Quelle: Financial Times – Friederike Krieger – vom 10.04.2012
Rechtsanwälte beklagen sich, dass die Autoversicherer sie aus der Schadenregulierung drängen – und ziehen vor Gericht. Die Juristen sehen einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Nun steht ein Urteil im Streit mit der Allianz an.
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) spricht von Foulspiel, die Allianz nennt es Fair Play. Ob die so unterschiedlich betitelte Kfz-Versicherung der Allianz ein Fluch oder ein Segen für Unfallgeschädigte ist, daran scheiden sich die Geister. Der DAV wirft dem Versicherer vor, Anwälte bei der Regulierung von Verkehrsunfällen gezielt kaltzustellen. Das Landgericht München wird am Donnerstag über diesen Streit entscheiden.
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Siehe hierzu auch die Beiträge vom 20.09.2011, 22.09.2011 und 15.01.2012
Vor diesem Hintergrund macht es auch Sinn, dass die Allianz zum 31.03.2012 das früher so genannte DAV-Abkommen aufgekündigt hat.
Aussergerichtliche Regulierung, die dem RA mit dem finanziellen Lockmittel schmackhaft gemacht werden soll, ist der Allianz regelmäßig in einem vertretbaren Zeitrahmen nicht möglich.
Unabhängig davon stammt der Gebührensatz von 1,8 noch aus BRAGO-Zeiten, heute gibt es bei Klageeinreichung insgesamt 1,95.
Da glaub ich der Allianz durchaus, dass sich die Vereinbarung nicht mehr lohnt …
Die Entscheidung soll auf den 26.4.12 verschoben worden sein…
Mit Datum vom 8.5.2012 fragt der Volkswagen Versicherungsdienst (Allianz) ob wir nicht die Schadenbilder per Mail senden könnten. Die vorliegenden Kopien wären von schlechter Qualität.
Wie kam es zu dieser schlechten Qualität? Der Anwalt hatte unser Gutachten vorab per Fax an den Versicherer versandt. Dies, obwohl wir ausdrücklich die Vervielfältigung unserer Gutachten nicht gestatten. Herr L. vom Volkswagen Versicherungsdienst dachte nun – an dem Anwalt vorbei – an die urheberrechtlich geschützten Lichtbilder per Mail zu kommen.
Verdenken könnte man ihm dies angesichts der Arbeitsweise des Anwaltes beinahe nicht!
Herr L. meinte mir gegenüber noch, ich als potentieller Geschädigter würde es doch sicher auch gut finden, dass im Zuge einer schnellen Regulierung der Versicherer mehrgleisig fahren würde. Als ich dies verneinte, ich vielmehr davon ausgehe, dass wenn ich einen Schaden habe, mit dessen Regulierung ich einen Anwalt beauftrage, gefälligst auch alles über den Anwalt zu laufen hat. Worauf Herr L. nicht mehr mit mir reden wollte. Er hätte noch zu tun.
Was mir aber noch zu denken gibt, ist die Behauptung des Sachbearbeiters, 95 % aller Gutachter würden an den Versicherer die Lichtbilder per Mail senden …….???
Fazit: Versicherer machen mit allen, Anwälten, Sachverständigen, Geschädigten und ihren Versicherungsnehmern, was sie wollen. Rechte und Gesetze interessieren nur, wenn diese dazu dienlich sind, Ansprüchen nicht entsprechen zu müssen. Und die von mir genannten, tun alles, dass das auch schön so bleibt.
@ Zweite Chefin
Das DAV-Abkommen hat die Allianz aufgekündigt, weil sie nur noch mit einigen, vertraglich gebundenen Kanzleien / Anwälten zusammen arbeitet.