Die IHK Koblenz verfügt laut Bundesverband für freie Kammern (BFFK) über 22 Millionen Euro. Das Verwaltungsgericht Koblenz sah daher die IHK-Zwangsbeiträge als „unzulässige Vermögensbildung“ an.
Gerichtsurteil: IHK-Zwangsbeiträge sind rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Koblenz erklärt die IHK Beiträge für Unrecht. Die IHK habe „unzulässige Vermögensbildung“ in Millionenhöhe betrieben. In Hamburg wollen Unternehmer die IHK von Innen heraus reformieren. Ihr Ziel ist die Abschaffung des Zwangsbeitrags und mehr Transparenz.
Das Verwaltungsgericht Koblenz urteilte, dass die IHK Mitgliedsbeiträge rechtswidrig seien. Dies berichtet die Rhein-Zeitung. Grund für das Urteil sind die Millionenrücklagen der IHK, bei denen es sich um eine Form der „unzulässigen Vermögensbildung“ handele. Die Rücklagen speisen sich zum großen Teil aus den Mitgliedsbeiträgen. Die Firma ITC.Logistic.Group hatte dagegen geklagt und nun Recht bekommen. Der von der IHK geforderte Beitrag sei „sowohl dem Grunde wie auch der Höhe nach rechtswidrig“.
Quelle: Deutsche Wirtschafts Nachrichten, alles lesen >>>>>>>