BVSK schon wieder mit Vollgas auf „Schmusekurs“ mit der HUK Coburg Versicherung?

Ein Tritt ans Schienbein des BVSK durch das Kartellamt ist dem Geschäftsführer wohl nicht genug? Kaum ist in der Kartellrechtssache gegen den BVSK zum kartellrechtswidrigen „Gesprächsergebnis“ HUK Coburg / BVSK etwas Gras darüber gewachsen, schon folgt der nächste Anlauf zum „Einlauf“. Der BVSK biedert sich offensichtlich erneut der HUK Coburg zu „Gesprächen“ an für irgendwelche „faule Absprachen“ bezüglich der Sachverständigenkosten?

Hierzu gab es vor kurzem ein Info-Rundschreiben des BVSK an seine Mitglieder zum Thema Honorartableau HUK Coburg, das wir den Lesern nicht vorenthalten wollen. Insbesondere die (von uns) hervorgehobenen Passagen sind beachtenswert:

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit einigen Wochen versendet die HUK-Coburg Honorartableaus und teilt Sachverständigen mit, dass sie künftig lediglich auf der Basis dieses Honorartableaus abrechnen wird.

Im Vergleich zum bisherigen Honorartableau der HUK-Coburg wurden die Beträge minimal erhöht.

Wir haben der HUK-Coburg mitgeteilt, dass die Vorgehensweise für uns völlig indiskutabel ist. Die HUK-Coburg greift die Nachvollziehbarkeit der BVSK-Honorarbefragung an, obschon diese durch den Bundesgerichtshof bestätigt wurde.

Wir nehmen zur Kenntnis, dass die HUK-Coburg offenbar eine Preiserhöhung im Sachverständigenbereich durchaus für sinnvoll erachtet und empfehlen, in Prozessen gegen die HUK-Coburg hierauf ausdrücklich zu verweisen.

Wir haben der HUK-Coburg angeboten, erneut in Gespräche einzutreten, die sich sowohl mit der Honorarhöhe im Sachverständigenwesen befassen als auch mit der Qualität, die nach unserer Auffassung naturgemäß Auswirkungen auch auf die Honorarhöhe haben muss.

Unter Berücksichtigung qualifizierter Gutachten ist das nun vorgelegte Honorartableau der HUK-Coburg aus unserer Sicht nicht akzeptabel.

Wir möchten daher betonen, dass die HUK-Coburg dieses Honorartableau ohne Abstimmung mit dem BVSK nutzt. Betrachtet man den Aufbau dieses Tableaus, sehen wir zumindest die Gefahr, dass hierdurch der Eindruck erweckt werden soll, als ob es sich um ein mit dem BVSK besprochenes Honorartableau handeln würde.

Wir legen Wert auf die Feststellung, dass dies zum derzeitigen Zeitpunkt nicht bejaht werden kann.

Ob und inwieweit die HUK-Coburg bereit ist, in qualifizierte Gespräche einzutreten, vermögen wir derzeit nicht zu beurteilen.

Wir werden kurzfristig über den Sachstand berichten.

Mit freundlichen Grüßen

Elmar Fuchs
Geschäftsführer

Haufenweise SSH-Verbandsmitglieder, HUK Coburg Geklüngel, Honorarabsprachen, Gesprächsergebnisse, Honorartableau, Verramschung der Urheberrechte, Verrat an den Auftraggebern, Nebenkostenabrechnung auf Grundlage des JVEG ohne Not usw., usw.?

Wer heutzutage immer noch glaubt, dass dieser „Sachverständigenverband“ das Wohl redlicher Mitglieder oder nur ansatzweise den Erhalt des Berufstands der freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen im Sinn hat, der glaubt auch, dass der Weihnachstmann dem Osterhasen Eier ins Nest legt? Meiner Meinung nach werden hier die geradlinigen Mitglieder „verraten und (für dumm) verkauft“.

Nach den interessanten Ausführungen des Geschäftsführers sind wir nun aber richtig gespannt, wie sich der „Sachstand“ zu den „Gesprächen“ mit der HUK weiter entwickelt? Das Kartellamt ist bestimmt auch schon in voller Erwartung bezüglich der Ergebnisse dieser potentiellen „Besprechungen“ oder „Vereinbarungen“?

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4 Antworten zu BVSK schon wieder mit Vollgas auf „Schmusekurs“ mit der HUK Coburg Versicherung?

  1. virus sagt:

    Zitat: Verramschung der Urheberrechte, Verrat an den Auftraggebern

    Wie wahr, wie wahr und nicht erst seit gestern!

    16.12.2005 Autohaus.de

    BVSK unterzeichnet Kooperation mit Restwertbörse Car.casion

    In dem für BVSK-Mitglieder festgelegten Pauschal-Abrufpreis von 13,50 Euro (statt der sonst üblichen 17,50 Euro) seien auch sämtliche Fotos mit enthalten. Eine Limitierung der Bilderzahl sei deshalb nicht vorgenommen worden, „um eine optimale Darstellung der Fahrzeuge und deren Beschädigungen gewährleisten zu können“.

    Quelle: http://www.autohaus.de/nachrichten/-bvsk-unterzeichnet-kooperation-mit-restwertboerse-car-casion-361099.html

  2. Franco D. sagt:

    Hi, Hans Dampf,
    sehr interessanter Beitrag. Aber mal unter uns!…. Wissen das die Gerichte, die täglich Kfz.-Sachverständige beauftragen müssen, auch ? Ich bin der Meinung, dass sie es nicht wissen und hier wäre permanente Aufklärungsarbeit der anderen Berufsverbände sowie der Handwerks-sowie Industie-u. Handelskammern dringenst geboten.
    Aber auch das Justizministerium müsste hier ganz anders agieren, wie auch die Verbraucherschutzverbände. Mein Bruder hat die Erfahrung gemacht, dass es mit der Unabhängigkeit der meisten Sachverständigen schlecht bestellt ist. Ein Riesenthema, wenn man einmal die Folgen bedenkt,wenn auch ein komfortabler Zustand für Versicherer, die sich mit Unterstützung solcher Sachverständiger vor Schadenersatz drücken können.

    Franco D.

  3. virus sagt:

    Jetzt haben wir über Jahre mit dem Finger auf die Kfz.-Reparatur- und Lackbetriebe gezeigt und immer wieder darauf hingewiesen, dass sich kein Geschädigter Vereinbarungspreise zwischen Vertrauenswerkstätten und Versicherer anrechnen lassen muss. Und dabei gibt es tausende von Urteilen, in denen der Schadensersatz fordernde bzw. der unabhängige Kfz-Sachverständige an den BVSK-Honorarerhebungen „gemessen“ wurde, obwohl BVSK-Mitgliedern ebenfalls Sonderkonditionen aufgrund diverser Verträge mit von der Versicherungswirtschaft initiierter „Handlanger“ gewährt wurden.

    01.12.2006

    AUTOonline und BVSK schließen exklusiven Rahmenvertrag

    Kooperation auch bei der Produktentwicklung

    Fuchs machte deutlich, dass „auf Grundlage der Rahmenvereinbarung der BVSK künftig auch die Entwicklung neuer Produkte mit einbezogen wird“. Die Nutzung der Restwertbörsen gehöre heute zum täglichen Handwerkzeug aller Kfz-Sachverständigen. „Für den BVSK als den größten Verband freiberuflicher Kfz-Sachverständige ist es daher enorm wichtig, mit dem Marktführer im Bereich der Restwertbörsen zusammenzuarbeiten.“ Besonders stolz zeigte sich der Verbandsgeschäftsführer darüber, „dass es gelungen ist, für die BVSK-Mitglieder auch einen Preisvorteil bei Nutzung der Börse zu erreichen“.

    Quelle: http://www.autohaus.de/nachrichten/-autoonline-und-bvsk-schliessen-exklusiven-rahmenvertrag-471279.html

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    04.02.2011

    Unfallschadenabwicklung
    Audatex und BVSK weiten Kooperation aus

    Systemdienstleister Audatex und der Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen (BVSK) haben per neuem Rahmenvertrag eine regelmäßige Zusammenarbeit im Zuge der weiteren Produktentwicklung vereinbart. Dies soll die seit 1993 bestehende Kooperation weiter stärken.

    Quelle: http://www.autohaus.de/nachrichten/unfallschadenabwicklung-audatex-und-bvsk-weiten-kooperation-aus-1004599.html

    Insbesondere wer aufgrund von Gutachten gerichtlich bestellter BVSK-Sachverständiger – vorzugsweise auch noch von Herrn Fuchs unterzeichnet – Schadensersatzkürzungen bzw. Honorarkürzungen hinnehmen musste, sollte soweit noch nicht verjährt, Schadensersatzklagen bzw. Strafanzeigen prüfen. Dies insoweit nicht auf das Einfließen von Sonderkonditionen in das BVSK-Honorar-Tableau hingewiesen bzw. eingerechnet wurde.

    Denkt man es mal zu Ende, wie BVSK-Geschäftsführung, Versicherer, deren Rechtsanwälten/Innen und bestimmten RichterInnen „zusammen arbeiten“, beantwortet sich die Frage, ob wir es bereits über Jahre mit einem hochgradig kriminellen Kartell zu tun haben. Hochgradig kriminell – denn es geht um Milliarden Euro nicht gezahlter berechtigter Schadensersatzforderungen an Geschädigte bzw. deren Dienstleistern. Vom permanenten Missbrauch korrekt arbeitender Richter(innen) bzw. Gerichten ganz zu schweigen.

  4. Logopäde sagt:

    Jetzt kommt die Grauzone deutlicher denn je ans Tageslicht und hoffentlich merken das endlich auch die Gerichte und die Herren Rechtsanwälte, die bisher mit dem BVSK absolute Unabhängigkeit und nicht notwendige Überprüfung verbunden haben. Eine Fehleinschätzung in kaum zu beschreibendem Umfang.
    Wenn man die Entwicklung dieses in allen Farben schillernden Berufsverbandes allein in den letzten 50 Jahren einmal Revue passieren läßt, erkennt man, dass nur angesichts der Leichtgläubigkeit der „Verbraucher“ eine derartige Wettbewerbsverzerrung bisher Bestand haben konnte, denn die Werbung mit der angeblichen Unabhängigkeit war und ist ein großer Bluff, wie auch die „Ergebnisse“ jeder Honorarerhebung, die schon bei Überprüfung im Ansatz nicht plausibel und schlüssig sind und den Anforderungen einer statistischen Erhebung nicht genügen.

    Logopäde

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