Ohne Fleiß – kein Preis!
Wer hat eine Idee, wie danken wir der Redaktion, dass jetzt per Mausklick aus der Urteilsliste direkt auf die hier besprochenen Urteile, also ohne umständliches und langwieriges Suchen, zugegriffen werden kann?
Einfach perfekt!!!
Chr. Zimper
Hier eine Leseprobe:
Oberlandesgerichts-Entscheidungen:
OLG Naumburg Az.: 4 U 49/05 vom 20.01.2006 (CH, 03.04.2006 / 30.03.2006) (DS 2006, 283)
OLG Nürnberg Az.: 3 U 1838/06 vom 20.11.2006 (CH, 31.01.2007 / 21.05.2007)
Landgerichts-Entscheidungen:
LG Baden-Baden Az.: 3 S 25/06 vom 12.06.2006
(= Hinweisbeschluss zu AG Achern – Az.: 1 C 168/05 vom 23.02.2006 -, nach dem die HUK ihre Berufung zurückgezogen hat)
LG Berlin Az.: 56 S 121/04 vom 08.04.2005 (CH, 01.06.2006)
LG Coburg Az.: 32 S 61/02 vom 28.06.2002
LG Koblenz Az.: 14 S 68/06 vom 7.09.2006 (CH, 19.09.2006)
LG Leipzig Az.: 09 O 354/07 vom 20.07.2007 (CH, 24.08.2007) (DS 2007, 318 m. Anm. Wortmann)
LG Leipzig Az.: 16 S 409/06 vom 22.12.2006
LG Leipzig Az.: 16 S 367/06 vom 22.12.2006
LG Leipzig Az.: 16 S 326/06 vom 22.12.2006
LG Mannheim Az.: 10 S 8/06 vom 09.06.2006
LG Mannheim Az.: 51 C 199/05 vom 08.12.2005
LG Münster Az.: 1 S 63/06 vom 16.08.2006 (CH, 06.09.2006)
LG Saarbrücken Az.: 11 S 130/07 vom 21.02.2008 (CH, 01.03.2008)
LG Saarbrücken Az.: 4 O 194/07 vom 09.10.2007 (CH, 23.10.2007) (DS 2008, 36 m. Anm. Wortmann)
Alle Urteile natürlich hier:
Hallo SV Zimper,
Sie haben Recht, für die hervorragende Leistung muß der Redaktion ein dickes Lob für die Urteilslisten und deren Verlinkung ausgesprochen werden. Ich werde mit diesem Lob jedoch die gesamte Redaktion ansprechen, um nicht wieder nur einen einzelnen hervorzuheben, was eventuell wieder zu Meinungsverschiedenheiten führen kann.
Daher nochmals ein dickes Dankeschön!
Mit freundlichen Grüßen
RA Wortmann
Hi Leute,
habe mir mal die Mühe gemacht und die hier gelisteten Urteile, welche alleine das Sachverständigenhonorar betreffen, gezählt:
BGH = 5
OLG = 2
LG = 19
AG = 423
Gruß Virus
Hallo Virus,
vielen Dank für die Auflistung. Sie zeigt nur einmal mehr, wie beratungsresistent die Haftpflichtversicherer und insbesondere die HUK sind. Die Liste muß Urteile jedes bundesdeutschen Amtsgerichtes enthalten, damit endlich dem rechtswidrigen Regulierungsgebaren Einhalt geboten wird. Den Richtern muß mehr denn je der Hinweis auf obige Urteilsliste gegeben werden. Packen wir es an.
Gruß RA. Wortmann
@Virus:
Wenn man sich diese Urteilsanzahl vornimmt (die real sicherlich noch deutlich höher liegt) und ganz grob die jeweiligen Honorarzahlungen gegenüberstellt mit den Kosten von Anwälten, Schreibarbeiten und Recherchen mitsamt den indirekten Kosten…welch horrende Summe wird da in den Wind geschossen…
Gruss Buschtrommler
Hallo Buschtrommel,
scheinbar rechnet sich dieses Verhalten der Versicherungen immer noch, trotz der Anzahl der hier aufgeführten Urteile.
Vermutlich liegt die Summe des „Betruges“ – keine vollständige Schadenersatzleistung leisten zu wollen – noch deutlich darüber.
Solange es sich für die Versicherungen rechnet, den Geschädigten zu betrügen, solange treiben sie dieses Spiel weiter.
Wenn jetzt noch jemand analysiert, welche Urteile auf Grund der Honorar-Preisabsprache HUK-Coburg/BVSK geführt werden mussten, wird doch wohl das Kartellamt endlich handeln müssen. Oder sehe ich das verkehrt?
Gute Nacht Deutschland!
Gelistete Urteile
Mit Rückgriff auf eigene Erfahrungen und in überschläglicher Schätzung dürfte die Anzahl der geführten Prozesse um das Sachverständigenhonorar unter Berufung auf Gespräche zwischen Versicherungen und dem BVSK die Marke von 3000 / anno locker überschreiten. Oder ist das noch deutlich zu niedrig angesetzt?
Hallo,
ihr liegt alle falsch!!
Bereits 1998 habe ich nachdem ich 2900 SV angeschrieben habe, eine Auswertung der momentan stattfindenden Honorarprozesse analysiert. Das Ergebnis war schon damals 2.972 laufende Honorarprozesse!!
Seht selbst meine Auswertung.
Freitag den 16.Oktober 1998
Auswertung des Fragebogens „Situation des Sachverständigen“ Ergebnisse
Ausgegangene Postsendungen 2.900 Stück
Rückantworten 1.344 Stück = 46,34 %
Wir finden den hohen Rücklauf sehr beachtlich, da durch die Warnung des BVSK (Herrn RA Fuchs) an seine Mitglieder, den Bogen nicht auszufüllen von seinen 700 Mitgliedern ca. 623 Rückantworten verhindert wurden 77 unabhängige BVSK-Kollegen ließen sich erfreulicherweise keinen Maulkorb verpassen.
Zu den Fragen a) 616 Ing. und 728 Meister haben geantwortet.
Z den Fragen b) von diesen 2 Berufgruppen sind 368 öbuv.
d) Für ein gesetzliches Berufsbild sind 99,99 %
e) Einen neuen Lehrberuf und die Bereitschaft SV- Gehilfen/innen auszubilden sind 96 %
f) Der Meinung, daß das Image durch unqualifizierte SV geschädigt ist, sind 99,9 %
g) Bereitschaft an einer bundesweiten Kampagne gegen unqualifierte SV bekundeten 96 %
h) 94 % gaben an, daß ihr Büro von Umsatzrückgängen betroffen ist.
i) Der Meinung, daß die Umsatzrückgänge auch mit der Vielzahl unqualifizierter SV zu tun hat,
sind 93 %
j) Überzeugt waren 99 %, daß die Umsatzrückgänge auch auf die restriktive Sparpolitik div. Versicherer zurückzuführen sei.
k) 72 % der Befragten beschäftigen Mitarbeiter/innen
l) Von den 72% der SV, welche Mitarbeiter beschäftigen, haben 91 % Überlegungen über Personalabbau getroffen.
m) 80,8 % wurden mit Honorkürzungen konfrontiert, jedoch haben nur 16,3 % bis zum Befragungs
zeitpunkt den fehlenden Betrag eingeklagt.
n) 67,41 % haben Kürzungen durch die HUK Coburg erhalten = 10.527 Stück.
o) wird noch gesondert ausgewertet.
p) siehe Punkt o)
q) Insgesamt wurden 10.527 Kürzungen durch die HUK-Coburg und 9.327 Kürzungen durch andere Versicherer vorgenommen. Somit liegt die Anzahl der Gesamtkürzungen bei 19.854 Stück.
r) 2.972 Honorarprozesse werden momentan geführt. Anstehende Klagevorbereitung sind nicht berücksichtigt.
– 2 –
s) Folgende Versicherer haben versucht, auf den Gutachteninhalt Einfluß zu nehmen:
Die Scala von 1-9 zeigt auf, welche Versicherer verstärkt ihren Einfluß nehmen wollen
1. HUK Coburg
2. Allianz
3. Vereinte
4. DEVK
5. VVD
6. R+V
7. Württembergische
8. Thuringia
9. Provinzial
Alle nachfolgend aufgeführten Versicherer tauchen nur vereinzelt im Fragebogen auf, so daß keine Konzentration zu erkennen ist.
Victoria, Generali, HDI, Nordstern, Garanta, Neckura, Sparkassenversicherung, Gerling, Kravag, Colonia, VHV, H-M.
Für den Insider ist klar zu erkennen, daß dieselben Versicherungsgesellschaften, welche bereits durch rechtswidrige Machenschaften große Teile der Autovermieterbranche ruiniert haben, wiederum beteiligt sind.
t) wird gesondert ausgewertet
u) Ein Mittelwert in % der täglichen Arbeitszeit zur Verteidigung der Honorare ist nicht zu ermitteln, da teilweise statt der % Angaben effektive Arbeitszeiten angegeben wurden. Es läßt sich jedoch klar aussagen, daß die Kollegen mit vielen Kürzungen und anstehenden Prozessen teilweise 2 Std. täglich dafür aufwenden müssen.
Dieses ist eine Vorabinformation, zur derzeitigen Situation der Kfz. SV.
Es wird ausdrücklich daufhingewiesen, daß alle o.g Werte aus den Angaben der SV Kollegen stammen. Für die Richtigkeit der Angaben kann keine Gewähr übernommen werden.
Franz Hiltscher
Hallo Herr Hiltscher,
Ihr Kommentar ist mehr als interessant. Zeigt er doch, dass die von Ihnen gelisteten Versicherer auch genau die sind, die Verbringungskosten, Ersatzteilpreisaufschläge etc. streichen und Stundenverrechnungssätze rechtwidrig kürzen. Es kann daher nur immer wieder darauf hingewiesen werden, die Schädiger direkt wegen der gestrichenen oder/ und gekürzten Schadensbeträge zu verklagen. Nur dann laufen sie zu ihrer Versicherung und beschweren sich. Die VN, die gerichtlich in Anspruch genommen werden, müssen auch darauf hingewiesen werden, dass die Klage gegen sie deshalb erforderlich wurde, weil der Versicherer den erforderlichen Versicherungsschutz verweigert hat. Das hat erzieherischen Wert. Die VN müssen ihre Versicherung erziehen. Dies kann nur durch ständiges Klagen gegen VN geschehen.
Denkt mal nach.
Euer Willi Wacker
@Willi Wacker
Es ist weniger der „erforderliche“ Versicherungsschutz als der gesetzlich festgelegte und vertraglich vereinbarte Versicherungsschutz, nämlich nach Haftpflichtrecht. Der Begriff „Minimalentschädigung“ findet sich nicht den Vertragsbedingungen und ist bei Vetragsabschlüssen auch nicht zu hören.