Das blitzschnelle Schadensmanagement der DEVK und die „geheimen Abkommen“ mit den Mietwagenfirmen

Nachfolgend der übersandte Original-Bericht eines Unfallopfers, das das Vergnügen hatte, von einem DEVK-Versicherten geschädigt zu werden und somit in den „Genuss“ einer alltäglichen Schadensregulierung einschl. der leckeren „Zutaten“ (Untaten?) der DEVK gekommen ist.

Ich hatte einen unverschuldeten Autounfall.

Ein Herr der DEVK-Versicherung rief mich bereits wenige Stunden nach dem Unfall an, und meinte penetrant, ich solle zu einer bestimmten Werkstatt gehen. Erst als ich darauf bestand, nicht zu dieser Werksatt zu gehen, meinte er, ich könne auch zu einer anderen Werkstatt. Als er mich fragte, ob ich einen Mietwagen bräuchte, sagte er, dass ich ein gleichwertiges Fahrzeug zu meinem Audi Q7 3,0 TDI für incl. MWST. á 89,–/Tag bei Europcar bekäme.

Einige Minuten später erhielt ich ein Fax von der DEVK:

„Sollte ein Mietwagen erforderlich sein, ist die Anmietung eines gleichwertigen Fahrzeuges zu einem Tagespreis von brutto Euro 86,00 (inkl. aller km und Haftungsbefreiung) möglich. Im Bedarfsfall rufen Sie uns bitte an.

Zu diesem Preis kann z.B. von den Mietwagenfirmen Europcar (Tel.0180-50220xx…), CARO (Tel. 0180-56722xx …) ein Ersatzfahrzeug gestellt werden. Der Mietwagen wird auf Wunsch zugestellt und wieder abgeholt.“

Ich ging daraufhin zu meinem Anwalt und im Beisein meines Anwaltes rief ich bei Europcar an. Ich fragte den Herrn von Europcar, was denn nun der Audi Q7 am Tag kostet. Er meinte, dass ich zu den besagten á 89,– keinen Audi Q7 oder VW Touareg bekomme und teilte mir mit, dass er mir keine Preise nennen darf, da dieses „geheime interne Preise zwischen Europcar und der DEVK-Versicherung“ sind. Wie soll ich dann bitte ein Fahrzeug anmieten, wenn ich nicht einmal weiß, was es denn kostet? Angenommen ich bekomme eine Teilschuld, dann weiß ich gar nicht, wie viel ich selber zahlen muss! Europcar ist meines Erachtens demnach also unseriös.

Nun rief ich bei der CARO-Autovermietung an. Die freundliche Damen erklärte mir, dass
1.) ein Luxus-Geländewagen zu diesem Preis nicht zur Verfügung steht und
2.) in meiner Region kein solches Fahrzeug da ist. Sie bräuchte einen Vorlauf von mindestens 4 Tagen, um ein Fahrzeug herbeizuschaffen.
Was es kostet, konnte sie mir auch nicht sagen. Diesbezüglich sollte ich mich mit der Versicherung unterhalten. Zudem solle ich eben auf ein kleineres Fahrzeug (z.B. Mercedes E-Klasse zurückgreifen). Wie ich da allerdings bei Nässe zu meiner Pferdekoppel kommen kann, konnte sie mir auch nicht sagen.

Die Katze beißt sich also in den Schwanz!

Das Schreiben der DEVK-Versicherung entbehrt demzufolge jeglicher Grundlage.

Interessant ist auch das Schreiben der DEVK. Dort heißt es nämlich nicht, dass ich dort zu diesem Preis ein Auto anmieten kann, sondern dass dort ein Ersatzfahrzeug gestellt wird! Das ist ein Unterschied. Als Normalbürger komme ich also auch gar nicht in den Genuss des Mietwagens!

Nach mehreren Telefonaten fand ich nun eine Autovermietung, die ein Allradfahrzeug für mich hatte, allerdings zu einem weitaus teureren Mietpreis.

Ich bin gespannt, wie die DEVK-Versicherung nun reguliert. Ich berichte weiter.

Typisch DEVK. Schnelle und unbürokratische Unfallregulierung noch am Schadenstag.
Auf die Fortsetzung dieser kleinen Odyssee sind wir natürlich alle sehr gespannt.

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6 Antworten zu Das blitzschnelle Schadensmanagement der DEVK und die „geheimen Abkommen“ mit den Mietwagenfirmen

  1. Andreas sagt:

    Die Fortsetzung wird sehr einfach sein:

    Der Anwalt klagt auf restlichen Schadenersatz einschließlich des Teils der nicht übernommenen Mietwagenkosten.

    Grüße

    Andreas

  2. RAMP sagt:

    …und wenn er Pech hat und auf einen ignoranten Richter trifft, der Geschädigten es zur Obliegenheit macht, Vermittlungsangebote der Versichertenwirtschaft anzunehmen, bleibt er auf seinem Schaden sitzen – so die leider immer noch traurige Realität an deutschen Gerichten…

  3. Andreas sagt:

    Hallo RAMP,

    dafür hat er ja im Beisein des Anwalts bei den beiden benannten Vermietern angerufen, die nichts anbieten konnten, also hat er beim dritten und letzten angemietet und sogar der BGH-Rechtsprechung (drei Angebote) genügt.

    Grüße

    Andreas

  4. RAMP sagt:

    dies ist manchem Richter leider egal – das sind niederen Ebenen der Praxis..

  5. Taxi sagt:

    Hierzu mal was von Krankenkassen und Patientenbeförderung.
    Muss ein Patient regelmäßig durch ein Taxi zur Behandlung gefahren werden, wird diese Leistung ausgeschrieben.
    Will aber der Patient mit dem Taxi um die Ecke fahren, kann er das laut der Krankenkasse gern tun. Er braucht nur die Mehrkosten zum billigsten Anbieter selber tragen.
    So schlägt man zwei Fliegen mit einer Klappe. Insgesamt drückt man die Preise der freien Unternehmer und bittet dann noch den versicherten Patienten anteilig zur Kasse.

    Passt doch!

    Wer will noch mit zum Golfen?

  6. WESOR sagt:

    Die DEVK verhält sich auch bei den Honorarkürzungen angepasst. DEVK kürzt nach Goodwill, dann wartet sie die Klage ab. Wird die Klage der DEVK zugestellt, antwortet sie blitzschnell. „Bitte nehmen sie die Klage zurück wir bezahlen alles“.

    So kann man auch Schadenmanagement betreiben.

    Was lernt man daraus, gleich von Anfang an zum Anwalt gehen, der auch bereit ist nach dem Verstreichen der ersten Fristsetzung eine Klage einzureichen.

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