Herr Kollege SV Planner hat in seinem Beitrag ja bereits die wichtigsten Punkte zu diesen systematischen Kürzungen von Gutachten ausführlich genannt und erläutert.
Was aber verhängnisvoll ist, wenn solchen Firmen dann in Zeitschriften wie Fahrzeug-Karosserie (Ausgabe 08/2006) großflächige Plattformen geboten werden, wo sie ihre "Dienstleistungen" auch noch so darstellen können, als seien sie rechtmäßig und seriös. Wenn dieser Beitrag auch noch von einem Fachmann kommt, der sich bisher in der Veröffentlichung von Karosserie- und Fahrzeugbau-Fachbüchern einen Namen gemacht hat, stimmt einen das besonders bedenklich.
Überschrift:20Mio. € Kostenreduzierung durch Schadenbeleg-Prüfungen
In diesem Bericht wird Herr Gerhard Witte, Firma Control Expert, zitiert. Das Reduzierungs-Potenzial beträgt demnach bei einer Schadenkalkulation etwa 151€, bei einem Gutachten ca. 266€. In 30% der Fälle wurden Verbringungskosten und in 95% die Stundenverrechnungssätze beanstandet.
Dann der eigentlich sehr bedenkliche Satz, Zitat:
"Insbesondere dann, wenn bekannt ist, dass der Geschädigte fiktiv abrechnen will, werden erhöhte Stundenverrechnungssätze angesetzt"
Ein voller Schlag ins Gesicht der freien Sachverständigen. Hier wird der Eindruck erweckt, dass automatisch irgendwelche Stundensätze eingesetzt werden um den Schadensersatz künstlich in die Höhe zu treiben. Dabei setzen seriöse Sachverständige nur die Rechtssprechung in ihren Gutachten um. Diese spricht, auch wenn in letzter Zeit erfolglos versucht wird sie verdreht und falsch auszulegen, hier eine klare Sprache. Die Marschrichtung wurde durch das Urteil des BGH VI ZR 398/02 ja klar vorgegeben.
Traurig aber ist, das hier in einer renommierten Fachzeitschrift der Eindruck erweckt wird, das freie Sachverständige in ihren Gutachten beabsichtigt überhöhte, also sozusagen fiktive an die Oberkante angesetzte Stundenlöhne ansetzen, um dem Geschädigten wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen. Der subjektive Eindruck, freie Sachverständige seinen Unterstützer der ungerechtfertigten Bereicherung, wird dadurch mehr als erweckt.
Es stimmt einen nachdenklich, das in von einem Fachmann verfassten Beitrag, der sich auch mit der juristischen Seite auskennt, nicht einmal ansatzweise die BGH-Rechtssprechung angesprochen wird. Die Wahrheit ist natürlich schmerzlich. Er hätte dann schreiben müssen "Entgegen der überwiegenden Rechtssprechung werden nach wie vor Kostenvoranschläge sowie Gutachten von den Stundensätzen einer ortsansässigen, markengebundenen Vertragswerkstatt auf Stundensätze von Versicherungs-Vertragswerkstätten zusammengekürzt."
Sachverständige müssen in ihren Gutachten an erster Stelle einen Sachverhalt erfassen. Die weiteren Faktoren, die dann den sich daraus ergebenden Schadensersatz bestimmen- hier Stundensatz – werden von der Rechtssprechung vorgegeben. Es kann daher nicht angehen, dass wenn seriös arbeitende Sachverständige diese Rechtssprechung umsetzen, sie in die Schmudelecke des Parasitentums gedrückt werden.
SV Stoll
Eine Tradition die in der Redaktion von „F + K“ offenbar seit Jahrzehnten gepflegt wird.
„F + K“, – das Innungspflichtblatt der Karosseriebauer hierzulande.
Bin genau deswegen bereits 1980 aus der hiesigen Innung ausgetreten.
hallo borsti,
geld verdirbt halt die meisten menschen
viel geld verdirbt halt auch viel oder?
Sehr geehrter Herr Kollege Stoll,
dass wir freien SV i. d. R. mit den Stundenverrechnungssätzen der Markenwerkstätten kalkulieren wird von einigen Versicherungen neuerdings damit argumentiert, dass wir ja nach Schadenshöhe abrechnen und somit die Rep-Kosten nach oben treiben möchten um höhere SV-Gebühren in Rechnung zu stellen.
Dieser absurde Vorwurf wird immer häufiger genannt.
Im Übrigen: Firmen zur Schadensbelegprüfung schießen gerade aus dem Boden wie die Pilze im Wald. Zur Beauftragung solcher i. d. R. unseriösen Firmen haben die Versicherungen Geld.
MfG
Stoll