AG Dannenberg spricht fiktive Nutzungsausfallentschädigung gegen HUK-Coburg zu

Das Amtsgericht Dannenberg hat mit Urteil vom 22.07.2008 (31 C 97/08) gegen die HUK-Coburg und ihren VN entschieden, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt werden, an die Klägerin Zinsen aus 2.339,44 € und aus 81,00 € zu zahlen. Weiterhin wurde festgestellt, dass der Rechtsstreit hinsichtlich der Nutzungsausfallentschädigung in Höhe von 81,00 € erledigt ist und die Beklagten die Kosten des Rechtsstreites zu tragen haben.

Aus den Entscheidungsgründen:

Nachdem der Rechtsstreit zwischen den Parteien überwiegend für erledigt erklärt worden war, war nur noch über die Restforderungen sowie den Feststellungsantrag zu entscheiden. Die Klägerin hat gegenüber den Beklagten (Fahrer und Halter sowie Haftpflichtversicherer) einen Zinsanspruch aus Verzug bezüglich der Reparaturkosten, der Sachverständigenkosten sowie der Unkostenpauschale für den Zeitraum vom 16.12. 2007 – 22.01.2008. Ab dem 23.01.2008 hat die beklagte Haftpflichtversicherung mit ihrer Teilzahlung im April 2008 den Zinsanspruch beglichen.

Als die erstmalige Geltendmachung der Ansprüche am 07.12.2007 erfolgte, waren die Ansprüche zwar fällig gewesen, die Beklagte hat sich jedoch erst mit anwaltlichem Schreiben des Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 10.12.2007 ab Mitte Dezember 2007 in Verzug befunden. Die Beklagte kann allerdings auch nicht damit gehört werden, dass ihr die Ermittlungsakten bis zu diesem Zeitpunkt nicht zugänglich gewesen seien. Es ist nämlich Sache der Beklagten, sich innerhalb vertretbarer Zeit Kenntnis vom Unfallhergang zu verschaffen. Im Übrigen wurden Teile der Ermittlungsakten mit Anwaltsschreiben vom 20.12.2007 zur Verfügung gestellt.

Bezüglich der Nutzungsausfallentschädigung lag Verzug vom 16.12.2007 – 28.06.2008 vor. Am 26.06.2008 wurde der Nutzungsausfallentschädigungsbetrag angewiesen. Eine Nutzungsausfallentschädigung in Höhe von 81,00 € für drei Tage hat die Beklagte gezahlt, so dass auf Antrag des Klägervertreters aus diesem Grunde festzustellen war, dass sich der Rechtsstreit auch insoweit erledigt hat, weil es an übereinstimmenden Erledigungserklärungen gefehlt hat. Sämtliche Forderungen, die mit dem Mahnbescheid geltend gemacht worden sind, sind mittlerweile erfüllt.

Bezüglich der erledigten Teile des Rechtsstreites waren den Beklagten die Kosten des Rechtsstreites aufzuerlegen. Die Beklagten haben sich mit der Schadensersatzzahlung insoweit in Verzug befunden. Den Beklagten wurde auch die Klageerhebung angekündigt. Die Reparaturkosten, die Sachverständigenkosten sowie die allgemeine Unkostenpauschale hätten auf jeden Fall zu einem früheren Zeitpunkt gezahlt werden können. Bezüglich der Nutzungsausfallentschädigung sind ebenfalls den Beklagten die Kosten des Rechtsstreites aufzuerlegen. Gemäß dem Gutachten stand fest, dass zum einen der Wagen nicht mehr betriebssicher ist, zum anderen die Reparaturdauer 3 Tage betragen würde. Eine Nutzungsausfallentschädigung ist auch fiktiv zu zahlen, wenn kein Mietwagen genommen wird. Die Beklagte durfte auch nicht abwarten, bis die Bestätigung vorlag, von wann bis wann der Wagen repariert worden ist. Die Beklagte hätte allenfalls bezüglich der Anspruchsvoraussetzung der fühlbaren Beeinträchtigung Nachweise fordern dürfen. Der Nutzungswille und die Nutzungsmöglichkeit sind seitens der Beklagten aber nie bestritten worden. Aus diesen Gründen war der Anspruch fiktiv auch schon zu einem früheren Zeitpunkt begründet.

So das Urteil des Amtsgerichtes Dannenberg, mit dem dieses eindeutig die fiktive Geltendmachung der Nutzungsausfallentschädigung in diesem konkreten Fall begründet. Dem ist voll zuzustimmen.

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12 Antworten zu AG Dannenberg spricht fiktive Nutzungsausfallentschädigung gegen HUK-Coburg zu

  1. Werkstatt-Freund sagt:

    Hi Willi,
    was kostet die HUK-Coburg jetzt der sinnlose Rechtstreit zu Lasten der Versichertengemeinschaft? Letztlich im Rahmen des Rechtsstreites hat die HUK-Coburg alles gezahlt. Offensichtlich wollte die HUK-Coburg wieder einmal mit dem Kopf durch die Wand, wie ein Sprichwort sagt. Dabei hat sie sich jedoch Blessuren zugezogen.
    Mit Grüßen ins Wendland
    Werkstatt-Freund

  2. die HUK spart an den geschädigten, die nicht klagen viel mehr, als sie an prozessen, die sie verliert zusetzt. von daher lohnt es wenig, zu versuchen, die HUK über die kostenseite zur vernunft zu bringen.

  3. Willi Wacker sagt:

    Hallo Werkstatt-Freund,
    Deine Frage ist durchaus berechtigt. Bei dem ursprünglichen Streitwert von 2.425,44 Euro und dem vorgeschalteten Mahnverfahren kommen für den Prozeßbevollmächtigten des Klägers 350,81 Euro heraus. Den gleichen Betrag berechnet der Prozeßbevollmächtigte der Beklagten. Weiter kommen vom Kläger verauslagte Gerichtskosten in Höhe von 243,– Euro hinzu. Unter dem Strich macht der Gesamtbetrag 944,62 Euro aus, den die HUK zusätzlich zu dem im Prozeß gezahlten Betrag, zu dem sie verurteilt worden wäre, zahlen muß. Für einen sinnlosen Prozeß noch 944,62 Euro Geld der Versicherten aus dem Fenster werfen. Man muß sich das vor Augen halten.
    Willi Wacker

  4. Buschtrommler sagt:

    @Willi….deine Rechnung ist nicht ganz korrekt.
    Wenn man wirklich alles zusammenrechnen würde,was an Arbeitsstunden,Tel.,Fax,Fahrtkosten,Wartezeit etc. dazukäme, wäre es noch mehr.
    (Man stelle sich nur mal die Betriebs-und Nebenkosten eines Justizgebäudes vor und diese dann umgelegt auf die jeweilige „Arbeitsstunde“ der Verhandlung…)
    Gruss Buschtrommler

  5. WESOR sagt:

    Vor vielen Jahren erhielt ich von Herrn Huber HUK-Coburg die telefonische Auskunft: „Nur 3 % der SV klagen die Kürzungen ein“. Von den einzelnen Geschädigten wird es nicht viel mehr sein. Nur wenige RA machen sich die Arbeit eine Klage mit Gerichtstermin für die Kürzungen durchzuführen. Exact dieses Geschädigtenfehlverhalten machen sich die Versicherer mit ihren Kürzertrupps zu nutze. Im Gegenteil die unberechtigten Kürzungen werden immer dreister, weil man damit richtig Geld verdient. Die halten inzwischen sogar Kürzer-Seminare in Köln ab.
    Motto: Wer nicht kürzt, verliert!

  6. Willi Wacker sagt:

    Hallo WESOR,
    dann sollten wir mal schnell Schluß mit dem Treiben der Versicherer machen. Es kann doch nicht angehen, dass die Versicherer auf Kosten der Geschädigten sparen.
    Deshalb Klagen, Klagen und noch einmal Klagen!

  7. Willi Wacker sagt:

    Hallo Buschtrommler,
    meine Rechnung ist korrekt nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und GKG (Gerichtskostengesetz ) aufgeführt.

  8. downunder sagt:

    hi leute
    heute um 21uhr50 plusminus im ersten anschauen!!!!!
    da kommt,wie die versicherer die geschädigten abzocken.
    mal sehen,ob die fernsehleute sauber recherchiert haben.
    didgeridoos,play loud

  9. Frank sagt:

    hi,

    sauber, sauber, aber etwas weich.

  10. WESOR sagt:

    Auf dem mdr (Mitteldeutscher ‚Rundfunk)etwa das gleiche über den KSA.

    Das hat System. So bleiben Millionen hängen und damit kann man die Geschädigten weiter schikanieren bis sie tot umfallen. Dem Erben wird der Schadenersatz mangels Beweise dann restlos gestrichen..

  11. Peacemaker sagt:

    @Wesor

    Welche Sendung auf mdr war das und wann?

  12. virus sagt:

    Der Beitrag ist im Internet nachzulesen. Doch eine Verlinkung erspare ich mir. Denn gleich rechts daneben kannste erfahren, wie du schneller an deine Kohle kommst -der GDV lässt grüßen.
    Dafür bezahlen wir alle GEZ – die dann auch bald wieder etwas höher ausfallen wird.

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