Der gesetzliche Auftrag des Zentralrufes besteht ausschließlich darin, dem Geschädigten die Daten des Unfallgegners mitzuteilen. Also Name und Anschrift des schädigenden Fahrzeughalters/Eigentümers, sowie Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer. Nicht mehr und nicht weniger.
Wie wir schon des öfteren berichtet hatten, versucht man beim Zentralruf der Autoversicherer entweder direkt an den eintrittspflichtigen Kfz Haftpflichtversicherer weiterzuleiten, oder die persönlichen Daten des Geschädigten sowie alle möglichen Angaben zum Unfallschaden – im Auftrag der Versicherer – mit einem sog. „Protokoll“ abzufragen. Dieses Verfahren wird immer dann zurückgefahren, wenn man die Sache öffentlich macht und nimmt wieder sukzessive zu, wenn etwas „Gras über die Sache gewachsen ist“. Die Verantwortlichen beim ZDA wissen sehr genau, dass sowohl das Vermitteln an die Versicherer als auch das Datensammeln für die Versicherer nicht zu den gesetzlich übertragenen Aufgaben des ZDA gehört und drosseln deshalb immer dann diese Aktivitäten, wenn die Sache in der öffentlichen Diskussion steht.
Hier nun ein aktueller Fall, wie er schon des öfteren vorgekommen ist.
Telefonanruf beim Zentralruf der Autoversicherer:
Die Mitarbeiterin des ZDA fragt nach dem Unfalltag und dem Kennzeichen des Unfallverursachers. Nach Nennung der Daten will die Sachbearbeiterin das Telefongespräch sofort an die Versicherung weiterleiten.
Nachdem dies verneint wird, versucht sie über das sog. „Protokoll des Versicherers“ die Daten des Geschädigten abzufragen. Als auch dies verneint wird, versucht sie „Druck“ zu machen mit der Argumentation: „Wer Daten wolle, müsse auch Daten liefern“. Nachdem ihr mitgeteilt wird, dass lt. Gesetz nur der Zentralruf zur Auskunft verpflichtet sei, bittet sie um etwas Geduld. Sie müsse zuerst ihren „Chef“ dazu befragen. Der kommt dann selbst ans Telefon und will wissen, wo denn das Problem sei. Nach Schilderung des Sachverhaltes startet er trotzdem einen weiteren Versuch, an die Daten des Geschädigten zu kommen, was unter Hinweis auf das Gesetz abermals verneint wird. Erst dann kam es zur Nennung der Versicherungsgesellschaft und der Versicherungsnummer.
Dieses Verhalten ist ein eklatanter Verstoß gegen § 8a PflVG:
(1) Es wird eine Auskunftsstelle eingerichtet, die Geschädigten, deren Versicherern, dem deutschen Büro des Systems der Grünen Internationalen Versicherungskarte und dem Entschädigungsfonds nach § 12 unter den Voraussetzungen des Satzes 2 auf Anforderung folgende Angaben übermittelt, soweit dies zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr erforderlich ist:
1. Namen und Anschrift des Versicherers des schädigenden Fahrzeugs sowie dessen in der Bundesrepublik Deutschland benannten Schadenregulierungsbeauftragten,
2. die Nummer der Versicherungspolice und das Datum der Beendigung des Versicherungsschutzes, sofern dieser abgelaufen ist,
3. bei Fahrzeugen, die nach Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 2009/103/EG von der Versicherungspflicht befreit sind, den Namen der Stelle oder Einrichtung, die dem Geschädigten nach geltendem Recht ersatzpflichtig ist,
4. Namen und Anschrift des eingetragenen Fahrzeughalters oder, soweit die Auskunftsstelle diese Informationen nach Absatz 2 erlangen kann, des Fahrzeugeigentümers oder des gewöhnlichen Fahrers; § 39 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes gilt entsprechend.
Zum einen ist es völlig inaktzeptabel, dass der Zentralruf direkt an die Versicherung des Schädigers weiterleitet, die dann in der Regel das Schadensmanagement – zum Nachteil der Geschädigten – einleitet. Die gesetzliche Auskunftsstelle als Vermittlungszentrum für die Versicherer ist nicht durch das Gesetz gedeckt. Schon gar nicht, wenn es letztendlich zum Nachteil der Geschädigten führt.
Zum anderen verstößt der Zentralruf der Autoversicherung eindeutig gegen das Gesetz, sofern er die Herausgabe der Daten des Unfallverursachers an Bedingungen knüpft – hier zuerst die Abfrage sämtlicher Daten des Geschädigten.
Es wird Zeit, dass sich das Bundesjustizministerium mit diesem Missstand eingehend auseinandersetzt und dieser „Schweinerei“ endlich Einhalt gebietet. Die entsprechenden Sanktionen hierzu stehen ja im Gesetz:
(3) Die Aufgaben und Befugnisse der Auskunftsstelle nach den Absätzen 1 und 2 werden von der GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG – „Zentralruf der Autoversicherer“ – in Hamburg wahrgenommen, sobald und soweit diese schriftlich gegenüber dem Bundesministerium der Justiz ihre Bereitschaft dazu erklärt hat. Das Bundesministerium der Justiz gibt die Erklärung und den Zeitpunkt, ab dem die betroffenen Aufgaben von dem Zentralruf der Autoversicherer wahrgenommen werden, im Bundesanzeiger bekannt. Der Zentralruf der Autoversicherer untersteht, soweit er die übertragenen Aufgaben wahrnimmt, der Aufsicht des Bundesministeriums der Justiz. Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Aufgaben und Befugnisse der Auskunftsstelle nach den Absätzen 1 und 2 der in § 13 genannten Anstalt zu übertragen, soweit die Wahrnehmung der Aufgaben durch den Zentralruf der Autoversicherer nicht gewährleistet ist oder dieser nicht mehr zur Wahrnehmung der Aufgaben bereit ist.
Beides trifft wohl zu. Der Zentralruf ist offensichtlich nicht bereit, den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen und auch die Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben ist somit nicht mehr gewährleistet. Die Aufgabe des Zentralrufes war und ist die Bereitstellung einer neutralen Auskunfstelle für die Geschädigten. Der derzeitige Missbrauch als Einfallstor für das rechtswidrige Schadensmanagement der Versicherer ist ein eindeutiger Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Das Schlimmste ist, dass in NRW die geschädigten Autofahrer auf der Unfallmitteilung der Polizei unten auf der Seite eine Hilfe für Unallopfer erhalten, indem für die Ermittlung des jeweiligen Versicherers auf den „Zentralruf der Autoversicherer“ Tel. 0800 / 2502600 verwiesen wird. Wann wird dieser Absatz vom zuständigen Innenminister des Landes NRW gestrichen?
Nach meiner Kenntnis haben einige Länder diesen Absatz nicht mehr, so z.B. Sachsen-Anhalt.
Fazit: Nachdem so oft durch den „Zentralruf der Versicherer“ gegen das Gesetz verstoßen wurde, dieser Blog berichtete glaubhaft über die Verstöße, muss dieser Gesellschaft „GDV Dienstleistungsgesellschaft m.b.H & Co. KG“ die staatlich übertragene Aufgabe entzogen werden.
Herr Lütgert, übernehmen Sie!
Der liebe Heiko hat andere Probleme als sich um diesen Scheiss zu kümmern!
Frage,
wie ist es möglich, dass dieses Verhalten der vorgesetzten Behörde, hier Justizministerium, toleriert wird.
Ist es möglich, dass der GVD und das Ministerium hier kungeln um den Versicherungen das hierdurch das Schadenmanagement erleichtert bzw. erst ermöglicht wird?
Zwischenzeitlich erhält man wieder direkt eine Auskunft, wenn die HUK-Coburg im Spiel ist. Wer hat dies wieder ermöglicht?
Wenn wir an so einen GDV-Telefonisten geraten, machen wir kurzen Prozess. „Vielen Dank, auf Wiedersehen.“ Neuanruf, der in der Regel bei einem rechtskonform handelnden Telefonisten landet.
@Willi….der Mist steht auch in HH und SH noch auf den allermeisten Zetteln oder teilweise noch die „alte“ Nummer…!
@Zweite Chefin
Tolle Strategie. Insbesondere weil sich dadurch nichts ändert. Diese Strategie muss jetzt nur noch jemand den vielen tausend Geschädigten vermitteln, die Tag für Tag auf dieser Schiene mit Hilfe des Zentralrufes von den Versicherern eingeseift werden. Natürlich prallt so etwas an einer handvoll versierter Rechtsanwälte und Gutachter ab, die gelegentlich beim Zentralruf anrufen. Um die geht es hier aber nicht, sondern um die anderen ahnungslosen 99%.
Es ist auch schon vorgekommen, dass direkt nach der Durchgabe des Datums und Verursacherkennzeichens ein „Bitte warten Sie einen moment…“ und dann „blabla Versicherung – Schadenteam“ kam, ohne auch nur nachzufragen ob man weitergeleitet werden will. Ich dachte ich falle vom Stuhl …
Welch überraschende Entwicklung?
@Bösewicht
das kann ich erklären.
Nicht jeder Versicherer zahlt Provisionen für Daten,die aus Anrufern herausgefragt werden.
Wenn ein Geschädigter anruft und nur die Versicherung wissen will,dann erhält er prompt die Daten der Versicherung,wenn es sich z.B. um die „INEAS“-Versicherung handelt.
Wenn es sich um eine andere Versicherung handelt,dann geht die Ausforschung los.
Die Sachverständigen verpennen aktuell auf breitester Front diese Entwicklung und schauen ihrer eigenen schleichenden Vernichtung tatenlos zu.
Denen ist nicht zu helfen!
Die SV pennen? Was soll der SV schon denn machen? Seit Jahren werden wir torpediert von lächerlichen Prüfberichten, grundlosen Nachbesichtigungen und andauernd „Gebührenkürzungen“. Weder ein Verband, noch ein Rechtsanwalt mag sich mal irgendwo beschweren und den Mist aufzeigen – ohne Konsequenz ist jede Beschwerde fruchtlos – bekomme ich ständig zu hören.
Natürlich, erst wenn der letzte unabhängige SV in den Ruin getrieben wurde und nur noch das Grün der DEKRA an jeder Werkstatt leuchtet, werden die Geschädigten merken, was mit Ihnen passiert ist. Bis dahin aber schauen wir doch alle tatenlos und hilflos dem Treiben zu!
Ich hoffe nur, dass sich diesem Sachverhalt irgendein Anwalt annimmt…
„Einspruch“ – ein lesenswertes Buch des EX-Ministers Norbert Blüm der die Justiz beleuchtet. Und was da so zum Vorschein kommt – na lest es selbst. Den Blüm sollte man zum Ehrenmitglied bei CH ernennen.
Zentralruf per Internet. >> In letzter Zeit immer häufiger: „Es ist eine Anfrage beim KVA erforderlich“.
Was soll denn das? Da werden per Internet Milliardenbeträge in Millisekunden verschoben und die brauchen da 2 Tage um eine normale Auskunft – die auch nur maschinell erfolgt – zu erteilen – und das immer häufiger. Irgend etwas stimmt da nicht.
Ist das nur mein persönlicher Eindruck oder wird da systematisch ausgebremst?