Wasser predigen und Wein trinken?

„Die Macht der Medizin-Gutachter“ so titelt „FINANCIAL TIMES“ heute

http://www.ftd.de/politik/deutschland/:Recht%20Steuern%20Die%20Macht%20Medizin%20Gutachter/354895.html

Zu Wort kommt auch Herr Fuchs vom BVSK:

„Um überleben zu können, sind die Sachverständigen auf Aufträge aus der Versicherungswirtschaft angewiesen“, sagt Elmar Fuchs, Geschäftsführer des Sachverständigen-Verbands für das Kraftfahrzeugwesen. „Versicherer wie die HUK-Coburg nutzen den wirtschaftlichen Druck und machen bestimmte Vorgaben, die von den Gutachtern umgesetzt werden müssen.“

Ich glaube es nicht. Finden sich  bei Google  doch unter dem Suchbegriff „BVSK HUK-Coburg“ gleich mehrfach Gutachter – dem BVSK zugehörig, die damit werben, ihr Honorar nach der BVSK/HUK-Coburg Absprache zu berechnen.  Wasser predigen und Wein trinken. Herr Fuchs – keine Honorarabsprachen mehr – und die Rechtsstreitigkeiten um das Honorar der Sachverständigen gehen gegen Null – die Unabhängigkeit der Gutachter gegenüber den Versicherern schnellt in die Höhe.

Laut der Redaktion von captain-huk ist die Urteilsliste der zugesandten Honorar-Rechtstreitigkeiten, welche alleine einen Teil der verlorenen Prozesse der HUK-Coburg Versicherung repräsentieren, innerhalb kürzester Zeit auf über 600 ! angewachsen.

Urteilsliste „SV-Honorar“  >>>>>

Virus

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein, Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Sachverständigenhonorar, TV - Presse, Unglaubliches, Urteile, VERSICHERUNGEN >>>> abgelegt und mit , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

31 Antworten zu Wasser predigen und Wein trinken?

  1. F.Hiltscher sagt:

    @Virus
    „Zu Wort kommt auch Herr Fuchs vom BVSK:

    „Um überleben zu können, sind die Sachverständigen auf Aufträge aus der Versicherungswirtschaft angewiesen“, sagt Elmar Fuchs, Geschäftsführer des Sachverständigen-Verbands für das Kraftfahrzeugwesen. „Versicherer wie die HUK-Coburg nutzen den wirtschaftlichen Druck und machen bestimmte Vorgaben, die von den Gutachtern umgesetzt werden müssen.“

    Hallo Leute,glaubt doch nicht alles!

    Diese Situation wurde vom BVSK absprachegemäß mit der HUK-Coburg selbst herbeigeführt.
    Kein unabhängiger u. ordentlich arbeitender SV muß und wird unsaubere Vorgaben von Versicherungen umsetzen!

    Das sind faule Ausreden für Leute mit wenig Rückgrat und mit noch weniger Charakter, um ihr nicht rechtskonformes, unsauberes Arbeiten zu rechtfertigen.
    Wer das tut macht das natürlich auch bewußt gerne.
    Soll es vielleicht eine Entschuldigung sein, wenn man nach unseriösen Vorgaben von zahlungskräftigen Firmen hilft Unfallopfer zu übervorteilen?

    Dann muß es m. M. nach auch als Entschuldigung gelten u. legal sein, wenn man wegen eines wirtschaftlichen Druckes, betrügt, raubt,stiehlt oder einbricht?
    Große Unterschiede sehe ich da nicht.

  2. Franz511 sagt:

    Hallo Herr Hitscher,

    dem Fuchs darf man nichts mehr glauben. Er dreht den Spieß so, wie er glaubt es machen zu müssen.

    Er ist der XXXXXXXX aller Kollegen, die mit ihrer Arbeit rechtschaffenen Geschädigten zu ihrem vollen Schadenausgleich verhelfen.

    Wie kann Herr Fuchs behaupten, Gutachter könnten nur überleben, wenn sie auch für Versicherungen Gutachten erstellen. Er ist derjenige, der das Überleben von unabhängigen Sachverständigen durch einseitige Absprachen mit der HUK und anderen Versicherungen willentlich gefährdet.

    Kollegen mit Rückgrat müssten dem BVSK unweigerlich ihren Austritt erklären und Herrn Fuchs keine Gelegenheit mehr geben, so unverantwortlich und unkollegial zu handeln.

    Gruss Franz511

  3. Die Zahl von 600 Urteilen stimmt nicht. Mir liegen bereits ca. 200 Urteile, die überwiegend von saarländischen Gerichten stammen, vor. Deutschlandweit dürften es nach Schätzungen sicherlich 1.500 Urteile sein.
    Ein Kollege aus dem Saarland der sich der HUK Problematik schon seit 1994 ausgesetzt sieht, hat aufgehört die Urteile aus den verlorenen Prozessen der HUK zu archivieren.

  4. WESOR sagt:

    Wir leben gut seit 1972 ohne Versicherungen und BVSK. Saubere Beweisgutachten im Auftrag der Geschädigten und der Gerichte haben 36 Jahre lang für genügend Aufträge gesorgt und werden es auch weiterhin tun. SV die sich auf Großkunden wie Versicherungen, Leasing und Gebrauchtwagenbewertungen für die Inzahlungnahme bei Autohäusern, Kontroll-Kürzungen spezialisieren werden und sollen immer mehr unter Druck kommen. Wer dem geschädigten Verbraucher schadet und sich dem Großkapital anbiedert, braucht als freier SV wirtschaftlich nicht zu überleben. Schade ist dabei nur, dass die Geschädigten diese üble Sorte von SV Organisationen nicht erkennt. Weil sie sich zum Großteil mit der HU-Plakette noch tarnen, täuschen und verbissen Neutralität reklamieren und die Bezeichnungen Bundesverband wählen. ..

    Das sind keine Gutachter, sondern Schlechtachter gegen die Geschädigten.

    Gerade habe ich eine ControllExpert Kürzung der LVM auf dem Tisch. Der Experte gibt 2 AW für einen Kotflügellackratzer von 2 cm Länge bis auf die Basis. Das muß eben reichen für eine Lackstiftausbesserung. Nicht Schaden beseitigen, sondern Schaden billigst verschleiern. So verdient man selbst als Kürzer und Versicherer noch Geld am Geschädigten. Aber statt 190 € Kürzung wird es vorerst mal noch einen Auftrag für den Gerichtsgutachter geben. Dank der Rechtschutzversicherung.

  5. Freie Werkstatt sagt:

    „Versicherer wie die HUK-Coburg nutzen den wirtschaftlichen Druck….. “

    Auch diese Aussage kann so nicht stehen bleiben. Die Versicherer, allen voran die HUK-Coburg haben den „Druck“ doch erst mit ihrem Schadenmanagement erzeugt. Druck auf den Geschädigten, Druck auf die Werkstätten und Druck auf die Gutachter, lassen leider so manchen SV aus lauter Existenzsangst ihr Gewissen zu hause vergessen.
    Anstatt als „der Verband“ sich diesem Druck von Anfang an entgegen zustellen, muss man davon ausgehen, dass hier der Spatz in der Hand näher als die Taube auf dem Dach war bzw. noch immer ist. Anders läßt sich das Verhalten von Herrn Fuchs, seine Honorarabsprachen weiterhin aufrecht zu erhalten, wohl nicht erklären.

  6. F.Hiltscher sagt:

    @http://www.a-mautes.de/

    Hallo Kollegen und User,

    als ich 2001 über 700 Honorarurteile gesammelt hatte, habe ich aufgehört intensiv zu sammeln.
    Ich denke dass weit über 4000 negative Urteile gegen die HUK-Coburg vorliegen, welche beweisen wie schädlich die Honorarabsprachen waren und nur auf Grund der Hilfestellung des BVSK für die HUK-Coburg (Lieferung falscher und nicht erhobener Zahlenwerte)diese Prozesse ermöglichten.
    Übrigens wenn die HUK-Coburg erneut von Honorarempfehlungen des BVSK spricht, sollte das Kartellamt wieder mal informiert werden.Auf die Dauer ist es m. E.nicht weiter hinnehmbar dass SV welche sich untereinander honorarmäßig auf den Cent genau mit ihren Geschäftsführer absprechen ,ungeschoren davonkommen. SSH mit eingeschlossen.

  7. Fortuna sagt:

    Hallo zusammen,

    bin jetzt ja weder KFZ-SV noch Versicherung, sondern nur einfach Versicherungsopfer, wenn auch nicht der HUK; warte dennoch seit über 8 Jahren auf Schadensersatz für meine erlittenen Personenschäden. Bei Zahlen von 600-4000 Klagen, die alleine die HUK bislang verloren hat, frage ich mich allerdings schon, ob nicht höherinstanzliches Vorgehen (Verfassungsgericht?) gegen die HUK und ähnlich agierende Haftpflichtversicherer möglich wäre.

    Mein spontaner laienhafter Gedankengang: Anklage wegen:
    – regelmäßiger Verstoß gegen Treu und Glauben
    – Versicherungsbetrug (man denke an die vielen SV und/oder Geschädigten, die den ominösen außergerichtlichen Anspruchsverweigerungstaktiken der HUK glauben oder mangels Rechtsschutz nicht klagen / klagen können)
    – regelmäßige Verschwendung von Beitragseinnahmen / Veruntreuung von Geldern der Versichertengemeinschaft bei Führung von aussichtslosen Gerichtsverfahren
    – Schikane gegenüber Versicherungsnehmern und KFZ-SV (zur Info: gem. § 226 BGB gibt es ein Schikaneverbot, ist häufig unbekannt)
    usw. usf.

    Gibt es nicht einen Juristen, der sich dieser Thematik mal annehmen kann? Dem unmöglichen Treiben der Versicherer muss endlich mal ein Ende gesetzt werden, aber das bitte auf höchster Ebene, denn wir wissen ja: AG-, LG- oder OLG-Urteilen wird zumindest seitens der Versicherer ohnehin nicht gefolgt.

  8. virus sagt:

    @Fortuna Donnerstag, 15.05.2008 um 01:01

    „Gibt es nicht einen Juristen, der sich dieser Thematik mal annehmen kann? Dem unmöglichen Treiben der Versicherer muss endlich mal ein Ende gesetzt werden, aber das bitte auf höchster Ebene, denn wir wissen ja: AG-, LG- oder OLG-Urteilen wird zumindest seitens der Versicherer ohnehin nicht gefolgt.“

    Fortuna, auch die BGH-Entscheidungen werden von den Versicherern wider besserem Wissen fehlinterpretiert.

    Und doch, die Anwälte gibt es, welche im Auftrag ihrer Mandanten Anzeige wegen Betruges gegen die Versicherer bzw. deren Kürzungsfirmen erstatten. Auch für unseren Kunden läuft so eine Anzeige. Doch übers Jahr gibt es bisher keine Reaktion seitens der zuständigen Staatsanwaltschaft.
    Warten wir also gemeinsam auf die Pressemitteilung der Justizbehörden: „Wir haben von nichts gewusst“. So wie es gerade der Bafin-Chef Sanio uns im Bezug auf die Bankenkrisen weiß machen will.

    „Finanzaufsicht sieht keine eigenen Fehler“

    http://www.tagesschau.de/wirtschaft/bafin6.html

    Wie lange wollen und können wir uns wohl noch eine mit Blindheit geschlagene BaFin leisten?

    Gruß Virus

    Hier noch was zum Nachdenken: „Die aufgrund der VVG-Reform und der EU-Vermittlerrichtlinie deutlich gestiegenen Informations- und Beratungspflichten und den damit verbundenen Haftungsrisiken bei der Vermittlung von Versicherungen haben im Automobilhandel zu einem hohen Beratungsbedarf geführt. Längst nicht alle Händler zeigen sich bereits ausreichend über die Neuregelungen informiert und setzen die neuen Beratungs- und Protokollierungsvorschriften vollständig um. Mehr als zwei Drittel der (versicherungsvermittelnden) Automobilhändler legen daher sehr hohen Wert auf die unmittelbare Unterstützung durch die Versicherer “

    Ein Zitat aus: „Automobilhandel mit großem Potenzial für Versicherungsvertrieb“

    Link: http://openpr.de/news/210411/Automobilhandel-mit-grossem-Potenzial-fuer-Versicherungsvertrieb.html

  9. Lexi sagt:

    „Die aufgrund der VVG-Reform und der EU-Vermittlerrichtlinie deutlich gestiegenen Informations- und Beratungspflichten und den damit verbundenen Haftungsrisiken bei der Vermittlung von Versicherungen haben im Automobilhandel zu einem hohen Beratungsbedarf geführt. Längst nicht alle Händler zeigen sich bereits ausreichend über die Neuregelungen informiert und setzen die neuen Beratungs- und Protokollierungsvorschriften vollständig um. Mehr als zwei Drittel der (versicherungsvermittelnden) Automobilhändler legen daher sehr hohen Wert auf die unmittelbare Unterstützung durch die Versicherer“

    Hierzu kann man den Werkstätten nur raten: Schuster bleib bei deinen Leisten! Sonst dauert es nicht mehr lange, bis auch die Kunden in den Autohäusern von dort mitarbeitenden Versicherungsvertretern belästigt werden. 🙂

  10. Joachim Otting sagt:

    @Lexi

    Ich glaube, da ziehen Sie den falschen Schluss.
    Man muss den Autohäusern raten, kein Auto mehr unversichert zu verkaufen. Denn Autohäuser wählen die Versicherungen, die die Schäden nicht wegsteuern.

    Und eine Versicherung, die unsauber bis rechtsresistent reguliert, wird von den Autohäusern eben nicht mehr vermittelt. Versicherungsvertrieb im Autohaus ist also geeignet, die Rechtsresistenz in der Schadenregulierung einzudämmen.

    Die auf den Vertrieb durch Autohäuser spezialisierten Versicherungen geben auch die nötige Unterstützung für die Aufklärungspflichten. Und/oder sie haben so simple Produkte, dass es nicht viel zu beraten gibt.

    Umkehrschluss: Die rechtsresitentesten Versicherungen legen gar keinen Wert auf Vermittlung durch Autohäuser.

    Das muss doch Gründe haben ! ?

    Joachim Otting

  11. Freie Werkstatt sagt:

    Herr Otting, besorgen Sie sich doch mal die neuesten „Empfehlungen zur inhaltlichen Gestaltung von Kfz-Schadengutachten“ der VVD Versicherung.

    Bin gespannt, inwieweit Sie dann ihre obigen Ausführungen im nächst besten Papierkorb unter „stark daneben“ abheften.

  12. Joachim Otting sagt:

    @ Freie Werkstatt

    …ist schon klar. Habe auch nur „eindämmen“ gesagt, nicht „verhindern“.

    Dennoch beobachte ich erhebliche Unterschiede zwischen den gnadenlos Rechtsresitenten und denen, die noch Restrücksichten nehmen müssen.

    Viele Grüße,
    Joachim Otting

  13. Hunter sagt:

    Hier wird überhaupt nichts "eingedämmt" oder "verhindert".

    Diverse Werkstätten arbeiten bereits oder künftig mit diversen Versicherern zusammen und steuern somit die betroffenen Schäden direkt in die eigene Werkstatt.

    Schadenssteuerung vom Feinsten, bei der der Kunde nur noch "Beiwerk" ist und letztendlich mit Teilen seiner  berechtigten Schadensersatzansprüche aussen vor bleibt.

    Keine unabhängige Begutachtung und unabhängige Unfallabwicklung = willkürliche (teilweise rechtswidrige) Abwicklung von Unfallschäden durch die Versicherer in Zusammenarbeit und Beihilfe williger  Werkstätten.

    "Eingedämmt" wird hierbei einzig und allein nur die Kostenstruktur der Versicherer auf Kosten der Geschädigtenpartei.

    Diejenigen Versicherer, die mit Werkstätten zusammen arbeiten, betreiben das rechtswidrige Schadensmanagement erfahrungsgemäss in der gleichen rechtsresistenten Intensität gegenüber Werkstätten oder Geschädigten, die bei der jeweiligen Schadenskonstellation nicht dem "Verbund" angeschlossen sind.

    Nachdem dies allen Insidern bestens bekannt ist, stösst der Lobgesang einer Allianz zwischen Versicherern und Werkstätten auf völliges Unverständnis.

  14. Femi Nine sagt:

    Capital Exklusiv
    „Huk-Coburg setzt auf neue Partnerschaften
    Die Huk-Coburg baut die Zusammenarbeit mit anderen Autoversicherern bei ihrem Werkstatt-Netz aus. „Wir werden noch in diesem Jahr das eine oder andere Unternehmen aufnehmen“, verkündete Vorstandschef Rolf-Peter Hoenen gegenüber Capital.“

    Quelle: http://www.capital.de/unternehmen/100011324.html

    Wie wäre es mit einer neuen Stiftung – HUK-Coburg und Co finanzieren mit einem Teil ihrer „Gewinne“ in ganz Deutschland „Die Tafeln“.
    Die Schlagzeile dazu: Der GDV hat unter neuer Präsidentschaft „Küchennetz der abgelaufenen Produkte für Bedürftige“ bundesweit etabliert. Ehemalige Karosseriebauer schlagen voller Dankbarkeit „Vorreiter der Mangelverwaltung“ für Auszeichnung mit Platin-Bundesverdienstkreuz vor.

  15. Nofretete sagt:

    Allianz in Kauflaune: Was bringt die Postbank-Übernahme?

    Internet-link: http://www.wiwo.de/unternehmer-maerkte/allianz-in-kauflaune-was-bringt-die-postbank-uebernahme-293102/

    Sollen hier Kundendaten / Kundenprofile gekauft werden?

  16. Siegfried S. sagt:

    Hallo Herr Hunter,
    Mit Ihrem letzten Kommentar haben Sie vollkommen Recht.

  17. Willi Wacker sagt:

    Wie ich vor kurzem erfahren habe, soll die HUK-Coburg auch mit der Barmer Ersatzkasse ( BEK ) kooperieren. Also jetzt auch im Gesundheitswesen. Da kann man nur gute Besserung wünschen.
    Grüße
    Euer Willi Wacker

  18. Kleiner Schelm sagt:

    @Joachim Otting

    Ja, ja; den Teufel mit dem Beelzebub austreiben?

  19. Joachim Otting sagt:

    @ Kleiner Schelm

    Die Schadenabwicklungsidylle, die bis in die 90er Jahre vorherrschte, kommt gewiss nicht mehr wieder. Und vom „Gegen – Alles – Sein“ wird es auch nicht besser.

    Jeder Spieler am Markt hat seine spezifische Interessenlage. Der Sachverständige sucht Wege, lukrativ im Rennen zu bleiben (kann man hier oft lesen; ist sicher nicht nur Verbraucherschutz und Rechtsfortbildung, sondern auch – völlig legitimes!- Eigeninteresse). Der Anwalt ebenfalls. Der Autoglaser, der Vermieter. Auch die Werkstätten.

    Und jeder hat seine mehr oder weniger tauglichen Hebel.

    Wenn ein Autohaus eine Versicherung vertreibt, die nicht wegsteuert, ist die Interessenlage des Autohauses im Kaskofall gewahrt. Aus der Sicht des Autohauses gibt es also kaum eine Alternative. Und wenn der Kunde gerne in „seinem“ Autohaus reparieren lassen möchte, ist ihm damit auch gedient. Das ist doch schon mal ein Zwischenergebnis.

    Wenn der Kunde nicht in „seinem“ Autohaus reparieren lassen möchte, ist er frei. Natürlich muss er auch selber auf sich aufpassen.

    Ich sehe auch nach wie vor, dass die autohausnahen Versicherungen auch im Haftpflichtfall eher (nota bene: ich schränke das bewusst mit „eher“ ein und schreibe nicht „total“) rechtstreu agieren, als die „Vogelfreien“. Spatz in der Hand oder Taube auf dem Dach?
    Ich lese hier schon lange mit, und die G. aus N. zum Beispiel gehört doch in diesem Blog – wenn ich nix übersehen habe – nicht zu den „Üblichen Verdächtigen“. Und die „Üblichen Verdächtigen“ wollen die Disziplinierungen, die sich aus dem Vertriebsweg über das Kfz – Gewerbe ergeben, nicht. Immer noch denke ich: Das muss Gründe haben. Die hier regelmäßig zitierten Urteil richten sich jedenfalls überwiegend gegen Versicherungen aus der Schublade „Haben keinen Vertriebsweg über Autohäuser“. Ausnahmen bestätigen die Regel.

    So, genug damit.

    Viele Grüße,

    Joachim Otting

  20. Klaus Werner sagt:

    @Joachim Otting

    …den Namen kenne ich doch….wenn ich mich recht entsinne, waren Sie noch in leitender Position beim Dekra, als ich einmal einen sehr unterhaltsamen Vortrag von Ihnen gehört habe.

    Jetzt geben Sie sich sehr verbraucherfreundlich und noch vor ein paar Jahren waren Sie für die hier verschiedentlich angesprochene, aus meiner Sicht alles andere als saubere Zusammenarbeit von Dekra mit den Versicherungen verantwortlich. Wie passt das denn zusammen?

    Viele Grüße

    Klaus Werner

  21. Joachim Otting sagt:

    @Klaus Werner

    Es macht immer eine Menge Sinn, sich eine Münze von beiden Seiten anzusehen. Das hindert das Denken in Schablonen und das „Gegen – Alles – Sein“.

    Vorkommentatoren (Hunter und Kleiner Schelm) haben meinen Beitrag im übrigen als verbraucherfeindlich gebrandmarkt, siehe oben… Passt also offenbar nicht in eine Schublade.

    By the way: Erinnern Sie sich auch noch, was ich bei dem Vortrag gesagt habe? In welche Schublade gehörte das denn? Inhaltlich, meine ich, nicht „welches Etikett“?

    Viele Grüße,
    Joachim Otting

  22. SV Hochmuth sagt:

    @Joachim Otting

    "Die Schadenabwicklungsidylle, die bis in die 90er Jahre vorherrschte, kommt gewiss nicht mehr wieder. Und vom “Gegen – Alles – Sein” wird es auch nicht besser.

    Jeder Spieler am Markt hat seine spezifische Interessenlage. Der Sachverständige sucht Wege, lukrativ im Rennen zu bleiben (kann man hier oft lesen; ist sicher nicht nur Verbraucherschutz und Rechtsfortbildung, sondern auch – völlig legitimes!- Eigeninteresse). Der Anwalt ebenfalls. Der Autoglaser, der Vermieter. Auch die Werkstätten."

    Sehr geehrter Herr Otting,

    das, was Sie als Schadenabwicklungsidylle bis in die 90er Jahre bezeichnen, war eine weitgehendst rechtskonforme Abwicklung von Kfz-Unfallschäden. Die pflichtgemässe Abwicklung eines Plichtversicherers nach geltenden Gesetzen und höchstrichterlicher Rechtsprechung – nicht mehr und nicht weniger.

    Wenn man den allgemeinen moralischen Verfall in der Gesellschaft betrachtet, kann Ihre These durchaus zutreffend sein, dass die Zeiten einer rechtskonformen Betrachtungsweise, zumindest in der Gegenwart, vorbei sind.

    Auf alle Fälle muss einiges hier einmal mit aller Deutlichkeit festgehalten werden:

    Die Betreiber dieser Plattform sind nicht "gegen alles", sondern wenden sich spezifisch sowie ausschließlich gegen das rechtswidrige Verhalten vieler Versicherer und deren dubioser Partner, einschl. der Flächenseuche "Schadensmanagmement".

    Zur "Rettung" des Berufsstandes oder Verfolgung von primären wirtschaftlichen Interessen ist diese Plattform strukturell denkbar ungeeignet. Dieses (wirtschaftliche) Ziel verfolgen andere Zusammenschlüsse auf die eine oder andere Art – auch Unart. Aber viele dieser Unarten verzahnen sich ja homogen ins Konzept der "modernen Unfallschadenabwicklung".

    Captain HUK unterstützt durch eine Vielzahl an Informationen natürlich Rechtsanwälte sowie Kfz-Sachverständige, damit diese bei der täglichen Arbeit gegen die "Allmacht" der Versicherer, die diese in den letzten Jahren ungehindert aufbauen konnten, bestehen können. Das ist gut so und führt letztendlich zum Verbraucherschutz.

    Auf alle Fälle kostet Captain HUK bisher einige Personen viel (Arbeits-)Zeit und jede Menge Geld.
    Ein Rückfluss war bis heute nicht feststellbar.
    Ökonomisch betrachtet kann sich Captain HUK demnach nur aus einigen "Spinnern" zusammen setzen, die die "neue Rechtsordnung" des Wirtschaftslebens eben ablehnen oder noch nicht wahr haben wollen.

    Wie Sie auf alle Fälle richtig erkannt haben, handelt es sich bei vielen Marktteilnehmern um "Spieler", die sich in der Tat wie "coole Zocker" gegenüber anderen Marktteilnehmern verhalten. Insbesondere die "Global Player" halten inzwischen unser Rechtssystem für einen globalen Spielplatz ihrer wirtschaftlichen Interessen, auf dem man sich, nach Meinung der Versicherer, beliebig und ungestraft bewegen kann.
    Man wird sehen, ob diese These Bestand hat und wohin dieser Weg führt.

    Wer jedoch generelle gesellschaftliche Entwicklungen wie diese widerspruchslos hinnimmt und/oder sich in seinem weiteren Leben wirtschaftlich irgendwie damit "arrangiert", der hat bereits (Gesicht und Ehre) verloren.

    Davon sind einige Teilnehmer dieser Plattform auf alle Fälle noch weit entfernt.

  23. Joachim Otting sagt:

    @ SV Hochmuth

    Hochachtung für Ihre Arbeit an Captain HUK! Seit dieser Zeit ist auch weniger Fanatismus zu beobachten und mehr solide Information. Insbesondere die Fleißarbeit von Willi Wacker bei der Urteilsrecherche und -wiedergabe ist mehr als beachtlich.

    Wenn jetzt noch das „Schießen“ aus dem Heckenschutz der Anonymität weniger würde… Sie und viele andere agieren erfreulicher Weise offen unter Namen. Die Kommentare „unter der Gürtellinie“ sind meist inkognito.

    Die „Gegen-Alles-Sein“ – Bemerkung war erkennbar nicht gegen CH gerichtet. Differenziertes Denken sollte erlaubt bleiben.

    Ihre Einschätzung zur Situation im (regulierten) Markt bis Mitte der 90er ist richtig. Doch für jetzt und die nächsten Jahre ist eine Rückkehr zu den Verältnissen wirklich nicht zu erwarten. Zu groß ist die (durch die Werbung selbst verschuldete) Beitragserosion an jedem 30.11.. Zu groß die interne Not, den verlorenen Prämien mit ebensolcher „Ersparnis“ beim Schaden zu begegnen.

    Wer am Schadenmarkt als Dienstleister überleben will, muss ökonomisch betrachtet(rechtsphilosophisch ist das natürlich was anderes)den Markt kurzfristig so annehmen, wie er ist. Denn das wirtschaftliche Überleben der Kfz – Branche entscheidet sich Monat für Monat. Ihr Ziel zur Rückkehr zu den Idealen ist ein Weg von Jahren. Das ist das Dilemma.

    Ich schätze CH als gute Info-Plattform. Wäre es anders, würde ich nicht mitlesen.

    Viele Grüße,
    weiter so,

    Joachim Otting

  24. Chr. Zimper sagt:

    @Joachim Otting Dienstag, 20.05.2008 um 22:16

    „Der Sachverständige sucht Wege, lukrativ im Rennen zu bleiben (kann man hier oft lesen; ist sicher nicht nur Verbraucherschutz und Rechtsfortbildung, sondern auch – völlig legitimes!- Eigeninteresse). Der Anwalt ebenfalls. Der Autoglaser, der Vermieter. Auch die Werkstätten.“

    Was ist wohl die Ursache dafür, dass die Bauern in Sachsen-Anhalt Milch und Butter an die Bürger verschenkt haben? Die Bauern bekommen mittlerweile weniger Euros für ihre Milch als diese für die Produktion derer aufwenden müssen. Dies aufgrund der alleinigen Abhängigkeit von Molkereien und großen Handelsketten.
    Daher, es ist zwingend erforderlich, dass der Sachverständige und der Anwalt mit seiner Tätigkeit sich seine finanzielle Unabhängigkeit erhält.
    Der ganze Beitrag und all die Kommentare hier wären doch vergebene Liebesmüh, wenn die Einflüsterung von Herr Fuchs:

    „Um überleben zu können, sind die Sachverständigen auf Aufträge aus der Versicherungswirtschaft angewiesen“, sagt Elmar Fuchs, Geschäftsführer des Sachverständigen-Verbands für das Kraftfahrzeugwesen. „Versicherer wie die HUK-Coburg nutzen den wirtschaftlichen Druck und machen bestimmte Vorgaben, die von den Gutachtern umgesetzt werden müssen.“

    sich eines nicht so fernen Tages bewahrheiten sollten.

    Was wird dann aus den berechtigten Schadenersatzansprüchen der Unfallopfer, wenn nur noch derartige Sachverständige, wie sie Herr Fuchs versteht, am Markt tätig sein werden? Wo bleiben dann all die Urteile, welche den Geschädigten auf Grundlage der rechtskonformen Gutachten ihre Ansprüche zuerkennen.
    Es ist somit eine Pflicht der unabhängigen und freien Sachverständigen, ihre Tätigkeit so zu verstehen und auszuüben, dass ihnen die wirtschaftliche Unabhängigkeit erhalten bleibt.
    Bis unsere Volksvertreter bereit sein werden, sich der Erkenntnis zu stellen, dass das ausufernde Schadenmanagement der Versicherer den örtlichen Wirtschaftskreis erheblich schwächt, wird der Ruf nach dem unabhängigen Sachverständigen wohl im Nirgendwo verhallen. So wie in Sachsen-Anhalt bereits geschehen. Das Land will Berufspendler wieder zurückholen. Es fehlen 10.000 Ingenieure im Bundesland. Vor Jahren hieß der Slogan noch: „Sachsen-Anhalt steht früher auf“ – dies weil der Weg zur Arbeit soooo weit war bzw. ist.

    Nachdem unseren Parlamentariern gestern erstmals in aller Peinlichkeikt ihre Politik auf die eigenen Füße gefallen ist – keine Diätenerhöhung aufgrund der Verarmung der Bevölkerung – werden wir nun sehen, inwieweit Frau und Mann im Parlament mit der notwendigen Intelligenz ausgestattet ist, die ihnen als bald ihre jetzige Lobby-Politik zu überdenken hilft.

    Da fällt mir noch ein, eine Versicherung als Vorreiter der elektronischen Fahrzeugzulassung. Wie viel Geld wohl zunächst den Versicherten die Schaffung der technischen Voraussetzungen hierfür gekostet hat? Dies nur, damit Herr Schäuble seine „Terror-Datenbank“ umfassend aufbauen kann. Es drängt sich einem aber auch der Gedanke auf, dass ein Teil der Kosten hierfür die Vertrauenswerkstätten und den anderen Teil letztendlich die Geschädigten refinanzieren werden. Herrn Steinbrück wird es recht sein.

    Um auf die Ausführungen von Herrn Otting zurückzukommen: Wird aus einem Kartenhaus nur eine Karte herausgezogen – dann fällt das ganze Haus zusammen.

  25. Kleiner Schelm sagt:

    @Joachim Otting Mittwoch, 21.05.2008 um 09:55

    Die Logik in Zusammenfassung:

    Unrecht bzw. Rechtsbruch muss für ökonomische Belange toleriert werden, da es sonst den Firmen soooo schlecht geht.
    Dies gilt selbst dann, wenn die Konzerne das Disaster selbst verursacht haben.

    Das bedeutet dann aber auch:

    Drogenhandel ist z.B. dann nicht zu beanstanden, wenn das Geld für die Therapie der armen, lungenkranken Oma beschafft wird ?
    Dies gilt auch dann, wenn die Oma ein Leben lang reichlich „Selbstgedrehte“ geraucht hat.

  26. Joachim Otting sagt:

    @ Kleiner Schelm

    wer missverstehen will…

    Ich sprach vom Annehmen des Marktes durch die Schadendienstleister, habe das noch auf „Kfz-Betriebe“ präzisiert, denn deren Versicherungsvertrieb war ja der Auslöser der Diskussion. Ich sprach in diesem Zusammenhang nicht von den Versicherungen.

    Zitat:
    Denn das wirtschaftliche Überleben der Kfz – Branche entscheidet sich Monat für Monat. Ihr Ziel zur Rückkehr zu den Idealen ist ein Weg von Jahren. Das ist das Dilemma.
    Zitat Ende.

    Mit wehenden Fahnen unterzugehen, mag ehrenhaft sein. Doch die meisten können sich nicht leisten, wie der Mann von La Mancha mit dem Speer das Drehen der Windmühle aufhalten zu wollen.

    Wer mich jetzt immer noch mißverstehen möchte, soll das tun.

    Mit nicht anonymen Grüßen,
    Joachim Otting

  27. Kleiner Schelm sagt:

    Kleiner Schelm hat schon richtig verstanden….

    Zitat Joachim Otting:

    „Doch für jetzt und die nächsten Jahre ist eine Rückkehr zu den Verältnissen wirklich nicht zu erwarten. Zu groß ist die (durch die Werbung selbst verschuldete) Beitragserosion an jedem 30.11.. Zu groß die interne Not, den verlorenen Prämien mit ebensolcher „Ersparnis“ beim Schaden zu begegnen.“

    ….und obigen Kommentar auf diese Aussage abgegeben.

    Übrigens: Gutachter sind doch auch Schadensdienstleister?

    Also liebe Gutachter. Lanze aus der Hand, brav den momentanen Markt annehmen und synchron mit den Versicherungswölfen heulen.

  28. Peacemaker sagt:

    Hallo Leute,

    Provokation und Gegenprovokation und Gegenprovokation und Gegenprovokation und Gegenprovokation usw.

    Habt ihr nichts zu tun?
    Schaut euch mal den Beitrag von Sir Tobi an und denkt mal laut nach.

    Ich wünsche einen schönen Feiertag

  29. WESOR sagt:

    Die Gothaer schreibt…Bei Erstellung des Gutachtens war bereits bekannt, daß der Anspruchsteller fiktiv nach Gutachten abrechnen wollte.

    Das Gutachten enthält trotzdem 17%igen Et-Aufschlag.

    Aus den vorgenannten Gründen sind Ihre Kosten nicht zu erstatten.

    Mal sehen wie das der Richter entscheidet.

  30. virus sagt:

    Hi WESOR,

    der Anwalt sollte nicht vergessen, seiner Klagebegründung gleich die nachfolgende Urteilsliste beizufügen.

    http://www.captain-huk.de/wp-content/uploads/rechtsprechung/listen/Liste_Fiktive_Abrechnung.pdf

    Frohes Schaffen

    Virus

  31. Harlekin sagt:

    WESOR Mittwoch, 21.05.2008 um 15:15

    „Die Gothaer schreibt…Bei Erstellung des Gutachtens war bereits bekannt, daß der Anspruchsteller fiktiv nach Gutachten abrechnen wollte.

    Das Gutachten enthält trotzdem 17%igen Et-Aufschlag.

    Aus den vorgenannten Gründen sind Ihre Kosten nicht zu erstatten.“

    Der Verfasser einer solchen Zuschrift an den Sachverständigen bedarf wohl dringend einer intensiven Nachhilfe in puncto Schadenersatzrecht. Außerdem hat er den Sinn eines Beweissicherungsgutachtens wohl noch nicht verstanden. Aber auch die sachkundige Beurteilung von Prognosen in einem solchen Gutachten bedarf schon eines Mindestmaßes an fachspezifischer Kompetenz. Oder kann sich auch die Gothaer-Versicherung keine ausreichend qualifizierten Sachbearbeiter mehr leisten? Da diese Versicherung wohl auch nicht die Auftraggeberin des Sachverständigen war, frage ich mich, wieso die Versicherung überhaupt den Sachverständigen angeschrieben hat, was übrigens recht häufig geschieht. Es geht hier einzig und allein um einen Schadenersatzanspruch des Geschädigten auf Erstattung der ihm entstandenen Gutachterkosten und insoweit wäre auch nur dieser der richtige Adressat gewesen.Oder lag etwa eine Zession an Erfüllung Statt vor? Soche Zuschriften sind das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben wurden und reine Energieverschwendung, von der völlig unnötigen Umweltverschmutzung einmal abgesehen.- Kein Ruhmesblatt für die Gothaer-Versicherung. Solche schon fast unanständigen Sandkastenspielchen sollte man nicht favorisieren.- Auf den Richterspruch darf man deshalb neugierig sein.

    Mit besten Grüßen
    aus Göttingen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert