Viele hatten es schon lange geahnt und über die Jahre auch entsprechend diskutiert. Die Fa. Audatex gerät immer mehr in den Sog der Versicherungskonzerne. Diese Entwicklung ist schon seit vielen Jahren erkennbar, wenn man z.B. das Management und die Produktentwicklung bei der Fa. Audatex verfolgt. Beispielhaft sei hier die Integration der Restwertbörse in das Audatex-System erwähnt.
Die Fa. Audatex zeigt nun offensichtlich auch nach außen Flagge, indem sie in das Kürzungsgeschäft von Schadensersatzforderungen einsteigt. Es liegen entsprechende Prüfberichte vor, die belegen, dass die Fa. Audatex im Auftrag der Versicherungswirtschaft Kürzungsprotokolle für die Abschleppkosten bereitstellt und darüber hinaus Regulierungsempfehlungen zu den Abschleppkosten abgegeben werden.
Die rechtliche Grundlage des Schadensersatzrechtes scheint inzwischen überhaupt keine Rolle mehr zu spielen? Wie soll ein Geschädigter an der Unfallstelle (ex ante) feststellen, ob der Abschleppdienst nach VBA abrechnet oder was auch immer? Die verbogene Karre muss nach einem Unfall einfach nur schnellstens von der Straße abtransportiert werden. Da bleibt keine Zeit, irgendwelche Preisvergleiche anzustellen. Demzufolge müssen die Abschleppkosten durch den Versicherer ersetzt werden – ohne wenn und aber. Der Geschädigte muss keinen Rechtsstreit mit der Abschleppfirma führen, nur weil eine Versicherung (ex post) der Meinung ist, die Kosten seinen möglicherweise zu hoch angesetzt. Hier gilt das Gleiche, wie beim Sachverständigenhonorar. Die Versicherung kann sich (nach Zahlung der vollständigen Abschleppkosten) die Forderung vom Geschädigten bzw. VN abtreten lassen und ggf. im Rahmen eines Regresses die Auseinandersetzung mit der Abschleppfirma suchen. Genau so muss es laufen und nicht anders.
Außerdem haben wir (noch immer) eine freie Marktwirtschaft, bei der es keine festen Sätze oder „Gebühren“ für freiberufliche Dienstleistungen gibt. VBA ist also keine „Gebührentabelle“ auf deren Grundlage ein Abschleppunternehmen die Abrechnung vorzunehmen hat. Jede Firma hat das Recht, die Kosten für die angebotene Leistung frei zu kalkulieren. Limes dafür ist der Wucherparagraph, der bei 99,99% aller Schadensersatzleistungen nicht überschritten wird. Das wissen die „kranken Gehirne“ der Versicherungskürzer auch nur zu genau, weshalb stets der rechtswidrige Weg zur Schadensverkürzung gewählt wird, anstatt den Rechtsweg über die Auseinandersetzung im Regressverfahren zu suchen.
Demzufolge bleibt kein Raum für die Kürzung irgendwelcher Schadenspositionen – hier Abschleppkosten. Genau das müsste ein seriöses Unternehmen den Versicherungen irgendwohin „stecken“ und nicht für ein paar Euro als „Steigbügelhalter“ rechtswidrig agierender Unternehmen zur Verfügung stehen? Dieser irrwitzige Kürzungswahn gegen Recht und Gesetz hat inzwischen einen unerträglichen Grad an Perfidität erreicht, der kaum noch zu überbieten ist. Die „seuchenhafte“ Verbreitung des Unrechts ist einfach nur noch erschreckend.
Bei der Fa. Audatex scheint inzwischen wohl auch nur noch der Mammon zu regieren? Es ist ein Jammer, was aus dieser Firma geworden ist, die bis in die 90er Jahre des vergangenen Jahrhunderts als „top seriös“ gehandelt wurde? Die „alten Hasen“ können sicher ein Lied davon singen?
Hier ein entsprechendes Versicherungs-Abrechnungsschreiben nebst „Prüfbericht“, verziert mit dem Logo der Fa. Audatex (Solera company):
Sehr geehrte Damen und Herren,
den unten genannten Zahlungsbetrag haben wir mit dem heutigen Datum auf Ihr Konto … überwiesen.
Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
Abschleppkosten 339,86 EUR
Nicht zu erstatten -73,30 EUR
Differenzbetrag 266,56 EURZahlungsbetrag 266,56 EUR
Wir rechnen die Abschleppkosten anhand des beigefügten Prüfberichtes ab.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Allianz
——–
Prüfbericht Abschlepprechnung
für AllianzBusinessSystem, 5312/888Zusammenfassung des Prüfergebnisses
. Originalrechnung € Differenz € Regulierungsempfehlung €
Rechnungssumme 339,86
Differenz 73,30
Regulierungsempfehlung 266,56Bitte ziehen Sie von dieser Regulierungsempfehlung bereits erfolgte Zahlungen ab.
Überblick Rechnungs-/Prüfpositionen
. Originalrechnung € Differenz € Regulierungsempfehlung €
Abschleppen 285,60 61,60 224,00
Summe ohne MwSt 285,60 61,60 224,00
Mwst. 54,26 11,70 42,56
Summe incl. MwSt 339,86 73,30 266,56Ergebnis der fachlichen Prüfung
. Originalrechnung € Differenz € Regulierungsempfehlung €
Abschleppen 285,60 61,60 224,00Abschleppen
Einsatzzeitraum: 02.09.2013 10:00-11:46
Abrechnung nach Zeitaufwand (105 min.)
ursprüngliche Rechnung:
*FAHRZEUG(270,00 EUR),VERSICHERUNG(15,60 EUR),*
Fahrtstrecke: unbekannt [angegeben] / 31.0 km (nachvollzogen)
Einsatzfahrzeug: Standard-Bergungsfahrzeug
*Dieser Betrag ist höher als die VBA-Erhebung plus regionale Toleranzen.
Aufgrund fehlender Angabe der Gesamtfahrtstrecke wurde diese anhand der Ortsangaben ermittelt und in Bezug zur berechneten Zeit gebracht.Hinweise und Beanstandungen
Wir haben die von Ihnen vorgelegte Rechnung der Höhe nach überprüft. Diese liegt oberhalb der branchenüblichen Vergütung, auf Basis des Verbandes der Bergungs-und Abschleppuntemehmen. Da sich die aktuelle Rechtsprechung in der Regel ebenfalls darauf beruft, können wir Ihre Rechnung schon deshalb nicht in voller Höhe ausgleichen. Sonstige Einwände zum Grunde bleiben von dieser Prüfung unberührt.
Zusammenfassung des Prüfergebnisses
. Originalrechnung € Differenz € Regulierungsempfehlung €
Rechnungssumme 339,86
Differenz 73,30
Regulierungsempfehlung (inkl. Mwst.) 268,58Bitte ziehen Sie von dieser Regulierungsempfehlung bereits erfolgte Zahlungen ab.
Sollten Sie mit unseren Prüfergebnissen nicht einverstanden sein, bitten wir aus steuerrechlichen Gründen ausschließlich für eine schriftliche Erläuterung und ordnungsgemäße Rechnungsberichtigung oder korrigierte Neuabrechnung. Telefonische oder handschriftliche Ergänzungen können wir aus oben genannten Gründen nicht akzeptieren.
Wir weisen auf die Möglichkeit hin, dass Sie Ihre Abrechnungen auch elektronisch über die Abschleppstory einreichen können.
Noch Fragen?
Apropos Fragen: Nachdem die Nähe zur Versicherungswirtschaft immer transparenter wird, kommt der eine oder andere Sachverständige sicher ins Grübeln, was mit den Daten geschehen könnte, die er im Rahmen der Systemnutzung bei der Fa. Audatex hinterlässt und vor allem, wie groß der „Hunger interessierter Kreise“ an der Auswertung wohl sein könnte?
Hallo Hans Dampf,
in diesem Fall kann man dem Geschädigten nur anraten, schnell über einen erfahrenen und versierten Rechtsanwalt, den Restbetrag einzuklagen.
Was ist denn, wenn die Polizei den Abschleppauftrag erteilt. Kürzt dann Audatex die polizeilich angeordnete Räumung der Unfalstelle mit Abschleppen des Unfallfahrzeugs zur Abschlepphof auch?
Die Polizei hätte ja vorher Preisvergleiche anellen müssen? Nein, sicherlich nicht!! Das Räumen der Unfallstelle steht im Vordergrund. Und diese erforderlichen Kosten muss der Schädiger ersetzen. Denn ohne das Unfallereignis wäre es nicht zum Schaden am Kfz. und dem anschließenden Abschleppen gekommen.
Vielleicht verstehen nun ein paar Betroffene mehr, dass dem Regulierungsgebahren einiger Versicherer (der Mehrheit?) entschieden entgegen getreten werden muss.
Das deutsche Rechtssystem lässt genug Möglichkeiten offen wie Wucherern das Handwerk gelegt werden kann. Es kann aber nicht sein, dass ordentlich arbeitende Menschen um ihren gerechten Lohn gebracht werden.
Viele Grüße
Andreas
Sehr zutreffend die vorliegende Einschätzung. Dieses Vorgehen hatte mich bereits vor längerer Zeit veranlasst, auf einem Blog einen entsprechenden Beitrag zu verfassen, den ich hier einfach mal einfüge.
Die Abschleppstory – Eine Geschichte voller Missverständnisse?
Nein, nicht wenn es nach einer Richterin am AG Halle (Saale) geht, denn in den Urteilsgründen zu den notwendigen Abschleppkosten räumt diese Richterin jegliche Missverständnisse aus. So mancher Sachbearbeiter bei einer Versicherung mag dies gerne anders sehen, aber so einfach ist dies nicht.
So führt die Richterin aus, dass ein Geschädigter durch die Hinzuziehung eines Abschleppunternehmens nicht gegen seine Schadensminderungspflicht verstößt. In lebensnaher Betrachtung heißt es in dem Urteil, dass der Geschädigte nicht verpflichtet ist, seinen Pkw am Unfallort reparieren zu lassen, um auf diese Weise den Schaden zu minimieren. Um jegliche Missverständnisse auszuräumen heißt es weiter, dass selbst wenn der Geschädigte am Unfallort hätte reparieren lassen, nicht unerhebliche Kosten für die An- und Rückreise sowie die Übernachtung und Urlaubsentgelt angefallen wären. (AG Halle (Saale), Urteil vom 15.9.2011 -96 C 1725/10)
Diesen deutlichen Worten ist aus anwaltlicher Sicht nichts hinzuzufügen.
Worum geht es jedoch bei der Abschleppstory?
Das Model der Abschleppstory wurde als Abrechnungstool von Allianz, Mondial und dem Verband der Bergungs- und Abschleppunternehmen e.V. (VBA) in Zusammenarbeit mit Audatex entwickelt und umgesetzt. Dieses Online-Abrechnungssystem soll insbesondere die Handhabung der „ungesteuerten Schadensfälle“ erleichtern und vereinfachen.
Aus der anwaltlichen Praxis wissen wir, dass dieses Abrechnungstool zur systematischen Kürzung von Abschleppkosten eingesetzt wird. Genauso, wie es sich empfiehlt, gegen die technischen Prüfberichte der Firmen Car€xpert, Control€xpert usw. vorzugehen, empfiehlt es sich auch gegen „Die Abschleppstory“ vorzugehen, wenn eine ungerechtfertigte Kürzung zu Lasten des Geschädigten vorgenommen wurde.
Die Versicherung wurde im vorliegenden Fall letztlich zur Zahlung der gekürzten Abschleppkosten verurteilt. Womit? Mit Recht!
Nachtrag!
Aber ACHTUNG, wenn es um Abschleppkosten im Kasko-Bereich geht. Auch hier wird gekürzt, aber so manche Richter sehen ld. den Wald vor lauter Bäumen nicht. Abtretungsverbot etc. Haarsträubend!
Ein uns bekanntes Abschleppunternehmen sagte, dass sie schon so mancher Versicherung gesagt haben, dass sie das nächste Mal nicht rausfahren, wenn weiter gekürzt wird. Auch könnten sie einfach mal das „Abstreuen“ für den Unfallverursacher „unterlassen“. Die weiteren Sanierungskosten könne dann ja die Versicherung tragen. Lt. Abschleppunternehmen hat dies gewirkt.
Im Rahmen einer Klage sind uns die „umfangreichen Unterlagen“ des VBA als Berechnungsgrundlage (Anlage B nochwas) zugesandt worden. Eine Differenzierung nach dem Einzellfall wird nicht vorgenommen. Erschreckend!
@Willi Wacker…
http://www.shz.de/schleswig-holstein/meldungen/sh-polizei-ruft-keine-abschlepper-mehr-id6729681.html
….sowas sind die Folgen…!
@Buschtrommler!
Ja, diesen Link habe ich vorhin bei FB gesehen und gleich geteilt, denn diese Entwicklung ist erschreckend! Wenn die Versicherungen und nunmehr die Polizei – partiell den Hinweis auf den Zentralruf der Autoversicherer auf den Verkehrsunfallanzeigen – auslassen müssen, dann kommt eben eine weitere Baustelle dazu! Eben die „Abschleppstory“!
FB/Social-Media fehlt bei Captain-Huk leider ein Bißchen, damit man weitere Kreise erreicht. Aber, die Leute von CH leisten schon soviel. Mehr kann man nicht erwarten, außer dass sich mehr Leute ehrenamtlich einbringen! Daran arbeite ich! …..z.B. in Form einer eigenen CH/FB-Seite!
Die Solera Company benötigt mittlerweile eben zusätzliche Ertragskanäle.
Offensichtlich schlagen so langsam aber sicher die Machenschaften der Restwertbörsen wie Autoonline (ebenfalls Solera) negativ zu Buche.
Die Unterlassungserklärungen aus unzähligen Urheberrechtsverletzungen gegen Versicherer und Restwertbörsen scheinen sich allmählich auszuzahlen.
Zumindest mit der Autoonline scheint sich die Solera einen kranken Gaul ans Bein gebunden zu haben.
Daher scheinen der Kreativität zum Geldverdienen in der Solera-Gruppe auch keine Grenzen mehr gesetzt zu sein.
@ BGH Leser
Vielen Dank für den Namen Solera Company. Ist ja eine international „dolle“ Firma!
Ich stehe vollkommen dahinter, dass mehr geklagt werden muss. Isnbesondere wegen der Restwertbörsen, denn dies ist eine sichere Bank, wie ich es aus dem Urheberrecht weiß. Nur ld. fehlt bereits auf vielen Gutachten der Hinweis, dass die Bilder geschützt sind (ist an sich eine Selbstverständlichkeit) aber zeigt dies doch, dass so mancher SV dieses Thema einfach nicht wirklich angehen möchte. Schade eigentlich!
@ RA Schwier
„…zeigt dies doch, dass so mancher SV dieses Thema einfach nicht wirklich angehen möchte“.
In der Regel aus 3 Gründen nicht:
1. Der SV versteht das Thema nicht.
2. Der SV ist doch nicht so „frei“ und „unabhängig“, dass er nach belieben agieren kann.
3. Der SV findet keinen Anwalt der das Thema beherrscht.
Dass die Allianz Risikokapital in den USA anlegt und anlegte weiss eigentlich jeder. Insider wissen, dass der amerikanische Karosserieschuster italienischer Herkunkft, der heutige CEO und Boss der Solera Inc. nie das Geld haben konnte um audatex und noch ein paar andere zusammen zu kaufen.
Nun ratet mal wer da dahinter steckt – hinter der „Solera Gruppe“ ??
Solerallianz vielleicht ? Richtig? Dann hat der Kandidat 100 Punkte.
Hannes Quaterkamp
@ Hannes, warum setzt du Fragezeichen?
Autohaus.de vom 25.02.2011
Guido Kutschera wird Key Account Manager für die Allianz weltweit
http://www.autohaus.de/guido-kutschera-wird-key-account-manager-fuer-die-allianz-weltweit-1008851.html
@ virus
wo Du immer die Infos, auch die Alten, ausgräbst?
Respekt.
Hallo, virus,
das angesprochene Fragezeichen ist jetzt tatsächlich überflüssig.Danke für die weiterführende Aufklärung.
Gruß
Hannes Quaterkamp
@Virus….der ist aber nimmer (hauptamtlich) dort…der Kutscher….sondern seit 2013 bei der DEKRA und deren Tochter GKK als GF ….!
Gibt es hierzu auch schon Urteile? Einige Prüfberichte hatte ich hierzu bereits übersandt. Schönes Wochenende