Wenn man sich übergeben will, gibt es mehrere Möglichkeiten. Eine davon ist z.B. das Lesen von BVSK Rundschreiben.
Wie wir alle wissen, gibt es für freie und unabhängige Kfz-Sachverständige keine „Gebührenordnung“ und wird es so schnell auch nicht geben. Wie denn auch, wenn nicht einmal der Berufsstand geregelt bzw. geschützt ist? Trotzdem versucht der BVSK schon seit den 90er Jahren durch die Hintertüre eine „Gebührenordnung“ für Sachverständige einzuführen. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Zuerst mit einer „BVSK-Honorarumfrage“ bei den eigenen Mitgliedern und dann noch zusätzlich durch ein sog. „Gesprächsergebnis“ mit der HUK Coburg Versicherung, in dem dann die eigene Honorarumfrage deutlich unterboten wurde. Mit diesen ausgehandelten „Sonderkonditionen“ des BVSK für die HUK hatte die HUK dann versucht, den gesamten Markt mit der Billig-Honorarliste zu unterlaufen. Diese „Schützenhilfe“ des BVSK hat den freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen mehrere tausend Prozesse über ein Jahrzehnt beschert. BVSK-Mitglieder waren davon übrigens auch betroffen.
Dieser Plan des „Duos“ ist jedoch jämmerlich gescheitert, da sich die meisten Gerichte nicht hinters Licht haben führen lassen. Nachdem das Bundeskartellamt Ermittlungen auf Verdacht von Preisabsprachen eingeleitet hatte, musste das „Gesprächsergebnis“ eingestellt werden. Obwohl der BVSK durch diese Affäre deutlich unter Druck geraten war, kam es kurz darauf zu einer „Neuauflage“ des Preisdumping mit der Bezeichnung „Honorartableau 2012 HUK Coburg (basierend auf der BVSK-Honorarbefragung 2010/2011)“, das – nach Angaben des BVSK-Geschäftsführers – wieder unter Beteiligung des BVSK erstellt wurde.
Nun wurde offensichtlich mit einer weiteren Versicherung ein „Honorartableau“ erarbeitet, das unterhalb der BVSK-Honorarumfrage liegt? Es handelt sich um das „Honorartableau 2014 Provinzial Rheinland (basierend auf der BVSK-Honorarbefragung 2013)“. Um den Ball innerhalb des BVSK flach zu halten, wurden zuerst einmal nur die Landesgruppen Rhein-Wupper, Rheinland Pfalz und Ruhr darüber informiert?
Aus dem Schreiben geht klar hervor, dass der BVSK wohl mit vielen Versicherungen um das Sachverständigenhonorar schachert. Wohlgemerkt handelt es sich hierbei um Verhandlungen mit potentiell gegnerischen Versicherern, mit denen der Sachverständige in keinerlei geschäftlicher Beziehung steht bzw. stehen sollte. Nichtzuletzt aus Gründen der Unabhängigkeit, die ja auch immer vom BVSK propagiert wird.
Hier einige Auszüge aus dem gegenständlichen Schreiben vom 24.07.2014:
„Diese Thematik erörtern wir regelmäßig auch mit unterschiedlichen Versicherern, wobei längst nicht alle Versicherer hier derzeit gesprächsbereit sind….
…Auf dieser Ebene hat es für beide Seiten sehr konstruktive Gespräche zwischen dem BVSK und der Provinzial Rheinland gegeben…
… Wir halten es daher durchaus für vertretbar, diese Tabelle als akzeptablen Maßstab der Sachverständigenhonorierung zu bezeichnen.
…Wir sind bemüht, gerade dies auch als Gesprächsgrundlage für weitere Gespräche mit anderen Unternehmen heranzuziehen. Wir glauben, dass mit der Erklärung der Provinzial Rheinland hier auch die Chancen für entsprechende verbindliche weitere Gespräche gegeben sein könnten….
Der BVSK-Geschäftsführer versucht die Problematik der Kürzungen des Sachverständigenhonorars immer so darzustellen, als ob er der „Heiland“ sei, der die Misere lösen wolle. Dabei weiß er sehr genau, dass (nur) er alleine für dieses Chaos verantwortlich ist, indem er seit den 90ern irgendwelche Listen auf den Markt geworfen hat, die weder statistischen Erfordernissen genügen, noch repräsentativ für den gesamten Markt sein können. Im biblischen Vergleich dürfte demnach wohl eher „Judas“ zutreffend sein? Mit gerade einmal ca. 600 Mitgliedern (bei Mehrfachnennungen) versucht er zu suggerieren, dass die selbst „ermittelten“ Preise der BVSK-Mitglieder ein Abbild des gesamten Marktes darstellen? In Anbetracht der Tatsache, dass ein erheblicher Teil seiner Mitglieder sowieso versicherungsorientiert arbeitet und bei einer Zahl von ca. 10.000 Kfz-Sachverständigenbüros insgesamt wohl ein größenwahnsinniges Unterfangen?
Die Schwäche des BVSK – aufgrund der geringen Mitgliederzahl – hat inzwischen wohl auch die HUK erkannt, die in diversen Honorarprozessen argumentiert, die BVSK-Honorarbefragung habe keinerlei repräsentativen Charakter. So etwas kann einem nur passieren, wenn man „falschen Freunden“ den Rücken zukehrt? Aber was soll´s? Es gibt ja noch andere Versicherer, mit denen man „kooperieren“ kann?
Der BVSK brüstet sich zwar als größter Kfz-Sachverständigenverband im deutschen Universum, ist jedoch im Vergleich zum Gesamtmarkt völlig vernachlässigbar. Ca. 600 Sachverständigenbüros von insgesamt ca. 10.000 Büros bringt die Erkenntnis, dass 9.400 Büros wohl kein Interesse an diesem Verband haben? Wenn man dann noch berücksichtigt, wie lange es diesen „Laden“ schon gibt, eigentlich eine ernüchternde Bilanz, oder? Abzüglich der „SSH-Versicherungstruppe“ bleibt sowieso nur ein lächerlicher kleiner Haufen übrig.
Den Anflug zum Größenwahn kann man auch bestens aus dem folgenden Zitat schlussfolgern:
„Als Ergebnis der Gespräche kann festgehalten werden, dass die Provinzial Rheinland als sehr großer Regionalversicherer erklärt hat, in der Interessenvertretung freiberuflicher Sachverständiger – soweit diese durch den BVSK wahrgenommen wird – einen Gesprächspartner zu sehen, der die qualifizierten, unabhängigen, freiberuflichen Sachverständigen nachhaltig vertritt.“
Anstatt aus seinen massiven Fehlern der Vergangenheit zu lernen, fährt er den Karren für die gesamte Branche nun nur noch weiter in den Dreck. Verhandlungen zu führen mit potentiell gegnerischen Versicherern ist nicht nur eine „stillose Bankrotterklärung“ des BVSK, sondern auch brisanter Sprengstoff für weitere Auseinandersetzungen mit der „Kürzungsmafia“. Preislistenvereinbarungen mit Versicherungen durch einen kleinen Berufsverband, der nur eine Minderheit der Marktteilnehmer vertritt, bringen keinerlei Beruhigung in den Markt – wie der BVSK-Geschäftsführer stets gebetsmühlenartig beschwört – sondern werden die Auseinandersetzungen nur noch weiter verschärfen. Außerdem führen irgendwelche Listen letztendlich zum „Ausverkauf“ von Sachverständigendienstleistungen. Wer das nicht erkennen kann oder will, ist entweder geistig beschränkt oder handelt mit Vorsatz?
Interessant ist auch der Zeitpunkt, an dem die (bisher freche) Provinzial nun „schwach“ zu werden scheint. Fällt er doch just in den Zeitraum, in dem sich die gesamte Rechtsprechung zunehmend in Richtung korrekter Schadensabwicklung entwickelt. Zumindest was das Sachverständigenhonorar betrifft – nichtzuletzt durch das BGH Urteil vom 11.02.2014 (VI ZR 225/13).
Den Versicherern bliebe künftig nur die Möglichkeit, das Sachverständigenhonorar im Rahmen des Schadensersatzes vollständig auszugleichen. Als Folge von Kürzungen wären ansonsten unzählige Prozesse gegen deren Versicherungsnehmer die Konsequenz. Nachdem die Strategie mit den rechtswidrigen Kürzungen zunehmend in die Sackgasse läuft, versucht man nun ein paar Euro bei Verhandlungen mit der Gegenseite herauszuleiern. Und wer ist für eine „Verarsche“ zur Einsparung beim Sachverständigenhonorar durch Honorarlisten wohl geeigneter als der profilierungssüchtige BVSK?
In Sachen positiver Entwicklung der Rechtsprechung ist noch anzumerken, dass der BVSK hierzu keinen (wesentlichen) Beitrag geleistet hat. Vielmehr wurde stets versucht, den BVSK-Mitgliedern von einem Rechtsstreit um die Kürzungsbeträge abzuraten. Hierzu in dem aktuellen Rundschreiben:
„Kommt es allerdings zu geringfügigen Kürzungen, weil das Sachverständigenhonorar im Einzelfall oberhalb der Werte der Tabelle liegt, kann es aus juristischen, prozessökonomischen und grundsätzlichen Erwägungen sinnvoll sein, auf der Basis der hier beiliegenden Tabelle einen Rechtsstreit zu vermeiden.“
Will wohl heißen: „Scheiß auf den Rest“ und lass die anderen klagen?
Für positive Veränderungen der gesamten Rechtsprechung haben in der Hauptsache Plattformen wie z.B. Captain HUK jahrelang geackert. Auch die aktuelle BGH-Entscheidung erfolgte ohne jegliche Unterstützung des BVSK. Vielmehr war das Gegenteil der Fall. Nach Veröffentlichung der BGH-Entscheidung VI ZR 225/13 hatte der BVSK-Geschäftsführer sogleich versucht, diese richtungsweisende Entscheidung zum Sachverständigenhonorar (auch für die BVSK-Mitglieder) öffentlich zu diskreditieren.
Für mich persönlich ist es ein völliges Rätsel, dass es immer noch Kfz-Sachverständige gibt, die 1.500 Euro und mehr pro Jahr dafür ausgeben, um am Ende bei den gegnerischen Versicherern „verkauft“ zu werden? Insbesondere wenn man heutzutage alle notwendigen Informationen kostenlos aus dem Internet beziehen kann und darüber hinaus keiner Verbandsräson verpflichtet ist.
Die Neigung des BVSK zu den Versicherern ist schon lange offensichtlich. Bei den vielen SSH-Mitgliedern, die ja sowieso mit den Versicherern vertraglich verbandelt sind, kann man die „Verbandstreue“ vielleicht noch irgendwie nachvollziehen, aber bei wirklich freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen ist – meiner Meinung nach – eine Mitgliedschaft beim BVSK heutzutage ein absolutes No Go.
Siehe auch: Gesammelte Werke BVSK
Wie blöd und/oder beschränkt muss man sein, um in diesem Verband noch als zahlendes Mitglied zu verbleiben?
Die einzigeste Konsequenz sollte sein – umgehend die Mitgliedschaft kündigen.
Der Verrat an den unabhängigen Sachverständigen durch den GF wird immer weiter vorangetrieben und wird immer krotesker. Pfui Teufel – ER sollte sich was schämen, speziell nach dem BGH-Urteil!!!
Allen noch ein schönes Wochenende
Hallo Hans Dampf,
der Herr Geschäftsführer des BVSK, seines Zeichens selbst Rechtanwalt, hat offenbar das BGH-Urteil vom 11.2.2014 – VI ZR 225/13 – , das mittlerweile in allen mir bekannten juristischen Zeitschriften veröffentlicht ist, nicht ordentlich gelesen. Ich verweise auf Rd-Ziffer 10, wo es heißt, dass „zu einer Recherche nach einem Sachverständigen mit einem günstigeren Honorarangebot der Kläger gegenüber der Beklagten (VN der HUK-COBURG) nicht verpflichtet war. Dem Kläger musste auch nicht das Ergebnis der Umfrage bei den Mitgliedern des Sachverständigenverbandes ( gemeint ist der BVSK) über die Höhe der üblichen Honorare bekannt sein“. Das ist doch eine klare Ansage des BGH, dass ein Geschädigter den BVSK nicht kennen muss.
Das Gesprächsergebnis des BVSK mit der HUK-COBURG oder auch mit anderen Kfz-Versicherern ist eine Sondervereinbarung. Spätestens seit dem BGH-Urteil vom 20.10.2009 – VI ZR 53/09 – , ebenfalls in allen juristischen Zeitschriften veröffentlicht, ist höchstrichterlich entschieden, dass Preise aufgrund von Sondervereinbarungen keine marktüblichen Preise sind. Auf derartige Preise kann ein Geschädigter nicht verwiesen werden. Auch dieses BGH-Urteil sollte sich der Herr Geschäftsführer des BVSK noch einmal genau durchlesen.
Dass es zu dem Urteil des BGH am 11.2.2014 kam, ist keineswegs dem BVSK zu verdanken. Nachdem das Urteil mit der herben Niederlage der HUK-COBURG bekannt war, übte der Geschäftsführer des BVSK in seinem Blättchen bereits Kritik an dem Urteil. Es soll ihm zugestanden sein, Kritik zu üben. Aber immerhin hatte der BGH als höchstes deutsches Zivilgericht entschieden. Insoweit sind die Entscheidungen des BGH durchaus zu beachten. Im Übrigen war seine Kritik unsachlich.
Vielmehr wurde das Rechtsstreitverfahren bis zum BGH und zurück zum LG Darmstadt von einem anderen Verband der Sachverständigen hilfreich begleitet, nämlich vom VKS. Das muss auch mal gesagt werden! Dank daher an den VKS und dessen Präsidium.
Ein Verband, der sich so den Versicherern anbiedert, der hat auf Dauer keinen Bestand. Mir sind auch frühere BVSK-Mitglieder bekannt, die ob der gutsherrlichen Verhaltensweisen des Geschäftsführers des BVSK diesen verlassen haben und sich jetzt im VKS gut aufgehoben fühlen.
Wie ein nur 600 Mitglieder starker Verband sich erdreisten kann, für die gesamte Zunft der freien Sachverständigen zu sprechen, ist mehr als Größenwahn. Wo Größenwahn hinführt, hat die deutsche Geschichte gezeigt. Der BVSK hat keinen Alleinvertretungsanspruch für alle freien und unabhängigen Sachverständigen. Bei rund 10.000 Sachverständigen sind die 600 organisierten BVSKler eine nicht zu beachtende Minderheit. Die Umfragen seiner Mitglieder sind daher nicht repräsentativ. Daher hat der BGH auch zu Recht erklärt, dass der Geschädigte den BVSK nicht kennen muss. Dessen Umfragewerte schon erst gar nicht. Denn sie sind nicht entscheidend für die im Schadensersatzrecht wichtige Erforderlichkeit. Die Umfragewerte können nur eine Üblichkeit wiedergeben, nicht jedoch eine Erforderlichkeit im Sinne von § 249 BGB. Aber sicher ist dem Herrn Rechtsanwalt und Geschäftsführer des BVSK das auch bekannt.
Das musste nur mal so gesagt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Willi Wacker
Vor über dreissig Jahren hat sich der VKS vom BVSK abgespalten,weil letzterer zu versicherungsnah wurde.
Im BVSK -Rechtsdienst werden doch nur noch Urteile abgeschrieben die Andere erstritten haben.
Eine beliebte Quelle für den Fuchs sind die hier im Blog veröffentlichten Urteile.
DAS ist nurnoch peinlich!!
Dieser Beitrag sollte möglichst lange an erster Stelle stehen, damit möglicht viele Leser diesen BVSK kennen lernen. Mein Kollege hat auch dem Verband den Rücken gekehrt.
Nachdem der DEAL mit der HUK-Coburg nicht mehr so zufriedenstellend läuft, wie in der Vergangenheit und auch die ALLIANZ-Vers. die Rechnungen von BVSK-Mitgliedern kürzt, war die Rheinland-Vers. wohl ein willkommener Ansprechpartner für Herrn Fuchs, der Stück für Stück auch noch das letzte Quäntchen an Unabhängigkeit weniger BVSK-Mitglieder schamlos verscherbelt. Dieser Berufsverband darf sich nicht mehr als ein Berufsverband der unabhängigen Kfz.-Sachverständigen bezeichnen, denn das ist schlicht und einfach hochgradig wettbewerbswidrig und ich hoffe, dass sich numehr die übrigen Berufsverbände, wie BVS,BVK und VKS dagegenen zur Wehr setzen und deren Mitglieder für eine solche Maßnahme votieren. Auch die Wettbewerbszentrale und das BKA sind gefordert und entsprechend von den Berufsverbänden und ggf. auch von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein zu informieren.
Es ist auch eine Täuschung der Justiz damit verbunden und da ist die Staatsanwaltschaft gefordert. Der Rechtsauschuß des Deutschen Bundestages sollte über den hier angesprochenen Sachverhalt ebenso informiert werden. Also TOP Nr. 1 auf der Agenda bis auf Weiteres, denn bereits die Mitgliedschaft im BVSK garantiert nicht mehr die Unabhängigkeit seiner Mitglieder und Werbung mit dieser Eigenschaft (s. Internetauftritt) ist eindeutig ein eklatanter Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Da könnten sich ja noch eher die DEKRA, die SSH, Car€xpert und Herr Witte aus Langenfeld als unabhängig bezeichnen.
Was meint Ihr zu diesem Brocken an kaum noch zu überbietender Dreistigkeit ?
WAS ICH NOCH SAGEN WOLLTE…
Der Elmar sollte sich einen Korken in den H… drücken, damit wenigsten da nichts Unanständiges herauskommt. Gib nur weiter Pfötchen.-
Bis später, Attentäter.
Wolfszahn
Großes Lob an „Hans Dampf“ für diesen Artikel!
Nein, Hans Dampf, selbst eine „Üblichkeit“ können die „Umfragewerte“ nicht wiedergeben und was die Gründe dafür angeht, so will ich mich hierzu nicht weiter verbreiten aber offenbar steht der Herr Fuchs mit der Verwendung des Begriffs „Üblichkeit“ nach wie vor auf Kriegsfuß und wenn er ausführt „Wir halten es daher durchaus für vertretbar, diese Tabelle als akzeptablen Maßstab der Sachverständigenhonorierung zu bezeichnen“, dann kann man nur zu dem Schluss kommen, dass Herr Fuchs schadenersatzrechtlich offenbar bis heute das BGH-Urteil vom 11.2.2014 – VI ZR 225/13 – nicht verstanden hat und dafür plädiert, dieses gegen die von ihm angesprochene „Tabelle“ zu ignorieren, was mit Sicherheit nicht geschehen wird. Im Übrigen meine Anerkennung, Hans Dampf, für Deinen hervorragenden Kommentar zu diesem Thema. Danke dafür.-
Lockvogel
@ Lockvogel
Hans Dampf hatte zu diesem – hervorragenden – Beitrag keinen Kommentar abgegeben. Hast Du Dich vielleicht mi Deinem Kommentar im Blog-Beitrag geirrt?
Aber ich gebe Dir insoweit Recht, dass der Eindruck entsteht, dass RA. Elmar Fuchs tatsächlich BGH VI ZR 225/13 nicht gelesen hat.
Obwohl es von Düren nach Düsseldorf nicht so weit ist, glaube ich aber kaum, dass die gewieften Provinzialvorstände sich auf das Fuchssche Modell einlassen werden. Der Rechtsabteilung der Provinzal der Rheinprovinz sind die BGH-Urteile nämlich bestens bekannt. Sie werden doch durch den GDV entsprechend informiert. Nein, nein, BVSK muss man (Mann) wirklich nicht kennen!!!
Grüße aus dem Eifelvorland
Franz E.
Hi,Lockvogel,
wen meint Herr Fuchs denn mit „Wir“? Versteckt er sich hinter der anonymen Masse, weil er zu feige ist, Farbe zu bekennen und richtiger auszuführen „ICH halte es daher durchaus für vertretbar, diese Tabelle als akzeptablen Maßstab der Sachverständigenhonorierung zu bezeichnen.“
Heinrich Quaterkamp jun.
Die Unzufriedenheit der BVSK-Mitglieder steigt, wie aus gut unterrichteter Quelle bekannt wurde. Nicht umsonst haben Mitglieder den BVSK in letzter Zeit verlassen. Der Geschäftsführer sollte sich mal überlegen, woran das liegt?
Wer sich der Versicherungsseite anbietet, der gerät in den berechtigten Verdacht der Kungelei. Und die hat mit Unabhängigkeit wirklich nichts zu tun, erinnert aber an Kumpanei.
Hei Vaumann,
dass der Fuchs seine Mitglieder verschachert, konnte man doch schon daran erkennen, als er die Urheberrechte der Sachverständigen an den Lichtbildern für wenige Euronen verscherbeln wollte, obwohl die Rechtsprechung viel höhere Beträge als Entschädigung angenommen hatte.
Ich gebe dir recht. Peinlich, peinlich.
mit stiller Post und stillen Grüßen
Dein Kollege Schlapphut
Hallo Leute,
mir wurde gerade ein Honorargutachten des BVSK, das dieser im Auftrag der HUK-COBURG zur Überprüfung einer Sachverständigenkostenrechnung erstellte, zugemailt. Das Honorargutachten war mitunterzeichnet von Herrn GF. Fuchs, obwohl der gar kein Sachverständiger ist.
Das es sich um ein Auftragsgutachten handelt entdeckt jeder Laie sofort. Man erkennt, wie sich der GF der Auftraggeberin anbiedert.
Trotz der negativen Begutachtung durch den BVSK soll nach mir erteilter Information der betreffende Sachverständige trotzdem seine vollen Gutachterkosten ersetzt bekommen haben. Im Notfall spricht das Gericht diese zu. Insoweit entscheidet das Gericht, nicht der BVSK.
Das musste auch mal gesagt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Willi Wacker
@
Leider wissen es die jüngeren Mitglieder nicht, auch nicht die jüngeren RA und schon gar nicht die Richter, dass das jetzige Höchsthonorar der BVSK Umfrage vor 20 Jahren zum Grossteil erfunden wurde, als sogenannter E-Wert.
Damals war das ein mittleres Honorar, das die meisten Mitglieder berechneten und die Versicherer anstandslos bezahlten.
Sachvertständige, welche in den letzten 20 Jahren wegen der insgesamt ca. 25% Teuerungen nebst den 5% Umsatzsteuererhöhungen das Honorar etwas angehoben haben, stehen heute wie Wucherer da.
Das ist dem GF des BVSK zu verdanken.
Der selbst mit eigenen erstellten Falschgutachten (Honorargutachten) für verschiedene Gerichte nicht zurückschreckt, SV außerhalb des BVSK nachhaltig zu schädigen .
Ja und weil er seine Mitglieder unter anderen Vorwand immer schön in Honorarsachen zügelt, erspart er der Versicherungswirtschaft seit 20 Jahren für rund 20 Millionen erstellter GA pro GA mindestens € 100.- , was eine Größenordnung von 2,0 Milliarden= 2.000.000.000,00 ergibt.
Wieviel Provision, Anerkennungsprämie oder wie man es sonst noch bezeichnen soll, ist das den Versicherern wohl wert gewesen? Aber nein, was denke ich da, ein Fuchs erstellt nur Falschguten und so etwas schlimmes wie Provisionen würde er sicherlich nicht nehmen?
Elmar Fuchs ? Das ist doch der, welcher auf Vortragsveranstaltungen als Heilsbringer die Mitarbeiter von Kfz.-Betrieben darüber aufzuklären versucht, was und wie sie möglichst viel bei der Unfallschadenregulierung herausholen können und einige der BVSK-Büros helfen das praxisorientiert umzusetzen? Soweit berichtet wurde, hat Herr Fuchs diese Masche als einen neuen Geschäftszweig für sich entdeckt, der ihm ordentlich was einbringt. Andererseits geht er bei den Versicherern Klinkenputzen und präsentiert sich dort als einflußreicher Vermittler. Dass er in der Vergangenheit selbst für Gerichte Honorargutachten erstellt hat, welche die Versicherungen begünstigten, ist inzwischen auch ans Tageslicht gekommen. Dafür soll er dann auch noch beachtlich abkassiert haben. Dieser Mann ist wie ein Chameleon, der einen Berufsverband der Kfz.-Sachverständigen inzwischen bis hart an den Abgrund geführt hat.
Man denke nur an die 2,50 € Nutzungspauschale für Fotos in Rechnungen von BVSK-Sachverständigen, die in Absprache Versicherungen signalisiert, dass sie die Fotos zu einem Gutachten in die Restwertbörse einstellen dürfen zwecks Restwertmaximierung und oft wurden nur zum Schein daneben auch noch 3 regionale Restwertangebote im Gutachten aufgeführt. Eine unseriöse Sauerei, die ihresgleichen sucht und ein ebenso schmieriger Anbiederungsversuch. Dieser Mann sollte sich besser einen Posten im Lager der Deutschen Autoversicherer oder beim GDV zu erschachern versuchen. Vielleicht kann er da sein Insiderwissen dann noch gewinnbringend vermarkten.
BORIS
@Hans Dampf
„Für mich persönlich ist es ein völliges Rätsel, dass es immer noch Kfz-Sachverständige gibt, die 1.500 Euro und mehr pro Jahr dafür ausgeben, um am Ende bei den gegnerischen Versicherern “verkauft” zu werden?“
Für mich ist es schon lange ein Rätsel, warum der Geschäftsführer immer noch Geschäftsführer ist?
@Wolfszahn
„Der Elmar sollte sich einen Korken in den H… drücken, damit wenigsten da nichts Unanständiges herauskommt.“
Als Verband hätte ich dem nicht nur einen Korken verpasst, sondern noch einen gehörigen Tritt ins Korkenareal. By, by, executive secretary!
„Für mich persönlich ist es ein völliges Rätsel, dass es immer noch Kfz-Sachverständige gibt, die 1.500 Euro und mehr pro Jahr dafür ausgeben, um am Ende bei den gegnerischen Versicherern “verkauft” zu werden? “
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Aber klar doch – offenbar eine Herde williger blöder und schweigender Schafe (nichts gegen Schafe ansich) die immer noch ihrem Hirten folgen. Anscheinend hat niemand dort das bißchen Grips oder den Mut – oder beides fehlt – einmal zu hinterfragen, wem das alles nutzt und wer den Nießbrauch davon hat?
Heute gehört dieser Verband (mit all seinem Vermögen) angeblich den Mitgliedern und um das zu untermauern ließ er, – der Besitzer des BVSK, – in einem Rundschreiben sinngemäß folgendes verlauten:
Jedes Mitglied könne nach Potsdam kommen. Er werde dann eine Führung durch diese schöne Immobilie veranstalten und das Mitglied könne dann Stolz auf diesen schönen Verbandssitz sein, weil ja auch ein kleines Stückchen ihm gehöre, Dank der guten Arbeit des Herrn GF??
Ja geht’s noch? Ja – offenbar gehts noch, sonst wäre ja keiner mehr in diesem Verband und bezahlt die Herren.
Aber wer weiß – als gelernter Lokalpolitiker, perfekter Hinterzimmerstrippenzieher und Lobbyist in eigener Sache wird ihm dann noch was einfallen?
Wenn nur noch der Herr GF und sein Lakai, der Herr „Präsident“ übrig sind, wird die Beute aufgeteilt – nach Gutsherrenart und den Löwenanteil natürlich für den Herrn GF – so oder so ähnlich könnte das gehen?
Werte Kollegen,
als BVSKler gebe ich zu auch regelmäßig die Informationen hier zu lesen. Die Hackerei auf den BVSK regt mich allerdings schon etwas auf. Was glaubt ihr eigentlich wo wir mit unseren Honoraren wären, wenn sich die Gerichte nicht an der Honorarbefragung des BVSK orientieren würden? Auch andere Verbände führen solche Befragungen durch und auch andere haben Sachverständige als Mitglieder die für Versicherungen arbeiten. Müssen nicht immer SSH Leute sein. Der Honorarkorridor hat dafür gesorgt, dass selbst die Versicherungen hier kaum noch eine Möglichkeit sehen das Grundhonorar anzugreifen, vielmehr wird jetzt mehr auf die Nebenkosten abgestellt. Und mal ehrlich, sind 100 EUR NK nicht meist ausreichend? Oder kann man mit dem Provinzial-Tableau nicht gut auskommen?
Wir sollten nicht fehlende Aufträge mit überraschend hohen Honoraren kompensieren, sondern vielmehr Aufklärung betreiben und die Kunden im Kampf gegen die Kürzungsstrategien der Versicherungen unterstützen. Wir sind Dienstleister und haben für eine möglichst gute Grundlage für die Scuadenregulierung zu sorgen. Wir sind mithin nicht die Einzigen bei denen gekürzt wird. Aber zur Beruhigung, auch ich gehe wegen jeder Honorarkürzung zum Anwalt.
Guten Abend
Handlanger und Rechte Hand
Insbesondere die Entscheidung des BGH vom 11.02.2014 (AZ: VI ZR 225/13) hat keinesfalls zu einer Klärung der Rechtssituation beigetragen. (……….)
Auch dies ist ein Aspekt, der dazu führen muss, dass sich Kfz-Sachverständige nicht mit unangemessen hohen Honoraren angreifbar machen, sondern sich vielmehr an der BVSK-Honorarbefragung orientieren – sowohl bei dem sogenannten Grundhonorar wie auch bei den sogenannten Nebenkosten.
Netzfundstelle: http://www.bundesanzeiger-verlag.de/kfz-sv/aktuelles/fachbeitraege/detail-fachbeitraege/artikel/zur-angemessenheit-des-kfz-sachverstaendigenhonorars-13789.html
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Mehr als tausend Worte
https://www.kfz-betrieb.vogel.de/index.cfm?pid=5578&pk=264997&fk=297773&op=8&type=article#3
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Freie und unabhängige Sachverständige in Schockstarre
BVSK Sonderrundschreiben 03/2015 mit lieben Grüßen aus München, Saarbrücken, Karlsruhe und Berlin an das JVEG
Im Bereich der Nebenkosten allerdings wird die BVSK-Nebenkostenbefragung häufig nicht herangezogen, da aufgrund der zu großen Bandbreiten dieser Nebenkostenbefragung nicht mehr von ausreichender Nachvollziehbarkeit dieses Teils der Befragung gesprochen werden kann.
……. auch wenn die Vermischung der Sonderregelung für hoheitliche
Gutachtenaufträge im Gerichtsbereich mit werkvertraglichen Rechtsgrundsätzen eigentlich unzulässig
ist ……..
Der BVSK neigt dazu, einen Vorschlag im Hinblick auf die sogenannten Nebenkosten zu unterbreiten, der Argumente, die sich aus dem JVEG ergeben, aufgreift.
Die Einschläge kommen näher. Das unsägliche Urteil VI ZR 357/13 (Welcher Pfosten hat das denn erstritten? Die Abtretung ist nun tot!) gefolgt vom Rückzug des BVSK nun auf JVEG. Ja, was soll man machen??
Wer erkennt sie nicht – die Zeichen der Zeit.
Nach langer leidensvoller Krankheit und schwerem Kampf ist er Patient Schadenersatzrecht nahe am Exitus und nur ein Wunder kann ihn retten.. Die nun bald „schadenverminderten“ Teufelchen der GDV lassen die Korken fliegen und danken solch tollen Anwälten wie dem, der die SV-Kostenabtretung aus der Welt schaffte und wahrscheinlich noch mehr Unheil anrichten wird.
Vielleicht kriegt der auch Geld von den Versicherern – so klammheimlich – wer weiß?
Jetzt ist es raus!
Nun fügt sich das zusammen, was schon immer zusammen gehörte.
Nachdem der GF. Fuchs die letzte Honorarbefragung 2015 mit vorgegebenen Nebenkosten veröffentlicht hat (Abschiedsgeschenk), wechselt er vom Maulwurfdasein offiziell fest zur Versicherungswirtschaft über und erntet die Früchte, die er jahrelang gesät hat.
Vielleicht versucht er seinen“ Gänsen“ zu erklären, dass er auf der Versicherungsseite mehr für sie tun kann, denn je. Aalglatt und clever genug wäre er ja, dass man ihm das auch noch glaubt.
Da er das Sachverständigenwesen genau kennt, wird es m. M. der größte ernst zu nehmende Gegner werden, weil er dann nicht mehr auf den Deckmantel eines Berufsverbandes angewiesen ist, wo er nur bellen durfte, nein im Gegenteil, als losgelassener „Versicherungshund“, darf er jetzt richtig beißen und das wird weh tun.
Viel Vergnügen wünsche ich den BVSK Mitgliedern und der Tatsache, dass in Zukunft nicht nur ihre Nebenkosten, sondern auch die Grundhonorare fest vorgegeben werden.
@Voraussager
Gibt es da offizielle Informationen ?
Bösewicht says: 20. November 2015 at 12:17
@Voraussager
Gibt es da offizielle Informationen ?
Fragt den GF Fuchs selbst.
Er wird halt etwas herumlabern und sich ärgern, weil es jetzt schon bekannt ist.