4. virus sagt:

    Ist noch nicht aller Tage Abend?

    Argentinien-Anleihen: Auch bei Notstand zahlen

    Jetzt entschied derBundesgerichtshof in zwei Fällen zugunsten eines Anlegers (XI ZR 193/14, XI ZR 47/14). Das Völkerrecht erlaube es einem Staat nicht, wegen Zahlungsunfähigkeit und Staatsnotstand einem Privatanleger berechtigte Forderungen zu verweigern, so die Richter. Dies gelte auch dann, wenn sich der Staat mit der Mehrheit der Anleger auf Umschuldung geeinigt habe.

    Quelle: http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/steuern-und-recht-kompakt-ausstieg-aus-lebensversicherung-argentinien-anleihen-und-krankheitskosten/11433950-2.html

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert