…Richtig – das gleiche wie der HDI.
Man übt auch dort Druck aus auf freie und unabhängige Kfz-Sachverständige mit Hilfe "kleiner schikanöser Spielchen" entgegen der Rechtslage des Urheberrechtsgesetzes und gesteht dann, nach entsprechendem Widerstand, die Urheberrechtsansprüche zu.
Der Kollege Sander hat im Beitrag vom 14.10.2007 eindrucksvoll belegt, wie Versicherer (dort der HDI) auf freie und unabhängige Kfz-Sachverständige massiv Einfluss nehmen wollen, um ihre gesteckten Ziele im Rahmen des rechtswidrigen Schadensmanagements zu erreichen.
Selbst der juristische Laie erkennt darin sofort deutliche Anzeichen eines Erpressungsversuchs.
Nicht nur dass hierdurch ein weiterer Beleg zum Focus-Bericht dargelegt wurde, vielmehr zeigt es, dass man beim Focus offensichtlich nur die Oberfläche angekratzt hat und es sich bei der (guten) Recherche nur um die Spitze des Eisbergs handeln kann.
Nachdem sich das Schadensmanagement als "von langer Hand" geplantes Flächenphänomen darstellt war klar, dass zwei der Spitzenreiter der rechtswidrigen Ideenfabrik (HUK-Coburg und DEVK) natürlich nicht fehlen dürfen.
Der Strategie-Austausch zwischen diesen Versicherungs-Mitbewerbern scheint offensichtlich gut zu funktionieren.
Die Bayerische Versicherungsbank (= Allianz) scheint diesem "Pool" jedoch nicht zugehörig. Sonst wüsste man, dass dort bereits am 05.07.2002 zum Thema "Urheberrecht von Sachverständigengutachten" beim AG Fürth (350 C 304/02) eine deutliche Niederlage eingefahren wurde. Oder man weiß es (wie z.B. auch einige BGH-Urteile zu anderen Themen, die schlichtweg ignoriert werden) und will es aus "taktischen Gründen" wieder einmal nicht wissen.
Aus den Gründen: ….Der Sachverständige weist zu Anfang selbst auf das Urheberrecht hin. Letztlich stellt der Hinweis eine Wiedergabe der bestehenden Gesetzeslage dar (vgl. § 17 UrhG). Das Berufen der Beklagten (Allianz) auf diesen Hinweis zur Begründung der Nichtverwendbarkeit des Gutachtens ist rechtsmißbräuchlich, schikanös und in sich widersprüchlich….
Die beiden folgenden pdf-Downloads zeigen eindeutig, dass man seitens der DEVK und der HUK-Coburg im gleichen Stil wie beim Kollegen Sander versucht, einen weiteren Kollegen, nämlich den Kfz-Sachverständigen Andreas Claußnitzer, erheblich unter Druck zu setzen und damit "gefügig" zu machen.
Der Gipfel der Überheblichkeit zeigt sich jedoch im Schreiben der HUK-Coburg vom 09.03.2007 – Seite 2, indem man den Kfz-Sachverständigen Claußnitzer dazu zwingen will, künftig pauschal auf gesetzliche Ansprüche zu verzichten, insbesondere auf das Urheberrecht seiner Lichtbilder.
Die Botschaft lautet wieder einmal mehr:
Wenn Du (kleiner Sachverständiger) unsere (rechtswidrigen) Konzernwünsche nicht zu 100% respektierst, dann lassen wir dich einfach am langen Arm wirtschaftlich austrocknen.
Es handelt sich hierbei um die gleiche Strategie, die die HUK-Coburg schon seit mehr als 10 Jahren mit unbeugsamen weil neutralen Kfz-Sachverständigen fährt, indem man deren ordnungsgemäße Rechnungen willkürlich nicht oder nur teilweise ausgleicht.
Eine langfristige Zermürbungsstrategie, die für die HUK-Coburg bis heute leider nicht zum gewünschten Erfolg geführt hat.
Die Kosten der insgesamt sinnlos geführten und verlorenen Prozesse in Millionenhöhe gingen hierbei zu Lasten der Versichertengemeinschaft der Fa. HUK-Coburg.
Letztendlich wurde also nur das gute Geld der HUK-Versicherten "zermürbt".
Nachdem die Fa. HUK-Coburg diese Strategie, wider jeglicher Vernunft, weiterhin unbeirrt verfolgt, ist das Gesamtfinanzvolumen der Prozesskostenwelle zur Zeit nach oben offen.
Diese Kostenentwicklung sowie der gesamte Imageschaden, den die HUK-Coburg in der Öffentlichkeit, nichtzuletzt durch ihr aktives und aggressives Schadensmanagement, in zunehmenden Masse erleidet, wäre z.B. auch ein interessanter Tagesordnungspunkt innerhalb der Hauptversammlung dieses Unternehmens.
Vielleicht liest hier auch der eine oder andere recht(s)schaffen(d)e Staatsanwalt mit, der ggf. Handlungsbedarf sieht und erkennt, dass es sich um eine organisierte Flächenstrategie und nicht nur um Einzelfälle mit "zivilrechtlichem Hintergrund" handelt. Der komplette vollständige Schriftverkehr zu der o.a. "kleinen Nötigung" liegt bei der Redaktion zum Abruf bereit. Weitere Vorgänge werden gesammelt. Wie in vielen anderen Dingen stirbt insbesondere die Hoffnung in den Rechtsstaat immer zuletzt.
Erfreulich bei dem beschriebenen Vorgang war übrigens, dass auch dieser freie und unabhängige Kfz-Sachverständige, wie der Kollege Sander, entsprechendes Rückgrat bewiesen hat und dem "dummen Konzerngetrommel" mit Hilfe seines Rechtsanwaltes sachlich und angemessen begegnet ist.
Es kann nur jedem rechtschaffenen Kfz-Sachverständigen eindringlich angeraten werden, sich nicht auf die rechtswidrigen Praktiken vieler Versicherer einzulassen, auch wenn der Weg hier und da etwas steiniger ist oder als solcher erscheint.
Jeder Sachverständige, der seine Unabhängigkeit dem Willen der Versicherer opfert, sei es aus dem kurzfristigen Blickwinkel der Umsatzentwicklung oder mangels Zivilcourage, wird über kurz oder lang überflüssig, da die
Geschäftsgrundlage sowie einzige Daseinsberechtigung eines jeden Sachverständigen ausschließlich in der Unabhängigkeit und Neutralität seiner Tätigkeit besteht.
Die vermeintlich kurzfristige Überlebensstrategie endet über kurz oder lang in der Sackgasse.
Diese Tatsache betrifft im übrigen auch grössere Sachverständigenbüros.
Die Versicherer haben dies, im Gegensatz zu vielen Sachverständigen, schon lange erkannt und untergraben genau deshalb diese Säule der Geschäftsgrundlage, indem man versucht, viele Sachverständige auf die eine oder andere Art "einzukaufen".
Die "nicht käuflichen" hingegen werden – da Gefahr für das rechtswidrige Schadensmanagement – sofort und mit aller (Konzern-) Macht erbittert bekämpft.
Der Weg des geringsten (Versicherungs-) Widerstandes ist für einen Sachverständigen letztendlich gleichzusetzen mit dem Gang zum eigenen Metzger.
Ja Herr Kollege,
da haben Sie die momentane Situation richtig aufgezeigt.
Von den ca. 10.000 Kfz.-Sachverständigen arbeiten mittlerweile nachweislich über 9.000!! für die Versicherungswirtschaft und tun nahezu alles, um die Aufträge nicht zu gefährden.
Von den verbleibenden ca. 1.000 Kfz.-SV haben ca. 750 sich den Honorarwünschen und Gutachteninhalten mancher Versicherer u. a. der HUK-Coburg gebeugt.
Die unabhängige und unbeugsame Elite aller SV (ca. 250), welche auch öffentlich bereit ist für den Berufstand und für den Verbraucher etwas zu tun, ist nicht käuflich.
Die nächsten 10.000 Gerichtsprozesse der beratunsresistenten Versicherungen sind durch die Arbeit qualifizierter Verkehrsrechtsanwälte und mit Hilfe von uns Kfz.-SV als praktizierende Verbraucherschützer bereits als verloren vorprogrammiert.
Das Problem ist nur dass die sogenannten renommierten Berufsverbände “im Kielwasser der Versicherungen schwimmen”, ohne das entsprechende Rückgrat zu zeigen.
Aber auch das wird sich ändern! Siehe die jüngste Presseerklärung des BVSK, wo versprochen wird dass gegen die abhängigen SV etwas unternommen wird. Das kann nichts anderes bedeuten, als dass man allen SSH Mitgliedern kündigt.
HI FOLKS
was macht eine KFZ-haftpflichtversicherung,die gutachterhonorare -mit welchen gründen auch immer- nicht bezahlt???
RICHTIG!!!!,sie versagt IHREM VN -dem schädiger-teilweise den versicherungsschutz!!!!!!!!
und was macht der geschädigte,wenn sein direktanspruch aus §3PflVersG auf diese weise nicht erfüllt wird??????
RICHTIG!!!!,er wendet sich an den schädiger selbst und behandelt ihn völlig zurecht als INSOWEIT UNVERSICHERT!!!
Es bedeutet eben nichts anderes,als eine rechtswidrige verweigerung des versicherungsschutzes,wenn hunderte von gerichtsurteilen missachtet werden und die regulierung ordentlicher gutachterhonorare mit irren begründungen verweigert wird.
wann die versicherungsnehmer dieser gesellschaften wohl erkennen werden,dass ihr versicherungsschutz doch nicht so umfassend ist,wie ihnen in der werbung vorgegaukelt wurde???????????
den begriff „HOLZKASSE„gibt es eben nicht nur in der sparte der krankenversicherung;der passt erst recht auf die billgheimer unter den haftpflichtversicherern.
didgeridoos,play loud
Downunder da haben Sie etwas wares gesagt,
deshalb müssen die Spitzenreiter dieser Billigheimer Versicherungen allen voran die HUK-Coburg und DEVK (ein Recht auf weitere namentliche Nennung besteht nicht) auch so früh mit der massiven Volksverblödung (Werbung) beginnen. Der 30.11.2007, der Tag der Kündigung und der jährlichen Abrechnung naht!. Frei nach dem Motto: Wär jetzt schon wirbt, der bald schon stirbt!
@downunder Freitag, 19.10.2007 um 08:14
„wann die versicherungsnehmer dieser gesellschaften wohl erkennen werden,dass ihr versicherungsschutz doch nicht so umfassend ist,wie ihnen in der werbung vorgegaukelt wurde???????????“
Das müsste m.E. schon bei den VN der HUK-Coburg bzw. bei den vielen dort versicherten Beamten bekannt sein.Was hier stark an den Pranger gestellt werden muss, dass viele dort versicherte Beamte,Richter,Staatsanwälte und Lehrer, dieses rechtswidrig agierende Unternehmen billigen und auch noch mit ihren Beiträgen stärken.
Gruselig ist auch die Vorstellung, dass die zahlreich bei der HUK-Coburg vesicherten Lehrer, die ständig falschen Darstellungen ihrer Vertragspartner evtl. unserem Nachwuchs lehren.
Da werden Rechtsbrecher von Beamten(evtl.VN der HUK-Coburg) sogar noch mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet.Da wird eine rechtswidrig agierende HUK-Coburg öffentlich gelobt weil sie angeblich 200 Arbeitsplätze in Bayern geschaffen hat und man ist davon so geblendet und übersieht, dass im Gegenzug tausend kleine Firmen (SV Büros)mit ihren Angestellten vorsätzlich in den Ruin getrieben werden.
Ein guter Tausch, 200 geschaffene Arbeitsplätze für 2000 vorsätzlich erzeugte Arbeitslose.
Auch dafür wird jemand einen Orden bekommen!Da sind wir uns sicher.
Zitat DEVK: „…den zutreffenden Restwert z. B. durch einstellen in eine Online-Börse beurteilen zu können“.
Wenn dem auch so wäre….
Durch ein Einstellen in eine Onlinebörse soll nicht die Plausibilität des regional ermittelten Restwertes überprüft, sondern nur ein absolut höchstes Gebot erzielt werden. Dieses Gebot wird dann dem Geschädigten in völliger Mißachtung der Rechtssprechung des BGH`s als „der“ Restwert aufgezwungen sowie in der Regulierung, widerrechtlich, in Abzug gebracht.
Dazu sollen die Lichtbilder des unabhängigen und weisungsfreien Gutachters missbraucht werden.
Man muss daher die Frage stellen, ob Versicherer, die so argumentieren überhaupt noch die Kompetenz besitzen, Haftpflichtschäden ordnungsgemäß regulieren zu können. Der Hinweiß, das nur durch eine Börse sie den Restwert „kontrollieren“ könnten lässt denn Schluß zu, das keine sachlich kompetenten technischen Mitarbeiter mehr vorhanden sind, die anhand der örtlichen Gegebenheiten die Plausibilität des Restwertes beurteilen können.
GA Karl Stoll
@ Karl Stoll
Wie konnten wir in den letzten 30 Jahren überhaupt ohne Restwertbörse auskommen?
Was hat sich geändert?
Die Gesetzeslage? Nein!
Die Rechtsprechung? Nein!
Was hat sich dann geändert?
Es wurde das Rechtsbewusstsein und die einstigen Versicherungsvorstände, durch andere, aber rechtswidrig handelnde Vorstände ersetzt.Das Wort Rechtsbewusstsein wurde gestrichen und gegen das Wort Raffgier ausgetauscht.
Ihren Ausführungen Herr Stoll, kann nur zugestimmt werden.
Eine Bearbeiterin der Allianz verstand nicht, dass der Restwert des Fahrzeuges die Verschrottungskosten deckt.
Sie war der Meinung, dass die mit ihr zusammen arbeitende Firma das Auto noch für 20 Euro aufgekauft hätte und auch die weite Strecke zur Abholung gefahren wäre.
Das BGH-Urteil – der Gutachter dürfe nur regionale Restwertangebote in das Gutachten aufnehmen, wollte sie nicht kennen können oder – dürfen?
Soeben ruft auch noch ein DEVK-Geschädigter an und fragte nach, ob es stimmt, dass er uns nicht mit der Begutachtung seines Schadens beauftragen darf, weil das Unfallereignis schon 3 Monate zurückliegt – so der Bearbeiter der DEVK. Der Gutachter der Versicherung würde sich daher zwecks Terminabsprache bei ihm melden. Diese weite Fahrt kann sich dieser jetzt sparen – unser Klima wird es ihm danken.
Auch die von der DEVK benannte Vertrauenswerkstatt wird auf diesen Auftrag verzichten müssen.
Sollen hier „neue rechtliche Fakten“ geschaffen werden, damit die Versicherer i h r e Gesetzestextvorlagen, die in ihren Schubfächern bereitliegen, unseren Parlamentarier endlich in die Hände drücken können? Ich meine – ja.
Daraus folgt, dass die Versicherer nur zu genau die Rechte der Unfallopfer kennen.
Liegt hier somit vorsätzlicher Betrug vor?
Herr Hiltscher, ich möchte bezweifeln, dass hier die Raffgier befriedigt werden soll. Die Werbung der DEVK – Wir sind jetzt noch billiger – heißt nichts anderes, als dass die Versicherung sich sehr wohl bewusst ist, dass hier Prämien gefordert werden, welche nicht ausreichen, das Schadenaufkommen nach der derzeit gültigen Rechtslage regulieren zu können. Diese Fehlbeträge müssen somit vom Geschädigten aufgebracht werden. Mit der Konsequenz, dass immer mehr Billig-Versicherte sich direkt mit den Schadenersatzansprüchen ihrer Opfer vor Gericht auseinander setzen werden müssen.
Die HUK-Coburg Versicherten könnten da sicherlich berichten
einstein jn.
Hallo Herr Kollege aus downunder,
Sie haben vollkommen recht!
Ihre Argumentation ist mehr als überzeugend!
MfG
Ihr RA Wortmann
Raffgier aus dem Grund,
weil mit allen Mitteln versucht wird, die „Einstiegsversicherung“ KH zu verkaufen, welche dann die Folgeaufträge sichert.Mehr Kunden mehr Umsatz. Die Gier nach dem Umsatz ist gleich Geld, geht soweit, dass man unter dem Selbstkostenpreis KH Versicherungen verkauft und den daraus erwachsenden Fehlbetrag,anderen anlastet nach dem Motto „Mein Gott wie werden wir doch ausgebeutet.“
Zeit wird es, der 30.11 naht und des kann dauern bei der HUK:
20.10.2007
Zahlreiche Leserreaktionen auf neue Aktion
„Ein großes Dankeschön an die RUNDSCHAU“
weiterlesen
Wie oft kommt der noch mit der Ausrede?
Herr Schnitzer: Wir glauben Ihnen nicht mehr.
Stets, wenn die HUK an der Wand steht, kommt Herr Schnitzer mit dem Mitleids- und Großmutsblick. Große Reden und Morgen gehts gleich wieder anders rum.
Oh wie ich das hasse………..
Haule
HI HAULE
ja der alois!
als pressesprecher der meisstkritisierten versicherung deutschlands(siehe http://www.bafin.de/beschwerdestatistik)
müsste der völlig schmerzfrei sein,um dieses amt unbeschadet überstehen zu können.
schaut man sich die mittlerweile jahrealten bilder an,dann könnte man allerdings meinen,der feiere am 13.12.2007 in seinem geburtsort traunstein seinen 67.und nicht seinen 57.
ich jedenfalls habe mitleid.
sydney´s finest
@downunder Montag, 22.10.2007 um 08:10
„HI HAULE
ja der alois!“
Hi downander
Das wird evtl. die neue Story nach dem „Münchner im Himmel“ vom Sxxxxxxxxx Axxxx aus Coburg, die etwa so beginnt;
„Axxx Sxxxxxxxxx 57 Jahre alt, Pressemann Nr.1 in Coburg,
erledigte eine falsche Pressemeldung mit solcher Hast,
dass er vom Schlag getroffen zu Boden fiel.
2 Engerl schleppten ihn mit Widerwillen zum Petrus……usw.
Als er aber versuchte, dem lieben Gott auch etwas über die HUK-Coburg vorzugaukeln, sagte dieser, den können wir hier oben nicht gebrauchen,wir lassen uns im Himmel doch nicht verhoenen.
Den schicken wir wieder runter in die Staatskanzlei als Hilfe zum Erwin Huber, weil der sonst nicht mehr weis wer noch unberechtigt Bundesverdienstkreuze bekommen soll.“
Ja so könnte es durchaus sein. Oder kommt der Alois Nr.2 gar nicht in den Himmel, wegen der falschen Pressemeldungen, die er ständig auftragsgemäß verbreitet.?
Dann sollte man ihn aber einmal sagen“ Aloisius, gib acht Du verkaufst Dein Seelenheil! (LoL)
der huk sollte man nach ablauf von 6 monaten nach bekanntwerden nicht mehr mit weettbewerbsschritten drohen und dies hier so veröffentlichen (ggf macht dies dann tatsächllich jemand und verliert nur wegen fristablauf), die devk sollte m.e.unbedingt in dieser weise angegangen werden wenn sie ihre behauptungen auch an den kunden des sv gerichtet hat. hierzu der aktuelle beschluß des ag berlin mitte vom 10.10.2007 az:112c3148/07 – Auszüge:“der prozeßhilfeantrag hat hinsichtlich der begehrten zahlung des sachverständigenhonorars in höhe von 757,57euro an den Sachverständigen Dipl.-Ing. … hinreichende Aussicht auf Erfolg.“
…
„Der Kläger kann Zahlung des Sachverstänidgenhonorars an den Gutachter verlangen, weil das Gutachten vom 03.05.2007 nicht unbrauchbar ist. Zum einen ist festzustellen, dass der Gutachter nicht Erfüllungsgehilfe des Geschädigten ist. Fehler im Gutachten, die nicht auf mangelnde oder falsche Informationen des geschädigten zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten des Geschädigten. Die urheberrechtsklausel im Gutachten entspringt nicht dem veranwortungs- bzw. Verursachungsbereich des geschädigten, kann also nicht zu seinen Lasten gehen. Darüberhinaus verhindert die Klausel nicht die Überprüfbarkeit der Höhe des Restwertes des geschädigten Motorrades. Zum einen ist die Veröffentlichung der Lichtbilder nicht generell untersagt, sondern nur genehmigungspflichtig und eventuell lizenzgebührenpflichtig. Dass die Beklagte zu 2) den Gutachter überhaupt um Genehmigung gebeten hätte, ist schon nicht ersichtlich. Zum anderen ist die Überprüfung des restwertes durch die Urheberrechtsklausel nicht im entfernesten ausgeschlossen. Der Beklagten zu 2) steht es frei auf anderem Wege konkreten Werkstätten und Motorradhändlern die Lichtbilder des klägerischen Motorrades vorzulegen und restwertangebote einzuholen. Nur weil es so bequem ist über das Internet Restwertangebote einzuholen, kann der Geschädigte nicht verpflichtet sein, nur Gutachter zu beauftragen, die“ (deren Gutachten) „keine Urheberrechtsklausel enthalten. Es obliegt allein der internen Organisation der Beklagten zu 2), in welcher Form sie den Restwert überprüft.“
…
deshalb sollte der hier betroffene sv unbedigt handeln und seinen auftraggeber befragen, was ihm die versicherung dazu mitgeteilt hat (hier ist aus anderen fällen bekannt,das die devk diese inhaltlichen mitteilungen regelmäßig auch gegenüber dem kunden des sv oder seinem ra macht) und nach dem ergebnis dieser befragung dann auch die abmahnung (ggf mit einem c-huk anwalt) auf den weg bringen. nur die sowieso fällige sv-kostenbezahlung damit von der devk erreicht zu haben genügt meiner ansicht nach nicht, jedenfalls gerade auch dann nicht,wenn der fall hier veröffentlicht wird.bin also gespannt, wie es in der sache beim sv claußnitzer weiter geht?
Eines vermisse ich an dem Urteil des AG Berlin-Mitte:
Den Hinweis darauf, dass die "Urheberrechtsklausel" im Gutachten nichts anderes darstellt, als ein Hinweis auf den entsprechenden Gesetzestext.
Also nur ein zusätzlicher Hinweis als Warnung an potentielle Gesetzesbrecher!
Versicherer haben auch ohne Hinweis, also schon von Gesetzes wegen, generell keinerlei Berechtigung, Lichtbilder eines Gutachtens zu verbreiten z.B. durch Einstellung in Internet-Restwertbörsen.
Ausserdem handelt es sich bei dem Gutachten um das Eigentum des Geschädigten, dessen Kosten lediglich durch den Schädiger zu erstatten sind.
Durch Zahlung dieser Kosten geht nicht automatisch ein Eigentumsübertrag des Gutachtens an die Versicherung einher.
Nach interner Prüfung wäre die Versicherung verpflichtet, das Gutachten (Fremdeigentum) an den Geschädigten zurück zu geben.
Eine Versicherung erlangt an einem Gutachten durch Zahlung so viel oder so wenig Eigentumsanspruch wie an dem Fahrzeug des Geschädigten, indem z.B. die Reparaturkosten erstattet werden.
Ich als Geschädigter weise schon bei Übersendung an die Versicherung auf die Verpflichtung zur Rückgabe des Original-Schadensgutachten hin.
Des weiteren scheint auch bei einigen Gerichten noch Nachholbedarf in Sachen Urheberrecht zu bestehen, wenn man z.B. den entsprechenden Abschnitt aus der o.a. Urteilbegründung betrachtet:
"…..Nur weil es so bequem ist über das Internet Restwertangebote einzuholen, kann der Geschädigte nicht verpflichtet sein, nur Gutachter zu beauftragen, die” (deren Gutachten) “keine Urheberrechtsklausel enthalten….."
Gutachten die keine Urheberrechtsklausel enthalten unterliegen trotzdem stets dem Urheberrecht.
Demzufolge würde es auch keinen Sinn machen, einen Gutachter zu suchen, dessen Gutachten keine Urheberrechtsklausel enthält.
Die gesamte Einlassung zur Urheberrechtsklausel war demzufolge nicht erforderlich.
Trotzdem handelt es sich im Ergebnis um eine begrüssenswerte Entscheidung in die richtige Richtung.
Vielleicht lernt die DEVK schneller als die HUK?
Insider schrieb: Vielleicht lernt die DEVK schneller als die HUK?
Hahaha, das kann ich nicht glauben… Beide Gesellschaften sind sehr lernresistent.
Grüße
Andreas
Es handelt sich nicht um ein Urteil, sondern um die Bewillung der Prozeßkostenhilfe für einen noch zu führenden Rechtsstreit (also ein schwebendes Verfahren, deshalb bitte keine Richterbelehrungen – das Gericht hat sich ja noch nicht mit den Einzelheiten beschäftigt).
Die Urheberrechtsklausel ist ein neutraler Hinweis an den Gutachtenbesteller und alle welche dieses Gutachten von ihm (oder direkt in seinem Auftrage durch den Sachverständigen) erhalten und sich nicht so gut mit den Gesetzen des Urheberrechtes auskennen; also eine reine Fairnessgeste!
(Hingegen wenn eine Versicherung der Besteller ist, gehört diese Klausel nicht ins Gutachten, weil ein professioneller Gutachtenverwender, wie ihn eine Versicherung darstellt, diese Gesetzeslage kennen muss bzw. im geschäftliche Verkehr von vornherein dort als bekannt vorausgesetzt werden darf.)
Dieser Beschluss wurde hier veröffentlicht um der Sachverständigen Claußner ein aussichtsreiches, wettbewerbsrechltliches Vorgehen zu ermöglichen, weil Andreas Recht hat!