VERTRAUEN gegenüber dem Vertrauten des UnfallGEGNERS

Vertrauen ist als Wort seit dem 16. Jahrhundert bekannt (althochdeutsch: „fertruen“, mittelhochdeutsch: „vertruwen“) und geht auf das gotische trauan zurück. Das Wort „trauen“ gehört zu der Wortgruppe um „treu“ = „stark“, „fest“, „dick“.

Charakteristik
Vertrauen ist ein Phänomen, das in unsicheren Situationen auftritt: wer sich einer Sache sicher sein kann, muss nicht vertrauen. Vertrauen ist aber auch mehr als nur Glaube oder Hoffnung, es benötigt immer eine Grundlage („Vertrauensgrundlage“). Dies können gemachte Erfahrungen sein, aber auch das Vertrauen einer Person, der man selbst vertraut (Vertrauen ist also teilweise übertragbar).

Wer nach einem Unfall unsicher ist, in dem was zu tun ist, um den Schaden so reguliert zu bekommen, dass keine Nachteile entstehen, muss sich jemanden suchen, dem er vertrauen kann.

Nun kommt die Versicherung, die den Schaden regulieren muss daher und sagt, gern benennen wir Ihnen einen Gutachter, eine Werkstatt und eine Mietwagenfirma unseres Vertrauens. Und wem wir vertrauen, dem müssen Sie auch vertrauen.

Wer nun aber von sich auf andere schließt, ungern gibt man das wieder her, was einmal in die eigene Tasche gewandert ist, so kommt einem der Gedanke, dass auch die Versicherung ungern einmal im Säckel verstautes wieder auf den Tisch tut.

Daher ist die Frage erlaubt, warum die Versicherung ihrem Gutachter, ihrer Werkstatt und ihrer Mietwagenfirma vertraut. Werden bei diesen Firmen wohl möglich nur solche Positionen in Rechnung gestellt, die vorab vereinbart wurden.

Misstraut die Versicherung dagegen dem vom Geschädigten beauftragten Gutachter, weil dieser sein Gutachten nach den gesetzlichen Vorgaben erstellt, misstraut sie dessen Werkstatt, weil diese nach den Vorgaben der Hersteller das Fahrzeug repariert und misstraut sie dessen Mietwagenfirma, weil diese das Auto vermietet, welches einem zusteht, sodass die Versicherung den Schaden gegen ihren Willen umfassend regulieren muss.

Wenn dem so ist, so kann man denen, die das Vertrauen der Versicherung des Unfallgegners genießen doch nur mit Misstrauen begegnen und das Angebot der Versicherung dankend ablehnen.

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4 Antworten zu VERTRAUEN gegenüber dem Vertrauten des UnfallGEGNERS

  1. F.Hiltscher sagt:

    Klar erkannt!
    Auch das versucht der Fuchs den dummen Gänsen schon sehr lange einzureden.

  2. SV Sander sagt:

    @ Ralf Zimper

    Das haben Sie sehr schön ausgeführt!

    Mfg

  3. Dichterherz sagt:

    Liebe Frau Zimper,
    sie haben ja so recht, deshalb habe ich Ihnen ein kleines Gedicht geschrieben.

    Die Assekuranz

    Wer immer und ständig die Ängste der Menschen schürt,
    damit dieses dann zum Vertrag und Gewinnen führt,
    aber später nur über "Vertrau doch mir" spricht,
    der will Dich bescheissen,also glaube ihm nicht!

    Von Dichterherz

    Damit wäre das wichtigste über den Sinn und Zweck des Versicherungswesen gesagt.

  4. Chr. Zimper sagt:

    Liebe Männer,

    danke für das Lob, besonderen Dank für das Gedicht.
    Wenn man gelobt wird, fällt einem das Arbeiten viel leichter.

    Was fällt mir nun zur Stundenfrau ein?
    Eine Putzhilfe erledigt in der Stunde „nur“ das Putzen und bekommt einen Putzlohn. Eine Stundenfrau macht wie die Hausfrau in einer Stunde mehrere Sachen gleichzeitig, darum bekommt sie zum Stundenlohn eine Pauschale, die da wäre – Essen gehen, einen Blumenstrauß oder wie ich – ein Lob.
    Wenn die Stundenfrau von einer Versicherung bezahlt werden muss – gibt es jedoch nur ein Lob – denn welche Frau will schon jede gewaschene Socke auflisten.

    MfG Chr. Zimper

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