TÜV Süd = „Tanzbär“ der HUK-Versicherer?

Wie bereits am Dienstag den 09.05.2006 von Herrn Hiltscher im Bericht "Tanzbären" der HUK Versicherer erwähnt, gibt es Kfz.-Sachverständige die nach der "Pfeife" der HUK Versicherer tanzen und Geschädigte übervorteilen. Dem Verfasser wurde jetzt ein, vom Anspruchsteller in Auftrag gegebenes, Gutachten des TÜV Süd zugespielt, in dem bei einem 20 Monate alten Fiat, mit weit unter 100.000 km Laufleistung, folgendes im Vortext angegeben wurde:

Gemäß den Vorgaben des Auftraggebers wurde bei den Lohnkosten für Karosserie- und Lackierarbeiten der ortsübliche durchschnittliche Stundenverrechnungssatz der Markenbetriebe und der freien Karosserie- und Lackierbetriebe zugrunde gelegt. Je nach gewähltem Reparaturbetrieb oder anderer Regulierungsart muss hier mit Abweichungen gerechnet werden.

Ein Ersatzteilpreis-Aufschlag ist in der beiliegenden Reparaturkalkulation nicht berücksichtigt.

Bei der Durchführung der Reparatur können für die Verbringung des FahrzeugeslTeilen Verbringungskosten anfallen. Die entsprechenden Beträge sind in der Kalkulation nicht berücksichtigt.

Zu Ihrem Verständnis sei hier ausgeführt, dass es am Wohnort des Anspruchstellers keine markengebundene Vertagswerkstatt ohne Fahrzeugverbringung gibt, dass ein UPE Aufschlag von durchschnittlich 10 % ortsüblich ist und die Rechtslage folgende ist:

Stundensätze:

Der BGH hat im sog. Porsche-Urteil (des VI. Zivilsenats vom 29.4.2003 Aktenzeichen VI ZR 398/02) entschieden, dass es nicht auf die ortsüblichen Stundenverrechnungssätze, schon gar nicht auf die irgendeiner Dekra-Tabelle ankommt. Der Geschädigte hat Anspruch auf Erstattung derjenigen Stundensätze, die die örtliche Vertragswerkstatt seiner PKW-Marke verrechnet. Ausdrücklich eine Absage hat der BGH in dieser Entscheidung der Anwendung von mittleren Stundenverrechnungssätzen erteilt, wie sie beispielsweise der benannten Dekra-Tabelle entnommen werden können.

Ersatzteilpreise:

"UPE" bedeutet unverbindliche Preisempfehlung; "UPE-Aufschläge" bedeutet die Ansetzung eines Zuschlages zu den unverbindlichen Preisempfehlungen. Es geht um Ersatzteilpreise, die Vertragswerkstätten für Originalersatzteile ihren Kunden berechnen. Wie das Wort "unverbindlich" zeigt sind die markengebundenen Vertragswerkstätten nicht verpflichtet, die ihnen von den Herstellern vorgeschlagenen Preise 1:1 an ihre Kunden weiterzugeben. Nahezu jede markengebundene Vertragswerkstatt im gesamten Bundesgebiet verrechnet Ersatzteilpreisaufschläge im Mittel durch einen Aufschlag von 10 – 15% auf den vom Hersteller empfohlenen, unverbindlichen Ersatzteilpreis. Geschädigte sind deshalb so gut wie überhaupt nicht in der Lage, Ersatzteile zu den unverbindlichen Preisvorschlägen der Hersteller ohne Aufschlag zu beziehen. (vgl. u.a. OLG Hamm, Aktenzeichen: 13 U 135/97, Urteilsdatum: 21.01.1998; LG Saarbrücken, Aktenzeichen: 2 S 219/02, Urteilsdatum: 25.09.2003; LG Aachen, Aktenzeichen: 6 S 200/04, Urteilsdatum: 07.04.2005)

Verbringungskosten:

Heute haben viele Kfz-Werkstätten keine eigene Lackiererei mehr. Hintergrund sind die zunehmenden Unweltauflagen, durch die der Unterhalt einer Lackiererei unrentabel wird wenn diese nicht voll ausgelastet ist. Sind am geschädigten Kfz Lackierarbeiten auszuführen, müssen die zu lackierenden Teile dann in eine externe Lackiererei verbracht werden. Diese Positon wird häufig von Versicherern ausnahmslos ohne Ansehung des Einzelfalles gestrichen. Das geschieht regelmäßig zu Unrecht. Sachgerecht ist eine differenzierende Beurteilung; Ausgangspunkt für die rechtliche Beantwortung der Frage nach der fiktiven Erstattungsfähigkeit von Verbringungskosten sind die Feststellungen des SV im Schadensgutachten. Dieser muss beurteilen, ob bei einer Reparatur voraussichtlich Verbringungskosten anfallen werden oder nicht. Wie oben angesprochen gibt es ortsansässig keine markengebundene Vertragswerkstatt ohne Verbringung. (vgl. u.a. LG Wiesbaden, Aktenzeichen: 3 O 6/04, Urteilsdatum: 20.08.2004; LG Essen, Aktenzeichen: 11 O 64/02, Urteilsdatum: 18.10.2002; OLG Dresden, Aktenzeichen: 13 U 600/01, Urteilsdatum: 13.06.2001)

Also liebe Kollegen und Rechtsanwälte nun meine Frage an Sie:

Ist das ein Einzelfall oder ist der TÜV Süd "Tanzbär" der HUK-Versicherer?

Mit freundlichen Grüßen

SV Sander

Urteilsliste "Fiktive-Abrechnung" zum Download >>>>>

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63 Antworten zu TÜV Süd = „Tanzbär“ der HUK-Versicherer?

  1. H. Nordmeier sagt:

    Es sollte tatsächlich mal eine Tanzbärenliste veröffentlich werden. Dann würden die Geschädigten zumindest wissen, wer Sie zum Tanz aufgefordert hat.

    Bemerkenswert sind die auch die zahlreichen Zertifizierungsstellen in Deutschland, die eigentlich den Tanzbären einen seriosen Anstrich verschaffen sollen! Bspw. auch ZAK Zert jeder weitere Kommentar beim Blick auf die SV-Liste erübrigt sich hier.

    Höchst unserios, mich wundert bald gar nichts mehr in Deutschland! Nur noch Lug und Trug.

  2. SV Hildebrandt sagt:

    Schauen wir uns doch nun mal die ganzen Auto- Magazine im Fernsehen an. Was wird da hoch gelobt!?! Genau: DEKRA und die Versicherungen mit ihrer problemlosen Abwicklung und wie diese betrogen werden. Wen wundert’s heute noch…

    HDI = Hilft dir immer, oder: http://www.hdi.de/imperia/md/content/unternehmen/presse/2006/10.pdf
    HUK = ach lassen wir´s…
    DEVK= http://www.devk.de/download/pdf/tipps/devk-44006.pdf
    DEKRA = http://www.dekra.de/dekra//show.php3?id=32&nodeid=32&_language=de und hier ist wohl nicht viel zu sagen

    Und so könnte es unendlich weiter gehen

  3. Zwölfender sagt:

    Hallo

    … und der Wortlaut in der Tüv Broschüre „Blechschaden“ ist folgender:


    Vom Haftpflichtversicherer des Unfall-Kontrahenten können Sie in solchen Fällen verlangen, dass er einen seriösen Sachverständigen Ihrer Wahl akzeptiert und dafür die Kosten übernimmt. Seriös und allseits anerkannt sind
    die Unfallgutachter vom TÜV. Den Vorschlag, einen
    solchen Gutachter einzuschalten, wird der Versicherer
    akzeptieren – und auch, was besonders wichtig ist, die
    Ergebnisse seines Berichts.

    Was soll da auch noch gestrichen werden?

  4. Gast sagt:

    Nur mal so am Rande,
    welche Markenwerkstatt verbringt den das Auto zum Lackierer?
    Eigentlich kaum eins, oder?
    Der Lackierer holt das Auto und bringt es auch wieder zurück.
    Gibt es denn dafür eine Rechnung?
    Normalerweise nicht, oder?
    Passiert also vollkommen kostenlos oder?
    Wenn es aber doch verrechnet wird, kann doch das Autohaus die Rechnung beilegen.

  5. Licht ins Dunkel sagt:

    @ Gast

    kleines 1×1 der Betriebswirtschaft:
    Wo eine Leistung erbracht wird entstehen auch Kosten.
    Die wundersame Geldvermehrung durch Gratisarbeit gibt es nur in den Träumen der Schadenssteuerer.

    Tatsache ist daß durch den Transport eines Fahrzeuges nun einmal Kosten anfallen (Schleppfahrzeug, Fahrer)
    die normalerweise im Gutachten pauschal mit 1 Arbeitsstunde verrechnet werden.
    Damit dürften die tatsächlich entstanden Verbringungskosten in den meisten Fällen nicht gedeckt sein.

  6. SV Hildebrandt sagt:

    @ Gast

    Ja ne, ist klar. Der Lackierbetrieb holt kostenlos ab, bringt kostenlos zurück und die Lackierarbeiten werden auch noch kostenlos gemacht, oder gar umsonst? Machen Sie sich mal Gedanken über den Unterschied zwischen kostenlos und umsonst. Übrigens meine Schulbildung war kostenlos, Ihre…

    Die Werkstätten bereichern sich also ungerechtfertigt, oder?

    Ich allerdings habe noch über keinem ordentlich arbeitenden Betrieb ein Schild gesehen wo drauf steht: „Sozialamt für unfallgeschädigte Autofahrer“

  7. Gast sagt:

    Superklasse
    Ich bin Fahrzeuglackiermeister und ausgebildeter Karosseriebauer und habe bevor ich vor 3Jahren in die Betrieb meiner Eltern eingestiegen bin, in ganz Deutschland gearbeitet.
    In Markenwerkstätten wie auch in freien Karosseriebetrieben.
    Ich habe in Süddeutschland, in NRW, in Niedersachsen, in Ostdeutschland und in Holstein gearbeitet, nirgends wurden einen Autohaus Verbringungskosten vom Lackierbetrieb in Rechnung gestellt.

    nur so am Rande an „Licht ins Dunkel“, ich bin geprüfter Betriebswirt im Handwerk, also schreiben sie nicht so einen sch…

  8. Licht ins Dunkel sagt:

    @ gast

    6 in betrieblicher Kostenrechnung und somit durchgefallen.

    Merken Sie nicht daß ihr Niveau weit unterdurchschnittlich ist?

  9. Beckmann sagt:

    Hallo Gast,

    der Lackiernebel hat ganze Arbeit geleistet oder?
    Wie sonst kann jemand so einen „Dampf“ von sich geben.
    Warum haben Sie denn in ganz Deutschland gearbeitet? Etwa weil keiner Ihre Qualität zu schätzen wusste?
    Ich muss dem „Licht ins Dunkel“ schon beistimmen.

  10. SV Hildebrandt sagt:

    Wahrscheinlich ist er nur im Ersatzteillager der jenige der die illiquiden Surrogat für unverwendet gebliebener Spille zählen darf.

    Bei solch einer Argumentation geht mir der Hut dermaßen hoch… 🙁

  11. svman sagt:

    Warum können hier eigentlich Ihre Arroganz nicht im Zaum halten und müssen beleidigend werden. Halte ich auf so einer Seite für völlig unangemessen. In der Realität und auf der Rechnung sieht es mal eben so aus, dass der Lackierbetrieb dem Autohaus die Verbringung nicht in Rechnung stellt und es als Service am Kunden aussieht, weil dieser sonst sofort schreien , würde der Lackierer xy holt und bringt es umsonst. Die Kosten für den Helfer und das Fahrzeug hat er natürlich am Bein und holt dies woanders versteckt wieder rein.

  12. F. Hiltscher sagt:

    Leute, Leute,
    seid friedlich und behauptet nicht immer Dinge so einseitig fest, wo andere Möglichkeiten auch gegeben sind.
    Die einen rechnen betriebswirtschaftlich und angepasst und die anderen verschenken halt ihre Dienstleistungen aus Spass an der Freud.
    Jedem das Seine!
    Bei den SV ist es doch genauso!
    Aber doch nicht gleich persönlich werden,das muss nicht sein, von keiner Seite.
    Einen schönen Abend noch
    F. Hiltscher

  13. Gast sagt:

    Lieber Herr Beckmann und Herr Hildebrandt,
    gehen sie doch mal zu einen Lackierer und fragen einfach mal nach wieviel er einen Autohaus für die Verbringung berechnet.

    Auf diese arroganten Kommentare gehe ich gar nicht drauf ein…

  14. F.Hiltscher sagt:

    Lieber Gast,

    gehen Sie doch mal zu einem Autohaus, das Fahrzeuge zum Lackierer verbringt und fragen Sie wegen der Verbringungskosten. Nicht jeder Lackierer kann bzw. wird abholen und zustellen.
    Dann kenne ich auch einige Lackierbetriebe die diese Verbringung zum Autohaus auch in Rechnung stellen.

    Es soll tatsächlich noch Leute geben die für ihre Arbeit auch eine Gegenleistung erwarten.

    Über das Subunternehmertum mit dementsprechnenden Preisvereinbarungen hat ein Dritter(Versicherung) aber nicht zu bestimmen.

    Oder kann ich als Einzelkunde etwa darauf bestehen, den von der XY Versicherung gewährten Rabatt, welcher einem Großkunden gewährt wird auch zu erhalten?
    Das Ganze wird unterschiedlich gehandhabt und ist rechtlich abgesegnet.
    Also bleibt friedlich in der Wortwahl, jeder hat richtige Erkenntnisse zum Thema dazu.

  15. Frank sagt:

    Nebenkosten JA / NEIN

    @ Gast,

    das manche werkstätten und lackierer diese kosten nicht berechnen und verschenken, ist doch denen ihre sache.

    hunderte von rechnungen beweissen jedoch eindeutig, dass diese kosten, bei ordentlicher kalkulation der rechnung aufgeführt worden sind.

    warum gibt es denn ag, lg, und olg urteile die diese kosten als berechtigt urteilen?

    wenn sie herr gast dies noch nicht gesehen haben ist das doch ihr problem und nicht das der tatsächlich wirtschaftlich korrekten ermittlung von unfallbedingten, kausalen aufwendungen.
    also, nicht einseitig argumentieren sondern sich an bestehendes halten.

    mfg

  16. PeterPan sagt:

    hallo gast
    sie verwechseln da etwas!
    verbringungskosten:zeitaufwand der werkstatt für die fahrt zum lackierer,die dortige abstimmung der zu leistenden arbeiten,die rückfahrt zur werkstatt(zweiter mann),die abholung des lackierten fahrzeuges(wieder zwei mann)und rückverbringung zur werkstatt.
    mit welchem recht verlangen schädiger,dass diese leistungen für sie kostenlos erbracht werden?
    der selbstherrliche abzug von verbringungskosten geschieht regelmässig rechtswidrig!!!

  17. Gast sagt:

    Zitat:
    Dann kenne ich auch einige Lackierbetriebe die diese Verbringung zum Autohaus auch in Rechnung stellen.

    Scheint ja auch für Sie die Ausnahme zu sein

    Zitat
    Über das Subunternehmertum mit dementsprechnenden Preisvereinbarungen hat ein Dritter(Versicherung) aber nicht zu bestimmen.

    Richtig keine Frage
    Habe nur beschrieben wie es wirklich läuft.

    Ich persönlich finde es sogar gut, wie es der TÜV-Süd macht.
    Dadurch wird eine fiktives Abrechnung uninteressanter und das Auto landet eher in einer Werkstatt.
    Die Werkstatt kann doch dann seine Stundensätze nehmen, UPE Aufschläge draufschlagen und auch die Verbringung berechnen.

    Natürlich sehe ich es jetzt aus der Sicht der Werkstätten, ob es jetzt alles rechtens ist, sollen andere beurteilen.

  18. runabout sagt:

    @ gast

    grundsätzlich bin ich auch der Meinung daß eine Reparatur in einer qualifizierten, unabhängigen Werkstatt der beste Weg ist, um einen Schaden zu regulieren.
    Ich rate meinen Privatkunden immer zu einer Reparatur in einer qualifizierten Werkstatt.

    Der Geschädigte ist wirschaftlich so zu stellen, als wär der Unfall nicht passiert.
    Wenn sich aber der Geschädigte, aus welchen Gründen, auch immer, entscheidet fiktiv abzurechnen, gilt der
    Aufwand den eine herstellergebundenen Fachwerkstatt für die Raparatur benötigt, als Richtschnur.

    Wenn der Geschädigte nur eine Teilreparatur durchführt, gebrauchte Ersatzteile verwendet, oder auch gar nicht repariert, ist der Schaden ja noch vorhanden, inform eines technischen Minderwertes.

    Es kann daher nicht angehen daß die Versicherung den
    nicht reparierten Schadensanteil für sich beanprucht.

    Zur Vorgehensweise großer SV-Organisationen kann ich nur sagen:
    Kungelei auf hohem Niveau.

  19. Regulierer sagt:

    Respekt liebe Herren!

    Mal wieder trötet jemand nicht in hier Horn und schon war seine Ausbildung umsonst und ist unter Niveau. Ganz großes Kino!!!
    Gast hat im Gegenteil eine Menge für seine Ausbildung getan! Wenn er bequem wäre, wäre er direkt in den elterlichen Betrieb gegangen. Und bundesweite Erfahrungen verlangen eher mehr als weniger Anerkennung.

    Die Rechtsprechung ist bei UPE und Verbingung nicht einheitlich. M.E. haben diese Positionen bei einer fiktiven Abrechnung keine Berechtigung. Wenn der Geschädigte dass FZ selbst repariert, dann kann er die Belege ja einreichen. Dann bekommt er neben der MwSt auch die UPE. Wo ist das Problem?
    Aber welche Verbringungskosten hat er bei der Eigenreparatur?

    Wir, ich verrate weiterhin nicht den Namen der Versicherung, Sie würden es ja eh nicht glauben, ziehen diese Positionen bei einer Rechnung allerdings nicht raus. Allerdings war mir auch nicht bekannt, dass der Lackierer die ohne Berechnung abholt. Bislang bin ich vom tatsächlichen Anfall der Werkstatt ausgegangen.

    Wenn ein SV allerdings in einem KH-GA durchschnittliche Sätze verwendet, ist dies m.E. wirklich zu beanstanden, da er seinen Kunden um einen (leider nach BGH) berechtigten Anspruch bringt.

    @ Gast
    Kopf hoch! Ich habe nach Meinung einiger Herren auch keine Ahnung! Zumindest haben wir aber Anstand und Respekt vor Anderen!
    Aber ich denke, Sie kommen ebenfalls gut damit zurecht!

  20. Gast sagt:

    Ja ich komme sehr gut mit den Anfeindungen zurecht aber einige Leute machen sich hier schon ziemlich lächerlich.

  21. Regulierer sagt:

    Stimmt!
    Teilweise kann ich die Hasstiraden aber auch gar nicht verstehen, da sie einen Sachverständigen ein Kuchen angehen. Ich verstehe absolut das die SV gegen die Kürzungen Ihrer Gebühren angehe. Aus meiner, zugegebener Weise aus versichersicht beeinflussten, Sicht finde ich die Deckelung der Sätze grundsätzlich in Ordnung. Allerdings kann ich nicht glaubwürdig einen korrekten Satz angeben, da ich die Kostenstruktur nicht erfassen kann. Somit bitte nicht wieder auf mich einschlagen.
    Schadenmanagement kann auchnicht begeistern, da hier die SV außen vor bleiben, somit nicht einmal über die Gebühren streiten können.
    Aber was in Gottes Namen haben die SV mit der Auszahlung von UPE und Verbringungskosten zu tun???
    Sie können ja zur viel betonten „Beweissicherung“ die Kosten im GA aufführen, wir kürzen sie dann raus. Dann machen die SV ein Sätzchen in’s GA, dass die Kosten eventuell vom Versicherer herausgezogen werden, dann sind sie auf der sicheren Seite dem AST gegenüber.

    Also Jungs, unser Verständnis ist zumindest teilweise da – wo ist Euer Verständnis???

  22. svman sagt:

    @Regulierer
    meines Erachtens haben UPE Aufschläge durchaus Ihre Berechtigung, denn Original-Listenpreise sind reine Fiktion, denn Sie gibt es überhaupt nicht mehr ohne Aufschlag. Und die Verbringung leiste ich bei einer Eigenreparatur selbst, da der Lackierer wohl kaum mein Nachbar ist, also warum soll ich sie nicht vergütet bekommen, so wie einige Versicherungen noch freiwillig Aufwandsentschädigungen in Höhe von 25,-€ zahlen…sehr lobenswert.

  23. F. Hiltscher sagt:

    @Regulierer Mittwoch, 11.10.2006 um 12:55

    Warum uns das tangiert, warum das uns einen Kuchen angeht?

    Wegen solcher Schreiben….
    Das Gutachten beinhaltet unberechtigte Schadenpositionen und ist deshalb nicht verwertbar.
    Das Honorar ist deshalb nicht zu erstatten.
    Das wird dem Geschädigten geschrieben,
    oder eine Überprüfung des GA durch die DEKRA hat ergeben……
    auch kein Honoraranspruch.
    Von RA werden von uns Stellungnahmen, wegen dieser Positiopnen verlangt
    Der SV hat also schlecht gearbeitet, das wird seinem Auftraggeber suggeriert.Und das alles weil wir uns an der Rechtsprechung orientiert haben….das muss bestraft werden, oder?

    Wir könnten aber auch gleich in das „Gutachten“ schreiben….so ungefähr müsste die Schadensumme sein, falls der Versicherer nichts abstreichen will.
    Wir würden sicher mehr Verständnis ernten, wenn den Sachbearbeitern oder Regulierern die gesetzlichen Verplichtungen der SV bei der GA- Erstellung ausreichend bekannt wären.
    Der Wortlaut bei der Unterschrift des SV, „nach besten Wissen und Gewissen“…heißt u.a. zwingend nach dem Stand der ständigen Rechtsprechung.

  24. svman sagt:

    Hallo, warum lande ich nur noch im Spamfilter?

  25. Robin Huk sagt:

    Ach da isser ja wieder, unser plötzlich abgetauchter Märchenonkel (Regulierer) von der einzig wahren Traum-Versicherung Deutschlands.

    War wohl nix mit einem plötzlichen Aufstieg ins Marketingmanagement der besten Versicherung Deutschlands.
    Anscheinend waren die Vorstände der Traumfabrik nicht begeistert von der Idee, dass der Regulierer den Namen des Saftladens hier preisgeben könnte.

    Untersagung durch Arbeitsanweisung (halt blos den Rand, sonst bist du gefeuert!!!) oder vielleicht ein Ehrenwort wie beim Kohl?

    Wie dem auch sei.

    Bei jeder Märchenstunde unseres Regulierers sollte künftig folgendes hinzugefügt werden:

    Am Anfang:

    Es war einmal eine Versicherung, die ordnungsgemäß die rechtmässigen Forderungen der Ansruchsteller regulierte…
    (ist nur leider schon so lange her, dass sich keiner mehr daran erinnern kann – muss vor der Erfindung des Automobils gewesen sein)

    Am Ende:

    Solange sie nicht gestorben sind (die Vorstände), betrügen sie immer weiter.

    Und noch ein Wort an den Regulierer.

    Immer schön weiterschwallen nach dem bisherigen Motto:

    Ich arbeite bei einer ganz tollen Versicherung, die immer alles lieb bezahlen will, aber der böse Räuber Hotzenplotz mit seinen wilden Mannen zerstört ständig unser Kartenhaus………….

    Uuuiiii

    Onkel Robin liest gerne Geschichten aus einem Land vor unserer Zeit.

  26. F. Hiltscher sagt:

    Wir Bayern sind zwar bekannt für derbe Sprüche,
    aber ich fordere hier mit allem Nachdruck alle Beteiligten auf, es zu unterlassen:
    ständig zu sticheln , beleidigen, provozieren.
    Damit meine ich wirklich alle!!
    Seit friedlich,oder verkneift so manches böse Wort.

  27. Störtebeker sagt:

    Genau! Das musste ja mal gesagt werden – und vertragt Euch endlich, sonst geht`s sofort ohne Abendbrot ins Bett.

    Nix für Ungut, aber m. E. fehlte das noch bei der Ermahnung.
    😀

  28. runabout sagt:

    ich kann den Ärger einiger Kollegen durchaus verstehen, wenn die Lobbyisten der Versicherungswirtschaft ständig ihre Profitinteressen über das geltende Recht heben und erwiesenermaßen falsche Behauptungen immer wieder lautstark und voller Inbrunst hinausposaunen.

    Grundlage jeder Regulierung ist der Aufwand einer Herstellergebundenen Werkstätte im Zulassungskreis des
    Geschädigten.
    PUNKT!!
    Dazu gehören auch UPE wenn bei dem jeweiligen Fabrikat üblich und Verbringungskosten.

    Wenn der Gechädigte weniger an seinem Fahrzeug macht als die Herstellerwerkstätte hat er an seinem Fahrzeug den Schaden nicht vollständig beseitigt und
    somit verbleibt ein technischer Minderwert.
    Das ist seine Entscheidung und fällt unter das Dispositionsrecht.
    Wieso beanprucht die Versicherung nicht reparierte
    Schadensanteile für sich?

  29. svman sagt:

    …weil AGs besonders Versicherungs-AGs gierig sind und es in erster Linie in den Vorständen gilt Aktionäre zu befriedigen…Man muss hierbei wirklich aufpassen, nicht weich zu werden wenn man immer wieder Halb-und Unwahrheiten auch von ö.b.u.v. Kollegen, die Ihre Versicherungsfähnchen schwenken hört. Am Ende werden solche Machenschaften noch zum Gewohnheitsrecht und damit rechtskräftig.
    Aber ich muss zugeben, dass ich im Honorarärger mit der Huk den Ärger auch leid war…auch wenn jetzt einige BUH rufen…war mein Gedanke: wenn soviele Kollegen mit samt dem BVSK so abrechnen warum dann eben ich nicht auch???
    Somit bin ich eigentlich froh mit dieser Seite hier mal wieder auf einige Leute der richtigen Seite gestoßen zu sein. Ich überlege nun was ich mit einigen gekürzten Honoraren machen werde. Hat jemand einen guten Tipp an wen ich mich wenden könnte? Der Berufsverband war da leider der falsche Ansprechpartner…

  30. runabout sagt:

    @ svman

    kleine Anekdote am Rande:
    Die Muttergesellschaft aller HUK-Geschäftsbereiche nennt sich: Haftpflichtunterstützungskasse kraftfahrender Beamter, VERSICHERUNGSVEREIN AUF GEGENSEITIGKEIT (VVaG)

    Nun, die etwas exotisch anmutende Rechtsform VVaG, beruht im Prinzip darauf, daß die Versicherten zugleich
    Mitglieder in der VVaG sind.

    In der Satzung der ARGE VVaG steht wörtlich:

    „Das Versicherungsgeschäft wird nicht mit der Absicht der Gewinnerzielung betrieben, sondern zur Verschaffung von möglichst günstigem Versicherungsschutz für seine Mitglieder.“

    weiter heißt es:

    „Die Mitglieder als Träger des Versicherungsvereines haben grundsätzlich Anspruch auf eine Überschußbeteiligung am Gewinn“

    Die Kosten für strategisch betriebene und fast ausnahmslos verlorene Honorarprozesse passen so gar nicht zu dieser Rechtsform.

    Aber die operierenden Geschäftsbereiche der HUK sind ja längst AGs. Schöner Etikettenschwindel.

  31. Regulierer sagt:

    Lieber Onkel Robin!

    Ich „schwalle“ soviel ich will, bäh.

    Ich bin sicherlich kein Märchenonkel, sondern schreibe nur meine eigenen Erfahrungen auf, auch wenn Ihnen dies nicht ins Bild einer Versicherung passt. Es gibt nicht immer nur Schwarz oder Weiß.

    Es mag ja sein, dass für einige UPE und Verbringung zum Dispositionsrecht gehört. Aber nochmal, weil Argumente von „Gegnern“ hier ja gerne ignoriert werden: Die Rechtsprechung ist hier nicht einheitlich, insofern kann die Rechtsauffassung nicht ganz falsch sein. Aber wieso soll jemand Kosten gesichert bekommen, bei denen mehr als fraglich ist, dass sie anfallen? Wenn jemand mit seinem beschädigten Auto rumfahren will, ist das sein gutes Recht. Wenn er aber dann Kosten erstattet bekommt, die, nicht anfallen, dann bereichert er sich. Das ist meine Meinung, Sie dürfen gerne Ihre haben!
    Über das Porsche-Urteil brauchen wie hier gar nicht diskutieren – das ist Fakt und muss daher auch umgesetzt werden!
    Hinsichtlich Schnittpunkt SV/UPE-Verbringung:
    O.K., die Stellungnahmen nerven, somit sind Sie involviert. Ich habe aber auch hierzu einen konstruktiven Vorschlag gemacht. Diesen könnte man zumindest in den AG-Gegenden machen, in denen UPE usw. nicht anerkannt werden. Dann spare ich zumindest Arbeit.
    Wegen nur dieser Positionen aber ein Gutachten nicht zu bezahlen finde ich auch als Regulierer nicht gut. Machen wir bei meinem tollen Versicherer auch nicht. (Zumindest nicht ín unserer Stelle, ist auch defintiv keine Arbeitsanweisung.

    …und habe doch Abendbrot bekommen…;-))))

  32. SV WESOR sagt:

    @SV mann. Es gibt eine Überlegung dazu. Die hingenommenen Kürzungen der vielen SV zusammenfassen und in einer Klage einzubringen. Wir haben denn Versuch bei den SV Büros in unserer Stadt angekündigt, aber nur ein Büro hatte die traute mitzumachen und auch das fiel um weil keine „Anderen“ mitmachten. Viele haben einfach keinen festgeschriebenen Preis in den Werkverträgen nach Schadenhöhe. Und siehe da die Macht eines einzigen Vorstandes der nur sturr genug ist und sich um nichts schert kann über Tausende einschüchtern. Obwohl genau betrachtet die freien Büros keine 10 % über diesen Versicherer beanspruchen. Jeder versucht entweder im guten wie im schlechten auszukommen. Das hat einfach mit Macht zu tun. Das große markante HUK-Schild schützt seinen
    Profit und die kleinen Anspruchsteller prallen ab. Dennoch sind wir der Auffassung, es wird sich eine konzentrierte Spitze bilden die das Schild durchstößt.

  33. svman sagt:

    @ SV Wesor
    ich habe eine Weile meine Honorare mit der Tabelle verglichen und festgestellt, dass ich mal darüber, mal auch darunter liege , je nach Aufwand, Anzahl der Fotos etc. so dass ich mal weniger aber auch mal mehr Geld nach Tabelle bekomme. Im Schnitt bleibt es sich für mich an sich egal. Aber es geht eben ums Prinzip. Es sind eben nicht alle Gutachten gleich und somit lassen sich eben nicht alle über eine Durchschnittstabelle ziehen. Aber den Rest kennt ja jeder, egal wie spezifiziert man es auch ausführt…

  34. Licht ins Dunkel sagt:

    Zitiat Regulierer:
    „Wenn jemand mit seinem beschädigten Auto herumfahren will ist das sein gutes Recht. Wenn er aber Kosten erstattet bekommt, die nicht anfallen, bereichert er sich.“

    VERSICHERUNGSMATHEMATIK ?

    Also noch einmal langsam zum Mitschreiben.

    Kosten fallen in dem Moment an, indem es kracht.
    Der Geschädigte kann frei entscheiden, wie er seinen
    Schadensersatzanspruch verwendet.

  35. Regulierer sagt:

    @ „Licht ins Dunkel“:
    Also noch einmal langsam zum Mitschreiben.

    Kosten fallen in dem Moment an, indem es kracht.
    Der Geschädigte kann frei entscheiden, wie er seinen
    Schadensersatzanspruch verwendet.

    …habe ich gemacht!!!

    Jetzt stellt sich die Frage: Sind UPE und Verbringung berechtige Ansprüche bei fiktiver Abrechnung?

    Und jetzt auch mal Licht anmachen und aufpassen (sonst bleibt’s dunkel…):
    Diese Frage ist von Gericht zu Gericht unterschiedlich beantwortet worden. Also geht’s hier in erster Linie nicht um die Frage der Disposition, sondern berechtigter Anspruch ja oder nein.

    Geht auch jemand mal auf den kompletten Kommentar ein. Immer wird ein Teil aus dem Kontext gezogen und nieder gemacht. Was soll das? Wollen Sie nun Diskutieren oder nur andere Meinungen durch Beschimpfungen, oder wie nun, durch Teilzitatet, aus diesem Forum ekeln?

  36. Haarsträubend sagt:

    @ Regulierer: Genau das ist die Masche dieser Herren. Wenn man 90% sachliche Argument vorbringt und dann, damit es nicht so trocken bleibt, noch 10% zugegebenermaßen provokante Thesen hinterherschiebt, stürzt sich die Meute wie ein Wolfsrudel auf genau diese überspitzten Formulierungen und verhakt sich in Nebenkriegsschauplätzen. Der Rest wird einfach übergangen.

    DAS nenn ich gelebten Verbraucherschutz. (Übrigens: Der Begriff des „Verbraucherschützers“ ist ebensowenig geschützt wie derjenige des „Sachverständigen“…)

  37. svman sagt:

    @Regulierer
    Hierbei geht es nicht um eine Tingel-Tangel-Tour von Gericht zu Gericht, sondern maßgebend bleibt BGH-Urteil, und somit fiktive Abrechnung mit UPE und Verbringung.
    Oder gibt es etwa unterschiedliche BGH-Urteile???

  38. Hukmän sagt:

    @ SV man,

    unterschiedliche BGH Urteile gibt es nicht. Aber HUK eigene Auslegungen.

    Habt doch ERBARMEN mit meinem Brötchengeber. Sonst werden bei den Gewinnen auch wir ENTLASSEN und damit alle „VERHÖNT“.

  39. svman sagt:

    @hukmän,
    tja, das ist heutzutage Berufsrisiko bei den Versicherungen, je höher der Gewinn, desto mehr Leute werden entlassen…siehe Allianz…soziale Verantwortung und Gewissen gibt es in den Vorstandsebenen leider nicht mehr…Wieviel Stellen stehen denn bei der Huk auf der Streichliste??? Und was passiert wenn mal die Gewinne schrumpfen? Müssen dann alle gehen und wir müssen die Gutachten dann zur Schadensregulierung in den Osten schicken oder wohlmöglich nach China???

  40. HUKmän sagt:

    @ svman,

    Litauen recht auch (LOL)

  41. svman sagt:

    @HUKmän,
    nur um die sache Spaßes halber noch rumzudrehen, wenn natürlich heissen würde weniger Gewinn = weniger gestrichene Stellen, ist das ein Aufruf an alle SBs : sichert Eure Arbeitsplätze, reguliert vernünftig!!!

  42. AdvosLiebling sagt:

    Hallo Regulierer!

    Am Besten gehen Sie, wie jeder sachliche Leser hier, erst gar nicht auf die Provokationen des „Haarsträubend“ ein.

    Allerdings, was die UPE- und Verbringungskosten angeht, muss man dem „svman“ wohl Recht geben. Denn egal welche Gerichte in dieser Frage wie auch immer urteilten, hat doch der BGH mit seinem Urteil dieser Diskussion ein Ende bereitet. Der BGH ist eben die maßgebliche Zivilgerichtsbarkeit.

  43. Licht ins Dunkel sagt:

    @ regulierer

    prima man pickt sich ein paar Provinzamtsgerichtsurteile heraus, die man dem ahnungtslosen Geschädigten um die Ohren haut (wahrscheinlich sind die auch noch uralt)
    und ignoriert und verschweigt BGH-Urteile.

    Diese Art der Regulierung ist zappenduster.

    Gibt es eigentlich Provision auf vorenthaltene Ansprüche ?

    Solange solche Nebelwerfer unterwegs sind bleibt für
    SV und Verkehrsanwälte genug zu tun.

    Da ist mir nicht bange.

  44. Haarsträubend sagt:

    Ich habe Regulierer nicht provoziert, sondern ganz im Gegenteil unterstützt!

    Aber ich bitte trotzdem um Bekanntgabe des bzw. der Urteile, in denen sich der BGH zu UPE-Aufschlägen und Verbringungskosten geäußert hat.

  45. SV Sander sagt:

    BGH vom 29.04.03 – VI ZR 398/02)

    Zitat: VIZR 398/02

    …Der Geschädigte, der fiktive Reparatur abrechnet, darf bei der Schadensberechnung die Stundenverrechnungssätze der markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen…

    Zitat: Seite 6

    a.)… Zwar ist der Geschädigte unter dem Gesichtspunkt der Schadenminderungspflicht gehalten, im
    Rahmen des ihm Zumutbaren, den wirtschaftlichen Weg der Schadensbehebung zu wählen….

    …Doch genügt im Allgemeinen, daß der den Schaden auf der Grundlage eines von ihm eingehaltenen
    Sachverständigengutachten berechnet, sofern das Gutachten hinreichend ausführlich ist und das Bemühen erkennen läßt den konkreten Schadensfall vom Standpunkt eines wirtschaftlich denkenden Betrachters gerecht zu werden….

    …Bei dem Bemühen um eine wirtschaftlich vernüftige Objektivierung des Restitutionsbedarfs im Rahmen von § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB darf nicht das Grundliegen dieser Vorschrift aus den Augen verloren werden, daß den Geschädigten bei voller Haftung des Schädigers ein möglichst vollständiger Schadenausgleich zukommen soll…

    Das heißt doch auf gut deutsch. Wenn die damals gegenständliche (und alle anderen Ortsansässigen)Porschewerkstatt UPE und Verbringung gehabt hätte, wären auch diese fiktiv zu regulieren. Wenn der Gutachter dazu explizit im Gutachten Stellung nimmt:

    UPE Aufschlag:

    Alle ortsansässigen und markengebundenen Vertagswerkstätten verrechnen einen UPE Aufschlag von X %.

    Fahrzeugverbringung:

    Alle ortsansässigen und markengebundenen Vertagswerkstätten verrechnen X Aw für Fahrzeugverbringung.

    Mfg
    SV Sander

  46. Haarsträubend sagt:

    Dass aus dem „Porsche-Urteil“ eine Aussage zur Erstattungsfähigkeit von fiktiven UPE-Aufschlägen/Verbringungskosten zu entnehmen ist, wird, soweit ersichtlich, außer von Ihnen von niemanden weiter vertreten.

    Der Stundenverrechnungssatz und die genannten Aufschläge sind ja schließlich zwei verschiedene Paar Schuhe.

  47. SV Sander sagt:

    In diesem Urteil geht es aber um die Erstattung von fachwerkstattspezifischen Positionen.

    Hätte die dort gegenständliche Porsche Werkstatt Verbringung und UPE-Aufschläge verrechnet, wären diese mit Sicherheit ebenfalls fiktiv zu regulieren gewesen.

    Außerdem habe ich dir doch oben jeweils ein OLG Urteile zitiert die die Erforderlichkeit selbiger (UPE Aufschlag und Verbringung) belegen.

    Kennst du ein OLG Urteil welches gegenteiliges behauptet?

    Mfg

  48. Insurance-Specialagent sagt:

    Ein anderes OLG Urteil hierzu? (10-1=) NOIN, das gibts nicht.

  49. Nick sagt:

    Ersatzteilaufschläge:
    LG Aachen, 6 S 200/04, Urteil vom 07.04.05
    LG München I, 17 O 16073/98, Urteil vom 17.07.00
    LG Oldenburg, 1 S 651/98, Urteil vom 18.05.99

    Verbringungskosten:
    LG Essen, 1 S 238/99, Urteil vom 13.07.00
    OLG Dresden, 13 U 600/01, Urteil vom 13.06.01
    LG Oldenburg, 1 S 651/98, Urteil vom 18.05.99
    LG Wiesbaden, 3 O 6/04, Urteil vom 20.08.04

  50. svman sagt:

    Der Begriff “ vollständig “ im BGH-Urteil ist doch eindeutig und lässt somit keine Kürzungen zu!

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