Seminare gibt´s …?

Rechtsanwälte unterliegen einer Fortbildungspflicht. Sie sollen sich deshalb über geänderte Rechtsvorschriften anhand geeigneter Materialien informieren, juristische Datenbanken nutzen und insbesondere auch Fortbildungsseminare besuchen. Ein besonderes Exemplar eines solchen Fortbildungsseminares ist dieser Tage angeboten worden, und zwar zum Thema Verkehrsrecht. Der Titel lautet: „Aktuelle Probleme beim Sachschaden.“ Der Untertitel lautet: „So wenden Sie Kürzungen der Versicherungen erfolgreich ab.“ 

Der Besuch des Seminars wird mit folgenden Worten empfohlen: „Die Haftpflichtversicherungen nehmen beim Sachschaden teilweise massive Kürzungen zu Lasten des Geschädigten vor. Sie verweisen auf Erforderlichkeitskriterien sowie die Schadensminderungspflicht des Geschädigten und berufen sich auf entsprechende Prüfberichte.

Das Seminar stellt Ihnen die Tricks der Versicherungen vor und gibt Ihnen konkrete Strategien und Argumente für die Mandatsbearbeitung an die Hand.“ Da frage ich mich doch allen Ernstes: ein solches Seminarangebot dürfte es doch eigentlich gar nicht geben, oder? Ist es nicht so, dass die Haftpflichtversicherer, die in Deutschland tätig sein dürfen, in der Führung ihrer Geschäfte eine besondere Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit besitzen müssen, ansonsten sie keine Zulassung erhalten dürften bzw. diese zu entziehen wäre? Ist es nicht so, dass das Gesetz die Haftpflichtversicherer verpflichtet, unberechtigte Ansprüche abzuwehren, aber ebenso verpflichtet ist, berechtigte Ansprüche von Unfallopfern zu regulieren? Ist es nicht so, dass eine – wahrscheinlich sehr teure – Aufsichtbehörde in Deutschland existiert, die darüber wachen soll, dass sich die Versicherungen dem Gesetz entsprechend und rechtmäßig verhalten? Es muss etwas schwer im Argen liegen, wenn derlei Seminare überhaupt angeboten werden.  Obwohl der Besuch dieses Seminars pro Person 199,00 € zzgl. Umsatzsteuer kosten soll bin ich davon überzeugt, dass es innerhalb weniger Tage überbucht sein wird. Der Titel des Seminars könnte deshalb ebenso lauten: „Wie bewahre ich meinen Mandanten vor dem Geschädigtenbetrug?“  Das Seminar sollte nicht nur Rechtsanwälten sondern auch Staatsanwälten angeboten werden.   Euer Willi Wacker

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20 Antworten zu Seminare gibt´s …?

  1. SV Kollege sagt:

    @Willi Wacker

    Gibt es zu dem Seminar einen Internet-Link?
    Gehört nicht eine Kopie des Seminarangebot zu jeder Klageschrift dazu (mit der Bitte um Weiterleitung an die StA)?

  2. Vollstrecker sagt:

    @ Willi Wacker

    Ein schöner Beitrag,
    vielleicht könnte man anregen einmal ein Seminar zu veranstalten, das unter dem Motto „Wie erreicht man es, dass SV und RA endlich Zivilcourage zeigen.“
    Oder „Der einfache Weg die HUK-Coburg nachhaltig zu disziplinieren“.

  3. Aufgewachter sagt:

    Solange es Korruption gibt wird es auch solche Seminare geben.
    Wenn ein Rechtsanwalt, Bundesverdienstordensträger, Vorstand einer Versicherung und zugleich im Aufsichtsrat der Aufsichtsbehörde, deren Mitarbeiter in der Behörde Unterschlagung begehen der anstiftende Rädelsführer zur betrügerischen Schadensregulierung ist dann braucht uns Bürger in diesem Staat doch gar nichts mehr wundern. Man stelle sich vor, eine solche Person zeichnet ein bayrischer Minister noch für besondere Leistungen aus.
    Dann wissen wir, in welchen Morast wir unsere Arbeit verrichten. Die geben ganz offen zu, die Besitzstände zu ändern und zwar in der Form, das die Masse der Bürger ärmer wird und die Großkopferten sich gegenseitig auf den Stuhl helfen. Es ist nämlich viel einfacher 80 Millionen Bürgern einen Fünfziger abzunehmen, als einem Großkopferten 40 Millionen. Und um nichts anderes geht es hier. Das Recht wird verbogen, gelogen und betrogen. Bei 100 000 Verkehrsunfällen jeweils 200 € unrechtmäßig zu kürzen, ergibt in Summe 20 Millionen €. Und die paar wo ihre 200 € einklagen werden schikaniert und diskriminiert. Geschädigte die von ihrem Recht gebrauch nehmen, erklärt man, die Sache muss geprüft werden weil da liegt ja ein Gutachten vor und wir können nicht mit ihnen weiterverhandeln, sie haben ja einen Rechtsanwalt beauftragt. Was tut dieser Rechtsanwalt? Ja der schreibt keine Klage nach 4 Wochen, der wird gerade ein Seminar besuchen für unberechtigte Kürzungen der Versicherungen in der Regulierung. Wie wenn nicht jeder wüsste, um was es hier geht. Die SV klären auf und die Anderen warten mal ab, wie man mit wenig Arbeit zum höheren Profit kommt.
    Der DAV spielt hier ein übles Spiel mit. Überhaupt nehmen Vereine im Bereich SV und Rechtsanwaltschaft eine besondere Vorliebe für kapitalkräftige Versicherungen an.

    Und jetzt geben sie sich noch gegenseitig Seminare. Die einen wie man kürzt und die Anderen, wie man gegen Kürzungen vorgeht. Diesem Personenkreis wird massenhaft vom Steuerzahler das Studium finanziert um sich hinterher ihr täglich Brot zu verdienen. Die Intelligenz bekämpft sich gegenseitig zu Lasten der Bürger die sie finanziert haben. Steuerzahler sind für Polizei, Justiz und Versicherungsnehmer für die verstritenen Beiträge zuständig.
    Circulus virtiosus…

  4. Franz511 sagt:

    Aufgewachter,

    Du sprichst mir aus der Seele!

  5. willi wacker sagt:

    Zu SV Kollege:
    Lieber SV Kollege habe Ihren Kommentar vom 31.07.2007 gelesen. Da es sich um ein Seminarangebot handelt die per Infopost zugegangen ist, existiert ein Internetlink nicht. Ich versuche, das Internetangebot einzuscannen und damit zu veröffentlichen.
    Willi Wacker

  6. willi wacker sagt:

    Hallo Aufgewachter,
    Ihr Kommentar kann so nicht unwidersprochen stehen bleiben.
    Zur Ehrenrettung einiger im Schadensersatzrecht erfahrener
    und engagierter Anwälte muß aber gesagt werden, daß diese –
    auch ohne zusätzliche Vergütung – für ihre Mandanten tatkräftig gegen die übermächtigen Versicherer vorgehen. Bekanntlich wird nach Gegenstandswert abgerechnet, wie bei den Sachverständigen. Die engagierte Mehrarbeit und der Zeitaufwand ist dann Privatvergnügen des Anwalts. Auch in diesem Forum sind offen oder unter Pseudonym schreibende Anwälte und Anwältinnen vorhanden, die man auf keinen Fall in die von Ihnen bezeichnete Ecke stellen kann.
    Mit meinem Bericht wollte ich vielmehr nur darauf aufmerksam machen, daß die gesetzeswidrige Regulierungspraxis der Kfz-Haftpflichtversicherer jetzt sogar Gegenstand eines Fachseminars ist. Bei gesetzeskonformer Schadensregulierung, wie es § 249 BGB voraussetzt, und bei Anwendung der ergangenen Rechtsprechung wäre ein derartiges Seminar für die Fort-
    bildung bei Fachanwälten nicht erforderlich.
    Willi Wacker

  7. Rumpelstilzchen sagt:

    Aufgewachter: „Solange es Korruption gibt…“

    mir sind noch andere Fälle bekannt, wo fragwürdige Personen mit krimineller Energie das Bundesverdienstkreuz erhalten haben.

    Im 3. Reich war es mit der Ordensverleihung teilweise bekanntlich nicht anders und der mir ansonsten sehr sympathische Freistaat Bayern war schon immer für extreme
    Ausfallerscheinungen zu haben.-

    Gerade habe ich etwas gelesen über die vermeintliche
    „Schadenminderungspflicht“ in der nationalsozialistischen Gemeinschaftsideologie und zitiere wie folgt:

    „Im Gemeinschaftsinteresse“ sei „Schadenersatz zu versagen,wenn dadurch das Gemeinschaftsinteresse noch mehr geschädigt“ werde.

    “ Jede Überspannung der Haftung“ lähme “ die Unternehmenslust und“ wirke „sich dadurch gemeinschaftsschädlich aus“.
    „Der Schadenersatz als materieller Ausgleich“ richte „sich nach den Interessen des Geschädigten unter billiger Berücksichtigung der Interessen des Schuldners. Er“ solle „aber dem Gläubiger keinen unverdienten Gewinn und den Schuldner nicht an den Bettelstab bringen(Tendenz der Schadenersatzbeschränkung)“.

    Fazit des Verfassers dieser Schrift zum Bürgerlichen Recht:
    Der Geschädigte hat seinen Schadenersatzanspruch dem „Gemeinschaftsinteresse“ zu „opfern“. Fragt man sich , wem diese „Opfer“ zugute kommt, sind es zum einen alle diejenigen, die sich im „Gemeinschaftsinteresse“ über die Rechte anderer hinwegsetzen, zum anderen die Träger der Schadenversicherung.

    Mit freundlichen Grüßen

    aus der Eiger-Nordwand

  8. Trendsetter sagt:

    Zukunftsweisend nehme ich die Tomaten vom Nachbarn rechts ungefragt aus dessen Garten, um diese dem Nachbarn links zu schenken. Zuvor ruft jedoch der zu beschenkende Nachbar bei der Zeitung an, um mir „edlen Spender“ als Trendsetter bei der Tomatenvermarktung öffentlich zu danken.
    Dass die Tomaten eigentlich meinem rechten Nachbar gehörten, interessiert dann niemanden mehr.

    Den fleißigen rechten Nachbarn im Hinterkopf behaltend, lest nun den nachfolgenden Artikel.

    tv-oberfranken.de
    Archiv für 01.05.2007 – 07.05.2007
    Oberfranken
    Montag, 7. Mai 2007 14:31

    Verdienstkreuz am Bande für Rolf-Peter Hoenen
    Rolf

    Rolf-Peter Hoenen, Sprecher der Vorstände der HUK-COBURG Versicherungsgruppe bekam heute in München aus den Händen des Bayerischen Staatsministers für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, Erwin Huber, das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

    Rolf-Peter Hoenen habe, so Huber bei der Verleihung, sich mit großem gesellschaftlichen Verantwortungsbewusstsein unternehmerische, soziale und kulturelle Verdienste erworben Er habe in maßgeblicher Weise das internationale Ansehen der Unternehmensgruppe gefördert und zugleich der wirtschaftlichen Entwicklung der Region entscheidende Impulse verliehen. Durch seine zukunftsweisende Unternehmenspolitik sei, so der Minister weiter, Rolf-Peter Hoenen zum Trendsetter im Versicherungswesen geworden und nannte als Stichworte die HUK-Kinderversicherung, die bei Invalidität auch infolge von Krankheit leistet, sowie den Vertrieb von Versicherungen über das Internet: Hier war , so Huber, die HUK-COBURG als erster deutscher Versicherer Vorreiter. Als größtes Unternehmen der Region sei die HUK-COBURG auch ein sicherer Arbeitgeber, der sich bewusst seiner gesellschaftlichen Verantwortung stelle. Als Beispiele nannte Minister Huber barrierefreie Arbeitsplätze für rund 200 Menschen mit Behinderungen, die hohe Zahl an Ausbildungsplätzen auch in schwierigen Zeiten sowie die Treue zum Standort.

  9. Aufgewachter sagt:

    Rumpelstilzchen 10,23 ja so mag es der nationalsozialistischen Gemeinschaftsideologie entsprungen sein. Dort gab es Germanen und verhasste Rasen. Jetzt ist es umgekehrt, verhasste Rassen kürzen die Mehrheit.

    @ Willi Wacker 10,12h Sie haben Recht mit den hier im Blog schreibenden Anwälten. Aber leider sind das sehr wenige. Das meiste an Kürzungen, was wir von unseren geschädigten Kunden erfahren, deren Anwalt sich keine Mühe macht die Controll-Kürzungen abzustellen.Sich vom SV erklären zu lassen und dann zur Erkenntnis kommt, hier haben sie geschädigter-Mandant ein hohes Klagerisiko.

    Ich empfinde ganz einfach so, die Anwälte der Versicherung zur Schadenskürzung setzen das um was ihnen die Versicherung aufträgt. Das ist auch Verständlich, die haben einen Hauptmandanten von dem sie leben. Bei den Anwälten der Geschädigten schaut das anders aus. Die haben lauter fremde Mandanten, die vorher selber die Regulierung versucht haben und hinterher mit der Kürzung zum Anwalt laufen. Da soll dieser Anwalt dann für 200 € Streitwert eine oder zwei Gerichtsverhandlungen durchstehen. Das rechnet sich nicht und so kommt es zu ihrer Behauptung, diese Mandate ähneln mehr einer privatrechtlichen Sportveranstaltung.

    Bleiben wir nur bei der hier geschilderten Richterbefragung an den Anwalt der HUK-Coburg z.B.: Auf die Frage, was haben sie an der Gutachterrechnung auszusetzen weis er keine Antwort mehr!

    Das zeigt er führt einen Auftrag aus, trägt mit seinem Wissen ein Unrecht seines Auftraggebers widerholt vor. Nur weil sein Auftraggeber einfach kalkuliert z.B. 1000 x 70 € gekürzt ist 70.000 € in der Kasse . Davon 3 verlorene Prozesse =1.500 €. Das rechnet sich doch.
    Dieser Missstand wäre nicht möglich, wenn es Anwälte und Richter geben würde, die das Gesetz achten und nicht nur mit dem Gesetz auf Kosten der steuer- und versicherungszahlenden Bürger ihr Einkommen bestreiten. Lieber Willi Wacker, was ich hier zum Besten gebe ist meine langjährige Erfahrung. Und sind sie innerlich einmal ganz zu sich selbst ehrlich, man muss doch das nächstemal wieder mit dem Kollegen und Richter im selben Raum sitzen, warum sich für so einen kleinen Streitwert behacken? Ja, man tut es manchmal dem SV zuliebe.

  10. Gladel sagt:

    @aufgewachter: So sehe ich es auch. Z.B. die Werkstattrechnungen, die uns immer wieder so gerne gekürzt werden, werden in der Regel um 5-10 % gekürzt, also in einem Rahmen, den man unter Umständen sogar als Rabatt gewähren würde. Lohnt sich im Grunde genommen nicht, sich darum zu streiten, macht mehr Mühe und verursacht mehr Kosten als es Wert ist.

    Aber wenn man sich nicht wehrt hat man plötzlich Einbußen in dieser Größenordnung, also für mich als Werkstatt ein Grund mich zu wehren. Aber im Haftpflichtbereich sieht es anders aus, da ja Schadensfall ein einmaliges Ereignisse ist, stellt sich für den Geschädigten die Frage, soll man wegen z.B. 200 € etwas unternehmen. 90 % der Geschädigten werden wohl zu dem Schluss kommen, das es sich nicht lohnt.

    Da kann es noch so viele Urteile gegen die Versicherungen geben, die große Masse nimmt die Kürzungen hin und die paar die sich wehren verursachen weitaus weniger Kosten als auf diese Art gespart wird.

    Nur wenn der Gesetzgeber hier im strafrechtlichen Sinn einen Riegel vorschiebt, wird sich etwas ändern, aber das wird so schnell nicht der Fall sein.

    Mal ehrlich, was soll ein verantwortungsbewußter Anwalt einem Geschädigten raten, der sich bei einer Schadensumme von 5000 € um 400 € mit der Versicherung streitet? Prozeßrisiko ist immer vorhanden und wenn der Geschädigte 200 € zugesprochen bekommt, hat sich die Sache finanziel nicht gelohnt.

  11. Hanno sagt:

    Wieso überlassen die qualifizierten und unabhängigen Kfz-Sachverständigen das Feld einer „Überprüfung“ eigentlich den Versicherungen mit ihrem Schadenmanagement in Verbindung mit DEKRA und einer Reihe anderer „Institutionen“ sowie versicherungsabhängiger Sachverständiger, die sich für so etwas hergeben? Schon längst sind Reparaturqualitätsüberprüfungen da überfällig, wo sich sog. Partnerwerkstätten in einem Preisunterbietungswettbewerb den
    Versicherungen andienen, ohne dass ihnen eine verlustausgleichende Auftragsofferte garantiert wird. Bei Konditionen mit einem Nachlaß von teilweise mehr als 30 % muß man hinterfragen dürfen, ob dabei die gleiche
    Reparaturqualität geboten werden kann. Oder haben diese Werkstätten vorher überhöht abgerechnet und handhaben es auch heute noch so,wenn es sich nicht um eine Partnerversicherung handelt ? Neuerdings sollen 2 dieser Partnerversicherungen sogar darauf Einfluss nehmen können, welcher Sachverständige im Namen des Geschädigten von der Werkstatt eingeschaltet wird, soweit – nach Ansicht der Versicherung – überhaupt erforderlich. Die qualifizierten und unabhängigen Kfz.-Sachverständigen sind dann nicht gefragt, weil man werkstattseitig wohl befürchtet, bei der Partnerversicherung
    in Mißkredit zu kommen. Aber man muß das nicht so tragisch sehen, denn jeder muß zunächst mal seine eigenen Erfahrungen machen, wenn ein Defizit an emotionaler Intelligenz die Entscheidung bestimmt und der Faktor „Wertschöpfung“ falsch interpretiert wird.

  12. Aufgewachter sagt:

    @Trendsetter 10,52h prima. Jetzt mache ich mir die Arbeit und schreibe Herrn Minister einen Brief mit einer Liste der Urteile gegen seinen Verdienstkreuzträger am Bande. Dann kann sich der Erwin mit dem Rolf einen vergnügten Abend machen auf Kosten der Geschädigten. Ja da ist der Region geholfen und man sieht auch gleich den Zusammenhang wie das funktioniert. Die Geschädigten, SV, Autovermieter, Partnerwerkstätten haben eine gute Tat vollbracht , allesamt haben 200 barrierefreie Arbeitsplätze finanziert und der Rolf hat dafür das Kreuz gekriegt. Man muß die Sache nur mit anderen Augen sehen.
    Der Minister war vielleicht früher in einer Jugendschaft eingeschrieben, weil sonst würde er nicht wissen wie das psycholgisch aufgebaut ist vom HUK-Coburg Rolf. Von der Kinderversicherung zur Scixxxxxxxxx ist nicht weit. Da wird der Erwin dann aber sauer, weil die Sektenmitglieder keine Kirchensteuer zahlen. Aber das interresiert ihn nicht mehr so, wenn er von seiner Pension lebt. Wichtig ist er steht in der Öffentlichkeit verleiht Ordenskreuze an verdiente Vorbilder die Vertrauensfrau/-mann im Nebenberuf sind. Die brauchen keine Ausbildung, die brauchen nur das Vertrauen ihrer Untergebenen auszunutzen. . So hat sich die DEVK auch hochgearbeitet., Der Hauptbahnhofsvorstand 1954 in München war damals Vertrauensmann der DEVK und jeder seiner Bahnhofbediensteten hatte seine Versicherungen beim Vorstand (Tot) abzuschließen. Dafür erhielten die Bediensteten 20 % Rabatt. Diese 20 % zahlte der Steuerzahler mit, weil in den Bahnhofsräumen während der Arbeitszeit Versicherungen abgeschlossen wurden vom Vorstand. Fragte man wo der Mann vom Schalter denn hin ist, bekam man zur Antwort, der ist beim Vorstand, damit war alles erledigt. Gegen den Vorstand konnte man nichts machen, weil sonst kam eine Versetzung zu einem anderen Vorstand mit Vertrauensfunktion der DEVK. Heute ist das nicht mehr so krass und so auffällig gemacht.

    Der Staat lässt die Seinen nicht verkommen, darum wird von den Anderen genommen.
    Tango Korrupti tanzt weiter …

  13. WESOR sagt:

    Hanno, wir freien SV überlassen nicht, wir werden ganz einfach vom Geschädigten ferngehalten von den Partnerwerkstätten. In dessen Vereinbarung steht sinngemäß, freie SV und Rechtsanwälte vom Geschädigten fernhalten. Selbst eine Kalkulation und Foto machen und an die Versicherung geben. Basta. Wenn der Geschädigte sein repariertes Auto hat ist er fürs Erste mal froh.
    Glauben Sie denn wirklich, eine Partnerwerkstatt legt für die Versicherung 2,5 mm Spachtel auf und sagt zum Fzghalter , damit würde ich aber einen Sachverständigen aufsuchen, das ist keine technisch einwandfreie Instandsetzung.

    Nein, die Partnerwerkstätten bewerben sich um einen Strick bei der Versicherung. Dann arbeiten sie fleißig und ziehen sich den Strick um den Hals immer weiter gegenseitig zu. Wenn sie keine Luft (Geld) mehr haben geben sie auf. Weil inzwischen hat er dem gesunden Betrieb soviel geschadet, dass sich dieser jetzt auch um einen Strick bemüht und so werden die Henker immer fetter. Hast schon mal einen dürren Henker gesehen?

  14. willi wacker sagt:

    @hanno,
    guter Kommentar. Warum sollten eigentlich nicht Reparaturen der so genannten „Partner-Werkstätten“ (Partner von wem?)durch qualifizierte und versicherungsunabhängige Kraftfahrzeugsachverständige überprüft werden? Der Geschädigte hat Anspruch darauf, dass sein Unfallschaden ordentlich repariert und der vor dem Unfall bestehende Zustand ordnungsgemäß wieder hergestellt wird (§ 249 BGB). Die Kosten der Wiederherstellung des vor dem Unfall bestehenden Zustandes Schadensreparatur) sind von dem Schädiger und eventuell dessen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer zu tragen. Einfach mal ausprobieren! Willi Wacker

  15. Grüße ins bayrische Ausland sagt:

    Danke Trendsetter, was nur 200 ,allein in der Kfz-Schadenabteilung sind es bestimmt schon viel mehr
    und
    hätte „Stoibi“ verliehen ,so wäre „an die Bande“ verliehen worden (schließlich ist der Hauptbahnhof jetzt auch dichter an München) da bin ich mir sicher !

  16. virus sagt:

    Eine von einem Kenntnislosen miterlebte Gerichtsverhandlung.

    Da die HUK Coburg ihrem Vertretungsanwalt und dem Gericht versäumt hatte, die angeforderte Stellungnahme fristgerecht zuzusenden, kam man, da ja nun Zeit war, so ins Plaudern.

    Unsererseits berichteten wir dem Richter über die Schadenregulierungspraktiken der HUK-Versicherer. Der Anwalt der HUK-Coburg berichtet dann uns und dem Richter, dass er gerade zwei Fälle auf dem Tisch habe, wo Geschädigte Klage wegen schlampiger Reparatur in der Vertrauenswerkstatt anstreben. So viel zu "schüren".

    Und schreit die Dekra nicht schon einige Zeit – wir wollen eine Überprüfung von Unfallschadenreparaturen durchführen – ein Schelm, der Böses dabei denkt.

    virus

  17. downunder sagt:

    hi SV
    siehe wikiwix.com :“die hadendoa trugen lange krause haare,die mit butter frisiert wurden,und wurden wegen ihrer auffallenden haartracht auch als fuzzi wuzzi bezeichnet“
    gerade wird mir ein wenig ranzig! LOL
    grüsse aus dem outback

  18. Gladel sagt:

    @willi wacker: In der Praxis sieht es oft so aus. Schadenaufnahme durch Versicherungssachbearbeiter, Schadenkalkulation durch Sachverständigen der Versicherung, Reparatur durch einen Partnerbetrieb der Versicherung und Kontrolle des ganzen durch Controll Expert oder durch einen neutralen (!?!) Sachverständigen der DEKRA. Das alles um den Verbraucher vor sich selber zu schützen und ihm einen optimalen Service zu kommen zu lassen.

    Leider sind viele Verbraucher zu bequem um sich gegen diesen „Fullservice“ zu wehren und sie ahnen noch nicht mal, das sie das ganze einige Euros kostet.

  19. Weitblickender sagt:

    Und Frau Gladel,nicht zu vergessen, die Schadensachbearbeiter der Versicherer haben immer noch nicht gescheckt, dass sie an ihren Bäumen, auf denen sie meinen, hoch und trocken zu sitzen, die Äste höchstpersönlich und mit wachsender Begeisterung absägen.

    Dekra und Controll Expert – die Lohnkostensparer der Nation!

  20. MinocymnTync sagt:

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