Allianz will Kostenerstattung für Begründung des Wiederbeschaffungswertes

Es gibt Tage, an denen mit der Post lauter lustige Briefe ins Haus geflattert kommen.

Wir haben vor vielen Wochen ein Schadengutachten für den Geschädigten erstattet. Nachdem sich bei der Regulierung nichts getan hat, hat der Geschädigte bei der Versicherung angerufen und gefragt, was denn los sei. Dort wurde ihm dann mitgeteilt, dass natürlich sofort reguliert werde.

Zwei Tage später stand ein SV der Allianz bei ihm vor der Tür, hat zuerst das Fahrzeug besichtigt und dann geklingelt…

Wochen später kam dann wiederum ein Abrechnungsschreiben, in dem der WBW einfach um 600,- Euro gekürzt wird, alles ohne Begründung. Der AS beauftragte uns deshalb mit der Überprüfung des von der Allianz ermittelten Wiederbeschaffungswertes. Wir haben deshalb dort das erstellte Gutachten angefordert, das dem Geschädigten bisher nicht übersandt wurde. Nachdem wir nichts erhalten haben, haben wir nachgefasst und erhalten nunmehr die postalische Nachricht, dass der SV den Wiederbeschaffungswert marktgerecht ermittelt hätte und wenn wir einen Nachweis wollten, ginge das nur mittels Kostenauflage.

Alles klar. Wird die Regulierung also nunmehr über einen Anwalt erfolgen müssen.

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15 Antworten zu Allianz will Kostenerstattung für Begründung des Wiederbeschaffungswertes

  1. RA Uterwedde, Leipzig sagt:

    Nachdem sich bei der Regulierung nichts getan hat, hat der Geschädigte bei der Versicherung angerufen und gefragt, was denn los sei. Dort wurde ihm dann mitgeteilt, dass natürlich sofort reguliert werde.

    das ist in den letzten jahren leider „typisch allianz“. angeblich sei zu viel zu tun. fast immer wird die akte bei telefonischer nachfrage dann sofort bearbeitet.

    das vergütungsverlangen der allianz ist natürlich ein witz und wie man weiß, hätte die selbst bei kostenübernahme nichts vorzuweisen, würden sich wahrscheinlich irgendetwas aus den fingern saugen. ich würde dem geschädigten eine rechnung für die detaillierte begründung des WBW schreiben und den rechnungsbetrag als kosten der schadenbezifferung mit einklagen.

  2. SV F.Hiltscher sagt:

    @Andreas
    „Alles klar. Wird die Regulierung also nunmehr über einen Anwalt erfolgen müssen.“

    Warum erst jetzt??

    Im übrigen hat so eine schriftliche Antwort mit dieser Kostenaussage des SB auch etwas gutes, weil damit feststeht, dass es keine kostenlosen Stellungnahmen von unabhängigen SV an die Versicherungen gibt u. auch nicht geben kann.
    Es sei man ist abhängiger SV im BVSK.

    Die Allianz ist da sehr hilfreich mit ihren Argumenten.
    Schon damals vor Jahren hat sie mit der Preisliste ihres Zentrum f. Technik untermauert, dass die SV-Stundenlöhne bis DM 300.- zu berechnen sind.
    Nur mit der Koordination wer wann, was und wo veröffentlichen soll, hapert es noch.
    MfG
    F.Hiltscher

  3. virus sagt:

    Hallo Andreas,

    frage doch mal spaßeshalber bei der Allianz an, was der Geschädigte für die Stellungnahme, auf welcher Berechnungsbasis berappen müsste.

    Gruß Virus

  4. Willi Wacker sagt:

    Hallo Andreas,
    da sieht man mal, dass Stellungnahmen kostenpflichtig sind. Die Allianz bietet die richtige Argumentation. Offenbar will es der Branchenzweite dem Branchenersten nachmachen. Nicht alles, was die HUK-Coburg vormacht, ist richtig.
    Ich hoffe, dass Du Deine Stellungnahme, ordentlich honorierst. Dieser Rechnungsbetrag ist dann Folgeschaden des Unfalls – und damit dann auch von dem Schädiger zu ersetzen, den würde ich direkt in Anspruch nehmen, damit er merkt, in was für einer Versicherung er versichert ist. Man muss überhaupt den VN der Versicherung, was hat man mit der Versicherung zu tun?, als Schädiger in Anspruch nehmen. Das ist derjenige, der die unerlaubte Handlung i.S.d. §§ 823 ff BGB begangen hat. Im Recht der unerlaubten Handlung steht nirgends, dass an Stelle des Schädigers dessen Versicherung im Prozess in Anspruch genommen werden soll. Wenn dann massenweise die VN sich bei den Vorständen ihrer Versicherungen beschweren, ist der erzieherische Effekt erreicht. Also sollten alle Geschädigten, freien Sachverständigen, Rechtsanwälte diesen Weg gehen. Häufig ist dann auch die Notfrist zur Anzeige der Verteidigungsabsicht schon verstrichen, wenn der Schädiger seine Versicherung über die Klagezustellung informiert. Dann ergeht recht schnell ein Versäumnisurteil. Die Versicherung darf sich ja nicht mehr als Prozessbevollmächtigter melden, da diese nicht mehr berechtigt ist, den VN zu vertreten.
    Geschädigte aller Regionen wehrt Euch! Das Recht ist auf Eurer Seite!
    Mit freundlichen Grüßen
    Willi Wacker

  5. Andreas sagt:

    @SV F. Hiltscher:

    Weil der Geschädigte vorher nicht auf meinen Kollegen hören wollte… Deswegen jetzt erst der Anwalt.

    @RA Uterwedde:

    Genauso wird es gemacht, der Anwalt, zu dem der Geschädigte geht, fordert bei mir eine zusätzliche detaillierte Erläuterung zum WBW, die berechnet wird. Dann gibt der Anwalt alles weiter.

    @virus:

    Das isr keine schlechte Idee, da sollte ich tatsächlich mal anrufen.

    Insgesamt ist das Schreiben der Allianz natürlich ein Gewinn für uns SV. Wenn schon der einfache Nachweis des WBW in Form eines „Allianz-Gutachtens“ Geld kosten soll, kann eine qualifizierte zusätzliche Stellungnahme nicht kostenfrei sein. Deshalb habe ich mir eine Kopie dieses Schreibens gesondert aufgehoben…

    Viele Grüße

    Andreas

  6. Mister L sagt:

    @ Andreas

    Mir stellt sich hier die sicherlich berechtigte Frage, wie der SV der Allianz einen Wiederbeschaffungswert „errechnen“ kann, ohne das er am verschlossenen Fahrzeug die FIN und die Laufleistung ablesen konnte.

    Weiter möchte ich noch folgendes anmerken:

    Ein Fahrzeug darf ohne Einwilligung und ohne Wissen des Geschädigten nicht besichtigt werden, denn Eigentum als schutzwürdiges Recht verpflichtet. Wird eine unfallbeschädigtes Fahrzeug in die Obhut Dritter (z.B. eines Sachverständigen) verbracht, so geht die Schutzpflicht auch auf diesen über. Das Recht, ein Fahrzeug zu Zwecken der Schadenfeststellung besichtigen zu lassen, hat ausschließlich der Eigentümer. Konsequenterweise muss der Obhutleistende den Schutz dieses Rechts sicherstellen. Ohne ausdrückliche Einwilligung des Eigentümers darf nicht besichtigt werden. Zuwiderhandlungen können laut § 823 BGB Schadenersatzforderungen begründen.

  7. virus sagt:

    Hallo Mister L.,

    und wenn der H-Versicherer bei ca. 800 Euro Wiederbeschaffungswert (Körperschaden noch nicht absehbar) dem Geschädigten keinen SV zugesteht und dann doch die Angaben höchst selbst überprüfen will, das Recht hat (haben will) den Restwert selbst zu veräußern und der Anwalt dem H-Versicherer dazu die Telefonnummer seines Mandanten mitteilt, damit dieser die Fahrzeugbesichtigung durchführen lassen kann, dies obwohl dieser sich eines eigenen Gutachters bedienen wollte?!

  8. DerHukflüsterer sagt:

    @ Andreas

    „Mir stellt sich hier die sicherlich berechtigte Frage, wie der SV der Allianz einen Wiederbeschaffungswert “errechnen” kann, ohne das er am verschlossenen Fahrzeug die FIN und die Laufleistung ablesen konnte.“

    Liebe Kollegen,
    die FIN kann keine Probefahrt (soweit möglich)ersetzen.
    Der gleiche SV kann u. wird nicht mal bemerken wenn der Motor/Getriebe/ usw. fehlt, bzw defekt ist. Anhand dieser groben Unterlassungen erkennt man gleich die Qualität des zertifizierten bzw. ö.b.u.v,SV der Allianz

    Jeder qualifizierte SV macht diese Probefahrten/Prüfungen der Aggregate bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes.
    Oder tut das nicht jeder von Euch??
    Ein geneigter Gebrauchtwagenkäufer oder Händler wird auf Probefahrten nicht verzichten. Ein SV sollte bei der Wertermittlung wenigstens wissen ob das Fahrzeug noch fährt, weil das doch ein „bischen“ den Wert verändern kann. Gelle!!
    MfG

  9. Andreas sagt:

    Vielleicht ist der SV der Allianz vorsichtshalber davon ausgegangen, dass Motor und Getriebe schon weg sein und deswegen kamen 600,- Euro weniger raus…

    Grüße

    Andreas

  10. Frank sagt:

    übrigens…. die allianz sv sind nur mittels einer „übergangsregelung“ zertifiziert. also nix mit personen zert. oder so. und—seit wann können angestellte, also abhängige sv die nach weisung arbeiten, vereidigt werden????? auch im hinblick auf die rechtswidrigen kürzungen kann eine öbuv wohl nur ein wunschtraum bleiben, oder?

  11. Gladel sagt:

    So kenne ich die Allianz, immer eine neue kostensparende Idee, natürlich nur um der Versichertengemeinschaft gutes zu tun. (grummel)

  12. DerHukflüsterer sagt:

    @Frank
    „übrigens…. die allianz sv sind nur mittels einer “übergangsregelung” zertifiziert. also nix mit personen zert. oder so. und—seit wann können angestellte, also abhängige sv die nach weisung arbeiten, vereidigt werden????? auch im hinblick auf die rechtswidrigen kürzungen kann eine öbuv wohl nur ein wunschtraum bleiben, oder?“

    Hallo Frank,
    öbuv sind zahreiche angestellte Allianz SV schon mehrere Jahre.
    Darauf hat das Volk bzw. die Versichertengemeindschaft sehnlichst gewartet.Die Handelkammern haben das für ihre Mitglieder, zu denen nun mal die Versicherer gehören durchgesetzt weil ja ein „notorischer Saulus“ zwischendurch als „heiliger Paulus“ freigestellt werden u. dann durchaus rechtskonforme Begutachtungen ausführen könnte bzw. ausführt.(LOL,LOL)
    Es bleibt somit kein Wunschtraum, sondern mutiert zum Albtraum.

  13. Andreas sagt:

    Bei uns rennt Gott sei Dank noch kein öbuv Lanzer rum…

    Grüße

    Andreas

  14. Frank sagt:

    Hi Hukflüsterer,

    wenn dann ein sogenannter öbuv beim Lügen bzw. manipulieren erwischt wird, könnte dann nicht das juristische Prozedur eingeleitet werden? (meine Strafanzeige oder so)
    Lügen und abhängige Anweisungen bzw. Entscheidungen des sog. SV haben doch bekanntlich kurze Beine, oder?

    Ein Exempel wäre doch da angebracht.

  15. Gladel sagt:

    Also ich hatte das zweifelhafte Vergnügen den Oberboss der Schadensregulierung der Allianz kennen zu lernen. Würde sagen Lernresistent und ist stolz drauf. Exempel juckt da keinen.

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