Verbände warnen vor Missbrauch des Auto-Notrufsystems eCall

Quelle: beck-aktuell vom 08.10.2014

Mit Blick auf die am 07.10.2014 begonnenen Beratungen der EU-Institutionen zur eCall-Gesetzgebung haben der ADAC, der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), das deutsche Kraftfahrzeuggewerbe und die deutsche Versicherungswirtschaft in einem gemeinsamen Schreiben vom 06.10.2014 davor gewarnt, dass mit der europaweiten Einführung des Auto-Notrufsystems eCall ein Daten-Monopol für Autohersteller geschaffen werden könnte.

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Die deutsche Versicherungswirtschaft auch?
Die deutschen Versicherungen agieren hier – gemeinsam mit den Verbraucherschutzverbänden – als „Datenschützer“ (weil sie befürchten, selbst keinen Zugriff auf die Daten zum Datenmissbrauch zu bekommen)?

Ha, ha, ha….

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12 Antworten zu Verbände warnen vor Missbrauch des Auto-Notrufsystems eCall

  1. Willi Wacker sagt:

    Da kann man ja nur lachen, dass sich die Versicherer als Datenschützer aufschwingen. In Wirklichkeit wollen sie nur Zugriff auf die Daten haben. Nichts mit Datenschützer. Sie wollen Datennutzer werden. Bei einigen Versicherern laufen schon Versuche mit Versicherten, die in ihren Fahrzeugen sog. Black Boxes eingebaut haben, mit denen die Wegstrecke, der jetztige Aufenthalt etc. festgestellt werden kann. Regelrechte Bewegungsprofile sind möglich. Auch das wollen die Versicherer mit dem E-Call machen, wenn sie die geeigneten Schnittstellen bekommen. Der Überwachungsstaat der Versicherungen. Nein, Danke.

  2. Wernher von Blödel sagt:

    Da schwindet sie hin die Schadensteuerung der Unfallopfer zu Dumpingpreislern,Schlechtachtern und Billiglöhnern der Versicherer.
    Ich werde e-call NICHT nutzen und ein Fahrzeug bei dem sich das nicht abschalten lässt NICHT kaufen.
    Ich will nicht im Schadensfall von der Scheisssendrecksversicherung des Unfallverursachers angemacht werden.
    Die bekommen meine Forderungen via Anwalt präsentiert und haben es zu unterlassen mich von links anzuquatschen.
    Die Hersteller sind gut beraten,diesem scheinheiligen Aktionismus der Versicherungen nicht auf den Leim zu gehen

  3. Buschtrommler sagt:

    @WW…..da sind schon lange etliche Dinge in Planung….!

  4. Der mit dem Heiligenschein sagt:

    Das Vorgehen der Versicherungen und des GDV ist doch scheinheilig. Ihnen geht es doch nur darum, die Daten des Unfallopfers so schnell wie möglich zu erhalten. Die Rettung und Bergung der Unfallopfer ist denen doch schnurzegal. Hauptsache sie können das Unfallopfer noch im Autowrack kontaktieren und steuern, dass der Wagen nicht nach Audi, BMW, Daimler-Benz, Ford, Nissan, Opel, VW oder… in deren Markenfachwerkstatt kommt, sondern in die Partnerwerkstatt der Versicherung.

    Vielleicht werden den Vorstandvoritzenden der Versicherungen nicht nur die Bundesverdienstkreuze verliehen, sondern sie bekommen auch noch den Heiligenschein.

    Der Kreis der Heiligen ruft schon nach ihnen!!

  5. Willi Wacker sagt:

    Hallo Buschtrommler,
    ich weiß es. Aber bisher konnten sich – Gott sei Dank – die Versicherungen noch nicht durchsetzen.
    Wer die Daten hat, der hat die Macht.
    Wer zuerst die Daten hat, der hat noch mehr Macht.
    Ich hoffe, dass die Entscheidungsgremien gegenüber den Versicherungen hart bleiben. Den Versicherungen müssen auch mal Grenzen gesetzt werden.

  6. Bernhard S. sagt:

    E-Call gehört nicht in die Hände der Versicherer.

  7. Walter W. sagt:

    Wenn die Versicherer Zugang zum E-Call-System erhalten, bedeutet das dann Missbrauch der Daten.
    Die Versicherungen dürfen keine Schnittstellen zum E-Call bekommen.

    Die Daten des E-Call bedeuten, wie es der Name schon sagt: Emergency –> Notfall ! . Sie gehören zur Notfallleitzentrale, die über die von den Herstellern entwickelten E-Call-Systeme informiert wird. In dieser Daten-Übertragungskette haben Versicherungen nichts zu suchen.

    Versicherungen haben eine andere Aufgabe, nämlich nach einem Unfall den bereits eingetretenen Schaden zu ersetzen.

    Ich hoffe, dass die EU-Institutionen den Versicherungen ordentlich auf die Finger klopfen.

  8. Netzfundstück sagt:

    Mehr zum Thema:

    „Die Begehrlichkeiten werden zunehmen“

    Der Landesdatenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, warnte vor einem möglichen Missbrauch des Notrufsystems durch Behörden. „Die Begehrlichkeiten werden immer mehr zunehmen“, sagte er FAKT. Weichert verwies auf Beispiele wie die Lkw-Maut oder die Abschaffung des Bankgeheimnisses. So habe beispielsweise die Polizei Ansprüche auf die Nutzung von Mautdaten erhoben, während Finanzämter und Sozialbehörden mittlerweile Einblick in Kontodaten von Privatpersonen nehmen könnten.

    Netzfundstelle: http://www.mdr.de/nachrichten/fakt_ecall100_zc-e9a9d57e_zs-6c4417e7.html

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    eCall eröffnet Chancen für Versicherer

    Spätestens 2015, wenn eCall bei Neuwagen zur Pflicht wird, steht dann wohl auch die nächste Stufe der Fahrzeug-Kontrolle an: Autoversicherer wollen per GPS das Fahrverhalten des Versicherten kontrollieren und so das Risiko für die Versicherung einschätzen. Aus dieser Einstufung ergibt sich dann die zu zahlende Versicherungssumme.

    Netzfundstelle: http://www.computerbild.de/artikel/cb-Aktuell-Internet-eCall-Auto-Notrufsystem-rettet-Leben-8574630.html
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    Eingriff in die persönliche Freiheit

    Im Innenausschuss waren Ende Januar Änderungsanträge mehrerer Fraktionen gescheitert, wonach Autofahrer die Anlage auch hätten ausschalten können. Die Grünen stimmten nun gegen die gesamte Vorlage. Ihrer Ansicht nach ist die Kernfrage weiter unbeantwortet, ob der geplante Eingriff in die persönliche Freiheit der Betroffenen verhältnismäßig und angemessen ist. Auch sei nicht geklärt, ob es nicht andere Möglichkeiten gebe, das gleiche Ziel zu erreichen. Beim Datenschutz blieben zahlreiche Unklarheiten, vor allem zum Löschen von Ortungsdaten oder zur Verbindung des öffentlichen Systems mit vergleichbaren privaten, noch über weitere Zusatznutzen verfügende Anlagen.

    Netzfundstelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Parlament-Automatischer-Auto-Notruf-eCall-ab-2015-2125118.html

  9. Klartext sagt:

    erst kaufte man die Notrufsäulen an den Autobahnen
    dann kaufte man die Notrufsäulen an den Landstrassen
    dann liess man für wieder viele Millionen ein Handynotrufortungssystem entwickeln
    dann entdeckte man den Zentralruf als willfährigen Helfer der Schadensteuerung
    dann druckte man für die Polizei die Personalienkarten mit Zentralrufnummer
    Warum?
    Um euch den ERSTZUGRIFF auf das Unfallopfer zu reservieren und um es in dieser Notsituation als leicht beeinflussbaren Menschen nach eurem Willen steuern zu können.
    Sie brauchen keinen Anwalt,sie brauchen keinen Sachverständigen,unsere Partnerwerkstatt regelt alles für sie,von der Reparatur über den Mietwagen bis hin zum kostenlosen Hol-und Bringservice.
    Kein Nutzungsausfallersatz,keine Unkostenpauschale,keine Wertminderung,keine gutachterlichen Vorgaben zum qualifizierten Reparaturweg—-alles eingespart zum Wohle eurer Aktionäre.
    Jetzt fürchtet man um den Erstzugriff auf das Unfallopfer durch e-call gebracht zu werden.
    Dabei rechnet ihr schon lange fest mit der Quersubventionierung eurer sowieso viel zu teuren Versicherungsprämien durch rechtswidrige Einsparungen bei der Schadensregulierung durch Schadenssteuerung.
    Jaaaa,liebe Freunde,jetzt geht euch der Arsch auf Grundeis!!
    Jahrelang habt ihr den Markenbetrieben die Reparaturaufträge zu euren Partnerwerkstätten ungeniert weggesteuert.
    Jetzt kommt eine sinnvolle technische Entwicklung die Daten produziert, die Leben retten können und schon fangt ihr sofort das Heulen an weil es nicht einen vernünftigen Grund für euch gibt,diese Daten erhalten zu dürfen.
    Hinterhältig und heuchlerisch nenne ich das!
    Aber ihr seid durchschaut!
    Ihr braucht deshalb dringend eine andere Strategie,sonst wird das nix.

  10. DerHukflüsterer sagt:

    @
    Was wäre denn sachgerecht und auch nur nach dem Willen des Betroffenen richtig ?
    Das Notrufsystem muss ausschließlich so programmierbar sein, wie es der Benutzer will!
    1. Rettungsdienst, 2. Familienangehörige , 3. Rechtsanwalt .
    Die Versicherung ist grundsätzlich außen vor zu lassen, weil diese hinterhältigen Heuchler, welche nur aufgrund von vorgegaukelten Schreckensszenarios Geschäftsabschlüsse tätigt, überhaupt nichts zu suchen haben.

  11. wolfgang h. sagt:

    E-Call ja!
    Beteiligung der Versicherer: Nein!!!

    Die Versicherer haben bei Rettung und Bergung der Unfallopfer nichts – aber auch gar nichts – zu suchen.
    Das Kerngeschäft der Versicherer ist im Haftpflichtschadenssektor, die Regulierung der Unfallschäden, die ihre Versicherten oder mit den versichten Fahrzeugen verursachen. Nur dafür haben sie ihre Lizenz erhalten.

    Es ist schon schlimm genug, dass die Versicherer Daten der Geschädigten über HIS speichern, ohne den Betroffenen darüber zu informieren.

    Weitere Daten dürfen die Versicherer nicht mehr erhalten. Lasst sie jammern!!

    Mit Notfall haben Versicherungen nichts gemein. Für den Notfall sind Feuerwehr, Notärzte, THW und Polizei etc. zuständig.

    Wenn die Opfer geborgen und gerettet sind, dann können die Versicherungen ihre Aufgabe erfüllen, nämlich den von ihren Versicherten angerichteten Schaden, der zu diesem Zeitpunkt des Unfalls bereits feststeht, allerdings u.U. noch nicht beziffert werden kann, diesen Schaden können die Versicherungen sofort nach Erhalt der Schadensbelege ersetzen, wie es ihre Pflicht ist. Ein einmal eingetretener Schaden kann ohnehin nicht mehr gemindert werden!

    Nur ist festzuhalen, dass die Versicherungen ihrer eigentlichen Pflicht, einen Schaden korrekt zu regulieren, nicht oder nur unzureichend und nur zögerlich nachkommen. Wenn die Versicherungen schon nicht diese Pflicht erfüllen können, was sollen sie dann noch mit Daten direkt vom Unfallort? –
    – Das Unfallopfer in seiner Not bedrängen, statt der ihm zustehenden Rechte, nämlich einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen, selbst zu entscheiden, wo das beschädigte Auto repariert werden soll, usw., auf diese Rechte zu verzichten und statt dessen sich in die Hände der Versicherung des Schädigers zu begeben. Da wird bewußt die Notsituation der Unfallopfer ausgenutzt. Das ist nicht nur moralisch verwerflich, sondern auch noch gegenüber den Opfern zynisch.

    Nein, und noch mal Nein. Die Versicherer haben im E-Call-Systen nichts zu suchen!

    E-Call und Versicherungen passen einfach nicht zusammen.

  12. Verschwörungstheorie sagt:

    E-Call und Datenschutz passen nicht zusammen. Weder privat, noch bei der Arbeit. Auch nicht für polizeiliche Ermittlungen.

    Geht es den EU-Parlamentariern wirklich um die Rettung von Menschenleben oder allein um die totale Kontrolle mit Eingriffsmöglichkeit in den Fahrzeugbetrieb seitens der Behörden wie Verfassungsschutz, Polizei und Staatsanwaltschaften?
    Seit dem 1. März 2008 wird das elektronisches eVB-Verfahren zur Bescheinigung des vorläufigen Kfz-Versicherungsschutzes verwendet: Dieses identifiziert den Versicherungsnehmer anhand der sogenannten Versicherungsbestätigungsnummer (VB-Nummer), die bei der jeweiligen Zulassungsstelle festgelegt wird. Die technischen Voraussetzungen hatte dazu die HUK-Coburg geschaffen bzw. finanziert. Die Fahrzeughersteller sollen ab 2015 jedes Neufahrzeug mit eCall, also GPS-Ortung ausrüsten. Dass der Fahrzeughalter das System ausschalten kann, ist nicht vorgesehen. Werden die Daten aus dem eVB-Verfahren mit den eCall-Daten zusammengeführt/abgeglichen, ist dem Erstellen von Bewegungsprofilen unumkehrbar Tür und Tor geöffnet. Nachdem der Zoll seit diesem Jahr die Kfz-Steuer einzieht, muss davon ausgegangen werden, dass auch die Zoll-Beamten über eine Schnittstelle dem System angeschlossen sind, Daten zuzufügen bzw. abrufen können. Der Fahrzeughalter bzw. Fahrer erfährt von alledem nichts, bzw. erst, wenn sein Fahrzeug einfach stehen bleibt oder nachdem er eine freundliche Einladung erhalten hat.

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