Die Allianz hat es doch tatsächlich mal wieder geschafft einen Geschädigten so zu verärgern, dass er nun alle seine Verträge, die er selbst bei der Allianz hat, zur nächsten Fälligkeit kündigt.
Was war passiert? Ganz einfach: überhaupt nichts! Es liegt völlige Untätigkeit des Allianzsachbearbeiters vor. Aber der Reihe nach:
Ich habe im Oktober ein Schadengutachten für den jetzt verärgerten Geschädigten erstattet. Dieser hat mir bei der Besichtigung die Abtretung erfüllungshalber unterschrieben. Ich habe dem Geschädigten bei der Besichtigung zwar geraten einen Anwalt mit der Regulierung zu beauftragen, aber er meinte, dass das bei der Allianz nicht nötig sei…
Ich habe daraufhin das Originalgutachten nebst Rechnung und Abtretung an die Allianz nach Berlin gesandt. Da dann bis Dezember keine Bezahlung erfolgte, habe ich die Allianz angeschrieben und höflich um Mitteilung gebeten was einer Bezahlung meiner Rechnung im Wege stehe. Ich habe – wie gewöhnlich – keine Antwort erhalten, sodass ich mich Anfang Januar zunächst an den Auftraggeber gewandt habe, um zu erfahren, warum sich die Regulierung verzögert.
Dieser hakte sofort bei der Allianz nach und man teilte ihm mit, dass selbstverständlich meine Rechnung sofort bezahlt würde; der Schaden war dem Geschädigten bereits vollständig ersetzt worden. Nur leider hat sich bis Anfang Februar noch immer nichts bezüglich meiner Rechnung getan. Dies teilte ich dem Geschädigten mit, der sofort eine wütende Email an den zuständigen Allianz-Sachbearbeiter geschickt hat. Einzelheiten möchte ich den Lesern ersparen, da mit Sicherheit auch Minderjährige mitlesen und selbst mir die Wortwahl Schamesröte ins Gesicht treibt. 😉
Meine Rechnung ist im übrigen mittlerweile vom Geschädigten ausgeglichen worden.
Die Moral von der Geschichte:
- Bei der Allianz läuft noch immer alles schief. Eine ordentliche Regulierung findet im Regelfall nicht statt.
- Der Geschädigte, der sich nicht anwaltlich vertreten lässt, hat eine ganze Menge Arbeit mit der Regulierung.
Deshalb wieder einmal mein Aufruf an alle Geschädigte:
Selbst bei scheinbar noch so einfachen Schadenfällen ist es auf jeden Fall zu empfehlen, dass die Regulierung einem versierten Verkehrsrechtsanwalt anvertraut wird.
Da wurden wohl zu viele Credit Default Swaps bei Herrn Madoff gekauft?
…ich glaube nicht, dass es hilfreich ist, einen Fall der Regulierungsschlamperei wie den hier beschriebenen mit planmäßiger Rechtsresistenz wie bei anderen Gesellschaften gleichzusetzen.
Mit sachlichen Grüßen,
Joachim Otting
….einen Fall der Regulierungsschlamperei?????
http://www.unfall-recht.info/category/allianz/
http://www.captain-huk.de/Kategorie/versicherungen/allianz/
Und zum Thema planmäßige Rechtsresistenz:
Die Allianz missachtet den Datenschutz, das Urheberrecht, BGH-Rechtsprechung, Regulierungsfristen, Mahnbescheide usw… Selbst Vollstreckungsbescheide werden oft nicht mehr wahr genommen. Der Rechtsdienstleister BLD, als outsourcing Konsequenz, soll`s dann wieder richten? Kann er aber nicht, wenn zum einen der Karren so richtig im Dreck steckt und zum anderen die eine Hand nicht weiß (BLD), was die andere tut (Allianz).
Die Regulierungsschlamperei ist eine Facette der Allianz, die die Geschädigtenseite eigentlich nur noch „nervt“.
Vielmehr ist aber im Rahmen von Sparmaßnahmen durch „Umstrukturierung“ (Personalabbau) dort offensichtlich alles aus dem Ruder gelaufen.
Entwicklungen wie diese zeigen, wohin der Sparwahn führt und wie ein Management in relativ kurzer Zeit einen mühsam über Jahrzehnte aufgebauten Markennahmen an die Wand fahren kann.
Neuerdings dürfen „freie“ bei der Allianz sogar wieder Kaskogutachten machen. Unser Kunde hatte extra nochmal nachgefragt.
Wir wollen ja auch alle Auswirkungen umfassend schildern, oder wie man dem Chaos der Allianz auch etwas positives abgewinnen kann.
@Joachim Otting
Samstag, 07.02.2009 um 15:38
…ich glaube nicht, dass es hilfreich ist, einen Fall der Regulierungsschlamperei…
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Die Mehrzahl der Vorgänge seit Oktober 2007 bei besagter Versicherung fällt unter die Kategorie „Regulierungsschlamperei“, – mindestens! Was da glatt gelaufen ist, läßt sich an einer Hand abzählen, – so die Regulierungsrealität.
@ borsti
Das habe ich schon öfter gehört, und das hängt wohl mit der Zentralisierung der Bearbeitung zusammen.
Trotz Allem: Wenn es dort „Plan“ wäre, alles zu bezahlen, nur den SV nicht, hätten wir das auch schon durchschaut.
Für die Betroffenen ist das alles sehr ärgerlich. Dennoch sehe ich einen Unterschied, ob eine Versicherung „abgesoffen“ ist, oder ob bestimmte Schadenpositionen per Kampagne beschnitten werden.
Das über einen Kamm zu scheren, verharmlost die vorwerfbaren Kampagnen.
Hallo Kollege Otting
wenn ich allerdings,wie in der vorletzten Woche,von einem Sachbearbeiter der Allianz zu hören bekomme,ob ich wüsste wie scheissegal ihm das sei,wenn wir klagen würden,dann reift der Verdacht zur Gewissheit,dass es sich bei der Allianz auch um ein von höchster Stelle geplantes Absaufen handeln könnte.
Nach meiner Erfahrung jedenfalls kommt z.Zt. von Direktversicherern das Geld dreimalsoschnell.
Die Allianz hat eindeutig zuviele Mitarbeiter entlassen und muss aufpassen,dass es ihr nicht wie dem Bauer aus dem Schwäbischen ergeht,der sich beschwert hatte:
Erst gewöhne ich ihr das Saufen ab,dann verreckt mir die blöde Kuh.
m.f.G. Peter
Hallo Andreas,
es gibt praktisch keine Versicherung, bei der ein Geschädigter ohne versierten Verkehrsanwalt auskommen würde. Die einen vergessen die Wertminderung, die anderen regulieren die allgemeine Unkostenpauschale gar nicht oder unzureichend. Irgendwo bleibt der Geschädigte immer auf der Strecke. Daher: Immer zum versierten Anwalt.
Willi Wacker
Gott sei Dank betrifft es eine gute Bekannte, denn so schnell glaubt es einem kein Fremder, dass bei einer Versicherung wie der Allianz Dokumente einfach mal so gleich mehrfach verschwinden. So blieb uns zu mindestens erspart, unsere Unschuld beteuern zu müssen.
Aber auch hier der Reihe nach.
Eine Haftpflichtschadenreparatur verzögert sich, weil sich bei der Nachfrage durch das Autohaus im Beisein der Fahrzeughalterin im Call Center der Versicherung herausstellt, dass die RKÜ „verloren“ gegangen ist. Dass die Werkstatt auf die Bestätigung wartet, war selbstverständlich deren Problem, denn der Auftrag zur Reparatur des Fahrzeuges war durch den Fahrzeughalter längst erteilt und bei einer Regulierungsverzögerung durch den Haftpflichtversicherer wäre die Reparaturrechnung umgehend beglichen worden.
Nun hat gestern die Bekannte auch noch erleben dürfen, was bei der Allianz unter freundlicher und umgehender Hilfe bei Problemen verstanden werden darf.
Von der Versicherung trafen gleich zwei Schreiben beim Anspruchsteller mit der Bitte um Zusendung des in Auftrag gegebenen Gutachtens ein. Daher wurde nun gestern telefonisch nachgefragt, ob insoweit alle Zahlungen erfolgt sind. Hier gab es dann eine mehr als unfreundliche Auskunft der dortigen Mitarbeiterin. Es kann nicht reguliert werden, weil noch immer kein GA vorliegen würde. Auf den Einwand, dies könne nicht sein, weil dieses bereits vor Wochen übersandt wurde und sich daher im Hause der Allianz befinden müsse, kam ein klägliches, vielleicht ist es uns verloren gegangen, im Computer wäre jedenfalls keines. Kann ja auch nicht, hätte ich die wohl überforderte Dame aufklären können, weil ja seitens ihres Unternehmens man sich verpflichtet hat, das Urheberrecht strikt einzuhalten.
Auf die Frage der Geschädigten: „Und nun?“ wurde sodann genervt verkündet, der SV solle noch einmal ein neues GA erstellen. Auf den Einwand, das dies weitere Kosten mit sich bringen wird, kam – dann schicken sie eben ihre Ausfertigung. Oder man soll diese Kopieren, schließlich bekäme man ja 25 Euro Unkostenpauschale, da wären dann die 20 Cent ja wohl mit abgedeckt.
Fazit I: Nichts mit – wenn das GA nicht bei mir im Computer ist, werde ich mich gleich darum kümmern,
kein – es tut mir leid, dass ich ihnen im Moment keine befriedigende Auskunft geben kann.
Kein – sobald ich das GA gefunden habe, informiere ich sie umgehend.
Dafür hat sich die Allianz Versicherung in einem weiteren Schadenfall dann doch telefonisch beim Unfallopfer gemeldet. Der hauseigene Sachverständige müsse am Fahrzeug überprüfen, ob die Werkstatt eine ordentliche Reparatur ausführt. Dies, obwohl durch unser Büro eine Reparaturbegleitung durchgeführt wird. Der Fahrzeugbesitzer keinerlei Zweifel an einer fachgerechten Reparatur hegt, denn schließlich ist er mit all seinen Fahrzeugen ein jahrelanger Kunde bei der im somit sehr vertrauten Werkstatt.
Wie ist das eigentlich mit der Schadenminderungspflicht im Interesse der Versichertengemeinschaft, fragt man sich doch da? Die Antwort wird so mancher hier wohl noch in den Anschreiben der BLD Anwälte lesen: „Ihr GA ist nicht zur Schadenregulierung geeignet, bitte entfernen sie den Datenschutz und Urheberrechtshinweis. Zweimal Gutachterhonorar könne unser Mandant im Interesse seiner Versicherten nicht übernehmen.“
Wobei, ich meine gelesen zu haben, dass es hier schon eine Kehrtwendung um 180 Grad gegeben hat, damit die Rechtsvertretung des SV nicht die BaFin bemüht, wegen fehlender obwohl vorgeschriebener, qualifizierter Mitarbeiter im Versicherungsunternehmen.
Fazit II: Die Umsetzung des Schadensmanagementes entwickelt sich immer mehr zum unkalkulierbaren, mit unter blamagen Klotz am Bein vieler Versicherer. (Hierzu gibt es nachher noch ein aussagekräftiges Urteil vom AG Stendal zum Honorar- und Schmerzensgeldprozess eines HUK-Coburg Geschädigten Fahrzeughalters.
Chr. Zimper
Hallo Chr. Zimper,
Deine Vermutung im zweitletzten Abschnitt ist richtig. Sobald der Anwalt des Geschädigten auf die erforderlichen Sachverständigen der Versicherung gem. Merkblatt der BaFin hinweist und den Vorgang der BaFin melden will, lenken auch die Rae. BLD ein. Jeder Versicherer hat, wenn er den Zulassungskriterien entsprechen will, entsprechende Sachverständige vorzuhalten und nachzuweisen. Ich kann nur allen Sachverständigen raten, wehrt Euch und schreibt an die BaFin. Die müssen derart viele Beschwerden auf den Tisch kriegen, dass die nicht mehr anders können, als gegen die Versicherer vorzugehen. Das hat eindeutig erzieherischen Effekt.
mfg
Dein Willi Wacker
Hallo Willi Wacker!
Wenn die BaFin gegen Versicherer vorgeht, werden die dann mit Bundesverdienstkreuzen beschmissen? Das wird bestimmt fürchterlich weh tuen?
Gutachten an Allainz nur per Einschreiben/Rückschein mit Inhaltsangabe versenden. Deren Anwälte bringen es sogar fertig, wenn man den Einschreiben/Rückschein als Beweis vorlegt zu behaupten in dem Briefkuvert war kein Inhalt.
Dann hat uns der Richter gefragt, können Sie das Beweisen?
Neuer Gerichtstermin mit Schreibkraft zur Zeugenaussage „Ich habe das Gutachten in das Briefkuvert gesteckt und zugeklebt“. Richter, danke das reicht.
Mit Nichtwissen bestreitet die Allianz bis zum Tod.
Nur mehr Verunsicherung. Allianz Arbeitsanweisung vor 20 Jahren werde ich nie vergessen: „Sachverständige und Rechtsanwälte, diese Wegelagerer müssen wir ausschalten“ und zu den eigenen Sachverständigen: Sie meine Herren SV müssen das durchsetzen, sonst müssen wir sie ersetzen“ Originaldozenten Text im AZT Ismaning.
Gerade wieder Allianz kann das eingescannte Foto nicht gut erkennen. Bitte mailen sie es noch mal.
Allianz, wie HUK und Württembergische können keine Schäden mehr erkennen. Für die ist nur mehr der Prämieneinzug erkennbar. Schadenersatzforderungen sind nicht nachvollziehbar.
WESOR Montag, 20.04.2009 um 13:47
Gerade wieder Allianz kann das eingescannte Foto nicht gut erkennen. Bitte mailen sie es noch mal.
Allianz, wie HUK und Württembergische können keine Schäden mehr erkennen. Für die ist nur mehr der Prämieneinzug erkennbar. Schadenersatzforderungen sind nicht nachvollziehbar.
-.-.-.-.-
Mit solchen Erklärungen wird versucht, ein Nachbesichtigungsbegehren zu rechtfertigen, um anschließend Kürzungen vornehmen zu können.
Wer sich darauf einläßt ist selber schuld. Meistens sind es sogar die Herren Rechtsanwälte, die weich werden und in einem solchen Verlangen sogar noch eine Möglichkeit sehen, zu einer schnelleren Schadenregulierung zu kommen, was natürlich gerade nicht der Fall ist.
Wenn man weiß, warum versicherungsseitig so verfahren wird, ist es mit Sicherheit verfehlt, sich auf solche Sandkastenspielchen einzulassen, zumal bei angeblichem Unklarheiten zur Schadenfeststellung oder zum prognostizierten Reparaturaufwand zunächst einmal der Sachverständige um Aufklärung in Anspruch genommen werden könnte, der das Unfallfahrzeug bereits besichtigt hat und eine solche Vorgehensweise wäre auch noch seriös.
Gerade das ist aber bei einem Nachbesichtigungsbegehren nicht die erklärte Absicht, so dass es eigentlich keiner weiteren Erklärung bedarf, was damit tatsächlich bezweckt werden soll. Aber es gibt immer wieder 2 Seiten an der Sache. Eine, die versucht, auf diesem Umweg den Schadenersatz der Höhe nach nach eigenen Vorstellungen zu gestalten und die andere, die darauf eingeht und sich in erstaunlicher Geduld manipulieren läßt.
Mit freundlichen Grüßen
Scouty
@ WESOR Montag, 20.04.2009 um 13:47
„Gerade wieder Allianz kann das eingescannte Foto nicht gut erkennen. Bitte mailen sie es noch mal.“
Ja,ja damit man es nicht mehr einscannen muss und gleich per Mail an die Internetbörse weiterleiten kann.
Halten die jeden Menschen für blöde?
Ich hoffe nur dass unabhängige SV nicht so dämlich sind Schadenphotos per Mail an die Versicherer weiterzuleiten.
MfG
F.Hiltscher
WESOR Montag, 20.04.2009 um 13:47
Gerade wieder Allianz kann das eingescannte Foto nicht gut erkennen. Bitte mailen sie es noch mal.
Ja, werden nun bei der Allianz nur noch sehbehinderte Sachbearbeiter beschäftig oder solche, die von Tuten und Blasen Null Ahnung haben? Vielleicht sollten die Herren Sachverständigen eine kostenpflichtig anzufordernde Broschüre entwerfen, die daraüber aufklärt, wie man ein
verkehrsfähiges Beweissicherungs-Gutachten liest und verstehen sollte. Der Hinweis auf eine solche „Gebrauchsanleitung“ könnte sich auch im Gutachten finden.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander
Peter Pan Montag, 09.02.2009 um 17:12 Hallo Kollege Otting
wenn ich allerdings,wie in der vorletzten Woche,von einem Sachbearbeiter der Allianz zu hören bekomme,ob ich wüsste wie scheissegal ihm das sei,wenn wir klagen würden,dann reift der Verdacht zur Gewissheit,dass es sich bei der Allianz auch um ein von höchster Stelle geplantes Absaufen handeln könnte.
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Sie lassen es tatsächlich drauf ankommen und einmal bezüglich der Kostenverursachung darauf angesprochen erklärte Prof. Dr. Ing. Max Danner feixend:“Das nehmen wir noch aus der Portokasse.“
Muß man dazu noch einen Kommentar abgeben ?
Björn
Ja der Danner, Gott hab ihn selig!
Es gibt nur ein Mittel, Leihwagen, Verzugszinsen, Klagen. Aber aus ganz bestimmten Gründen wollen viele Anwälte die Erledigungsquote bevorzugen. Daher kommt es auch vor, das Anwälte die beanspruchte Versicherung um eine Deckungszusage für das Sachverständigengutachten einholen.
Heute um 16h ruft ein DEVK-Geschädigter an und vereinbart einen Gutachtentermin. Um 19,30h ruft er wieder an und storniert den Gutachtentermin, nach einem Anruf der DEVK beim Geschädigten. Text: „Sie brauchen kein Gutachten unser Sachverständiger ist für sie kostenlos“!
Aufklärungsversuch beim Geschädigten ohne Erfolg „Die DEVK hat doch gesagt sie braucht kein Gutachten“!
Es gibt eben noch kein Kraut gegen „kostenlos“ werd ich mein Vermögen los.
Der SPD Kanzlerkandidat Steinmeier wirbt schon um Wählerstimmen mit der Schieflage in unserem Staat. Aber vielleicht hat er Angst von den Vorständen nicht mehr zum Tetate eingeladen zu werden.