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ja sauber!!!
da demaskieren sich die schadenssteuerer selber.
„versicherungstechnischer gewinn“:
„ist das geld,das die versicherungsgesellschaft verdient,weil die eingenommenen prämien die ausgezahlten forderungen übersteigen“(onpulson wirtschaftslexikon)
kein wunder,dass die huk hier die nase ganz weit vorne hat!
rechtswidrige kürzungen der forderungen der unfallopfer im bereich der gutachterkosten und anderer schadenspositionen tragen m.e. zu diesen gewinnen erheblich bei!
wann werden diese „gewinne“ den eigenen versicherungsnehmern wenigstens wieder zurückgegeben?
jede versicherung,die dem bürger aufgepflichtet wird,wie die kfz-haftpflicht,sollte zu solchen „gewinnen“ überhaupt nicht führen dürfen;sie sollte vielmehr aufkommensneutral sein.
didgeridoos,play loud
@downunder
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„jede versicherung,die dem bürger aufgepflichtet wird,wie die kfz-haftpflicht,sollte zu solchen “gewinnen” überhaupt nicht führen dürfen;sie sollte vielmehr aufkommensneutral sein.“
——-
Ja lange ist´s her, als die Kfz-Haftpflicht-Versicherer noch aufkommensneutral arbeiten mussten. Auf wessen Betreiben wurde diese einzig sinnvolle Regelung wohl ausgehebelt?
Kfz-Haftpflicht-Versicherer durften ab Anfang der 90er Jahre (des letzten Jahrtausends) plötzlich jedweden Gewinn erwirtschaften. Die „alten Meister der Gesetze“ wussten sehr genau, weshalb ein Gewinn in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung eben nicht erwirtschaftet werden sollte. Nämlich zum Schutze des Geschädigten!
Aber die „neue Management Lobby“ hat damals nicht nur die gesetzliche Gewinnhürde genommen, sondern noch sehr viel mehr.
Als kleiner Kollateralschaden wurde unter anderem auch das BaFin so nebenbei aus der Prüfungskette gerissen und kurzerhand entmachtet. Die Gestaltung der Versicherungstarife, in der guten alten Zeit ausschließlich durch das BaFin überprüft und genehmigt (oder auch nicht genehmigt), wurde vollumfänglich in die Hände der Versicherer übergeben. Das BaFin ist seit diesem kleinen Gaunerstück nur noch „beratend“ tätig und zum Papiertiger degradiert.
Seit diesem Coup sucht sich jede Versicherung selbst einen „unabhängigen Treuhänder“, der die Tarife aufgrund der vorgelegten Schadensstatistiken „überprüft“ und dann (gegen eine „kleine Aufwandsentschädigung“) sein OK gibt.
Dies betrifft nicht nur Kfz-Haftpflichtversicherungen, sondern z.B. auch private Krankenversicherungen.
Der Marktführer bedient sich seit Einführung dieser „versicherungsfreundlichen Regelung“ nahtlos einem kleinen Treuhänderbüro, das angeblich den gesamten Konzern überprüft. Nach der „unbürokratischen Überprüfung“ der vorgelegten Unterlagen gibt es dann jedesmal die gewünschten 3 Kreuze.
Um wenigstens etwas Vertrauen nach aussen zu suggerieren, unterwerfen sich die Sachversicherer zusätzlich einem Ombutsmann, dessen Entscheidung die Versicherung (in gewissem Rahmen) umzusetzen hat.
Anders bei der privaten Krankenversicherung. Denen ging eine mögliche unabhängige Überprüfung dann doch zu weit. Die wollten den unabhängig tätigen Ombutsmann der Sachversicherer nicht anerkennen und haben deshalb eine eigene Marionette geschaffen, deren Handlungsspielraum recht beengt ist.
Schöne neue Schadenswelt, oder?
Die Mafia läßt grüssen
Zitat Hunter:
„Kfz-Haftpflicht-Versicherer durften ab Anfang der 90er Jahre (des letzten Jahrtausends) plötzlich jedweden Gewinn erwirtschaften. Die “alten Meister der Gesetze” wussten sehr genau, weshalb ein Gewinn in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung eben nicht erwirtschaftet werden sollte. Nämlich zum Schutze des Geschädigten!“
Danke liebe EU, daß der freie Waren- und Dienstleistungsverkehr das gekippt hat….
Grüße aus der Suhle
Schwarzkittel
Hallo Hunter,
und bei der Gelegenheit wurde dann auch noch das Schadensersatzrecht geändert. Bei fiktiver Schadensabrechnung fällt die MWSt. weg. Welche Geschenke werden der Versicherungswirtschaft noch gemacht?
Einen schönen Abend noch.
Friedhelm S.