Zur Zeit werden wieder Umfrage-E-Mails mit “Fraunhofer-Hintergrund” an Kfz-Sachverständige versandt mit folgendem Inhalt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Nach einer Recherche im Internet bin ich auf Ihre Emailadresse gestoßen.
-Internetrecherche – wer´s glaubt?-
Ich heiße Patrick L. und studiere Maschinenwesen an der Universität Stuttgart.
Da ich derzeit eine Studienarbeit, die unter anderem den Prozess der Schadensbegutachtung von Kfz-Sachverstädigen beinhaltet, erarbeite, hab ich einen Fragebogen erstellt, der lediglich 5 Minuten Ihrer Zeit in Anspruch nimmt.
Das Ausfüllen des Fragebogens ist auf keinen Fall nachteilig für Sie!
-Natürlich nicht, warum denn auch?-
Desweiteren beinhaltet der im Anhang vorliegende Fragebogen Fragen, die zur Untersuchung und Ausarbeitung einer Studienarbeit dienen.
Die Studienarbeit erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer IPA = (Institut für Produktionstechnik und Automatisierung) und IFF (Institut für Industrielle Fertigung und Fabrikbetrieb) der Universität Stuttgart.
Mit der Zurücksendung des Fragebogens erklären Sie sich mit der Ausarbeitung, der von Ihnen anonym angegebenen Daten (Name, Adresse etc. wird nicht abgefragt!), einverstanden. Eine personenbezogene Zuordnung Ihrer Antworten findet nicht statt (aus Datenschutzgründen)!
Für Ihre Zeit und die Bearbeitung des Fragebogens möchte ich mich bereits im Vorraus herzlichst bedanken!
Dann folgt noch eine Hilfestellung, wie man das Formular ausfüllt und wie man das Formular per E-Mail zurück sendet! So viel zum Datenschutz!!!
Hier auszugsweise die wesentlichen Inhalte des Fragebogens:
1. Seit wie vielen Jahren sind Sie als Sachverständiger tätig?
2. Wie viele Schadensgutachtungen erstellen/bearbeiten Sie durchschnittlich pro Monat?
3. Nach welchen Unfallarten differenzieren Sie? (z.B. Unfall mit/ohne Kollision…)
4. Lassen sich Ihrer Meinung nach große Unterschiede in der Datenerhebung durch die Art des Schadens feststellen?
5. Bei welcher Unfallart benötigen Sie am meisten Zeit für eine Schadensbegutachtung?
6.
a.) Verwenden Sie Computer-gestützte Systeme oder Software zur Aufbereitung/Verarbeitung von Daten zur Erstellung eines Schadengutachtens?
Haben Sie soeben mit „ja“ geantwortet bitte auch folgende Frage beantworten:
b.) Was für Computer-gestützte Systeme oder Software verwenden Sie? (Mehrfachnennung möglich)
7. Wie viel Zeit benötigen Sie durchschnittlich pro Schadensgutachten für:
a.) Die Anfahrt zur Gutachtenaufnahme?
b.) Die Unfallrekonstruktion?
c.) Die Schadensdokumentation am Fahrzeug? (z.B. auf einem Notizblatt; auf einem vorgefertigte Formular;…)
d.) Die Nachbereitung der Schadensdokumentation?
e.) Empfinden Sie die Nachbereitung der Schadensdokumentation als zu zeitintensiv?
8.
a.) Welche Hilfsmittel nutzen Sie zur Datenaufnahme am Fahrzeug?
b.) Welche Hilfsmittel nutzen Sie bei der Nachbereitung der Schadensdokumentation?
c.) Welchen Kommunikationskanal nutzen Sie für den Datentransfer zum Versicherer/Gericht?
Dann folgen noch einige Fragen zu Spracherkennungssystemen. Und das ganze Werk auf einem Formular verziert mit den Logo der Universität Stuttgart und dem Logo des Fraunhofer IPA.
Davon ausgehend, dass der „arme Kerl“ möglicherweise nicht weiß, wofür seine Studienarbeit letztendlich „missbraucht“ wird, kann der Insider doch ohne weiteres erahnen, welchem Zweck die Sammlung der „Bausteine“ verfolgt und welche Verbindungen hier zwischen Versicherungswirtschaft, Fraunhofer und offensichtlich auch Universitäten bestehen? Wer sich mit Studienarbeiten auskennt, der weiß, wer die Themenstellung vorgibt?
Wer könnte solch einer Spam-Mail-Bitte um (anonyme?) Auskunft widerstehen?
Punkt 1.) seit 55 Jahren
Punkt 2.) 941 Stück
…..
Punkt 7a.) 7 Std.
Punkt 7b.) 48 Std.
Punkt 7c.) 4,5 Std.
Punkt 7d.) 18 Std.
Punkt 7e.) nö
……..
Oder doch lieber „5 Minuten“ sparen und ab in den Papierkorb?
Frage 7 scheint mir heikel. Da soll offenbar über Fraunhofer ( ist doch guter Name) der Versicherungswirtschaft eine statistische Erhebung zugeführt werden, aus der nur der zeitliche Rahmen der Gutachtenerstellung ersichtlich ist. Dann heißt es später: „…X% der befragten Sachverständigen rechnen nach Zeitaufwand ab. …“ Nichts ist davon wahr. Schon der BGH hat entschieden, dass ein in Relation zur Schadenshöhe berechnetes Sachverständigenhonorar erforderlicher Herstellungsaufwand ist. (BGH DS 2006, 278, 280; BGH DS 2007, 144).
Also Vorsicht beim Ausfüllen, wenn überhaupt ausgefüllt werden soll.
Wenn die Versicherungswirtschaft aus den paar Rückläufern nicht wieder eine „Statistische Erhebung“ von grundsätzlicher Bedeutung macht. Die Anzahl der Teilnehmer wird verschwiegen, über die vorgegebenen Fragen wird sich ausgeschwiegen und die Auswertung völlig im Dunkeln gelassen! Kennt man dies nicht? Richtig: BVSK-Umfrage!
Ich sage immer: schlagt sie mit ihren eigenen Mitteln!