Elektronische Gesundheitskarte (Quelle: focus.de)
Kommentar von FOCUS-Online-Redakteurin Catrin Gesellensetter
Der Schildbürgerstreich der Ulla Schmidt
Ursprünglich sollte die elektronische Gesundheitskarte alles besser und billiger machen. Nun könnte sie manchen Kassenpatienten den Gesundheitsschutz kosten.
Hintergrund des neuen Verwaltungs-GAUs:
Das Gesetz sieht vor, dass die neue Gesundheitskarte zwingend das Konterfei des Versicherten zeigen muss – andernfalls könne die Karte nicht ausgestellt werden. Im Klartext bedeutet das: kein Lichtbild, keine Karte, keine Karte, keine medizinische Versorgung.
Der Preis für diese Besitzstandswahrung kann sich allerdings sehen lassen. Laut Berechnungen der Unternehmensberatung Booz Allen Hamilton dürfte die Einführung der Gesundheitskarte in den kommenden fünf Jahren bis zu 5,2 Milliarden Euro verschlingen. Für die erstmalige Ausgabe an alle Mitglieder kommt noch einmal eine halbe Milliarde dazu – inklusive Passbildern, versteht sich.
Da fällt mir ein, hat eigentlich schon jemand eine Anfrage an seinen Versicherer gestartet, um Auskunft über seine gespeicherten Daten bei der Uniwagnis-Datei zu erhalten?
Hallo Herr Virus,
Ihre Idee, bei der eigenen KFZ-Haftpflichtversicherung Auskunft über die eigenen Daten in der Uniwagnisdatei erteilen zu lassen, finde ich gut. Ich werde auf jeden Fall nachfragen.
Jurastudentin
Hi Jurastudentin,
auch ich mache mit. Ich bin gespannt, was in der Uniwagnisdatei über mich steht.
Ich werde ggfls. berichten.
mfG
Werkstatt-Freund
…ob dabei allerdings die ganzen Wahrheiten genannt werden…?
http://www.kostenlose-urteile.de/newsview8018.htm
http://www.stern.de/wirtschaft/unternehmen/unternehmen/:Lehman-Opfer-Gericht-Sparkasse-Entsch%E4digung/704343.html
Lehman-Opfer: Gericht verurteilt Bank zu voller Entschädigung
Ein Urteil, das viele geschädigte Bankkunden aufhorchen lassen dürfte: Das Landgericht Hamburg hat einem Kunden der Hamburger Sparkasse Schadenersatz für seine inzwischen wertlosen Lehman-Zertifikate zugesprochen. Die Bank habe den 64-Jährigen nicht ausreichend über die Geldanlage aufgeklärt. Die Haspa will in Berufung gehen.