Titelentwertungsstempel

Not macht erfinderisch, heißt ein allseits bekanntes Sprichwort, und es herrschte pure Not, also kam auch die Erfindung.

Titel, die man für seine Mandantschaft erwirkt, sind ja grundsätzlich etwas Erfreuliches.

Wenn die Urteilssummen oder die in Beschlüssen festgesetzten Kosten dann von den verurteilten VN oder von der dahinter stehenden HUK-Coburg gezahlt sind hat der Titelschuldner natürlich einen Anspruch auf Herausgabe des entwerteten Titels, also ständig immer wieder und dauernd und noch einmal das gleiche Spiel: auf die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils oder des Kostenfestsetzungsbeschlusses draufschreiben, dass gezahlt wurde und den so entwerteten Titel an den Schuldner schicken. Das kann lästig werden, wenn es gehäuft vorkommt.

Nach bewährter Beamtenmanier kam mir deshalb die Idee eines Stempels. Gesagt, getan: für ganze 1,19 € bin ich jetzt stolzer Besitzer eines Stempels mit der Aufschrift „Nach Zahlung durch die HUK erledigt“. Darunter folgt eine Leerzeile für die Unterschrift.

Das spart Zeit, Mühe und Aufwand und informiert die VN der HUK-Coburg ebenso beiläufig wie rechtslagenkonform darüber, welche Unsummen mitunter für verlorene Prozesse zum Fenster hinausgeworfen werden.

Mitgeteilt von Peter Pan im August 2008

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Eine Antwort zu Titelentwertungsstempel

  1. willi wacker sagt:

    Hi Peter,
    die 1,19 € habe ich mir erspart. Ich streiche nach endgültiger Zahlung die Volltreckungstitel ( Urteile, Kostenfestsetzungsbeschlüsse, gerichtliche Vergleiche ) in der vollstreckbaren Fassung durch mit dem Vermerk „Gezahlt“
    und schicke sie zurück. Die 1,19 € ist mir die HUK-Coburg nicht wert.
    Willi Wacker

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