In ihrem jüngsten Aufsatz (Müller, VersR 2006, 1289) vertritt die Vizepräsidentin des BGH die Auffassung, daß kein Dritter, insbesondere Dienstleister, sich an einem Schadensfall bereichern dürfe. Die (überhöhten) Kosten eines Verkehrsunfalles trieben nämlich zugleich die Versicherungsbeiträge in die Höhe und belasteten damit die „Solidargemeinschaft der Versicherten“.
Müller formuliert hier erstmals mit offenem Visier die marktzersetzende Tendenz, die durch geschickte Propaganda der Versicherungskonzerne offenkundig den Verstand der Mitglieder der höchsten deutschen Zivilinstanz eingenommen hat.
Der Begriff der „Versichertengemeinschaft“ ist zunächst kritisch zu hinterfragen. Mit dieser Benennung soll beim Adressaten die Vorstellung erzeugt werden, das Versicherungsunternehmen schütze mit der „Versicherten- oder Gefahrengemeinschaft“ primär die Interessen der Versicherten, verhalte sich also vorrangig nicht gewinnorientiert, sondern altruistisch, sozialverantwortlich und rücksichtsvoll. Daß dem Begriff (vgl. etwa Müller, VersR 2006, 1289, 1295: „Solidargemeinschaft der Versicherten“), dessen tatsächliche Bedeutung sich im emotionalen Nebel des Ungefähren verliert, eine verklärt-kommunistische Anmutung zugewiesen wird, muß als sublime Verbalcamouflage entdeckt werden; die Verwender verhüllen so das partikulare – wiewohl legitime – Profitinteresse der Haftpflichtversicherer.
Um das zugespitzt zu formulieren: Der Kfz-Haftpflichtversicherer darf verdienen, der im Schadensfall helfende Dienstleister jedoch nicht! In der Konsequenz entfällt der freie Dienstleistungsmarkt, an dessen Stelle tritt die Direktvermittlung.
Die Direktvermittlung des Versicherers soll die Handlungsfreiheit des Geschädigten beschneiden. Der Geschädigte, so daß Ziel, muß sich zwecks Restitution an den Versicherer wenden. Damit wird der gesetzlich vorgeschriebene Geldersatz zur erzwungenen Naturalrestitution, ist mithin als Verstoß gegen § 3 Nr. 1 S. 2 PflVG anzusehen. Nach dem Entzug der Dispositionsfreiheit verbleibt als Kompensationsleistung der erzwungene Naturalersatz. Die aus diesem Übergang entspringende marktpolitische und ökonomische Differenz, also den „Bereicherungsanspruch“ – das Profitinteresse – des im freien Markt agierenden Dienstleisters requiriert der Versicherer und stärkt seine Wettbewerbsposition zu Lasten der Marktgegenseite. Abgesehen von der Verschlechterung der Marktstruktur entsteht kein volkswirtschaftlicher Effekt, weil nicht etwa Mehrwert geschöpft, sondern Ansprüche und Werte lediglich umverteilt werden: Der Haftpflichtversicherer verbucht zusätzlichen Ertrag in der Höhe, wie der Dienstleister Mindererlös erleidet. Das Ergebnis entpricht dem erklärten politischen Ziel, den Dienstleistern ihren Gewinn zu entziehen und den Haftpflichtversicherern – verbrämt als „Solidargemeinschaft der Versicherten“ bezeichnet – zuzuschlagen (Müller, VersR 2006, 1289, 1295). Wenn der BGH mit der Umdeutung des Pflichtversicherungsgesetzes einen derart gewichtigen Eingriff in die Interessen, Rechte und Ansprüche der Betroffenen ohne ein Votum der Legislative (Müller, VersR 2005, 1461, 1474) vornimmt, sollte er sich, um Bedenken hinsichtlich der Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze auszuräumen und Schaden von der Demokratie abzuwenden, präventiv der Kontrolle des Verfassungsgerichtes unterwerfen.
Kopfschüttel!!!! Wie kommt eine Frau in dieser Position wohl zu solch einer Auffassung???? Ich könnte mir da ja durchaus etwas vorstellen…. Gute Nacht Deutschland! Guten Morgen Bananenrepublik.
hallo herr schlüsszler
messerscharf analysiert,vielen dank für diesen beitrag.
ich denke,dass frau müller vergessen hat,welch exorbitante gewinnsteigerung die haftpflichtversicherer zu verzeichnen hatten und haben!
ich kann auch nicht glauben,dass frau müller der auffassung ist,die zwangsverbilligung der unfallhelfer via rechtsprechung
würde auch nur zu einer ansatzweisen prämienverbilligung für
die zwangsversicherten in der KFZ-haftpflicht führen.
die huk-coburg kommt schliesslich schon jetzt nicht auf die idee,den gewinn von einer knappen halben milliarde an ihre VN rückzuvergüten!
Die Lobbyisten der Versicherungswirtschaft haben offenbar ganze Arbeit geleistet.
Wo bleiben die unabhängigen Verbände: BVSK,BVK,VKS,ZDK und nicht zuletzt die Automobilhersteller.
Es reicht eben nicht, wenn man alle paar Monate ein Gerichtsurteil kommentiert, das von anderen erstritten
wurde.
Wie nennt man eigentlich ein System in dem alles dafür getan wird das die Reichen immer reicher werden und in dem die Firmen und Großkonzerne die Politik machen?
Demokratie war´s jedenfalls nicht.
Mfg
Ich bin seit einigen Tagen am Rätseln, wie man solchen Machenschaften beikommen kann…
Die Urteile des BGH formulieren die Präferenz der Direktvermittlung lediglich im obiter dictum, und sie sind so der Kontrolle durch das Verfassungsgericht entzogen.
Die Aufsätze von Müller, immerhin Vizepräsidentin des BGH, sind politische Meinungsäußerung. Die Meinung ist frei, angreifbar ist Frau Müller damit nicht.
Gleichzeitig wird dem Gesetzgeber die Gelegenheit abgeschnitten, sich eingehend und unter Berücksichtigung aller berechtigten Interessen mit dem Thema (§ 3 PflVG und Dispositionsfreiheit) zu befassen.
Der Spruchkörper BGH wird offenkundig dazu mißbraucht, den politischen Willen Weniger unkontrolliert in die wirtschaftliche Wirklichkeit zu transportieren. Die dem BGH zugedachte Aufgabe, nämlich die Durchsetzung des Willens des Gesetzgebers, die willenskonforme Auslegung des Rechts, wird vorliegend ignoriert.
Kann das Bundesministerium der Justiz korrigierend eingreifen?
Sehr geeherte (nur) mitlesende Kollegen,
meinen Sie nicht, dass es Zeit ist aus der Versenkung hervorzutreten und für unseren Berufsstand zu kämpfen.
Meinen Sie wirklich Sie können, wenn es nur noch Naturalersatz gibt, alle für die Versicherungen arbeiten.
Noch ist es vielleicht nicht zu spät, aber der Zeiger ist gerade auf 1 Minute vor Zwölf gesprungen.
Nur durch gemeinsame Aktionen und vereintem Kampf kann der aktuellen Entwicklung noch entgegen gewirkt werden, vielleicht……
Mfg
Sir H. M.
Hallo Sir Morgen!
zunächst mal: ich finde es beachtlich, daß sich hier offensichtlich Kollegen zusammengefunden haben, die an einem Strang ziehen wollen. Das läßt hoffen.
Leider ist es aber so, daß ich immer wieder die Erfahrung mache, daß insbesondere Kollegen, die sich ihr Einzugsgebiet teilen (müssen) einander nicht wohlgesonnen sind und nichts weniger wünschen als eine konstruktive Zusammenarbeit. Ähnliche Beobachtungen mache ich bei den zahlreichen Berufsverbänden.
Eine wie auch immer geartete „Geschlossenheit“ im Widerstand gegen die Versicherungswirtschaft, unlauteres Verlangen des Verbrauchers, „schwarze Schafe“ der Zunft und deren „Ausbilder“ etc. pp. erkenne ich nicht, wohl aber einen (Einzel-)Kampf um Pfründe, die es zu verteidigen gilt.
Ein großer Teil dieses Blogs beschäftigt sich mit der „Honorarfrage“ – ein zweifellos wichtiges Thema. Im „Kampf um die Sache“ halte ich es aber für verfehlt, dieses Thema zum Hauptthema zu machen. Die „Honorarfrage“ interessiert den Geschädigten wenig, er allein hat aber die Macht dem Treiben der Versicherungswirtschaft und der „schwarzen Schafe“ Einhalt zu gebieten, indem er seine Rechte kennt und – noch wichtiger – auch konsequent einfordert.
Es scheitert bereits am „Kennen der Rechte“, an ein „konsequentes Einfordern“ ist nicht zu denken. Hier muß der Hebel angesetzt werden – eine Sache die seit Jahren versäumt wurde. Es reicht nicht aus, wenn einzelne Sachverständige einzelne Kunden „aufklären“, erst recht nicht, wenn der einzelne „aufgeklärte Kunde“ sein Recht mit Kostenrisiko einklagen soll – da verzichtet auch der „aufgeklärte Kunde“ schnell auf sein Recht…
Erforderlich wäre eine „Medienpräsenz“ der wirklich freien und unabhängigen Sachverständigen, ähnlich der wie es die Versicherungswirtschaft und die „großen Sachverständigenorganisationen“ praktizieren. Sodann wäre eine „Kriegskasse“ erforderlich, die den „aufgeklärten Kunden“ von jeglichem Kostenrisiko freistellt.
Wie wollen Sie das bewerkstelligen in einer Zunft, die von Kleinstaaterei beherrscht wird, deren Mitglieder um die wirtschaftliche Existenz kämpfen und die von „schwarzen Schafen“ und Seilschaften durchsetzt ist?
mfg
Sehr verehrte Mitleser,
nachdem ich diesen Blog schon einige Zeit interessiert mitlese, stellt sich für mich als Laie folgende Frage:
Wenn mein Fahrzeug von einer anderen Person beschädigt wird, ist doch diese Person grundsätzlich zum Schadenersatz verpflichtet. Zur Schadenfeststellung schalte ich einen unabhängigen Sachverständigen ein und für die Durchsetzung meiner Ansprüche beauftrage ich einen Fachanwalt. Bis dahin habe ich alles verstanden.
Nun zu meiner Frage – was interessiert mich, bei welcher Versicherung der Schädiger versichert ist. Kann ich meine berechtigten Ansprüche ausschließlich beim Schädiger geltend machen und der soll sich darum kümmern und sich mit ’seiner‘ Versicherung auseinandersetzen?
Der Hintergrund meiner Frage:
Der Schädiger wird dann bei einem Schadenfall schnell merken, ob er bei der Wahl seines Versicherungsunternehmens eine seriösen und ordentlich arbeitenden Vertragspartner gefunden hat. Ich denke, da würde sich über kurz oder lang in der Versicherungswirtschaft die Spreu von Weizen trennen, denn was nützt dem Versicherten der billigste Tarif, wenn er später Ärger mit seiner Versicherung hat bzw. für berechtigte Kosten aufkommen muss, die seine eigne Versicherung nicht erstatten will. Zudem bin ich der Meinung, dass die Versicherung mit ihrem eigenen Kunden nicht so selbstherrlich herumspringen wird, als wie mit einem Geschädigten. Denn der hat in der Regel keine weiteren Verträge bei dieser Versicherung, die bei einem entsprechenden Volumen, hin und wieder als leichtes Druckmittel einsetzbar sind.
Bislang läuft es doch so ab – der Geschädigte hat den Schaden, die Rennerei, den Ärger und bleib am Schluss womöglich noch auf Kosten sitzen!!! Der Schädiger hingegen kann sich gemütlich und breitgrinsend zurücklehnen „Was soll´s, meine Versicherung wird das schon alles regeln …“
Allen wünsche ich noch einen schönen Tag!
Natürlich können Sie sich direkt und ausschließlich an Ihren Unfallgegner wenden. Allerdings hat dieser die Pflicht, den Schadensfall der Versicherung anzuzeigen. Diese ist dann auch kraft der maßgeblichen Bedingungen bevollmächtigt, für ihren Versicherungsnehmer zu handeln (zu regulieren oder die Ansprüche abzuwehren).
Wirklich sinnvoll ist demnach die geschilderte Vorgehensweise nicht. Ihnen steht so oder so der Versicherer gegenüber, entweder deshalb, weil Sie ihn direkt verklagen oder deshalb, weil er in Vollmacht für den (allein verklagten) Unfallgegner handelt.
seit wann besteht eine verpflichtung jeden schuldhaft verursachten schaden der eigenen versicherung anzuzeigen ?
@ Leser
Dieser Gedanke würde mir schon gefallen. So manche Versicherng könnte bald Ihre Pforten schließen.
Wer zahlt schaft an, wäre dann somit auch erledigt.
LOL
Mfg
Sir H. M.
@ Ing.-Büro Janssen
Ja, ja egal auf welcher Tagung wenn es um diese Themen geht hört man immer wieder heraus, dass sich alle sträuben mit Kollegen zusammen zu arbeiten.
Ich denke mir aber: Konkurrenz belebt das Geschäft, denn jeder der nicht auf das Schadensmanagement der Versicherer hereinfällt ist ein Informierter potentieller Kunde für seinen nächsten Schaden. Das aller wichtigste ist aber, dass dieser informierte Geschädigte ja mit seinem Umfeld kommuniziert und so dafür sorgt, dass eventuell nächstes mal sein Onkel, sein Bruder oder seine Putzfrau mit ihren Schäden zu mir kommen, weil Sie nun wissen, dass sie das Recht dazu haben.
Mensch Leute hört auf mit eurem klein klein. In Zeiten der Globalisierung sind wir doch in Augen der Versicherer nur kleine Ameisen die zertreten gehören. Aber jeder von Ihnen weis auch was starke Ameisen im Kollektiv alles bewerkstelligen können.
Mit Kollegialen Grüßen
Sir H. M.
Sir Morgan,
sicher kommuniziert der „informierte Geschädigte“ mit seinem Umfeld – genau das ist es ja, was mein Büro (noch) am Leben erhält. Aber das allein reicht langfristig nicht und ist genau dieses „klein klein“, welches der Zunft den Hals bricht.
Der „informierte Geschädigte“ hat nur einen begrenzten Wirkungskreis, er müßte – um als effektiver Multiplikator zu wirken – die Thematik verstanden haben und – als vielleicht wichtigsten Punkt – Adressaten haben, denen es tatsächlich um vollständigen Schadenersatz und nicht nur darum geht, schnellstmöglich einen Gelbetrag zu erhalten. Letzteres ist aber nur noch selten der Fall, die Zahl der Kunden, die darum bitten, doch lieber weniger zu „schreiben“, damit das Geld schneller kommt, nimmt in meinem Einzugsbereich ständig zu. Den Weg zum Anwalt scheuen die meisten: „das dauert doch so lange“.
Wie „informiert“ müsste da der Kunde sein, um der Scheinargumentation der Versicherungswirtschaft, Vorurteilen gegen Sachverständige und Anwälte und den Wunsch nach „schnellem Geld“ begegnen zu können? Insbesondere wenn die Werbung der Versicherungswirtschaft, die „Beamten“ der Versicherung, die Medien und nicht zuletzt auch „große Sachverständigenorganisationen“ Gegenteiliges behaupten, während „unsere“ Berufsverbände sich weitgehend in Schweigen hüllen?
Die Vorgänge öffentlich zu machen ist ein guter Weg, dieses Blog sicherlich ein erster Schritt dazu. Aber welche Öffentlichkeit erreicht dieses Blog?
Den Kunden zu informieren ist ein guter Weg, der informierte Kunde wird die Botschaft sicher weitertragen. Aber wie viele Adressaten erreichen wir damit?
Im Gegenzug: Wie viele Kunden und Geschädigte „vertrauen“ auf die Werbung der Versicherungen und großer Sachverständigenorganisationen? Wie viele Kunden kennen ihre Rechte nicht oder scheuen das Risiko, dieses Recht einzufordern? Wie viele Kunden halten jede Aussage der mächtigen Versicherungen für wahr? Wie viele Kunden berichten von „korrekter Regulierung“, weil sie nicht wissen, das sie übervorteilt wurden?
Was wir brauchen, ist eine breite Öffentlichkeit und EINE starke Interessensvertretung. Was wir haben ist keine Öffentlichkeit und eine Vielzahl von Verbänden, die in der Mehrheit gegeneinander agieren.
Und wir haben eine Blockbildung mit verhärteten Fronten: Hier die Sachverständigen und Anwälte, als kleiner verlorener Haufen „aufrechter Kämpfer“ – dort die Versicherungswirtschaft mit all ihrer politischen und wirtschaftlichen Macht. Dazwischen tummelt sich das „Kroppzeug“ in Form von großen, aber keineswegs unabhängigen Sachverständigenorganisationen, versicherungshörigen „Scheinunabhängigen“, „Schnellkursschwachverständigen“, versicherungs“freundlichen“ Anwälten, aber auch „professionellen“ Geschädigten, zweifelhaften Restwertaufkäufern und unseriösen Werkstätten.
Dabei lebt genau dieses „Kroppzeug“ in dieser Situation geradezu hervorragend und liefert der Versicherungswirtschaft immer neue Argumente, das „Schadenmanagement“ in die Hand der Versicherungswirtschaft zu geben.
Vom Grundgedanken des „Sachverständigenwesens“ sind wir heute weiter denn je entfernt.
@ Skydiver: Das habe ich mir halt so ausgedacht, um Sie zu ärgern… Nein, im Ernst: Das nennt man „Obliegenheit nach dem Versicherungsfall“ und ich denke, 90% der Autofahrer in Deutschland wissen das auch. Rechtsgrundlage: AKB (also der Versicherungsvertrag) und VVG. Oder andersrum, ist egal.
Natürlich müssen Sie das nicht tun – Sie setzen dann halt nur Ihren Versicherungsschutz aufs Spiel.
das habe ich mir schon gedacht, krummmml…… aber auch im ernst, der § 2 und 7 der AKB (obliegenheiten vor u. nach eintritt des versicherungsfalles haben erst einmal grundsätzlich nicht das allermeiste mit dem versicherungsvertragsgesetz zu tun.
kleine testfrage: schaden am fahrzeug ca. 450,- €
anzeigepflicht? ja/ nein
das die meisten autofahrer das wissen dürfte klar sein, aber die ……………?
aber insgesamt sehr lobenswert, dass zumindest die ausgemachten gegenspieler um diese uhrzeit noch aktiv sind. im übrigen sind ihre beiträge durchaus informativ und haben einen gewissen unterhaltungswert.
also gute nacht.
@leser
Die Ansprüche gegen den Schädiger/VN direkt zu richten, finde ich gut. Wenn sich dann die Versicherung meldet, kann man ja die von Versicherungsseite bekannten Spielchen mal umgekehrt praktizieren: ALLES BESTREITEN:
Zunächst einmal die Passivlegitimation. Dass der Schädiger mit dieser Versicherung überhaupt einen gültigen Vertrag abgeschlossen hat. Dass er seine Prämie bezahlt hat. Dass der Unfall für den Schädiger nicht unabsichtlich zustande gekommen gekommen ist, sodass Leistungsfreiheit besteht.
Auf jeden Fall aber muß der Schädiger vor Gericht angehört werden. Auch der Sachbearbeiter der Versicherung ist hier sicherlich geeignet, in einer gerichtlichen Beweisaufnahme seine umfangreichen Erinnerungen mitzuteilen.
@ leser:
Ja, das wär ganz prima, nicht?
Und am besten wäre es dann, wenn Sie ein Urteil gegen den Schädiger erstritten hätten und der hat kein Geld. Das wäre irre komisch.
Ich denke, ich wüsste da schon, an wen Sie sich wenden würden…
Jetzt hatte ich gedacht, Sie haben noch geträumt, als Sie den Beitrag verfasst haben, aber es war ja schon 9.42 Uhr!
@ Skydiver:
Die Anzeigepflicht hängt grundsätzlich nicht von der Höhe des Schadens ab. Aber wenn ich jemandem leicht touchiere und ihm für sein zerbeultes Nummernschild 20 € in die Hand drücke und gut is, dann brauch ich freilich nix anzuzeigen. So kleine Schäden wird man generell selbst zahlen, allein wegen der sonst drohenden Rückstufung. Und wenn der Umfang des Schadens wirklich eindeutig so gering ist (gibt ja immer mal „verdeckte Schäden“, die uuuuuuuuuurplötzlich in der Werkstatt festgestellt werden, z. B. Rahmen schwerst verzogen, obwohl mit 0,5 km/h aufgerollt), dann melde ich auch nix. Im Zweifel aber vorsorglich schon.
@Haarsträubend
Offensichtlich ist das ein Weg, den schadensmanagende Versicherungen nicht mögen. Liegt das etwa an der Beweislast und dem Aufwand, der damit verbunden ist? Es scheint jedenfalls nicht zu gefallen, wenn man die Methoden, die man selbst anwendet, vorgehalten bekommt? – Ob sich das Schadenmanagement dann noch rechnet? Na klar rechnet sich das: Der Aufwand der Zeugen wird schließlich nach JVEG vergütet! Außerdem werden damit Arbeitsplätze bei Versicherungen geschaffen, klasse, was?
@ Leser
wie ich gerade festgestellt habe, verwenden wir, abgesehen vom großen ‚L‘ den gleiche Nickname. Um zukünftig Verwechslungen auszuschließen werde ich meinen Nick umgehend ändern.
@ Haarsträubend
zu ihrem Beitrag vom Donnerstag, 19.10.2006 um 15:25 habe ich noch eine Frage.
Ich kann meinen Schadenersatzansprüche direkt und ausschließlich an den Unfallgegner stellen. Der muss aber vertragsgemäß den Schadensfall seiner Versicherung anzeigen, die wiederum für ihren Versicherungsnehmer reguliert. Also bin ich so oder so immer auf das Regulierungsgebaren der jeweiligen Versicherung angewiesen. Habe ich das so richtig verstanden?
Wenn ich aber mit der Regulierung meines Schadenfalles nicht einverstanden bin – damit meine ich keine abwegigen Ansprüche, sondern vielmehr die Berechtigen – und hole den Schädiger durch Klage mit ins Boot, würde er doch sehr schnell feststellen können, mit welchen Methoden berechtigte Ansprüche abgewehrt werden, wie bewusst auf Zeit gespielt wird und welche zusätzlichen Kosten produziert werden. Meine eigenen, sowie die Erfahrungen die ich in meinem Bekannten- und Freundeskreis bisher machen konnte, zeigen mir nämlich folgendes Bild – das die zunächst abgewehrten berechtigen Ansprüche oftmals erst nach eine Einreichung einer Klage anstands- und kommentarlos bezahlt werden.
Mir ist vollkommen klar, dass ein Sachbearbeiter unberechtigte Ansprüche abwehren muss, und dass ist gut so! Wo mein Rechtsverständnis aufhört, wenn man Leute, die durch einen unverschuldeten Unfall bereits in eine Notlage gerade sind – und da kenn ich welche! – auch noch verunsichert und teilweise kräftig schikaniert werden. Und das alles unter dem Deckmantel „Schadensmanagement“.
Ohne jemanden auf die Füße treten zu wollen, stellt sich für mich die ganze Schadenregulierung folgendermaßen dar, dass seitens der Versicherung, in jedem Geschädigten ein Betrüger vermutet wird, der sich ausschließlich bereichern will. Und das alle dem Geschädigten zur Seite stehen Institutionen (Autovermieter, Werkstätten, Rechtsanwälte, Sachverständige, etc.) dafür vom Geschädigten missbraucht werden um sich noch weiter zu bereichern und deshalb auch abgestraft werden müssen. Ich denke die Realität sieht doch so aus, das erst durch das Schadensmanagement seitens der Versicherung, dem Geschädigten gar keine andere Wahl mehr bleibt, alle Register zu ziehen, um überhaupt noch an seine berechtigen Ansprüche zu kommen. Würde man als Geschädigter nur ansatzweise die Vermutung haben, ordentlich entschädigt zu werden, denke ich, könnte man auch damit die Gewinne bei der Versicherung maximieren. Denn man bräuchte nicht wegen jedem Kleinschaden zum Anwalt und einen Sachverständigen einschalten. Durch eine schnelle und konkrete Zusage wäre vielleicht auch die Mietwagendauer zu kürzen. Oder glauben die Versicherungen, dass ein Geschädigter Provisionen für die Beauftragung obiger Parteien erhält und sich somit noch reicher wird.
Aber wie Haarsträubend meine Namensvetter „Leser“ attestiert hat, träume auch ich noch von einer besseren Welt in der man Leben und Leben lässt….
Mahlzeit
In aller Regel wird Klage erhoben gegen
1. den Fahrer
2. den Halter (soweit nicht mit dem Fahrer identisch) und
3. den Haftpflichtversicherer
des unfallverursachenden Fahrzeugs.
Außergerichtlich haben Sie es immer nur mit der Versicherung zu tun. Klar können Sie Ihre Schreiben an den Halter oder Fahrer richten, aber der reicht sie dann halt nur weiter. Bringt nix außer Zeitverzögerung.
Zu dem zweiten Punkt ist zu sagen, dass Sie den falschen Ansatz haben. Es geht – vom Grundsatz her! – weniger darum, im Geschädigten den „Bösen“ zu vermuten. Kritikwürdig ist vielmehr, dass Dritte (z. B. Mietwagenfirmen, Sachverständige, Rechtsanwälte) den Schadensfall, der ja nicht ihnen widerfahren ist, dazu nutzen KÖNNEN (ich sage ausdrücklich NICHT, dass sie es immer TUN!!!), um auf Kosten eines Dritten und unter dem Deckmantel des Geschädigtenschutzes (oder noch allgemeiner: des Verbraucherschutzes) Umsatz in ihre eigene Tasche zu generieren. Jedenfalls im Hinblick auf Mietwagenfirmen ist diese These ja mittlerweile bestätigt. Auch dies ist eine Form der Gewinnmaximierung!
@ Haarsträubend
Du glaubst doch nicht wirklich, dass dir auch nur 1 Interessierter Leser von Captain Huk nur ein Wort deiner Propaganda hier abnimmt.
So langsam kehrst du immer mehr dein wahres ich hervor und was ich da sehe ist mir äußerst unsympathisch.
Vielleicht färbt des ja ab?
Mfg
Sir H.M.
Zitat Haarsträubend:
„Kritikwürdig ist vielmehr, dass Dritte (z. B. Mietwagenfirmen, Sachverständige, Rechtsanwälte) den Schadensfall, der ja nicht ihnen widerfahren ist, dazu nutzen KÖNNEN (ich sage ausdrücklich NICHT, dass sie es immer TUN!!!), um auf Kosten eines Dritten und unter dem Deckmantel des Geschädigtenschutzes (oder noch allgemeiner: des Verbraucherschutzes) Umsatz in ihre eigene Tasche zu generieren….“
Jeder der als Dienstleister Expertenwissen anbietet und davon leben muß, kann dies nicht umsonst tun.
Er „generiert“ also Umsatz.
Selbstredend ist den Versichereren ein qualifizierter
Dienstleister, der im Namen des Geschädigten, dessen Rechte und Ansprüche einfordert und dafür auch noch ein Honorar verlangt ein Dorn im Auge,weil er als letztes Hindernis die Durchsetzung des eigenen Anspruchsdenkens erschwert.
Konsequenz: Sie sollen vom Markt verschwinden.
Daher weht der Wind.
Natürlich ist es zulässig, Umsatz zu machen und Gewinn zu erzielen. Problematisch wird es nur dann, wenn man´s übertreibt. Im Normalfall greifen hier die selbstregulierenden Kräfte des Marktes ein. Allerdings gibt es hier keinen Markt in dem Sinn.
Beispiel Sachverständige: Auftraggeber und Vertragspartner ist der Geschädigte. Allerdings bezahlt er die Rechnung nicht, was er auch weiß. Wird er sich deshalb großartig Gedanken über den Preis machen? Nein, natürlich nicht. Er nimmt „einfach irgendeinen“. Wer weiß, wenn er sich in seinem Bekanntenkreis etwas umhört, erfährt er sogar von jemandem, der sehr, sagen wir mal, „geschädigtenfreundlich“ kalkuliert.
Kleines Beispiel: Es wird mit Gebrauchtteilen kalkuliert, um die Reparaturkosten unter 130% des WBW zu bekommen. Die Werkstatt repariert (selbst), rechnet 130% ab, nimmt den Wagen in Zahlung und der Geschädigte kauft sich einen neuen. (Nach dem neuen BGH-Urteil so ohne weiteres nicht mehr möglich – 6 Monate warten!) Ergebnis: SV zufrieden, Werkstatt zufrieden (hat zum Selbskostenpreis repariert, aber den Enverbraucherpreis erhalten, guter SV, nehm ich wieder), Kunde zufrieden (kriegt natürlich einen guten Preis für seinen Neuwagen).
Zu dem geht er natürlich hin.
Natürlich ist es bei alledem nicht angemessen zu behaupten, man täte das „wegen der Kundenbindung“. Wie einer der Kollegen hier schon bemerkt hat, kommt man statistisch alle 14 Jahre dazu, einen Sachverständigen aufzusuchen. Aber, wie gesagt, viel wichtiger ist ja auch die Mund-zu-Mund-Propaganda.
Vielleicht ist aber in der Tat so, dass der Markt zu klein ist für die Zahl der Mietwagenfirmen/Sachverständige. Wenn zu wenig Fälle „an Land gezogen werden“, ist man umso mehr genötigt, aus den wenigen umso mehr „herauszupressen“. Man darf sich dann nur nicht wundern, wenn einem die gemolkene Kuh irgendwann mal mit ihrem Schweif ins Gesicht schlägt, weil das Euter langsam schmerzt (schöne Metapher, nicht wahr?).
Hallo Haarsträubend,
mal wieder schön ausgeholt mit der ewig gleichen „ich hau euch auf die Finger“ Keule.
Wenn die Einwände wenigstens sachlich begründet wären bzgl. der SV-Kosten. Aber da wird nur hirnlos herumgetrampelt und mit einer Horartabelle von 2002 eine Hirn-, Sinn und Substanzlose einseitige Hetze betrieben, die vielhundertfach an den Gerichten gescheitert ist. Und im übrigen sind ja wohl alle Geschädigten, SV`s und Rechtsanwälte , was Ihren Laden angeht, die gemolkenen. Man wird erpresst, zu Konditionen zu arbeiten, die Ihnen gefällig sind, eine vernünftige Honorierung muß und soll unter allen Umständen vermieden werden. Nicht, um Schaden von Ihrem ach so sozialen Laden abzuwenden, sondern um all die „Zecken“, die Sie rechtmäßig in die Schranken weisen, zu zertreten.
Und Ihre Horrorkonstellationen, die Sie da zusammenstückeln, sind reiner Schwachsinn. Welcher einigermassen fitte SB einer Versicherung würde solch einen durchsichtigen Schwachsinn mit sich machen lassen? Oder läuft das bei Ihnen so? Sind Ihre SB von den vielen Vorstands-Richtlinien, Arbeitsanweisungen und Vorgaben bereits so gehirnamputiert bzw. verlustig, das sie sowas nicht mehr mitbekommen?
Dann ist es klar, das Sie diese Verluste wieder ausgleichen müssen. Aber bitte nicht auf dem Rücken seriöser SV`s, Anwälte und anständiger Geschädigter, die nur Ihr Recht wollen.
Das Recht, das für alle gilt, natürlich, und nicht „nach unserer Rechtsauffasung“.
Der Haule
Aber Haule,
Die arme HUK:
Sie haben doch praktisch Verlust eingefahren, denn sie haben den Rekordgewinn aus dem Vorjahr nur fast erreicht.
Mfg
Sir H. M.
Sagenhaft was manche von sich geben.
Eine Kuh lässt sich nicht übermelken!
Das Euter fängt erst an zu Schmerzen wenn nicht mehr kontrolliert abgemolken werden kann. Mit anderen Worten kurz vorm platzen ist, vollgestopft und fett grinsend wie eurer oberster Befehlshaber schon trefflich sagte die Gewinne sind AUSKÖMMLICH !!!
wäre ich inhaber dieser seite würde ich den unsinn von haarsträubend löschen.
gutachter zwingen gutachten zum nachteil des geschädigten zu erstellen, werkstätten halben lohn zahlen, mit rechtsanwälten arbeiten, die das recht verdrehen und anderen ihre rechtschaffenheit vorwerfen, dass geht nun doch zu weit.
schönen tag
Man sollte eine Spendenaktion für die arme, arme HUK starten…
Vielleicht verzichte ich ja unter dieser Prämisse auf 33 anstehende Honorarprozesse.
@ Haarsträubend
Tut mir leid, das Sie schon wieder haue von den Dritten bekommen…
Doch auch ich begreife so manche Ihrer Argumentation nicht…
Zunächst kann es nicht richtig sein, dass der Disput zwischen der Versicherung und den anderen beteiligten auf dem Rücken des Geschädigten ausgetragen wird!!!
Wenn ich als interessierte Leser die Beiträge hier und auf anderen Plattformen lese ergibt sich für mich folgendes Bild:
Einige Versicherungen (NICHT ALLE – es gibt auch positive Ausnahmen)
– kürzen das Honorar der Sachverständigen.
– diktieren die Mietwagenpreise bzw. bauen ‚versicherungssubventionierte‘ Konkurrenzunternehmen auf.
– Werkstätten stehen ebenfalls in Konkurrenz mit ‚versicherungssubventionierten‘ Partnerwerkstätten Werkstätten.
Diesen Hickhack kann ich ja aus Sicht des Versicherungsunternehmens verstehen – denn wenn man die Dollarzeichen in den Augen der Vorstände sieht, kann man auch vieles nachvollziehen.
Wenn Sie mir aber glauben machen wollen, das alles geschehe zum Wohle der Versicherungsgemeinschaft, …und dem Unfallopfer wird natürlich besten geholfen …, aber die bösen Dritten… – denke ich, dass Sie hier ein wenig flunkern, gel…
Denn nicht nur die obigen Parteien werden massiv angegangen, sondern das kleine Unfallopfer selbst, der nur seinen Schaden ausgeglichen haben will. Ich weis zwar nicht wie es anderen Mitlesern geht, aber wenn man das hört was einem der Bekanntenkreis so zuträgt, werden insbesondere die Ansprüche der Geschädigten, größtenteils massiv gekürzt. Komisch dabei ist nur, sobald ein Rechtsanwalt Klage erhebt, werden plötzlich eine Vielzahl der gekürzten Beträge voll bezahlt. Also heißt doch das Motto der Versicherung gegenüber den Geschädigten: Warten wir mal ab, ob er tatsächlich klagt – zahlen können wir immer noch! Gott sei Dank! liegt mein letzter Unfall schon viele Jahre zurück.
Sie schreiben: kritikwürdig ist vielmehr, dass Dritte (z. B. Mietwagenfirmen, Sachverständige, Rechtsanwälte) den Schadensfall dazu nutzen können, Umsatz in ihre eigene Tasche zu generieren. Ich dachte von Rechtswegen stehen mir diese Dritten doch zu, oder? Dieser Argumentation kann kein normal denkender Mensch, dazu zähle ich mich, nachvollziehen. Zuerst werden Ansprüche (ich meine ausschließlich berechtigte) des Geschädigte heruntergerechnet, und wenn der sich das nicht gefallen lässt und die „Dritten“ für sich kämpfen lässt, werden diese Leute als unredliche Gewinnmaximierer gescholten. Sicherlich gibt es überall schwarze Schafe, bloß wenn man so manche Argumente der versicherungsnahen Autoren hier liest, meint man es gäbe nur noch böse Dritte.
So wie ich das sehe, gehen die Kürzungen doch von den Versicherungsgesellschaften aus. Und die wundern sich dann, das Leute die sich vera…. vorkommen, sich mit seitens des Gesetzgebers zugestandenen Mittel wehren. Oder anders gesagt, wenn man als vermeintlich Starker, auf einen am Bodenliegenden eintritt, braucht man sich nicht wundern, wenn der ein paar Freunde (Dritte) ruft, die zusammen dem Starken eins auf die Nase hauen. Schlimm (menschlich) daran ist nur, das der Verdroschene auf Rache sehnt… „Wehe, ich treffe eine alleinigen Dritten an einem verlassen Ort, dann ….“ Weitere Grusligkeiten erspar ich mir.
Liebe Kollegen,
wie sooft ist auch dieses Posting von Haarsträubend für so manchen Adrenalinstoß gut.
Laßt mich dennoch den Versuch unternehmen auf den Inhalt einzugehen.
Zitat:“Allerings gibt es hier keinen Markt in dem Sinn“
Auf der Qualifikationsseite gibt es sehr wohl einen Markt.
Eine unterstellte „geschädigtenfreundliche“ Kalkulation muß einer Fachdiskussion, oder im Falle eines Klageverfahrens der Beurteilung eines gerichtlich bestellten Gutachter standhalten.
Ein Gutachter der sich hier zuweit hinauslehnt, fällt aus dem Fenster. Anders als die HUK kann sich kein Sachverständiger sinnlose Gerichtsverfahren in vierstelliger Anzahl erlauben.
Zur Honorardiskussion ist ebenfalls alles gesagt.
Nahezu alle Freiberufler außerhalb des medizinischen Bereiches seien es Steuerberater, Immobilienmakler, Architekten, Bauingenieure oder Rechtsanwälte rechnen nach Gegenstandswert ab.
Seit den jüngsten, von Kraftfahrzeugsachvertändigen erstrittenen BGH-Urteilen zu diesem Thema gibt es keinerlei Interpretazionsspielraum mehr, zur zulässigkeit dieser Honorarstrukturen.
Dennoch wird dies von der HUK auf unverschämte, provozierende Art und Weise, sowie auf einem unterirdischen Nivaeu ignoriert.
Zum Beispiel mit der 130 % Reparatur:
Wer 130 % RK vom WBW geltend machen will, muß nachweisen können, daß die Reparatur fachgerecht ausgeführt wird.
Meines Wissen besteht die Pflicht einer 6-monatigen
Weiternutzung zum Nachweis des Integritätsinteresses
nach wie vor.
So gesehen ist das konstruierte Beispiel in der Praxis nicht möglich.
Leidglich die Regulierung kann nicht mehr automatisch 6 Monate zurückgehalten werden.
In einem Punkt muß ich haarsträubend rechtgeben.
„Mund zu Mund-Propaganda“ ist für uns Sachverständige
enorm wichtig. Und sei es nur damit möglichst viele Autofahrer erfahren , was ihnen blüht, wenn sie sich ohne sachkundige Hilfe im Schadensfall mit HUK-Versicherern einlassen.
Plakativ formuliert:
Der Geschädigte hat in aller Regel
– Anspruch auf ein Gutachten, aber nicht unbedingt auf eines, dass knapp ein Drittel des Gesamtschadens kostet (einfach mal ne Hausnummer genannte, bitte, bitte, bitte regen Sie sich nicht gleich wieder auf…)
– Anspruch auf einen Mietwagen, aber nicht unbedingt auf einen, der mehr als das dreifache kostet, als wenn er nicht mit dem Schild „unfallgeschädigt“ auf der Stirn am Tresen vorspricht, sondern als „normaler“ Kunde erscheint,
– Anspruch auf die Dienste eines Rechtsanwalts, aber dieser wiederum nicht (immer und automatisch) das Recht, 1,3 Geschäftsgebühr abzurechnen.
Wer schreibt eigentlich der HUK vor was Sie für Prämien nimmt.
Sind diese gerechtfertigt?
Vieleicht sollte die HUK uns mal vorrechnen wie sie in der KFZ Sparte, in der es ja eine Pflicht zur Versicherung gibt, trotz der niedrigsten Prämien, Rekordgewinne einsacken kann und nebenher noch jammert als würde sie am Krückstock gehen.
Wann entlassen sie trotz dieser Gewinne tausende Mitarbeiter um mit ihrem „gesundgeschrumpften“ Mitbewerber Allianz mithalten zu können???
Schreib also du, du harsträubendes Individium, mir nicht vor wieviel ich verlangen kann und wieviel nicht!!!!!
Mfg
Sir H. M.
Hallo „kleiner leser“!
Sie haben die Sache völlig richtig erkannt. Es geht bei den Streitigkeiten, die einige unseriöse Versicherer grundsätzlich anstiften, nicht um das Honorar des Sachverständigen.
Dazu braucht man nur zu wissen, dass die SV-Honorare gerade einmal 4% des gesamten jährlichen Schadenaufkommens der Versicherer umfassen, wobei diese 4% auch noch die SV-Honorare der versicherungseigenen SV und versicherungsabhängigen SV-Organisationenen beinhalten.
Insofern kann man getrost davon ausgehen, dass der Jenige, der diesen schmutzigen Latrienenparolen der Versicherer (die SV-Kosten treiben doch nur die Vers-Beiträge in die Höhe u.s.w.) glaubt, dass der Jenige die „Suppe der Erleuchtung“ wohl eher mit der Gabel bzw. mit chinesischen Speisestäbchen genossen hat.
Den Versicherungen geht es nachgewiesenermaßen doch nur darum, den Berufsstand der SV in der Öffentlichkeit in Misskredit zu bringen und den Verbaucher dahingehend zu erziehen, sich beim nächsten Unfall sehr gut zu überlegen, ob er wirklich noch einmal die Hilfe eines SV und/oder RA in Anspruch nehmen will (bei dem Ärger der ihn nun erneut erwarten könnte).
Hallo Haarsträubend.
Um mal Ihre plakative Formulierung ins rechte Licht zu setzen!
Wer treibt mit ihm anvertrauten Geldern Missbrauch?
Sind es die SV´s?
Die Rechtsanwälte?
Die Werkstätten und Mietwagenfirmen?
Wohl kaum…
Aber um Ihrer Märchenstunde etwas hinzuzufügen: Ich habe neulich den Weihnachtsmann und das Christkind gesehen. Ja, die saßen in einem Tannenwald und waren voll bis obenhin mit Hannen Alt…
@ Haarsträubend
Mit welcher Begründung kann die Begleichung eines Honorares verweigert werden, wenn es sich im mittleren Bereich der BVSK-Befragung 2005/2006 bewegt?
@ runabout: Das weiß ich doch nicht! Und zu Ihrem Beitrag von vorhin: Wie kann es dann aber sein, dass sich quasi jeder SV seine eigene Tabelle zusammenzimmern darf?
@ all: So wie ich das verstanden habe, werden Tarife bei Versicherungen kalkuliert. Dafür gibt es Menschen, die heißen Versicherungsmathematiker oder auch Aktuare. Die kennen sich mit sowas aus. Ich gehöre nicht dazu.
Die Höhe der Beiträge regelt bei Versicherungen der Markt (den es, wie dargelegt, bei SV so nicht gibt), außerdem schaut in gewissen Grenzen auch die BaFin nochmal drauf. Im übrigen sollte man zwischen versicherungstechnischen und nichtversicherungstechnischen Überschüssen trennen. Aufwendungen für Schadenzahlen spielen nur bei ersteren eine Rolle. Fragen Sie halt mal nach, wie das bei der HUK aussieht.
Wenn die Kosten für SV nur (insgesamt) nur 4% der Schadenzahlungen ausmachen und, wie dargelegt, diese dann auch nur auf den versicherungstechnischen Ertrag Einfluss haben, ist es doch geradezu lachhaft, hier glauben machen zu wollen, eine Versicherung würde die armen SV aus Gründen der Gewinnsteigerung terrorisieren. Das sind doch Peanuts, aber ganz kleine…
@ Haarsträubend
Zitat: „… Wenn die Kosten für SV nur (insgesamt) nur 4% der Schadenzahlungen ausmachen und, wie dargelegt, diese dann auch nur auf den versicherungstechnischen Ertrag Einfluss haben, ist es doch geradezu lachhaft, hier glauben machen zu wollen, eine Versicherung würde die armen SV aus Gründen der Gewinnsteigerung terrorisieren. Das sind doch Peanuts, aber ganz kleine……“
Ganz genau erkannt! Es geht in keiner Weise darum, diese „Peanuts“ einzusparen. Es geht einzig darum die „Rechtschaffenen“ in Misskredit zu bringen und den Verbaucher zu verblöden bzw. zu erziehen. Denn wenn der Verbraucher erstmal keine Unterstützung mehr durch Gutachter und Anwälte hat, kann man diesen wie einen Volltrottel behandeln (was übrigens die Finanzbranche bereits eit Jahren zunehmend tut). Aber wie schön wäre diese Welt dann für die Versicherer wenn es Niemanden mehr gäbe (die Bafin kann man sowieso kicken), der eine unabhängige Wertfindung betreibt. Wissen Sie, das wäre dann genauso, als würde die Aldi-Kassiererin bei jedem Ihrer Wocheneinkäufe zu Ihnen sagen würde: „Hallo lieber Haarsträubend, heute dürfen Sie wieder mal selbst bestimmen was es kosten soll! Das ist der Hintergrund – und nicht die 4% „Peanuts“.
Übrigens stammen diese Zahlen (4% des jährl. Schadenaufkommens) nicht von Sachverständigen oderRechtsanwälten, sondern vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft.
Aber Haarsträubend ts ts…
Das Dir (als m. E. einzig dafür bezahlter)Captain HUK Leser) so was passiert?
Ich möchte nicht Lügen, aber 50 Mal war es sicher, dass Crewmitglieder deutlich gemacht haben, dass es der HUK gerade nicht um die 4 % geht.
Der HUK geht es u. E. (ich traue mich mal hier im Namen aller Crew Mitglieder zu posten)nur einzig und allein um die Störung und Zerstörung des Vertrauensverhältnis Gutachter –> Geschädigter. In punkto Schadensmanagement macht dir sicher keiner was vor. Dann sag uns doch mal wie viel man pro Schadensfall durchschnittlich als Gewinn verbuchen kann, wenn neutrale Stellen und die freie Marktwirtschaft aus der Regulierung ausgebotet sind???
Mfg
Sir H. M.
Zitat Haarsträubend:
Anspruch auf ein Gutachten, aber nicht unbedingt eines, dass knapp ein Drittel des Gesamtschadens kostet.
Na dann mal ein konkretes bsp. aus der Regulierungspraxis der HUK-Coburg und vollkommen Wertfrei ein paar Fakten zur Hand.
Eckdaten:
Fahrzeug VW Bora mit Gasumrüstung bei km 26.000 in 2004´(im Ausland umgebaut) ohne Abnahme nach hiesiger STVZO!
Erstzul. 04/2002
km-Stand 84.000
Erheblicher Frontschaden!
Reperaturkosten 15.689,- € lt. Gutachten
Wiederbeschaffungswert 10.250,- € lt. Gutachten
Ergebnis wirtschaftlicher Totalschaden!
Gutachterkosten betrugen lediglich 488,- € trotz erhöhten Aufwand zur WBW (Gasumrüstung/ Einbausituation und Abnahme)
Rechnungslegung aus 03/ 2006 nach dem JVEG (selber Schuld), dies bedeutet allerdings, für den nicht Fachmann kurz erläutert, dass jede Rechnungspositionen bis ins kleinste Detail aufgeschlüsselt ist. Bei den Schreibseiten wird bspw. jeder Tastaturanschlag berechnet auch die Leerzeichen, im vorliegenden Fall waren es 6 Schreibseiten mit insg. 7620 Anschlägen im Gutachten = 5,71 € Schreibkosten.
Antwort der HUK-Coburg!
Die Rechnung bzgl. des SV-Honorares können wir auf Grund enthaltener PAUSCHALPOSITIONEN momentan nicht ausgleichen.
Nach einer genauen Spezifizierung der einzelnen Rechnungspositionen sind wir gern bereit, zu dem Honoraranspruch Stellung zu nehmen.
Noch Fragen dazu!
Im Ergebnis:
Verunglimpfung des SV (bewährte Methode)
Geschädigter wird in die Klage getrieben!
Das versteht man bei dieser Firma unter Schadenservice Plus
aber irgendwann werden die meisten selber mal diesen zweifelhaften Service genießen!
Viel Spass im voraus!
@ Haarsträubend
Zitat:“Das weiß ich doch nicht..“
Sehen Sie, wenn es der Anwalt der Versicherungswirtschaft nicht weiß, dann gibt es auch keine Begründung eine gängige, häufig praktizierte und
von allen Versicherungen mit, Ausnahme von HUK, anerkannte Rechnungslegung zu boykottieren.
Einziges Ziel: Freie Sachverständige aus dem Markt zu drängen. Koste es was es wolle.
@H. Nordmeier
Schade, dass Sie es immer noch nicht verstanden haben. Die Formulierung
„Die Rechnung bzgl. des SV-Honorares können wir auf Grund enthaltener PAUSCHALPOSITIONEN momentan nicht ausgleichen.
Nach einer genauen Spezifizierung der einzelnen Rechnungspositionen sind wir gern bereit, zu dem Honoraranspruch Stellung zu nehmen.“
ist doch nur Augenwischerei. Im Klartext heißt das:
Wir werden ggfs. „Stellung nehmen“. Dass wir bezahlen werden, bedeutet das aber nicht zwingend!!! (Kennt irgend jemand vielleicht Beispiele, dass bezahlt wurde? – Ich wette, dass nicht einmal Haarsträubend entsprechende Unterlagen vorlegen kann)
Hier wird dem Geschädigte (Auftraggeber des SV) lediglich der Eindruck vermittelt, als käme der SV seinen Pflichten nicht. Psychologisch EXCELLENT.
Werte Sachverständige und werte Streiter der Versicherungswirtschaft,
ich will diesen Blog nicht ins unendliche treiben, doch hinsichtlich des Sachverständigenhonorars, hätte ich gleich eine neue Frage aus Sicht eines Unfallopfers.
Wenn der Geschädigte einen Auftrag für ein Gutachten bei einem Sachverständigen erteilt ist er doch verpflichtet dasselbe zu zahlen – frei nach dem Moto – wer bestellt der bezahlt.
Wenn die Versicherung, aus welchen Gründen auch immer, das Honorar des Sachverständigen z. B. um 100 Euro kürzt, bedeutet dies doch, dass ich als Geschädigter wieder der Dumme bin und 100 Euro meines Anspruchs entledigt (betrogen) werde – wenn ich das Gutachten nach Erhalt bezahlt habe (Ja, ich gehöre zu den selten gewordenen Leuten die stets alles schnell und unverzüglich zahlen – denn ich hasse offene Rechnungen!).
Ich glaube es gibt auch die Möglichkeit das der Sachverständige die Regulierung direkt mit der Versicherung vornimmt, d.h. ich muss in keine Vorleistung treten. Was passiert, wenn dem Sachverständigen dann die 100 Euro fehlen. Muss ich damit rechnen, dass der Sachverständige seinen Anspruch bei mir anfordert und ich als Geschädigter schon wieder der Dumme bin.
Worauf ich hinaus will, egal was die Versicherung und die ‚Dritten‘ für einen Zwist haben, der Dumme ist und bleibt der Geschädigte.
Also, wie sieht die rechtliche Situation in diesem Fall für den Geschädigten aus?
@Störtebeker
Sie schrieben: Den Versicherungen geht es nachgewiesenermaßen doch nur darum, den Berufsstand der SV in der Öffentlichkeit in Misskredit zu bringen und den Verbaucher dahingehend zu erziehen, sich beim nächsten Unfall sehr gut zu überlegen, ob er wirklich noch einmal die Hilfe eines SV und/oder RA in Anspruch nehmen will (bei dem Ärger der ihn nun erneut erwarten könnte).
Daraus interpretiere ich, dass es so oder so Ärger für den Geschädigten gibt. Nun kann ich die Problematik oder die Hintergründe der Honorardiskussion einigermaßen verstehen. Bezogen auf die blutigen Nasen von vorhin, die ehemaligen Freunde („Dritten“) kriegen von dem Starken wieder eins übergezogen, und die wiederum knallen dem Geschädigten eins auf die Backe. Somit wird sich der Geschädigte beim nächsten Mal überlegen, laut nach Hilfe zu rufen. Das ist schon ein dicker Brocken – Schluck. Ich denke, ich werde mich statt der blutigen Nase, immer für die dicke Backe entscheiden. Lieber zahle ich bei einem Schaden 100 Euro drauf, bevor ich unwissentlich auf 500 Euro oder vielleicht mehr verzichte. Also Kopfhoch, solange die Versicherungen keine ordentliche Schadenabwicklung gewährleisten, und es immer mehr aufgeklärte Kunden gibt, denke ich, dass die „Dritten“ auch einer rosigen Zukunft entgegen sehen können. Schlimmer wäre es doch, wenn es nur noch großzügige Versicherungen geben würde, die gerne mal ein paar Euro springen lassen würden und somit den Berufstand der „Dritten“ m. E. wesentlich mehr schaden würden.
PS: Sollte eine Versicherung diese Konzept „der etwas lockerer sitzenden Euros“ durchführen wollen, sodass man überwiegend glückliche und zufriedene Geschädigte auf der Straße laufen sieht, wäre ich für eine klitzeklitzekleine Umsatzbeteiligung dankbar 😉 …. Oh, es ist schon wieder rechte spät geworden, ich glaube ich fang schon wieder an zu träumen….
Einen schönen Abend, gute Nacht und schöne Träume…
…0,5 Mrd… mal… 0.1 Promille…. oh…oho
@Leser
von einem anonymus muss ich mir bestimmmt nicht sagen lassen was ich verstanden habe oder was nicht sie ober Schlauberger. Es geht darum das jeder User der diese Beiträge liest, auch der absolut unbedarfte sofort erkennen kann, mit welchen Methoden diese Firma HUK-Coburg arbeitet.
Hallo kleiner Leser!
Dem Geschädigten kann geholfen werden! Innovative Dienstleister bieten einen Service deluxe, bei dem der Geschädigte keinerlei Risiko hat.
Ausführungen hierzu im Beitrag „Schadenservice deluxe“.
Teure Sachverständigenkosten.
Nun verstehe ich warum meine Vorgesetzten immer mit der gleichen Laier argumntieren.
Die können ja noch nicht einmal den Begriff der eigenen betriebswirtschaftlichen Kalkulation eines SV definieren.
IQ nach unten offen oder was?
@ HUK Män
Mit „Laier meinten Sie wohl“ „Leier“, das Saiteninstrument. Oder wollten Sie damit ausdrücken, dass Ihre Vorgesetzten Laien (die Nichtwissenden) sind. Ich glaube kaum, dass Ihre Vorgesetzten generell unwissend sind, bei manchen von ihnen ist nur Dummheit und Macht in einer Person vereint. Betonung auf „manchen“). Bei manchen SB kann man das „Macht“ streichen.
Einen schönen Guten Morgen.
MfG SV Mann