Wieder einmal etwas zum Thema Kapital-Lebensversicherung bzw. Bewertungsreserven: So langsam wird es richtig eng für alle, die ihre Altersvorsorge noch rechtzeitig in Sicherheit bringen wollen

Am 05.03.2013 hatten wir zum letzten mal über den Coup der Versicherer zur Einbehaltung der Bewertungsreserven berichtet sowie in den vorausgegangenen Beiträgen u. a. über die Aktivitäten unseres Bundesfinanzministers, die Bewertungsreserven mit einer Gesetzesänderung des VAG im Jahr 2012 in einer „Nacht- und Nebelaktion“ den Versicherern „zuzuschustern“. Kurz nachdem der Bundesrat – entgegen dem massiven Widerstand des Bundesfinanzministeriums – diese Gesetzesänderung im Vermittlungsausschuss gekippt hatte, erschien am 15.03.2013 ein Interview des Bundesfinanzminister auf der Webseite des GDV, in dem er der Versicherungswirtschaft in Aussicht stellt, dass die Sache mit der Einbehaltung der kompletten Bewertungsreserven noch nicht vom Tisch sei. Die Versicherungswirtschaft hatte diesen „Tip“ dann offensichtlich wohlwollend zur Kenntnis genommen und gräbt nun fleißig weiter an diesem (zur Zeit verschlossenen) Claim, der gemäß Bundesverfassungsgericht und VVG eindeutig den Versicherten zusteht.

Immer wieder wird seitens der Versicherungswirtschaft dieses Thema angegraben und in irgendwelchen Beiträgen thematisiert. So z.B. auch in dem GDV-Beitrag vom 12.11.2013 unter dem Titel

Versicherungsaufseher Felix Hufeld im FAZ-Interview

oder im Beitrag vom 14.11.2013

Bundesbank – Versicherungswirtschaft begrüßt Analyse zu Bewertungsreserven

bei dem nun sogar die Bundesbank mit ins Boot geholt wurde.

Weiter geht es dann mit einem Beitrag vom 21.11.2013

„Zentrale politische Positionen der deutschen Versicherungswirtschaft“

und einem weiteren vom 21.11.2013

GDV-Präsident sieht Generationengerechtigkeit in Gefahr

Das Rezept der jeweiligen Akteure ist hierbei immer das Gleiche:

Angst verbreiten und danach gleich wieder beruhigen. Und das im steten Wechsel wellenartiger Ausbreitung.

Die Versicherungsbranche ist selbstverständlich völlig stabil, nur die rechtmäßigen Ansprüche der Bestandsversicherten bei Vertragsende bedrohen die Existenz der Branche. Deshalb müsse man, zum Wohle der Versichertengemeinschaft, leider in die Taschen derer greifen, deren Versicherung fällig wird, um den „worst case“ der Branche zu verhindern. So oder so ähnlich kann man die Botschaften auf einen Nenner bringen. Über den wahren Zustand der Versicherungsbranche wird aber weiterhin der Mantel des Schweigens gehüllt.

Böse Zungen hingegen behaupten, die Kapitallebensversicherer haben sich in den letzten Jahrzehnten hoffnungslos „verzockt“ und stehen kurz vor dem völligen Zusammenbruch. Demzufolge wären nicht nur die Gewinnanteile, wie z.B. die Bewertungsreserven, in Gefahr, sondern auch das gesamte eingezahlte Kapital. Aus diesem Grund würden die Versicherer versuchen, auf allen Ebenen noch etwas Geld locker zu machen.

Jüngstes Beispiel, das diese These stützt, ist z.B. die aktuelle Entscheidung der EU, nach der eine  Eigenkapitalquote der Lebensversicherer von lediglich 4,5% völlig ausreichend sei. Eine Entscheidung, die entgegen aller Warnungen und dem ausdrücklichen Rat hochrangiger Finanzexperten einschließlich der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) getroffen wurde. Dieses „Geschenk“ der EU an die Lobbyisten spült den Versicherern nun angeblich ca. 277 Milliarden Euro „frisches Geld“ in die Kassen. Wenn man das Tafelsilber angreift – und nichts anderes ist das Eigenkapital – kann man seinen Verpflichtungen natürlich wieder eine Weile nachkommen. Wie dünn eine Eigenkapitaldecke von 4,5% jedoch zu bewerten ist, sieht man am besten, wenn man einen Bankkredit beantragt. Welche (seriöse) Bank finanziert ein Auto oder ein Eigenheim, wenn der Antragsteller nur über ein Eigenkapital von 4,5% verfügt? Ich kenne keine. Denn die meisten Kreditverträge mit einer Eigenkapitalquote von nur 4,5% werden in der Regel notleidend. Die Politik der geringen Eigenkapitalquote der betroffenen Akteure war u. a. auch ein Grund für die sog. „Finanzkrise“ 2008. Aufgrund dieser einschneidenden Erfahrungen wurden die Banken dazu verpflichtet, das Eigenkapital zu stärken. Für Versicherer scheinen in Europa jedoch andere Maßstäbe zu gelten? Oder die EU weiß, es ist sowieso schon alles verloren, so dass Maßnahmen wie diese gar keine Rolle mehr spielen? Hauptsache man kann den endgültigen Zusammenbruch des Finanzsystemes noch ein wenig hinausschieben?

Wie dem auch sei. Ob kompletter Zusammenbruch mit Totalausfall der eingezahlten Beträge oder drastische Kürzungen bei den Gewinnanteilen. Wer trotz aller Warnsignale aus Wirtschaft und Politik weiterhin auf eine Kapital-Lebensversicherunger setzt, oder eine bestehende womöglich doch noch bis zum (bitteren) Ende fortführen will, dem ist wahrlich nicht mehr zu helfen. Die Spatzen pfeiffen es von allen Dächern. Man muss sie nur hören (wollen).

Siehe auch:

Captain-HUK Beiträge zu den Bewertungsreserven

Plusminus vom 07.08.2013

Finanzen.de vom 08.08.2013

Kopp Online vom 27.10.2013

Osnabrücker Zeitung vom 10.11.2013

Reuters vom 11.11.2013

Die Welt vom 12.11.2013

Investor Verlag vom 20.11.2013

Die Welt vom 21.11.2013

Versicherungsmagazin vom 21.11.2013

Tagesspiegel vom 21.11.2013

VZBV vom 22.11.2013

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein, Bewertungsreserven, Das Allerletzte!, GDV, Unglaubliches, VERSICHERUNGEN >>>>, Wichtige Verbraucherinfos, Willkürliches abgelegt und mit , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

11 Antworten zu Wieder einmal etwas zum Thema Kapital-Lebensversicherung bzw. Bewertungsreserven: So langsam wird es richtig eng für alle, die ihre Altersvorsorge noch rechtzeitig in Sicherheit bringen wollen

  1. virus sagt:

    GDV-Präsident Alexander Erdland :
    “ Von der geltenden Regelung zur Beteiligung der Lebensversicherten an den Bewertungsreserven profitierten die Verträge, die jetzt ausliefen. Benachteiligt seien die Jüngeren, deren Verträge in der Regel noch viele Jahre liefen.“

    Quelle: http://www.gdv.de/2013/11/gdv-praesident-sieht-generationengerechtigkeit-in-gefahr/

    Ich verstehe. Heute verzichten „die Alten“ auf einen Teil ihrer Lebensleistung, damit die heute Jungen im Alter dann auf einen Teil der heute Alten und auf einen Teil ihrer eigenen Lebensleistung zu Gunsten der dann Jungen verzichten (können). Es lebe das immer währende Schnellballsystem! Und in der Zwischenzeit? Genehmigt man sich jährliche Gehälter im Millionenbereich.
    Ich wünschte mir, alle Europäer würde in einen Generalstreik eintreten, der erst beendet wird, wenn alle Lobby-Politiker ihren Hut genommen haben.

  2. Willi Wacker sagt:

    @ GDV-Präsident sieht Generationengerechtigkeit in Gefahr

    Ich meine mehr: Der GDV-Präsident sieht die angeschlossenen Versicherungen in Gefahr.
    Man soll doch nicht die Tatsachen verdrehen. Aber so ist auch der GDV. Immer nur Unwahrheiten behaupten.

    Ich hoffe, dass die Ländervertretungen immer noch wachsam sind. Denn damals stand der Spuk schon einmal auf der Tagesordnung. Und es hat sich bisher nichts geändert an der Situation. Diese ist noch genau so wie bei der damaligen Abstimmung im Bundesrat. Nur wegen der Welle der Entrüstung in den Medien und in der Bevölkerung hat der Bundesrat zu Recht, wie ich meine, den Gesetzentwurf gekippt.

    Eine Änderung nützt nur den Versicherungen.

  3. Karlheinz sagt:

    @Willi Wacker

    „Ich hoffe, dass die Ländervertretungen immer noch wachsam sind. Denn damals stand der Spuk schon einmal auf der Tagesordnung. Und es hat sich bisher nichts geändert an der Situation. Diese ist noch genau so wie bei der damaligen Abstimmung im Bundesrat.“

    Doch, es hat sich vieles verändert. Bei der damaligen Abstimmung im Vermittlungsausschuss/Bundesrat waren wir einige Monate VOR DER WAHL und die SPD war Oppositionspartei, die sich prima damit profilieren konnte. Es war ein offenenes Geheimnis, dass man vor der Wahl nicht den Mumm hatte, so viele Wähler zu verprellen. In Wahrheit ging es nämlich nicht um die Versicherten, sondern nur um Sicherung der eigenen Pfründe (Wählerstimmen). Aus diesem Grund will der Schäuble die Sache nun auch so schnell nach der Wahl unter Dach und Fach bekommen. In 4 Jahren erinnert sich dann sowieso kein geprellter Bürger mehr an diese Obersauerei. Dann wird wieder fleißig „Mutti“ gewählt. Sofern sich doch noch einer daran erinnern sollte, kann man die Sache ja einfach der SPD in die Schuhe schieben. Getreu dem Motto: Die waren ja auch dafür! Wie man so hört, liegt die Zielplanung bezüglich Umsetzung zur Kappung der Bewertungsreserven schon Anfang 2014. Also genausso „hauruck“ wie im vergangenen Jahr. Schnell, schnell, Isabell!!!

    Man stelle sich einmal vor. Offiziell gibt es noch nicht einmal eine Regierungsbildung, geschweige denn eine absolute Mehrheit der CDU/CSU, und der derzeitige Bundesfianzminister verspricht der Versicherungslobby bereits heute, in aller Öffentlichkeit, Milliardengeschenke zu Lasten versicherter Bürger, indem man mal geschwind – im Handstreich – ein Gesetz ändert. Eigentlich ein massiver Affront gegen die SPD? Der Schäuble entscheidet schon vor dem Abschluss der Koalitionsverhandlungen und vor der Mitgliederentscheidung der SPD wie es in Zukunft zu laufen hat.

    Wohlgemerkt: Der Schäuble stellt sich damit auch gegen eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 26.07.2005 (1 BvR 80/95), in der damals eindeutig festgestellt wurde, dass die Versicherungsnehmer einer Kapitallebensversicherung angemessen an den Bewertungsreserven beteiligt werden müssen.

    Dieses geplante Geschenk des Bundesfinanzministers bringt Millionen von Versicherten um einen deutlichen Teil ihrer privaten Altersvorsorge. Und die SPD, die die Sache im Bundesrat damals verhindert hatte, rudert nun, schon vor der großen Koalition, mit dem Schäuble zusammen im gleichen Boot in die entgegengesetzte Richtung der ursprünglichen SPD-Überzeugung im Bundesrat. Daran kann man erkennen, wie hartnäckig und rigoros (skrupellos?) der Schäuble die Interessen der Versicherungswirtschaft vertritt und die SPD in diesem Punkt wohl bereits „rundgelutscht“ wurde?

    Zitat vom 11.11.2013:

    „Berlin (Reuters) – Finanzexperten von CDU und SPD wollen in Folge der EZB-Zinssenkung eine Kappung der Beteiligung von Lebensversicherten an den Bewertungsreserven prüfen.

    Es müsse relativ zügig ein Ergebnis her, damit für alle Betroffenen Klarheit herrsche, sagte der stellvertretende finanzpolitische Sprecher der SPD im Bundestag, Manfred Zöllmer, der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Montagausgabe).“

    http://de.reuters.com/article/domesticNews/idDEBEE9AA01520131111

    Der finanzpolitische Sprecher der SPD synchonisiert sich nun offenichtlich in Richtung Schäuble? Widerstand der SPD im Sinne der Versicherten (NACH DER WAHL) sieht anders aus, oder? Kaum ist die SPD auf dem Weg in die Regierungsverantwortung und schon wendet sich der Postenhals. Sofern es tatsächlich zur großen Koalition kommen sollte, dann Gnade uns Gott. Dann sind die vielen Milliarden, um die hier die Versicherungsnehmer einer Kapitallebensversicherung Jahr für Jahr beschissen werden (sollen), nur die Ouvertüre; Portokasse sozusagen. Bei einer Regierung ohne nennenswerte Opposition, die darüber hinaus von den Lobbyisten beider Parteien beherrscht wird, kommt noch ein ganz anderer Taifun auf uns zu. Darauf kann man wetten.

  4. Glöckchen sagt:

    Hi Karlheinz
    genauso isses!
    Was wird sich verändern?—Nichts!
    Der deutsche Michl,in der Masse via RTL und co. dummgehalten wie der sprichwörtliche Vollpfosten, wird auch in Zukunft das Schneeballsystem der Lebensversicherung als gute Geldanlage verstehen und hier eifrig zugreifen.
    Ich sehe das so:
    Wenn die SPD noch eine Überlebenschance haben möchte,dann muss sie jetzt nach dem CDU-Schwenk in Hessen mit den Grünen und der Linken auf Bundesebene koalieren.
    DAS würde ordentlich reinhauen und das wünschen sich Viele.
    Dann würde auch der Snowden Asyl bekommen und es würde auffliegen,dass die CDU/CSU in ALLE Abhörmassnahmen eingeweiht war und dass sie ihre Pflicht,vom Volke Schaden abzuwenden aus eigener Machtgier vorsätzlich über Jahre verletzt hat.
    Aber die momentanen SPD-Führungsnasen sind auf den kurzfristigen Machterhalt gebürstet.
    Also:Was brauche ich eine Versicherung,die meine Interessen mit Füssen tritt,wenn es um die Auszahlung MEINER Bewertungsreserven geht,die sich bei Schäuble dazu die passenden Gesetze bestellt,die Geschädigte zermürbt und betrügt.
    Ich habe meine Versicherungsverträge auf die Pflichtverträge reduziert.
    Jetzt kann ich mir meine Bankauszüge anschauen,ohne dabei einen fiesen Brechreiz unterdrücken zu müssen.
    Klingelingelingelts?

  5. Karle sagt:

    Wie vor einem Jahr bereits mitgeteilt, bin ich komplett raus aus der Nummer. Eigentlich könnte mir die Sache nun sch…egal sein. Aufgrund der Schweinerei mit den Bewertungsreserven hatte ich nämlich bereits zum Jahresende 2012 alle Kapitallebensversicherungen vorzeitig gekündigt und sämtliche Gewinnbeteiligungen einschließlich der Bewertungsreserven noch eingestrichen. Schon damals war damit zu rechnen, dass die Versicherungswirtschaft nicht locker lässt, wenn es um Milliarden geht, die man den Versicherten aus der Tasche ziehen kann. Klar war auch, dass nach der Wahl weiter an der Schnur des „Bundestags-Hampelmanns“ gezogen wird. Wer sich gegen Beschlüsse der eigenen Partei stellt, wie im Dezember-Parteitag der CDU 2012 zu diesem Thema geschehen, dem ist sowieso nichts mehr heilig. Der Beschluss des Bundesparteitages sah nämlich vor, dass das Gesetz – aufgrund einer massiven Protestwelle aus der Bevölkerung – zurückgenommen wird. Trotz Parteibeschluss hat der Schäuble dann unbeirrt weiter – mit allen „Taschenspielertricks“ – versucht, dieses Gesetz doch noch im Bundesrat durchzusetzen. Da verwundert es schon sehr, dass die Partei ihn anschließend nicht in die Wüste geschickt hat? Oder geniest ein Bundesminister auch gegenüber der eigenen Partei völlige Immunität, so dass ihn nicht einmal der „eigene Haufen“ aus dem Amt „entsorgen“ kann?

    Zur Vermeidung von Wiederholungen hier meine damaligen – und wieder aktuellen – Kommentare zu diesem Dauerbrenner-Thema, das uns nun die nächste Zeit wieder begleiten wird:

    18.11.2012 um 18:46

    21.11.2012 um 00:04

    26.11.2012 um 10:30

    28.11.2012 um 18:23

    30.11.2012 um 13:19

    05.12.2012 um 15:53

    07.12.2012 um 10:46

    07.12.2012 um 16:50

    11.12.2012 um 13:05

    14.12.2012 um 19:05

  6. virus sagt:

    @ Karlheinz „….., dann Gnade uns Gott.“

    Gott gibt es nicht, Gnade somit auch nicht. Aber, es gibt die Macht des Wortes. Worte sind entweder wahr oder entlarven den Redner, gemessen an seinem Tun, als Lügner. Dem Wort folgt die Tat, oder die Tat will erklärt sein. Einzig wer sagt: „Ich kann sowieso nichts ändern.“ bleibt Tatenlos. Wer sagt: „Der Klügere gibt nach.“ stärkt den Dummen.

    Der Wille des Bürgers, so sagt es das Bundestagswahlergebnis aus, ist einer Regierungspartei eine starke Opposition entgegenzustellen. Somit dürfte es seitens der SPD-Mitglieder keine Zustimmung zur großen Koalition geben. In ihrem „NEIN“ liegt die Macht, der Banken- und Versicherungs-Lobby ihre Grenzen aufzuzeigen.

  7. Roland R. sagt:

    @ Karlhieinz

    Der GDV hatte doch schon immer gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes und des BGH gewettert. Dass es sich dabei um das höchste deutsche Gericht einerseits, dessen Urteile Gesetzescharakter haben, und andererseits um das höchste deutsche Zivilgericht handelt, kümmert die Herren des GDV nicht. Als ob die Versicherer in einem rechtlosen Raum leben würden? Mitnichten, Gesetz und Recht gelten auch für Versicherungen. Wenn jetzt auch noch die Bestrebungen der jetzt noch kommisarisch tätigen Justizministerin umgesetzt werden, wonach Revisionsrücknahmen oder Anerkenntnisse vor dem BGH so ohne Weiteres nicht mehr möglich sind, damit Rechtssicherheit durch höchstrichterliche Urteile geschaffen wird, dann ist auch schon viel, noch nicht Alles, aber immerhin, gewonnen.

  8. Glöckchen sagt:

    Hi Karle
    auch ich bin raus aus der Nummer.
    Es lässt einem aber dennoch nicht kalt angesichts der abgrundtiefen Schamlosigkeit mit der dieser vermeintliche Volksvertreter weiterhin agiert und sogar die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit einer immer wieder neuen Gesetzesinitiative unbeirrt unterlaufen will.
    Die Triebfeder solch beinahe krankhafter Zielstrebigkeit kann wohl nur in einem Hass auf all Diejenigen bestehen,die noch auf ihren zwei Beinen herumlaufen.

  9. virus sagt:

    Wie hier bekannt, wollen die Versicherer sich bereits seit einem Jahr an ihren Kunden schadlos halten.
    Heute würde mich eigentlich nur noch interessieren, welche Beträge flossen nach der Bundestagswahl seitens der GDV angeschlossenen Versicherer an die CDU, CSU und SPD. Bzw., was hat Herr Schäuble persönlich davon, um jeden Preis Voraussetzungen schaffen zu wollen, die „seine“ jetzigen Steuerzahler im Alter einen Großteil ihrer Ersparnisse vorenthalten und wohmöglich ihre letzten Jahre in Armut verbringen lassen?

    Wie dem auch sein mag. Herr Schäuble ist für das deutsche Volk untragbarer denn je.
    ……………………………………………..

    Deutscher Bundestag

    Drucksache 17/11407 17. Wahlperiode 07.11.2012

    Entschließungsantrag der Abgeordneten Harald Koch, Dr. Barbara Höll,
    Richard Pitterle, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.
    zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
    – Drucksachen 17/10038, 17/10251, 17/11395

    zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
    – Drucksachen 17/10038, 17/10251, 17/11395

    Entwurf eines Gesetzes zur Begleitung der Verordnung (EU) Nr. 260/2012
    zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (SEPA-Begleitgesetz)

    Der Bundestag wolle beschließen:

    I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
    Die Branche der Lebensversicherungsunternehmen hat ihre Gewinne in den
    vergangenen zehn Jahren von 9 Mrd. Euro auf 12 Mrd. Euro steigern können (DIE ZEIT, 9. August 2012). Zugelegt haben die Unternehmen beispielsweise bei den Risikogewinnen. Das sind die Gelder, die auf der Grundlage der Kalkulation der Lebenserwartung der Kundinnen und Kunden erzielt werden und den Unternehmen Beträge in Höhe von rund 6,5 Mrd. Euro einbrachten. Doch trotz der soliden Ertragslage beklagen Versicherer schwere Zeiten. Für erheblichen Druck sorgen die niedrigen Zinsen an den Finanzmärkten. Sofern die Niedrigzinsphase länger anhält, wird es für die Versicherungsunternehmen künftig schwieriger, die Kundengelder gewinnbringend anzulegen.
    Die Bundesregierung reagiert auf diese wirtschaftlich schwierige Situation im Rahmen der Regelungen des Zehnten Gesetzes zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (Bundestagsdrucksache 17/9342),
    die dem Gesetzentwurf eines SEPA-Begleitgesetzes teilweise angefügt sind, im Interesse der Versicherungswirtschaft. Die Änderungen im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) gehen zu Lasten der Versicherungsnehmer und kommen einem massiven Eingriff in erworbene Ansprüche gleich. Vorgesehen sind die Herabsetzung der Beteiligung an den Bewertungsreserven sowie die Herabsetzung weiterer Teile der Überschussbeteiligung. Eine verbindliche Verteilung der freien, ungebundenen Rückstellungen für Beitragsrückerstattung (freie RfB) an die Versicherten ist jedoch immer noch nicht vorgesehen. Freie Mittel der RfB sind neben der laufenden Überschussbeteiligung und dem Schlussüberschussanteilfonds die Bestandteile der gesamten Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen, die aus dem Rohüberschuss entsprechend der Mindestzuführungsverordnung (MindZV) den Rückstellungen für Beitragsrückerstattung zufließen. Der Überzins aus dem Kapitalanlageergebnis, das Risikoergebnis und das Kostenergebnis sowie sonstige Ergebnisse bilden diesen Rohüberschuss.

    Bewertungsreserven ergeben sich dagegen aus der Differenz zwischen den nach dem Niederstwertprinzip angesetzten Buchwerten und den höheren Marktwerten von Kapitalanlagen (Zeitwert). An sich werden sie erst durch Veräußerung der Kapitalanlagen realisiert, sollen aber auch vor der Veräußerung den Kunden zugutekommen. Die Berechnung der Bewertungsreserven und deren Zuordnung erfolgt jährlich. Zum Vertragsende werden die Bewertungsreserven zu 50 Prozent zugeteilt, wobei die letzte Wertberechnung durch den Versicherer relevant ist.
    Mit der Neuregelung sollen die Versicherten abhängig von der jeweiligen Umlaufrendite nur noch Anspruch auf bestimmte Teile der Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren haben. Für alle Verträge im Bestand eines Unternehmens, bei denen der Rechnungszins oberhalb der Umlaufrendite zum Zeitpunkt der Berechnung der Bewertungsreserven liegt, soll die Beteiligung an den Bewertungsreserven ausgeschlossen werden. Eine solche Regelung schafft Versicherern die Möglichkeit, die Überschussansprüche insbesondere
    ausscheidender Altkunden zu reduzieren und möglichst viel von den Bewertungsreserven aus den festverzinslichen Wertpapieren einzuhalten, um weniger Nachreservierungen vornehmen zu müssen. In der Praxis wird damit das Geschäftsmodell der Versicherer auf dem Rücken der bereits Versicherten, aber auch zum Nachteil derjenigen, die einen Vertrag kündigen, gestützt. Zugleich wird es den Versicherungsunternehmen ermöglicht, das lahmende Neugeschäft anzukurbeln, indem potenziellen Neukunden wieder renditestarke Angebote auf Basis gerade dieser Bewertungsreserven gemacht werden. Versicherer können hierdurch „die Ansprüche aus bestehenden Verträgen reduzieren, um dafür künftigen Kunden mehr versprechen zu können“, stellt der Ökonomieprofessor Dr. Dieter Rückle heraus (Stiftung Warentest, Finanztest, 05/2012).

    Begründet wird die Begrenzung der Beteiligung an den Bewertungsreserven
    mit der Notwendigkeit, die Risikotragfähigkeit der Versicherer zu stärken. Es werden zudem präventive Regelungen geschaffen, die es Versicherern erlauben, auf noch nicht gut geschriebene Überschussanteile sowie auf die Beteiligung an den Bewertungsreserven zurückgreifen zu können, um im Notfall die Solvabilität (Zahlungsfähigkeit) des Unternehmens zu sichern.
    Allerdings besteht für die geplanten Notfallmaßnahmen keine zwingende Notwendigkeit. Um auf ungünstige Marktlagen zu reagieren und insbesondere eine Gefährdung der dauernden Erfüllbarkeit der sich aus den Versicherungsverträgen ergebenden Verpflichtungen auszuschließen, hat der Gesetzgeber bereits vorgesorgt. So kann der Versicherer beispielsweise den Rückkaufswert nach § 169 Absatz 6 des Versicherungsvertragsgesetzes angemessen herabsetzen.
    Diese Herabsetzung ist jeweils auf ein Jahr befristet. Für den Fall, dass ein einzelnes Unternehmen in die Schieflage gerät, gibt es weitere Sicherungsmaßnahmen. In diesem Fall kann die Beteiligung an den Bewertungsreserven schon jetzt ganz unterbleiben, insofern die Bewertungsreserven benötigt werden, um das erforderliche Eigenkapital aufzuweisen (§ 53c VAG). Dies setzt aber einen konkreten Missstand im betreffenden Unternehmen voraus und ist keine präventive Maßnahme für alle Unternehmen, wie es die geplante Änderung des § 56a VAG jetzt vorsieht.
    Darüber hinaus ist mit den vorgesehenen Änderungsmaßnahmen eine weitere Verschärfung der ohnehin intransparenten Regelungen zur Überschussbeteiligung verbunden. Wie Stiftung Warentest, Finanztest im Mai dieses Jahres in einer Leserbefragung feststellte, wurden lediglich knapp die Hälfte der Versicherungskunden überhaupt eindeutig an den Bewertungsreserven beteiligt, in 53 Prozent aller Fälle war dagegen unklar, ob ein Teil der Auszahlungssumme aus Bewertungsreserven resultiert (Stiftung Warentest, Finanztest 05/2012).
    Hier nachzubessern, wird grundlegend versäumt. So wäre es zielführend, nicht nur eine Regelung zu schaffen, ab welchem Höchstbetrag eine Ausschüttung in der freien RfB geparkten Mittel auf die Verträge erfolgt, sondern auch wie die Beteiligung noch nicht gutgeschriebener Überschüsse im Fall einer vorzeitigen Vertragskündigung zu erfolgen hat. Seit Jahren besteht das Problem, dass Versicherungsunternehmen Mittel der freien RfB zurückhalten, weil sie als unbelastete Eigenmittel angerechnet werden können.
    Die Risikotragfähigkeit der Versicherer einseitig durch die Herabsetzung von
    Ansprüchen der Versicherungsnehmer zu finanzieren, geht zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher und ist deshalb abzulehnen. Als Ausgleich für den Verzicht auf einen Teil der Bewertungsreserven sollten Versicherungsnehmer wenigstens an den kapitalmarktunabhängigen Gewinnen, insbesondere den Risiko- und Kostengewinnen, stärker beteiligt werden.

    II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:
    1. Die Beteiligung der Versicherungsnehmer am gesamten Rohüberschuss ist auf insgesamt 90 Prozent anzuheben. Hierfür muss die Mindestzuführungsverordnung entsprechend geändert werden.
    2. Ebenfalls muss die Mindestzuführungsverordnung zur Schaffung einer verbindlichen Beteiligung an den freien RfB und dem Schlussüberschussanteilfonds von mindestens 50 Prozent entsprechend ergänzt werden.
    3. In diesem Sinne ist auch das Versicherungsvertragsgesetz anzupassen.

    Berlin, den 6. November 2012
    Dr. Gregor Gysi und Fraktion

    Quelle: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/114/1711407.pdf

  10. Karlheinz sagt:

    Ja, ja, der Gysi ist ein schlaues Kerlchen. Da seine Gegner das auch wissen, wühlen sie auch andauernd in seiner angeblichen Stasi-Vergangenheit. Offensichtlich bisher ohne Erfolg?

    Zum Thema Bewertungsreseven vielleicht noch ein Hinweis:
    Kapitallebensversicherungen, insbesondere die höherwertigen, werden meist von Selbstständigen, Freiberuflern und Geschäftsführern von Unternehmen zur Altersvorsoge abgschlossen. Also zu 70-80% klassische CDU/CSU-Wähler. Das betrifft insbesondere die Altverträge, die nun abgegriffen werden sollen. Die ärmsten der Armen trifft es demzufolge nicht. Der Schäuble will also seine eigene Wählerklientel bestrafen?
    Das wird ein Spaß, wenn dem betroffenen Wählervolk doch noch ein Licht aufgehen sollte!! Spätestens bei Fälligkeit der Versicherung wird wohl jedem klar, dass er auf Treibsand gebaut hat. Besonders delikat wird es, sofern die Ablaufsumme zur Tilgung eines Kredites eingeplant war. Da geht bestimmt das eine oder andere Eigenheim bzw. mittelständische Unternehmen dabei hopps?

  11. Juri sagt:

    Bleibt zu hoffen, dass die Große Kopulation scheitert und möglicherweise Neuwahlen erfolgen.
    Ich jedenfalls werden mir nicht noch einmal SPD antun. Da bleibt nur Gysi.

    Steht aber zu befürchten dass das nichts wird. Der „Deutsche Michel“ scheint ja masochistisch veranlagt und auch noch etwas blöde.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert