Die HIS-Datei der Versicherer – war schon immer rechtswidrig?!

Umstrittene Datenspeicherung

Assekuranz wird zurückhaltender

Versicherer führen eine schwarze Liste mit auffälligen Kunden. Doch seit Verbraucher ein Recht auf Auskunft haben, lässt die Sammelwut nach.  von Martin Reim

Die Zahl der Kontrollmitteilungen von Versicherungen an das brancheninterne Informationssystem HIS ist im vergangenen Jahr deutlich gesunken. Wie das Wirtschaftsmagazin Capital in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, lag 2009 die Zahl der Meldungen bei 1,32 Millionen. Ein Jahr zuvor waren es noch 1,82 Millionen. gewesen, 2005 sogar 1,96 Millionen.

(…….)

Eine GDV-Sprecherin sieht die neuen Transparenzregeln als Hauptgrund dafür, warum die Zahl der Meldungen so stark gesunken ist. Seit April vergangenen Jahres dürfen Kunden ihre Daten abfragen; bei neuen Meldungen erhalten sie automatisch eine Mitteilung. Zuvor konnten Sachbearbeiter von Versicherungen Kundendaten einmelden, ohne dass es der Betroffene erfuhr. „Die Unternehmen sind möglicherweise verunsichert“, sagte die GDV-Sprecherin. Allerdings haben bislang nur wenige Kunden die Abfragemöglichkeit genutzt: Etwa 8500 Personen hätten sich an den GDV gewendet, bei rund jedem Zehnten lag ein Eintrag vor.

Quelle: http://www.ftd.de,  alles lesen >>>>>>>>>

Es wäre doch mal interessant zu wissen, wer denn tatsächlich vom Versicherer darüber informiert wurde, dass aktuell Daten in der HIS-Datei gespeichert wurden.  Wer von den vielen Lesern  kann hierzu entsprechendes berichten?

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6 Antworten zu Die HIS-Datei der Versicherer – war schon immer rechtswidrig?!

  1. Hunter sagt:

    „Die Unternehmen sind möglicherweise verunsichert”, sagte die GDV-Sprecherin.“

    Mag schon sein, liebe GDV-Sprecherin. Vielleicht haben die Unternehmen den Braten aber bereits vorab gerochen. Die ersten Signale des BVerfG sind ja schon seit längerem vernehmbar.

    Was ist die Konsequenz für die Nebenschauplätze aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts?

    Sämtliche Vorratsdaten der zentralen HIS-Datei sofort löschen!

    Gespeicherte Daten bei sämtlichen Kürzungsdienstleistern sofort löschen (Control€xpert, DEKRA, Eucon, GKK, HP-Claim, SSH, usw…).

    Auch die Restwertbörsen sollten sich schnellstens von ihren Datenbeständen trennen.

    Alle Vorrats-Datensammlungen zu den Schadensfällen sind ohne Zustimmung der Betroffenen (Geschädigten) erfolgt!

    Selbst das ELENA-Verfahrensgesetz dürfte mit dieser Entscheidung des BVerfG in erhebliche Schwierigkeiten geraten.

  2. Gottlob Häberle sagt:

    Wie sieht es denn mit der Vorrats-Datenspeicherung im VZR des KBA’s aus.

    Das KBA unterhält meines Wissens eine der größten Datenbanken auf dem europäischen Kontinent.
    Mit deren Auswertung dürfte wohl nahezu über jeden Fahrerlaubnisinhaber der BRD ein komplettes Verhaltensprofil – vermutlich inklusiver Einkaufs- und Schlafgewohnheiten – zu erstellen sein. In jedem Fall auch über deren Trinkgewohnheiten.

    Wer kann hierzu etwas berichten?

    Grüße aus dem Wilden Süden
    Gottlob Häberle

  3. virus sagt:

    Der Stand bei ELENA

    ELENA passiert Bundesrat – Änderungen angemahnt
    22.02.2010

    Am 12.2.2010 hat die Datenverordnung ELENA im Bundesrat (Beschluß 892/09) ihre letzte Hürde genommen. Damit gilt die Pflicht der Meldung ab 1.1.2010 für jeden Arbeitgeber.

    Allerdings hat der Bundesrat Änderungen angemahnt:

    Der Bundesrat erinnert an die besondere datenschutzrechtliche und damit verfassungsrechtliche Brisanz des ELENA-Verfahrens, die sich vor allem daraus ergibt, dass einkommensrelevante Daten von allen abhängig Beschäftigten (über 30 Mio.) gespeichert werden sollen, ohne dass feststeht, dass diese Daten im Einzelfall tatsächlich gebraucht werden (Vorratsdaten-speicherung). Er betont erneut, dass eine solche umfängliche und auf Vorrat angelegte Datenbank verfassungsrechtlich nur zulässig ist, wenn neben der grundsätzlichen Erforderlichkeit zum Zeitpunkt der Speicherung deren Zweck bestimmt ist und wirksame technische, organisatorische und rechtliche Sicherungen gegen Zweckänderungen und Datenmissbrauch gewährleistet sind.

    Weitere Forderungen sind:

    * Prüfung, ob der Schlüssel zur Ver- und Entschlüsselung von einer unabhängigen Treuhänderstelle verantwortet werden.
    * Sicherstellung, dass das Auskunfstrecht der Beteiligten sofort und effektiv wahrgenommen werden kann.
    * Prüfung, ob im Datenbaustein „Kündigung / Entlassung“ auf Freitextfelder verzichtet werden kann.
    * Reduzierung des Aufwandes für Arbeitgeber auf das absolut erforderliche Mindestmaß.

    Quelle: Beschluss des Bundesrates 892/09´

  4. SV sagt:

    Hallo zusammen,

    Der GDV hat mir auf meine Anfrage betreffs des HIS lapidar geantwortet.

    „…. dass wir anhand Ihrer uns zur Verfügung stehenden Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) ermittelt haben, dass Sie nicht an das HIS gemeldet sind.
    Das System löscht Meldungen automatisch nach fünf Jahren, so dass wir zu etwaigen Meldungen vor diesem Zeitraum keine Auskunft geben können.“

    Das kann ich jetzt glauben oder auch nicht. Denn ein wirklicher Nachweis in Form eines Abfrageformulars liegt dem Standardbrief wohl nicht bei.

    Gruß SV

  5. Willi Wacker sagt:

    Hallo SV,
    vielleicht eröffnet das geänderte BDSG nunmehr den Weg, Auskunft über die gespeicherten Daten zu erhalten. Siehe den Bericht von gestern, dem 24.3.2010.
    Mit freundlichen Grüßen
    Willi Wacker

  6. Ali Akay sagt:

    Wir leben in einem Land der Größte,Ziwiliesierte,Mächtegste land Europa,das unschuldige menschen für Betrüger Gemacht Worden, das Gibt in der Turkei sowas nicht.

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