BVSK: Ein Berufsverband, den die Welt nicht braucht?

(Fast) jeder Sachverständige kennt Sie inzwischen. Die Kürzungsschreiben einiger Versicherer bezüglich des Sachverständigenhonorars. Ursächlich für diese jahrelange Kürzerei ist nichtzuletzt das sog. „Gesprächsergebnis“. Dabei handelt es sich um eine „Vereinbarung“ des BVSK mit der HUK Coburg aus der Vergangenheit, gegen die das Bundeskartellamt bereits ermittelt hatte und diese „Vereinbarung“ deshalb wieder eingestellt werden musste. „Nachfolgeprodukt“ war ja dann das Honorartableau 2012 HUK Coburg „basierend auf der BVSK-Honorarbefragung 2010/2011“, auf dessen Basis die HUK nun wieder Sachverständigenhonorare willkürlich kürzt.

Jeder Sachverständige sollte wissen, dass es im Rahmen des Schadensersatzes stets immer nur um die Erforderlichkeit geht. Die Angemessenheit des Sachverständigenhonorars (einschl. Nebenkosten) hat bei der Schadensersatzforderung bzw. im Schadensersatzprozess nichts zu suchen. Maßgeblich ist nur die Sicht des Geschädigten. Sofern dieser (ex ante) nicht erkennen konnte, dass das Sachverständigenhonorar quasie willkürlich bzw. eindeutig erkennbar überhöht ist, hat der Schädiger bzw. dessen Versicherer das Honorar auszugleichen – ohne wenn und aber! Diese simple Erkenntnis ist so was von „ausgelatscht“, dass es nach wie vor verwundert, dass selbst einige Gerichte immer noch die „Angemessenheit“ des Sachverständigenhonorars im Schadensersatzprozess (ex post)  thematisieren und auch beurteilen. Die „Angemessenheit“ greift jedoch nur unter werkvertraglichen Gesichtspunkten. Also lediglich im Verhältnis zwischen dem Sachverständigen und dem Auftraggeber (Geschädigter).

Nach irgendwelchen Kürzungen der Versicherer wird bei Captain HUK schon lange empfohlen,  die Akte mit der gegnerischen Versicherung zu schließen und das restliche Sachverständigenhonorar NUR NOCH DIREKT BEIM SCHÄDIGER geltend zu machen. Das gilt übrigens nicht nur für das Sachverständigenhonorar, sondern auch für andere Kürzungen wie z.B. bei der fiktiven Abrechnung usw..
In dem Moment, in dem der Versicherungsnehmer (VN) der gegnerischen Versicherung direkt in Anspruch genommen wird, verbessert sich die Bereitschaft zur Schadenregulierung (seitens der Versicherer) in der Regel ungemein. Stress mit dem eigenen Kunden können die Versicherer nämlich nicht gebrauchen. Das ist richtig schlecht fürs Geschäft. So zumindest unsere „positiven Erfahrungen“ in der Vergangenheit.

Diese erprobte Strategie ist inzwischen auf einem guten Weg und findet erfreulicherweise immer mehr Anhänger, die keine Lust mehr haben, sich mit zahlungsunwilligen Versicherern bzw. deren rechtswidrigen „Schadensmanagement“ unnötig auseinander zu setzen.

Der BVSK hingegen setzt in Sachen SV-Honorar nun offensichtlich auf „Deeskalation“ – natürlich wieder zu Lasten der Kfz-Sachverständigen. Anstatt an einem Strang zu ziehen und auf der rechtlichen Schiene den Willkür-Kürzungen der Versicherer endgültig einen Riegel vorzuschieben, soll der BVSK-Sachverständige nun – nach Ansicht des BVSK – bei Kürzungen wohl ein „Vergleichsangebot“ an die Versicherung schicken, mit dem Vorschlag, das restlich ausstehende Sachverständigenhonorar (bitte, bitte?) außergerichtlich mit 50% auszugleichen?

Meiner Meinung nach ist das keine seriöse „Strategie“, sondern die unwürdige Bankrotterklärung eines Berufsverbandes. Sofern das SV-Honorar korrekt berechnet ist, besteht ein 100%iger Anspruch. Keine 60, 70, 80 oder 90%. Wer hier Zugeständnisse macht oder „Kuhhandel“ betreibt, der setzt sich unwillkürlich dem Verdacht aus, dass mit dem in Rechnung gestellten Honorar möglicherweise doch irgend etwas nicht stimmen könnte?

Vielleicht ist es aber auch nur wieder ein neuer „plumper Versuch“, einigen oder einer bestimmten Versicherung auf dieser Schiene wieder mit dem Honorar großzügig entgegen zu kommen, nachdem das „Gesprächsergebnis“ einen kapitalen Totalschaden erlitten hatte?
Erwähnt werden sollte vielleicht noch, dass es eine Empfehlung gibt, ggf. Nebenkosten in das Grundhonorar einzurechnen. Das ist genau das, was die HUK schon seit vielen Jahren versucht zu erreichen. Die komplette Pauschalierung des Sachverständigenhonorars (nach ihren Vorstellungen). Zuerst mit dem „Gesprächsergebnis“ und nun mit dem „Honorartableau“. Klingelingelingts?

Hier der betreffende Auszug aus dem BVSK-Musteranschreiben.

Nach jeder Menge „bla, bla“ endet das Schreiben wie folgt:

….

Aus der oben genannten Rechnung ist derzeit noch ein Betrag in Höhe von…………….offen.

Als Zeichen der Bereitschaft unseres Büros, diesen Vorgang nicht unnötig eskalieren zu lassen, bringen wir an, dass durch Sie nunmehr noch 50% des noch offenen Betrages gezahlt wird, um den Vorgang endgültig abschließen zu können.

Anderenfalls werden wir den Vorgang einem Anwalt übergeben, der weitere Schritte einleiten wird.

Mit freundlichen Grüßen

Diese „Strategie“ führt nicht zur Deeskalation, sondern zu einer weiteren Verschärfung der Situation. Jeder halbwegs clevere Versicherungsstratege wird bei diesem Zugeständnis nun natürlich den Kürzungsbetrag erhöhen, um bei einer 50%igen Nachregulierung trotzdem noch genügend Reibach für die Versicherung einzusacken. Denn die Hälfte von mehr ist nun mal mehr.

Sofern die BVSK-Sachverständigen tatsächlich dieser „Strategie“ folgen sollten, wird es zu einer weiteren „blutigen“ Runde im Kampf um das Sachverständigenhonorar kommen, die letztendlich nicht nur die Sachverständigen des BVSK, sondern (wieder einmal) die gesamte Branche schädigt.

Dümmer geht´s wirklich nimmer?

Urteilsliste “SV-Honorar” zum Download >>>>>

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19 Antworten zu BVSK: Ein Berufsverband, den die Welt nicht braucht?

  1. SV Perschel sagt:

    „So ist das Spiel.“ sagt der Anwalt. Das Schadensregulierungssystem hat seine objektivität schon lange abgelegt! Dies ist nur ein weiteres Resultat. Das nennt man Marktwirtschaft !/?
    Als nächstes wird sich das Honorar des SV an der tatsächlich ausgezahlten Summe orientieren.
    Fragt sich, ob dann ein Provisionsmodell nicht die „ehrlichere“ Variante wäre *Ironie. Sprecht einmal mit euren freien Versicherungsmarklern wie sich deren Provisionsmodelle in den letzten Jahren „angepasst“ haben.

  2. A. Friend sagt:

    Meiner Meinung nach braucht es in Deutschland überhaupt keinen Berufsverband für KFZ-Sachverständige. Egal ob einzelne Sachverständige, über Verbände organisierte Sachverständige oder Verbände selber. An einen Strang zieht da niemand, eher im Gegenteil.
    Wie ist sonst erklärbar, das von Versicherungsseite die Rechte des Geschädigten Stück für Stück ausgehöhlt werden, im Haftpflichtfall von Versicherungen wortgewand der Geschädigte zu eigenen Gutachtern und in die eigenen Werkstätten gelockt wird, Gutachten gekürzt, Honorarkürzungen durchgeführt werden, oben beschriebener Verband mit Vergleichangeboten argumentieren will usw.

  3. D.H. sagt:

    Dieser „Verband“ ist einfach übel. Daher will ich mit denen auch nix zu tun haben!

  4. Bernd Barremeyer sagt:

    Hei Hans Dampf,
    Du stellst fest, dass „das >Gesprächsergebnis< einen kapitalen Totalschaden erlitten hat". Welchen Restwert hat dann noch der Rest, denn beim Totalschaden ist immer nach dem Restwert zu fragen. Aber vielleicht findet Herr Fuchs auch in Internetangeboten noch einen hohen Preis!

  5. Frank sagt:

    “das >Gesprächsergebnis ????????“

    bereits 2011 hat Fuchs gesagt, dass es das Gesprächsergebnis nicht gibt!!!!. (schriftlich)

    Noch Worte?

  6. Karle sagt:

    Außer der HUK kenne ich Niemanden, der den freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen mehr geschadet hat, als dieser Verband.

  7. Bernd Barremeyer sagt:

    Hallo Frank,
    selbst wenn es so wäre, dann geht die HUK-Coburg immer noch mit einem nicht existierenden Gesprächsergebnis hausieren. Dieses nicht existierende Gesprächsergebnis ist dann sogar noch Basis für das Honorartableau. Wie kann eine nicht existierende Sondervereinbarung zwischen einem Berufsverband und verschiedenen Versicherungen die Grundlage für eine darauf aufbauende Honorartabelle sein? Auf ein Nichts kann man nichts aufbauen, oder es ist gleich auf Sand gebaut.
    Wortlos grüßend
    Bernd

  8. benno sagt:

    Irgendwo hatte mal einer den BVSK mit einen Seelenverkäufer verglichen. So langsam verstehe ich immer mehr was damit gemeint war.

  9. F-W Wortmann sagt:

    Hallo A. Friend,
    wenn schon ein Freund, dann auch ein richtiger!
    Ich meine, dass es Berufsverbände durchaus geben soll. Diese vertreten vom Grundsatz her die Interessen ihrer Mitglieder. Voraussetzung ist aber, dass sie auch die Interessen ihrer Mitglieder vertreten. Daran könnte man bei dem BVSK zweifeln. Der neueste Gag mit dem Vergleich bei den restlichen Sachverständigenkosten zeigt doch, dass er nicht die Interessen seiner Mitglieder vertritt, sondern die der Versicherungen, und insbesondere bei der HUK-Coburg gut Wetter macht. Also sehe ich den BVSK nicht als Interessenvertretung der Sachverständigen. Genau genommen schlägt der BVSK seinen Mitgliedern vor, auf zustehende Geldbeträge zugunsten Dritter zu verzichten.

    Die berechneten Sachverständigenkosten sind, wenn vor der Wiederherstellung eine Begutachtung notwendig und zweckmäßig ist, Wiederherstellungsaufwand und als solcher von dem Schädiger zu ersetzen. Ob die Kosten werkvertraglich angemessen oder üblich sind, darauf kommt es beim Schadensersatz nicht an. Selbst wenn der Schädiger meint, dass die Kosten überhöht seien, muss er sie ausgleichen. Das ist absolut herrschende Rechtsprechung. Allerdings ist der Schädiger nicht rechtlos. Er kann sich den Rückforderungsanspruch abtreten lassen und sodann gegen den Sachverständigen in einem gesonderten Verfahren vorgehen, wobei ihn allerdings die Darlegungs- und Beweislast trifft, dass die berechneten Sachverständigenkosten überhöht sind. Und gerade das scheuen die Kfz-Haftpflichtversicherungen, weil sie vorleistungspflichtig sind!!

    Es hätte dem besagten Berufsverband besser zu Gesicht gestanden, wenn er seinen Mitgliedern, und nur für die kann er sprechen, empfohlen hätte, über den Verband und dessen Juristen gegen die rechtswidrigen Kürzungen gerichtlich vorzugehen. Andere Verbände streuen den Mitgliedern keinen Sand in die Augen.

    Selbst wenn Herr Fuchs für den BVSK mit den Versicherungen eine Sondervereinbarung über Sachverstzändigenkosten getroffen hätte, was Herr Fuchs ja seit 2011 bestreitet, die HUK-Coburg dieses Gesprächsergebnis aber immer noch vorlegt und als Maßstab für die erforderlichen Sachverständigenkosten nimmt, so kann diese Sondervereinbarung allenfalls nur die BVSK-Mitglieder binden. Die Mitglieder im BVSK sind im Vergleich zu den gesamten Sachverständigen jedoch nur eine verschwindend kleine Gruppe. Die meisten Sachverständigen sind verbandsmäßig gar nicht gebunden. Schon von daher kann das Gesprächsergebnis keine allgemein gültige Regelung darstellen.

    Ich frage mich nur, warum muss der BVSK oder dessen Geschäftsführer gegenüber dem eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherer einen Kniefall machen. Besser wäre es doch, die Akte gegen den Versicherer zu schließen und wegen des gekürzten Betrages doch den Schädiger direkt in Anspruch zu nehmen. Der ist nämlich auch für die vollständige Ausgleichung der Sachverständigenkosten verpflichtet, denn die Sachverständigenkosten gehören zu dem auszugleichen Wiederherstellungsaufwand. Das wäre der bessere Rat gewesen. Aber dieser Ratschlag ist schon von anderen Berufsverbänden belegt, die die Interessen ihrer Mitglieder besser vertreten.

    Mit freundlichen Grüßen
    F-W Wortmann

  10. DerHukflüsterer sagt:

    @Karle says:
    2. Juli 2013 at 10:31
    „Außer der HUK kenne ich Niemanden, der den freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen mehr geschadet hat, als dieser Verband.“

    Ich schon,
    das waren die RA u. SV, die ohne Weitsicht diesen Verband in den Honorarprozessen erst bekannt und hoffähig gemacht haben. Das waren und sind noch die eigentlichen Täter.

  11. Oscar sagt:

    Dieser „Berufs“verband mit dem Kürzel BVSK muß unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten auf den Prüfstand, denn die Ausweisung als ein Verband der unabhängigen Sachverständigen beinhaltet eine Irreführung der Öffentlichkeit unter besonderer Berücksichtigung der Verbandspolitik. Daß der BVSK ein Sammelbecken für versicherungshörige Sachverständige ist, war schon immer im Gespräch. Daß die Berufsverbände und ihre Mitglieder sowie die Verkehrsrechtsanwälte diese irreführende Werbeaussage bisher geduldet haben, ist mir ein Rätsel. Nur die Versicherungen haben davon profitiert und natürlich auch Herr Fuchs.

    Oscar

  12. Rüdiger L. sagt:

    Was das „Musterscheiben“ des BVSK angeht, kann man feststellen, dass die willfähigen Mitglieder bei der praktischen Umsetzung solcher Ratschläge am eigenen Ast sägen auf dem sie noch, wenn auch schon unbequem, sitzen und sich noch nicht bewußt geworden sind, dass unter diesem Ast eine schlammgefüllte Fallgrube lauert, aus der es kein Entrinnen mehr gibt. Selbst das letzte Quentchen an emotionaler Intelligenz ist im A……, aber die „Dummheit“ tippt auf Diplomatie und kommt sich auf diesem Weg auch noch ganz dolle vor.

    Rüdiger L.

  13. Buschtrommler sagt:

    Der nächste geistlose BVSK-Versuch analog zu der „Bildergeschichte“.

  14. Karle sagt:

    Hallo DerHukflüsterer

    ich will ja nicht haarspalten. Aber die RA, SV und Richter sind doch nur willige Handlanger der wahren Täter. Ohne Listen gäbe es keine Zombies, die ums Honorar und um die Nebenkosten feilschen.

  15. F-W Wortmann sagt:

    Zu dem Thema hat mir ein qualifizierter Kfz-Sachverständiger, der allerdings nicht Mirglied des BVSK ist, ein Schreiben des Herrn GF E. Fuchs vom 17.1.2011 zugesandt. Dieses Schreiben soll hier nicht unerwähnt bleiben. Ich gebe das Schreiben wörtlich wieder:

    „An das
    Kfz-Sachverständigenbüro
    Herrn Dipl.-Ing. (FH)….
    17.1. 2011
    Regulierungsverhalten der HUK Coburg
    Ihr Schreiben vom ..01.2011

    Sehr geehrter Herr ….
    für die Schreiben der HUk Coburg sind wir nicht verantwortlich, machen aber die HUK Coburg und auch Ihnen gegenüber deutlich, dass es eine Empfehlung des BVSK hinsichtlich des Sachverständigenhonorars nicht gibt und im Übrigen auch zu keinem Zeitpunkt gegeben hat.

    Dies werden wir auch in Ihrem konkreten Fall wie in vergleichbaren Fällen der HUK Coburg deutlich machen und die HUK Coburg insoweit auffordern, ein entsprechendes Verhalten künftig zu unterlassen.

    Im Übrigen verweisen wir auf die Honorarbefragung des BVSK aus dem Jahre 2008/2009, die ich zu Ihrer Information hier beifügen darf.

    Weitere Ausführungen in rechtlicher Hinsicht sind uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz bedauerlicherweise nicht möglich, zumal Sie auch nicht Mitglied des BVSK sind.

    Mit nochmaligem Dank für den uns überlassenen Hinweis verbleiben wir
    mit freundlichen Grüßen
    Elmar Fuchs
    Geschäftsführer“

    Toll was?

  16. A. Friend sagt:

    @ F-W Wortmann:
    schauen sie sich die Realität an und dann frage ich, welcher Berufverband die Interessen der freien Sachverständigen vertritt?
    Ich meine mit „vertreten“ nicht irgendwelche kampfesmutige Aufsäze in Mitgliederzeitungen und Rundmails.
    Die Versicherungswirtschaft zeigt gerade vielen Geschädigten, das eine Regulierung ohne freie Sachverständige funktionieren kann. Das dem Geschädigten dabei abei der eine oder andere Anspruch vorenthalten wird, wissen und merken die Geschädigten nicht.
    Meiner Meinung nach ein guter Ansatzpunkt für Berufsverbände.

  17. a.feind sagt:

    Der auszug aus dem musterbref ist doch nicht so schlecht das man ihn nicht anpassen könnte.
    „Als zeichen…das sie nunmehr den fehlbetrag zuzüglich 50%….“
    Im gegenzug würden wir den bereits gegen ihren vn tätigen ra… zurückrufen,so das sie hirdurch 273,8% des o.g. betrages einsparen würden, abgesehen von den freuden die dies auch ihrem vn bereiten würde..“

  18. Rental Sales Agent sagt:

    Der Versicherungswirtschaft geht es (wie jedem Unternehmen) um Gewinnoptimierung bzw. -MAXIMIERUNG. Die Arbeitsweise des Kartells der Verweigerer ist jedoch nicht hinnehmbar. Deshalb finde ich den Ansatz jeweils den Schädiger zu verklagen sehr charmant und zielführend. Wir machen ähnliche Erfahrungen 😉

  19. Juerss Michaelsen,SV Büro sagt:

    Wir zitieren den Kfz-Schadenmanager 08/12
    im November sagte Nicolas Witte, Geschäftsführer Control Expert, auf dem MCC Kongress ,,Innovatives Schadenmanagement“, das man den Sachverständigen abschaffen werde, wenn jetzt der Herr Barfs Präsi des BVSK ist, gleichzeitig aber mit CarExpert verbandelt ist braucht man sich über nichts mehr wundern. Mehr Verlogenheit wie in diesem Beruf wird mir wohl nie wieder unterkommen.

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