Quelle: T-Online vom 27.07.2010
Versicherungskunden mit gekündigten Lebens- und Rentenpolicen können auf Nachzahlungen von im Schnitt 500 Euro hoffen. Das Hamburger Oberlandesgericht (OLG) erklärte mehrere Vertragsklauseln zur vorzeitigen Kündigung von Kapitallebens- und Rentenversicherungen für ungültig. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg gegen vier Versicherer. Nach Angaben der Verbraucherzentrale haben damit 24 Millionen Versicherungskunden, die zwischen Herbst 2001 und 2007 eine solche Versicherung abgeschlossen und später gekündigt haben, Anspruch auf Nachzahlungen. (Az.: 9 U 236/09, 9 U 235/09, 9 U 233/09, 9 U 20/10)
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