Quelle: Autohaus Online vom 17.09.2010
Erneut hat der Zoll auf der Frankfurter Messe Automechanika massenhaft gefälschte Autoersatzteile sichergestellt. Insgesamt habe man 2.544 Teile und Kataloge beschlagnahmt, weil Rechte der Originalhersteller verletzt worden seien, berichtete eine Sprecherin des Hauptzollamts Darmstadt am Donnerstag. Nachgemacht wurden erneut Wasser- und Ölfilter, Scheibenwischer oder auch Kühlergrills.
Man habe dieses Mal deutlich mehr gefunden als bei der Automechanika 2008, berichtete die Zollsprecherin.
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Hallo Hans Dampf,
und das sind dann die von der eintrittspflichtigen Kfz-Versicherung im Regulierungsschreiben angegebenen Originalersatzteile, auf die dann auch noch Garantie gewährt werden soll? Auf nachgemachte kann gar keine Herstellergarantie abgegeben werden. Also beweist auch dieser Bericht, dass es mit der Gleichwertigkeit der Reparaturen doch sehr weit hin ist. Jeder Anwalt sollte auch diesen Bericht kopiert seiner Klage beifügen.
Also wieder ein Grund mehr, die Gleichwertigkeit zu bestreiten, wodurch der Schädiger gezwungen wird, bereits vorgerichtlich die Gleichwertigkeit zu beweisen, wobei dann auch die Endsumme der Reparatur in der freien Werkstatt anzugeben ist, damit der Geschädigte seine Disposition treffen kann. Weiterhin sind dann auch schriftliche Garantieerklärungen der Hersteller der einzubauenden „original“ Ersatzteile abzugeben.
Mit freundlichen Grüßen
Willi Wacker