In einer Parallelangelegenheit zu den Lizenzkosten, die bei der Firma carexpert geltend gemacht wurden (carexpert verursacht Nachbesichtigungskosten und zahlt obendrein Lizenzkosten), wurden auch gegen die AachenMünchener Ansprüche aus dem unerlaubten Einstellen der Lichtbilder eines Gutachtens geltend gemacht. In der gesamten Angelegenheit war das Vorgehen der Versicherung derart dreist, dass einem fast die Sprache wegbleibt.
Zunächst wurde ein Schadengutachten über ein Fahrzeug erstattet. Das Fahrzeug hatte noch einen Wiederbeschaffungswert von ca. 6100,- Euro, wobei zu berücksichtigen war, dass es zum einen innerhalb von fünf Jahren ca. 220000 km gefahren wurde und zum anderen war das Automatikgetriebe vor dem Unfall bereits defekt. Die Reparaturkosten lagen knapp unter 6000,- Euro. Der Restwert wurde auf dem regionalen, allgemeinen Markt mit 1300,- Euro ermittelt, wobei ich selbst über die Höhe des Restwertes verwundert war, ich hatte vorab mit deutlich weniger gerechnet.
Nach etwa zwei Wochen ruft mich der Halter an und fragt mich, warum ich denn den Restwert falsch ermittelt hätte, denn die Versicherung habe 3600,- Euro ermittelt und nun fehle ihm Geld. Ich habe zunächst nachgefragt, welcher Sachverständige denn das Fahrzeug im Auftrag der AM besichtigt habe, worauf ich die Antwort erhielt, dass sich kein anderer SV das Fahrzeug angesehen habe, aber die Sachbearbeiterin habe ihm telefonisch mitgeteilt, dass die 1300,- Euro falsch ermittelt wurden und ein anderes Angebot über 3600,- Euro nachgereicht würde. Dieses würde auch der Abrechnung zu Grunde gelegt. Zu diesem Zeitpunkt hatte er das Fahrzeug bereits bei einem Händler in Zahlung gegeben und er ging davon aus, dass ihm jetzt 2300,- Euro fehlen.
Ich habe daraufhin die AachenMünchener angeschrieben, dass sie mir Auskunft darüber erteilen sollen, wann welche Lichtbilder in welchen Restwertbörsen eingestellt waren.
Kurze Zeit später erhielt ich die Nachricht, dass gegenüber meinem Kunden die 1300,- Euro abgerechnet werden würden und sich somit meine geforderte Auskunft ja erledigt hätte. Falls nein, wolle man in Zukunft meine Gutachten auf Grund des Urheberrechtshinweises als unbrauchbar zurückweisen? Aha, also das Motto Angriff ist die beste Verteidigung? Selbstverständlich habe ich der Sachbearbeiterin mitgeteilt, dass ich weiterhin auf die Auskunft bestehe und im Übrigen dann, wenn meine Gutachten als unbrauchbar zurückgesendet werden, jeden Vorgang meinem Anwalt zur weiteren Verfolgung vorlegen lassen werde.
Ich erhielt daraufhin die geforderte Auskunft und der Anwalt machte daraufhin Lizenzkosten und seine Kosten geltend, die von der AachenMünchener schneller als der eigentliche Schaden bezahlt wurden. Für die AachenMünchener wieder ein Verlustgeschäft von fast 1000,- Euro.
Aber das besonders ärgerliche ist, dass behauptet wird, dass ich den Restwert falsch ermittelt habe, obwohl bei vorliegenden Zahlen eindeutig zu erkennen ist, dass 3600,- für eine seriöse Verwertung utopisch sind. Außerdem wird mit wirtschaftlichen Sanktionen gedroht, nur um weiterhin Urheberrechtsverletzungen durchführen zu können.
Hallo Andreas,
mit dem Anruf der Versicherungs-Sachbearbeiterin bei Deinem Kunden und der Mitteilung, dass der von Dir ermittelte Restwert nicht korrekt sei, beschreitet die Versicherung natürlich einen cleveren Weg, nämlich Unfrieden zwischen Geschädigten (sprich: Kunden des SV) und den SV zu schaffen. Das was die cleveren Anwälte erreichen, indem sie den Schädiger direkt gerichtlich wegen der von ihrer Versicherung nicht regulierten Schäden in Anspruch nehmen und damit gewollte Unzufriedenheit mit der Versicherung provozieren, machen nunmehr umgekehrt die Versicherer.
Wichtig ist daher, dass der Geschädigte (Kunde des SV) anwaltlich vertreten ist und damit die Korrespondenz nur über den Anwalt gehen muss! Der Kunde des SV muss so geimpft werden, dass er nur noch auf seinen Anwalt verweist: „Ohne meinen Anwalt sage ich gar nichts und will auch nichts wissen!“
Mit freundlichen Grüßen
Dein Willi
Hallo Willi,
ebenso wichtig ist, dass der Sachverständige bereits im Vorfeld, also nach Auftragserteilung seinem Kunden mitteilt, dass die gegnerische Versicherung anrufen kann und er jeden Kontakt mit der Versicherung unterlassen soll. Wenn die Versicherung Fragen wegen des Gutachtens hat, dann soll sie den Sachverständigen anrufen. Als Geschädigter kann dieser zu Fragen des Gutachtens ohnehin nichts sagen. Am besten mit der Beauftragung des SV gleich seinen RA beauftragen. Beides sind Profis im Geschäft um Schadensschätzung und -regulierung.
So muss es laufen und die Versicherung hat keine Möglichkeit einen Keil zwischen Geschädigten und SV zu schlagen.
Gruß
Benny W.
Hallo Andreas,
nicht vergessen, einen Unterlassungsanspruch durchzusetzen.
Gruß SV
So muss es laufen und die Versicherung hat keine Möglichkeit einen Keil zwischen Geschädigten und SV zu schlagen.
Sag das mal den Geschädigten!!!
…..Ich war noch nie beim Anwalt und brauche auch keinen…… Tenor unter vielen!!!!
Hallo SV,
ist Wiederholungsgefahr gegeben?