Zur Diskussion möchte ich folgenden Sachverhalt stellen:
Schriftlich bittet die VGH Versicherung um Zusendung des Gutachtens noch einmal per Mail!!, da das Original im Hause verloren gegangen sei.
Darauf hin rief ich dort an, mit dem Hinweis, dieses vielleicht mal im Kaskoschubfach zu suchen. Denn dies hatten wir schon des öfteren, dass das GA aus Versehen dort abgelegt wurde.
Nein, so die SB, man werde das GA nicht mehr finden.
Ich teilte ihr so dann mit, dass wir grundsätzlich keine GA per Mail versenden, dass wir das GA aber noch einmal reproduzieren könnten, was jedoch weitere Kosten von ca. 150,00 Euro nachsich ziehen würde. Die SB darauf hin äußerst unfreundlich, sie werde nun unseren Kunden anrufen und ihm mitteilen, dass wir uns weigern, das GA per Mail an die Versicherung zu übersenden.
Da hier den Verlust des Originalgutachtens der Versicherer zu verantworten hat, liegt doch das Kostenrisiko für eine nochmalige Ausfertigung ebenfalls beim Versicherer. Oder etwa nicht?
Chr. Zimper
Hallo SV Zimper,
da das Schadensgutachten eideutig in den Empfangsbereich der Versicherung gelangt ist, was aus den Worten des SB zu entnehmen ist, daß das Gutachten dort im Hause verloren gegangen sei, ist eine Wiederherstellung des Schadensgutachtens Sache der Versicherung, weil in ihrem Machtbereich das Eigentum des Geschädigten abhanden gekommen ist. Der Geschädigte kann auf Kosten der Versicherung eine Wiederherstellung des Gutachten verlangen. Die Versicherung haftet für den Eigentumsverlust in ihrem Hause.
Weder in § 249 BGB noch in einer anderen Anspruchsgrundlage ist festgehalten, daß Gutachten per e-mail zu übermitteln sind. Ich würde den SB nach der gesetzlichen Anspruchsgrundlage fragen. Diese kann von der Versicherung nicht angegeben werden. Folglich kann die Versicherung auch nichts verlangen.
Viel Spaß beim Nachdenken!
RA Wortmann
Das scheint die neueste Masche zu sein um sich das scannen zu sparen und eine bessere Fotoqualität beim einstellen in die Restwertbörsen zu erlangen.
Diesbezüglich angefragt hat bei uns, 2xZurich, 2xHUK-,Allianz, DAS. Wir haben nicht per Mail gesendet, sondern eine Fotokopie ohne Berechnung.
Ich schicke die Fotos gerne per Mail. Ich habe ein kleines php-Skript für unser Intranet, mit dem ich auswählen kann welche Fotos in die pdf-Datei sollen und mit welchen sichtbaren und nicht-sichtbaren Wasserzeichen die Fotos versehen werden sollen.
Dann abwarten bis die Fotos in der Restwertbörse auftauchen. Ein paar Monate sammeln und schwuppdiwupp zu unserem Anwalt. Ein paar Monate sammeln, um gleich nachweisen zu können, dass Wiederholungsgefahr besteht…
Grüße
Andreas
Hallo Andreas!
Wie kommt man an das PHP-Script?
@Peacemaker:
Indem man es selbst programmiert. :-)) Ich würde es gerne allgemein anbieten, aber es ist bezüglich der Bildauswahl und der Vorgabepfade auf unser Büro angepasst.
Wenn bei Ihnen aber ein Webserver läuft und eine Direktive auf das Hauptverzeichnis, in dem die Bilder zu den Gutachten gespeichert sind, kann man das Skript grundsätzlich anpassen.
Genaueres können wir im Forum besprechen. Am besten anmelden und sich für den internen Bereich registrieren (gilt für alle interessierten SV). Mit Ausnahme der von mir eingesetzten unsichtbaren Signierung kann ich alles weitergeben. Nur der Teil der unsichtbaren Signierung „gehört“ nicht mir, sondern einem Bekannten, der mir das geschrieben hat, soweit gehen meine Kenntnisse nämlich nicht. *g*
Aber Auswahl, Drehung und Reihenfolge der Bilder, pdf-Datei als GA-Anhang oder blanko, mit oder ohne Schriftzugeindruck ist alles weitergebbar, weil von mir.
Grüße
Andreas
Hallo Andreas,
gute Idee. Wenn das tatsächlich funktioniert, kann der Versicherung leicht die weitergabe der Lichtbilder in die nicht zulässige Restwerbörse nachgewiesen werden. Die Art und Weise sollte in einem eigenen Bericht oder im Forum, wie vorgeschlagen, dargestellt werden, allerdings auch nicht so genau, weil „Feind“ mitliest. Auffällig ist sowieso, daß die Haftpflichtversicherer sich keinen Deut um die höchstrichterliche Rechtsprechung kümmern. Sie handeln nach dem Motto, was schert mich das Geschwätz der BGH-Richter, wir machen sowieso was wir wollen, wir regulieren nach unserem Gesetz. Dem muß endlich mit aller Entschiedenheit ein Riegel vorgeschoben werden. Packen wir es an!
MfG
RA Wortmann
Ich werde mal im Forum einen Beitrag aufmachen.
Grüße
Andreas
Gutachten per Mail und ab damit in den Kürzungsrechner
Der Stern warnt vor Schadenmanagement und zeigt auf, wer die Handlanger sind und wie es funktioniert.
Zitat:
„Meist wird nur der geringere Betrag anerkannt
Platzhirsche im neuen Drückergewerbe sind „Control Expert“ aus dem rheinischen Langenfeld oder die Eucon GmbH aus Münster mit „Check-it“. Schadensmanagement heißen beide Verfahren. Klingt vornehm, seriös und modern. In Wahrheit steckt eine ausgetüftelte Methode dahinter, fällige Schadensersatzzahlungen automatisch zu kürzen. Das läuft so: Eingereichte Unfallgutachten werden in einen Rechner eingelesen, dort in alle Einzelposten zerlegt und danach Ziffer für Ziffer mit Konkurrenzpreisen verglichen. Finden die Suchmaschinen zu einem Kalkulationswert aus dem Gutachten das Dumping-Angebot einer billigeren Werkstatt, dann wird meist nur dieser geringere Betrag anerkannt.“
http://www.stern.de/wirtschaft/finanzen-versicherung/versicherung/:Haftpflichtversicherungen-Ausgebremst/608920.html
An alle Fahrzeughalter, schaut diesen Stern-Beitrag an:
http://www.stern.de/wirtschaft/finanzen-versicherung/versicherung/:Haftpflichtversicherungen-Ausgebremst/608920.html
Und wo wir gerade dabei sind, auch noch der Link zum Fokus-Presseartikel Heft 39/2007 Streichen mit System – Wie Kfz-Haftpflichtversicherungen versuchen, Gutachter zu beeinflussen, um Ansprüche der Geschädigten zu kürzen…. Kartell der Kürzer. Die deutschen Autoversicherungen prüfen die ihnen gemeldeten Haftpflichtschäden immer schärfer nach – und streichen die Berechnungen der unabhängigen Gutachter zusammen….Oft jedoch gegen geltendes Recht. Hier der ganze Artikel: >>>>>