Dass der HDI nicht über technische Mitarbeiter verfügt, wissen wir seit der Standardschreiben zum Thema Prüffähigkeit des Gutachtens bei Hinweis auf das Urheberrecht.
Nun erreicht mich aber heute ein Schreiben, in dem sich der SB des HDI beschwert, dass auf den Bilder, die meinem Gutachten beigefügt waren, eine Beschädigung des Frontbleches und des Radhauses nicht erkennbar seien. Beide Teile mussten mit je 0,5 Stunden instandgesetzt werden, da sie durch den Ansoß etwas verbogen worden sind.
Man erkennt bereits an diesem Schreiben, dass dem HDI tatsächlich jegliche technischen Mitarbeiter fehlen müssen, dummerweise aber auch jegliche Mitarbeiter mit auch nur minimalem technischen Verständnis.
Denn ich habe extra ein Bild vom Motorraum her aufgenommen, das die leichte Stauchung des Radhausvorderteils sowie die leichte Verbiegung des Schlossträgers zeigt, aber dazu müsste man zumindest in der Lage sein, einen Schaden auch erkennen zu können.
Grundsätzlich könnte ich mit der Einwendung auch gut leben, löst sie doch eine kostenpflichtige Stellungnahme aus. Vielmehr wundert es mich allerdings, dass sich der HDI 2 Monate damit Zeit lässt bis ihm diese „Ungereimtheit“ auffällt. Wenn der SB seine Arbeit richtig macht, müsste ihm das bereits bei Gutachteneingang sauer aufstoßen.
Ich muss somit davon ausgehen, dass es sich nicht eine Ungereimtheit oder Nichtnachvollziehbarkeit handelt, sondern dass der HDI nur Zeit sparen will, denn die Reparaturkostenrechnung wurde dem HDI erst Anfang November eingereicht, sodass jetzt langsam ein Zahlungsfluss erfolgen müsste.
Der HDI entwickelt sich rasant zu einem meiner „Lieblingsversicherer“.
Man kann durchaus den Eindruck bekommen,daß manche Gutachten erst dann von Sachbearbeitern in die Hände genommen werden,wenn jemand eine Rechnung oder eine Erinnerung/Mahnung schickt…auch eine Methode, Geld zurückzuhalten.
(Allerdings findet sich solches auch bei Anwälten, die (manchmal) schneller ihren Tisch aufräumen könnten…)
Gruss Buschtrommler
Hi Andreas,
Organisationsprobleme bei dem eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherer gehen nicht zu Lasten des Geschädigten. Da hilft nur eins, mit anwaltlicher Hilfe Unfall schildern, Schaden beziffern und belegen, 14-tägige Regulierungsfrist setzen, wenn nicht reagiert, Schädiger direkt in Anspruch nehmen unter Verweis darauf, dass seine Haftpflichtversicherung nicht fristgerecht Schadensersatz geleistet hat und nach 14 Tagen klagen. Nach maximal 4 Wochen ist die Sache bei Gericht anhängig. Das hat auch erzieherische Effekte. Während der Rechtshängigkeit wird dann gezahlt.
Willi Wacker
@ Andreas
Eigene Erfahrungen mit dem HDI haben gezeigt, dass man sich auch dort eines externen Dienstleisters bemächtigt.
Die Gutachten von freien Sachverständigen werden zur SSH gesandt, um die Stundenverrechnungssätze und Nebenkosten zu „überprüfen“.
Da die SSH noch nicht so professionell arbeitet wie DEKRA, CE etc. dauert es dort schon eine Weile, bis die Angelegenheit den Sachbearbeitern wieder vorliegt.
Um so lustiger ist der zu Papier gebrachte geistige Erguss der SSH Sachverständigen, um die Kürzungen später zu begründen. Fachgerechte Argumente, wie sie zuweilen von einem DEKRA Sachverständigen eingebracht werden, sind von dort nicht zu erwarten. Auch alle!!! Kaskogutachten der SSH, die ich bisher für die jeweiligen VN überprüft habe, konnten, spätestens nach Klageandrohung des Anwaltes, nicht weiter bestehen.
Viele Grüße von Mister L
Von wegen, der HDI hat „keine eigenen technischen Mitarbeiter“. Bei der Schadennummer 65-201-20218-082A hat der HDI komischerweise einen „Sachverständigen im Hause“, wenn es um die Kürzung einer Wertminderung geht.