Upps!

In einem Mahnbescheidsverfahren gegen die HUK Coburg Allg. Vers. AG ergeht Vollstreckungsbescheid gegen die HUK Coburg Allg. Vers. AG. Gegen diesen Vollstreckungsbescheid legt die HUK Coburg Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. Einspruch ein. Die Entscheidung des AG Frankfurt vom 10.09.2003 lautet wie folgt:

Der Einspruch der HUK Coburg Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G., Willi-Hussong-Str. 2, 96442 Coburg gegen den Vollstreckungsbescheid des AG Hünfeld vom 30.12.2002, Az: … wird als unzulässig verworfen. Die HUK Coburg Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G., Willi-Hussong-Str. 2 in 96442 Coburg hat die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Aus den Tatbestands- und Entscheidungsgründen:

Gegen die Beklagte ist die aus dem Tenor ersichtliche Entscheidung ergangen. Sie ist am 07.01.2003 zugestellt worden. Die HUK Coburg Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. in Coburg hat gegen die Entscheidung Einspruch eingelegt, der am 13.01.2003 bei Gericht eingegangen ist. Der Einspruch ist als unzulässig zu verwerfen (§§ 341 I und II, 700 I ZPO), da er nicht von der Antragsgegnerin im Mahnverfahren sondern ohne Vertretungszusatz von einer am Mahnverfahren nicht beteiligten Dritten, der HUK Coburg Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. in Coburg, eingelegt worden ist.

 
Mitgeteilt von Peter Pan im April 2006

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2 Antworten zu Upps!

  1. Guido Scherz sagt:

    Da hat die HUK-Coburg wohl Pech gehabt. Dieses Verwirrspiel mit der falschen Benennung („HUK-Coburg Allgemeine Vers. AG“ oder „HUK-Coburg Beamten-Vers. a.G.“ oder „HUK-24 de“ u.s.w.) kennen wir ja bereits aus dem Beitrag „Kunde der HUK-Coburg verurteilt“. Nun hat dieses Benennungs-Verwirrspiel der HUK-Coburg eben mal nicht funktioniert. Gut so!

  2. Sachverständiger sagt:

    Es kommt seit 1.4.2006 möglicherweise noch die neue Firma HUK-Coburg Reparaturgarantie Gesellschaft nach Werkstattrep. dazu. Also einer „steuerpflichtigen“ Tätigkeit.

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