Das Anerkennungsurteil ist auf das kurzweilige Ansinnen der Zurich, sie müsse das SV-Honorar aufgrund verursachtem Schaden ihres VN vom 21.07.2011 nicht bzw. nur teilweise erstatten. Beim VN handelt es sich um den weltweit größten „schwarzen“ Erfrischungsgetränke-Hersteller, was wohl beim Zurich-Versicherer bzw. der Rechtsvertretung am Tage des Verhandlungstermins, sozusagen in letzter Sekunde, ein Lichtlein angehen ließ?
Marburg, 10.05.2012
(…)
In Sachen ….GmbH
wird die Klageforderung anerkannt, die Zahlung ist veranlasst.
Aus diesem Grund wird beantragt, den Termin zur mündlichen Verhandlung am heutigen Tag aufzuheben und Anerkenntnisurteil zu erlassen.
Die klägerischen Prozessbevollmächtigten sind informiert, namens dieser kann ich mitteilen, dass auch diese mit der Aufhebung einverstanden sind.
Schreiben der ZURICH an den Kläger-Anwalt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir überweisen auf Ihr Konto 254,42 EUR
Detailabrechnung wie folgt:
SV-Gebühren (fremd, Kfz) 225,10 Euro
Kredit-Finanzierungskosten 5,57 Euro
RA-Gebühren (gegnerisch) 22,75 Euro
SUMME 254,75 Euro
Mit freundlichen Grüßen
gez. Q.
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Amtsgericht Schorndorf
Im Namen des Volkes
Anerkenntnisurteil
In dem Rechtsstreit
SV (GmbH)
– Klägerin –
gegen
(einen großen Getränkehersteller)
wegen Schadensersatz
hat das Amtsgericht Schorndorf durch die Richterin Dr. Reimold am 10.05.2012 ohne mündliche Verhandlung gemäß § 307 Satz 2 ZPO
für Recht erkannt:
Abschrift Aktenzeichen: 6 C 166/12
Anstelle der Verkündung zugestellt an die Klagepartei am die beklagte Partei am
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 226,10 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 24.11,2011 sowie weitere 22,75 € zu bezahlen.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitwert: bis 300,00 €
Wenn man Abrechnungsschreiben und Anerkenntnisurteil vergleicht, stellt man fest, dass in dem Abrechnungsschreiben wieder ein ganzer Euro unterschlagen wurde. Verurteilt wurde zu 226,10 € zzgl. Zinsen. Im Abrechnungsschreiben aufgeführt sind 225,10 €, gekennzeichnet als „SV-Gebühren“, obwohl es keine Gebühren bei Sachverständigen gibt.
Also nachfordern, das kostet wieder Überweisungskosten, die zu Lasten der Versicherten, also auch der Getränkeherstellerfirma gehen.