Wie nah steht der BVSK der Versicherungswirtschaft?

Urteilen Sie selbst!

Vorwort:

Dieser Bericht richtet sich nicht gegen die BVSK-Mitglieder, sondern einzig und allein gegen den Führungsstil des BVSK!

Wer meine bisherigen Internet-Aktivitäten betrachtet konnte feststellen, dass ich mich in der Vergangenheit in Sachen BVSK mit Wortmeldungen zurück gehalten habe.

Dies geschah aus 2 Gründen:

1.) Der BVSK ist ein Verein, bei dem es Aufgabe der Mitglieder ist, interne und externe Mißstände zu beseitigen.

2.) Ich war der Meinung, der BVSK habe primär natürlich die eigenen aber letztendlich auch die Belange aller Kfz-Sachverständigen im Sinn.
Der BVSK im Grunde also die gleiche Marschrichtung bezüglich der Bekämpfung des Schadensmanagements beschreitet, wie jeder freie und unabhängige Kfz-Sachverständige.

Dies ist offensichtlich nicht der Fall, wie nachfolgender Bericht aufzeigt.


Am 13.08.2007 hatte ich im Blogbeitrag u.a. in den Raum gestellt, dass es (seitens der Versicherungswirtschaft) zu Repräsalien meiner Person kommen wird aufgrund der Tatsache, dass ich im August 2007 den Internet-Blog Captain HUK von Herrn Hiltscher übernommen hatte.

Kaum 4 Wochen sind vergangen und schon kommt „Bewegung in´s Spiel“.

Der Angriff kam bisher nicht direkt aus der Versicherungswirtschaft, sondern eigentlich unerwartet vom BVSK (Berufsverand der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.), also quasi aus den vermeintlich eigenen Reihen, ein sogenannter Bruderkrieg, was bei oberflächlicher Betrachtung zuerst etwas verwundert.

Bei genauerer Betrachtung hat die Sache jedoch durchaus eine gewisse Schlüssigkeit.

Wie auch hier schon öfter diskutiert, haben in der Vergangenheit diverse Massnahmen des BVSK zu erheblichen Nachteilen für den gesamten Berufsstand der Kfz-Sachverständigen und auch zu Nachteilen für die Geschädigten geführt.

So werden z.B. seit Jahren Erhebungen von Sachverständigenhonoraren innerhalb des BVSK-Sachverständigenschaft durchgeführt und entsprechende Listen erstellt und verteilt, die dann seitens der Versicherungswirtschaft in Honorarprozesse für alle, also auch nicht verbandsgebundene Sachverständige, als „übliche Honorare“ eingebracht werden.

Des weiteren unterläuft der Verband dann seine eigenen Listen, indem darüber hinaus Sondervereinbarungen z.B. mit der Fa. HUK-Coburg und anderen getroffen werden, die auch im Falle eines Haftpflichtschadens geringere Honorarvergütungen für die BVSK-organisierten Sachverständigen vorsehen.

Auch diese Listen werden teilweise von den Versicherern als vermeintlich „übliche Honorare“ in Honorarprozesse mit nicht organisierten Kfz-Sachverständigen eingebracht.

Hier noch einmal diese herausragende „Verbandsarbeit“ zur elementaren Verdeutlichung:

Der Kfz-Sachverständige des Geschädigten trifft auf Verbandsanweisung ohne Wissen seines Vertragspartners eine (günstigere) Honorarvereinbarung mit der gegnerischen Versicherung (Unfallgegner/Unfallverursacher).

Hierdurch entsteht ein Millionenschaden für die Gesamtheit der im Verband organisierten Sachverständigen.

Aus welcher Motivation heraus schließt eine Organisation „unabhängiger Kfz-Sachverständiger“ Verträge mit Versicherungen der Schädigerseite zu Sonderkonditionen ab, obwohl die Rechslage dies nicht erfordert und als Folge nur die Reduzierung des Sachverständigeneinkommens bleibt?

Der Sachverständige als Wohltäter für die Versicherungsgemeinschaft der eintrittspflichtigen Versicherung?

Logisch betrachtet ergibt sich für den Geschädigten, sofern er davon erfahren sollte, sofort die nächste Frage:

Welche Vereinbarungen wurden oder werden dann noch seitens des Verbandes mit der gegnerischen Versicherung getroffen?

Die „guten Taten“, die dieser Verband für die Versicherungswirtschaft leistet, lassen sich beliebig fortsetzen (Empfehlungen zur Unterlaufung des gesetzlichen Urheberrechts, Beteiligung an der Restwertbörse usw.), sind aber nicht Gegenstand dieses Beitrages.

Fakt ist, dass es sich bei dem größten Berufsverband der Kfz-Sachverständigen inzwischen um einen Vertragspartner der Versicherungswirtschaft handelt.

Doch nun zum eigentlichen Thema:

Wie viele bereits wissen, betreibe ich seit 7 Jahren im Internet die Info-Plattformen www.auto-unfall-hilfe.de und www.gutachter24.net.

Über eine erhebliche Anzahl von Domains werden Geschädigte, Kfz-Sachverständige und auch Rechtsanwälte mit Hintergrundmaterial zum Thema Unfallschaden versorgt.

Diese Plattformen beeinhalten sowohl eine umfangreiche kostenlose Rechtssprechungs-Datenbank mit einigen hundert Urteilen, davon bisher mehr als hundert SV-Honorarentscheidungen, als auch eine Datenbank für Kfz-Sachverständige und Rechtsanwälte für Verkehrsrecht.

Ziel dieser Plattformen ist, wie auch der Internet-Blog Captain HUK, die Bekämpfung des rechtswidrigen Schadensmanagements vieler Versicherer.

Die Bekämpfung des Schadensmanagements sollte im übrigen auch die elementare Aufgabe eines Berufsverbandes wie dem BVSK sein.

Dieser Punkt , der u.a. auch die Interessen der Mitglieder schützt, scheint durch Interessenskollisionen in den Hintergrund gerückt.

Vielmehr betrachtet man unsere aufwändige Öffentlichkeitsarbeit inzwischen offensichtlich als Gefahr oder Konkurrenz, anstatt bestehende Strukturen zu nutzen und am gleichen Strang zu ziehen, wenn man betrachtet, wie viel „Werbeplatz“ beim BVSK im letzten Monatsrundschreiben eingeräumt wurde, um unser Image „anzukratzen“.

Bezüglich der Info-Plattformen gab es seitens des BVSK in den vergangenen 7 Jahren keinerlei Reaktionen.
Weder positiv noch negativ.

In den vergangenen Jahren wurde u.a. ein Großteil der ca. 6.000 Kfz-Sachverständigenbüros in diversen Rundschreiben auf die Info-Plattformen hin gewiesen, darunter auch die meisten Mitglieder des BVSK.

Viele Kollegen haben das Angebot interessiert und positiv aufgenommen. Auf alle Fälle gab es keine Beanstandungen der Inhalte sowie der Datenbanken – auch nicht bei den Mitgliedern des BVSK.

Es wird sich also nur um einen dummen Zufall handeln, dass sich gerade jetzt, kurz nach Übernahme von Captain HUK, der BVSK zu Wort meldet.

Ein kleiner (Versicherungs-) Auftrag als willkommener Anlaß, indem man gleichzeitig versucht, alternative Informationsquellen aus dem Internet im Vorfeld „madig“ zu machen, um einem möglichen abwandern der Mitglieder entgegen zu wirken?

Der Gedankengang ist natürlich vorstellbar..

Bei der rückläufigen Auftragslage aufgrund des Schadensmanagements stellt sich der eine oder andere Sachverständige sicher die nicht unberechtigte Frage:

Warum mehr als EUR 1.000 oder EUR 1.500 / Jahr bei einem Verband in Informationen investieren, die man inzwischen kostenfrei im Internet herunter laden kann?

Der Jurist und Geschäftsführer des BVSK, Elmar Fuchs, hat mit dem Rundschreiben 08/2007 nun, ohne vorherige Kontaktaufnahme und gegen alle guten Sitten, eine Hetzjagd auf meine Internetauftritte als auch auf meine Person eröffnet, die darüber hinaus rechtlich nicht abgesichert ist.

Hier der entsprechende Inhalt des Rundschreibens 08/2007 (5.f)

Zitat

1) Internet-Auftritte www.Auto-UnfaII-Hilfe.de und www.gutachter24.net

Durch Mitglieder wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass ein Kfz-Sachverständiger namens Peter Hochmuth mit Sitz in Karlsruhe die beiden o. g. Homepages sowie zahlreiche weitere angebliche „Top-Level-Domains“ domains mit der Bezeichnung www.kfz-sachverstaendige-muenchen(stuttgart/frankfurt/hamburg. . .).de betreibt, über die man zu www.Auto-Unfall-Hilfe.de gelangt.

Dort finden sich u. a. jeweils diverse Informationen rund um die Unfallschadenabwicklung sowie Links zum BVSK und anderen Verbänden, zu Firmen und Institutionen, die jedenfalls von Seiten des BVSK nicht autorisiert wurden.

Insbesondere aber werden dort als Service Listen von Verkehrsrechtsanwälten und Kfz-Sachverständigen geführt, in denen sich auch zahlreiche BVSK-Mitglieder wiederfinden, die – wie unsere stichprobenweise Nachfragen bei den Büros ergeben haben – durchweg die betreffenden Einträge ebenfalls weder veranlasst noch autorisiert haben.

Darüber hinaus haben in den letzten Tagen einige BVSK-Mitglieder von Herrn Hochmuth Mails erhalten, in denen dieser mitteilt, die bisher kostenlose Aufnahme in die Liste der Sachverständigen könne künftig nur noch gegen ein Entgelt fortgeführt werden, das für einen einfachen Eintrag 29,00 € und für einen so genannten qualifizierten Eintrag 149,00 € pro Jahr betrage, und für den Fall, dass einem kostenpflichtigen Eintrag nicht zugestimmt werde, die Löschung des Eintrags in Aussicht gestellt werde.

Es bedarf keiner weiteren Ausführungen, dass es selbstverständlich rechtlich unzulässig ist, wenn im Internet derartige Links sowie Listen von Rechtsanwälten und Kfz-Sachverständigen veröffentlicht werden, ohne dass die Betroffenen dem Eintrag zuvor zugestimmt haben.

Wir haben Herrn Hochmuth entsprechend aufgefordert, die Links zum BVSK von den beiden Homepages umgehend zu entfernen und eine Unterlassungserklärung dahingehend abzugeben, dass er künftig in keinerlei Form mehr auf unseren Verband hinweist.

Auch haben wir die uns verbundenen Verbände und Institutionen davon in Kenntnis gesetzt, dass auf den von Herrn Hochmuth betriebenen Homepages durch entsprechende Links auf sie verwiesen wird.

Den Mitgliedern des BVSK empfehlen wir zu prüfen, ob ihr Büro in den auf www.Auto-Unfall-Hilfe.de und/oder www.gutachter24.net geführten Listen von Kfz-Sachverständigen genannt wird, ohne dass sie dies veranlasst bzw. gebilligt haben, und Herrn Hochmuth ggf. in schriftlicher Form aufzufordern, die jeweiligen Einträge umgehend von den beiden genannten Homepages zu entfernen und binnen einer Frist bis zum .. schriftlich zu erklären, dass er sich ab sofort jeglichen Hinweis auf den Sachverständigen bzw. das Sachverständigenbüro, gleich in welchem Medium, enthalten wird.

Die betreffenden Schreiben sind zu richten an:

Herrn Peter Hochmuth                        Telefon:       0721-989 29 424
Im Grün 2                                          Fax:            0721-989 29 425
76199 Karlsruhe                                E-Mail:        p.hochmuth©auto-unfall-hilfe.de

Wir bitten um Kenntnisnahme.

gez. RA Elmar Fuchs

Geschäftsführer

Zitat Ende

Wie man klar erkennen kann, ist das einzige Ziel der Aktion Diskreditierung und der Versuch, eine Plattform zu torpedieren, die ausschließlich auf Seiten der Geschädigten steht und nicht den Interessen der Versicherer entspricht.

Dies kann mitnichten im Sinne der BVSK-Mitglieder sein.

Es bedarf wohl keiner besonderen Erwähnung, dass seitens des BVSK einige Tatsachen inhaltlich bewusst falsch dargestellt wurden, um die ganze Sache noch etwas anzuheizen.

Hier nur eine kurze Stellungnahme zu den zwei wesentlichen Punkten:

I.) Verlinkung zum BVSK

Die Verlinkung oder Linksetzung ist die elementare Struktur des Internets.

Vorteilsnehmer ist in der Regel immer derjenige, auf den der (Hyper-) Link zeigt.

In diesem Falle war der Nutznießer also der BVSK.

Zur rechtlichen Relevanz verweise ich auf das BGH-Urteil I ZR 259/00 vom 17.07.2003 und den entsprechenden Pressebericht des BGH  96/2003 

Im wesentlichen gilt danach folgendes:

a.) Sofern der Domaininhaber eine fremde Verlinkung nicht ausdrücklich untersagt, bzw. technisch unterbindet, ist eine Verlinkung zulässig und kann nicht beanstandet werden.

b.) Ein Hyperlink (=ein Link auf die Startseite eines Internetauftrittes) ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, selbst sogenannte Deeplinks(=Link auf eine Unterseite des Internetauftritts) sind nach dem o.a. Urteil zulässig.

zu a.) Der BVSK hat bei seinem Internet-Auftritt eine Verlinkung weder ausdrücklich untersagt noch technisch unterbunden!

Der BVSK hat in seiner Indexdatei den Robots sämtlicher Suchmaschinen gestattet, alle Seiten (auch die Unterseiten=Deeplinks) zu indizieren (=auszulesen und Link zu setzen).

Dies kann man auch gut erkennen, wenn man die Linkstruktur des BVSK überprüft. Jede Menge Junk-Seiten, die auf den BVSK verweisen (reichlich Deeplinks).

Was also jedem x-beliebigen Suchmaschinen-Robot automatisiert gestattet ist, kann grundsätzlich nicht untersagt sein. So sieht es zumindest auch der BGH.

Es hat den Anschein, als ob die Methodik der Coburger Schule macht, indem man die höchstrichterliche Rechtsprechung offensichtlich nicht kennen will.

zu b:) Sämtliche Links zu externen Seiten auf den Internetauftritten www.auto-unfall-hilfe.de und www.gutachter24.net sind schon seit Gründung der Plattformen Hyperlinks, die sich darüber hinaus noch in einem eigenen Fenster öffnen.

Weitere Steigerung zur rechtskonformen Linksetzung ist somit nicht mehr möglich!

II.) Datenbankeinträge

Inzwischen gibt es unzählige (tausende?) Datenbanken im Internet, die allesamt die Daten selbst irgendwo sammeln und öffentlich bereit stellen (meinestadt.de, stadtbranchenbuch.com, web2.cylex.de, dhd24.com, goyellow.de, klicktel.de usw…)

Zum Thema Datenbank gibt es nach unserem Informationsstand noch keine BGH-Rechtssprechung. Diverse Instanzgerichte haben vergleichbares in der Regel jedoch nicht beanstandet.

Auf alle Fälle hat der Betroffene bei uns immer ein Recht auf Löschung seiner Daten, sofern er mit der Veröffentlichung nicht einverstanden sein sollte.

Aus diesem Grunde gibt es seit Bestehen der Internet-Portale die Möglichkeit, sich aus den Datenbanken auszutragen.

Des weiteren führen wir seit 8 Wochen auch eine Bereinigung der Datenbanken durch, wobei u.a. auch fehlerhafte Einträge entfernt werden.

Die bisher davon betroffenen Büros wurden entsprechend informiert.

Der Aufruf zur Abmahnwelle war also rechtlich sehr abenteuerlich, völlig überzogen und außerdem auch nicht erforderlich.

Einfach Löschung veranlassen – erledigt.

Vor der Hexenjagd durch den Geschäftsführer des BVSK gab es seit Bestehen der Internet-Auftritte von ursprünglich ca. 6.500 Datenbank-Einträgen nur insgesamt 9 Austragungen von Büros, die inzwischen offensichtlich nicht mehr existieren.

Warum ist das so?

Ganz einfach:

Die meisten Kollegen haben inzwischen festgestellt, dass unsere Plattformen inhaltlich interessant, für den Berufsstand hilfreich und durch beste Google-Plazierung stets reichlich besucht sind – die Teilnahme also einen Wettbewerbsvorteil darstellt.

Darum geht es letztendlich auch.

Gemeinsames Vorgehen gegen das Schadensmanagement der Versicherer und nicht falsche Eitelkeiten oder Zerfleischung innerhalb der Branche.

Gegenseitige Auseinandersetzungen erfreut einzig und allein die Versicherungswirtschaft, weshalb aus dieser Ecke auch stets das Feuer angefacht wird.

Außerdem, wer ist schon so töricht und verzichtet auf hochwertige weil bisher kostenlose Werbung im Internet?

Offensichtlich nur einer – der Geschäfsführer des BVSK!

Deshalb sind wir dem (etwas antiquierten) Wunsch, der sich unschwer aus dem Rundschreiben ergibt gefolgt und haben den Link zum BVSK per 08.09.2007 aus unseren Seiten entfernt.

Natürlich aus freien Stücken und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Herzlichen Glückwunsch!

Wer macht schon gerne kostenlose Werbung für einen Verein, dessen einzige Antwort auf die künftigen Herausforderungen der Unfallschadensregulierung darin besteht, mit Versicherungen und Restwertbörsen zu kooperieren und die Arbeit innovativer, alteingesessener Kollegen (Kfz-SV seit über 25 Jahren) anzugreifen sowie den Versuch zu unternehmen, deren Ruf bzw. Reputation zu schädigen.

Hier übrigens noch etwas Erfreuliches zum bisherigen Verlauf der Hexenjagd:

Der Geschäfstführer hat den Bogen wohl ein wenig überspannt und die Intelligenz seiner Mitglieder deutlich unterschätzt.

Nach bisherigen Stand haben sich nur einige „Willige“ dem Wunsch des „Gurus“ gebeugt und zivilisiert um Löschung der Daten gebeten – so wie es sich eben unter ordentlichen Geschäftsleuten bzw. Berufskollegen gehört.

Hier wäre also noch ein wenig Überzeugungsarbeit angesagt.

Deshalb merke:

Nicht alles was manche Juristen in Rundschreiben hinaus posaunen ist immer rechtens.

Insbesondere wenn man darüber hinaus noch Lügen gestraft wird, kann es recht schnell eng werden.

Der Geschäftsführer erwähnt in seinem Rundschreiben vom August 2007, er habe das Sachverständigenbüro Hochmuth bezüglich Link-Löschung bereits angeschrieben mit der zusätzlichen Forderung einer entsprechenden Unterlassungserklärung möglicher künftiger Verlinkungen.

Nachdem bis heute weder Anschreiben noch Forderung auf Unterlassung vorliegt, gibt es hierfür nur zwei Erklärungen:

1.) Entweder man hat nach erfolgter Veröffentlichung des Rundschreibens plötzlich festgestellt, dass hier wohl „ein Bock geschossen“ wurde und hat die „juristische Artillerie“ sogleich wieder zurück beordert – BGH-Urteil ooops…

oder

2.) Die Mitglieder wurden bewusst getäuscht, um sie mit Falschinformationen ins „offene Messer“ laufen zu lassen.

Man rasselt ein wenig „mit dem Säbel“ um die Mitglieder zu motivieren, damit diese dann entsprechend angeheizt die „Drecksarbeit“ erledigen.

Klingt wie eine Kriegsstrategie aus dem Mittelalter.

Wie dem auch sei.

Der BVSK ist inzwischen nicht nur zweifelhafter Geschäftspartner der Versicherungswirtschaft sowie der Restwertbörse, sondern hat sich in dieser Angelegenheit öffentlich auf ein Niveau begeben, das kaum noch zu unterbieten ist.

Man kann gespannt sein, wie lange die Mitglieder noch tatenlos zusehen, dass hier ein Verband mit ursprünglich redlichen Interessen durch einige wenige (versicherungsgesteuert?) möglicherweise an die Wand gefahren wird?

Peter Hochmuth
Dipl.-Ing. (FH)

Nachtrag: Die „Abmahnung“ ist inzwischen eingetroffen. Punkt 1.) scheidet demzufolge aus.

Das Schriftstück wurde erstellt am 11.09.2007!!  >> Download

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