Und wieder ein „neutraler Interessensvertreter“.
Quelle: AvD vom 22.10.2009
Der Automobilclub von Deutschland (AvD) hat seinen Mitgliederservices um den „AvD-Unfallhelfer“ erweitert. Trotz zahlreicher Angebote auf dem Versicherungsmarkt und umfassender Mobilitätspakete stehen Autofahrer nach einem Verkehrsunfall meist alleine da. Der AvD bietet das Leistungspaket für einen Jahresbeitrag von 18,99 Euro an. Mit dem „AvD-Unfallhelfer“ positioniert sich der Autoclub als neutraler Interessenvertreter und Berater der Verkehrsteilnehmer und bietet Hilfestellungen nach einem Unfall….
Partnerwerkstatt, Gutachterservice, Überprüfungen, …
Haben wir das nicht schon alles?
Grüße
Andreas
Diese 18,99 Euro kann sich jeder sparen, wenn er im Schadenfalle den Weg zu einem Anwalt als erste und oberste Priorität betrachten würde…
Mit dieser Art von „Hilfe“ bezahlt man sich gleich den eigenen „Maulkorb“.
Beim Schadenmanagement der Versicherer gibt es den Maulkorb sogar kostenlos. Die Hoffnung auf eine bestmögliche Entschädigung ist dafür genauso umsonst.
Früher waren „Unfallhelferringe“ strafbar und verpönnt. heute heissen die „Unfallhelfer-Service“ gegen Jahresbeitrag natürlich mit Straffreiheit. Schadenmanagement = Unfallhelferring von der Verusacherseite.
Wird da der AvD Kunde nicht zum Ars.. vom Dienst?
Hallo WESOR,
genau den Nagel auf den Kopf getroffen. Früher hatten sich die Versicherer über sogenannte „Unfallhelferringe“ aufgeregt und sind sogar gerichtlich dagegen vorgegangen, jetzt organisieren sie selbst Helferringe, allerdings auf der Seite der Eintrittspflichtigen. Was früher verteufelt wurde, ist jetzt das Allheilmittel, um Kosten auf Versicherungsseite zu Lasten der Geschädigten zu sparen. Wann bildet sich das Schadensmanagement der Geschädigten? Hallo, Leute wacht auf!
Mit freundlichen Grüßen und eine gute Nacht
Euer Willi
Wir sind schon wach, nur fehlt es an der Einsicht der Geschädigten. Diese wollen einfach nicht wahrhaben dass Werkstatt und Versicherung nicht seine Interessen vertreten. Es fängt bei der kleinen Unkostenpauschale an und hört beim Haushaltsschaden auf. Welche Werkstatt interresiert sich über diese Schadenersatzpositionen.
Wer ausser einem Verkehrsanwalt klärt auf über Entschädigung bei Lohnfortzahlung und Schmerzensgeld.
Bei uns wird der Schaden bewiesen, die Ersatzvornahme durchgeführt und wenn der Geschädigte keinen weiteren Vermögens und Personenschaden hat die Forderung über Rechtsanwalt beim Verursacher beansprucht.
Damit schalten wir die „Wegelagerer“ von Versicherung und Partnerwerkstatt der Verursacherseite aus. Die können nur noch mit Verzugszinsen belastet zahlen. Das nennen wir Schadenmanagement für den Geschädigten im Gegensatz zum Schadenmanagement des Verusachers gegen den Geschädigten..