Die schikanöse Prozessflut der HUK-Coburg 1.Teil

Vorbereitung zum Aufbau einer zentralen Datenbank.

Sehr geehrte Leser,

Unbemerkt von den meisten Mitmenschen in Deutschland, spielt sich nun seit ca. 10 Jahren ein erbitterter Krieg zwischen der HUK-Coburg und den neutralen u. unabhängigen Sachverständigen ab.

Dass es hier klar um die Verdrängung des so störenden Verbraucherschutzes geht, welchen die Kfz.-Sachverständigen noch garantieren, ist nur in der Branche bekannt. Die HUK-Coburg begründet dies allerdings völlig anders und verweist, wie sollte es auch sonst sein, auf die steigenden Kosten der Mitgliederbeiträge.
Das wirkt immer hat man sich wohl gedacht, aber gewaltig verrechnet.
Tausende verlorene Honorarprozesse der HUK-Coburg gegen die neutralen und unabhängigen Kfz.-Sachverständigen gingen zu Lasten der Versichertengemeinschaft und verschlangen Unsummen der Beitragseinnahmen.

Das Paradoxe daran ist, dass mit Hilfe des einbezahlten Versicherungsbeitrag der HUK-COBURG Versicherten, der für alle Versicherten so wichtige Verbraucherschutz eliminiert werden sollte.

Hier passt auch der Spruch,"nur ein dummes Schaf wählt zahlt sich seinen Metzger selbst."

Da dieser 1.Teil nur der Auftakt einer Aufklärungsserie ist u. den Leser nur vorinformieren soll, bitte ich die Hauptbeteiligten des von der HUK-Coburg angezettelten und erfolglos geführten Honorarkrieges, (Sachverständige u. Verkehrsrechtanwälte, Unfallgeschädigte) alle Gerichtsurteile herauszusuchen u. bereitzustellen um diese in Kürze (2 Wochen) zu archivieren und auszuwerten für weitere Maßnahmen.
Wir informieren Sie rechtzeitig für alles weitere.

Allein in meinem bescheidenen Archiv sind ca. 800!! verlorene Gerichtsprozesse der HUK-Coburg aufgeführt. Deutschlandweit müssten es zigtausend sein.

Den Verbrauchern und insbesondere den vielen seriösen Beamten, Richtern, Lehrern, Staatsanwälten usw. welche bei der HUK-COBURG versichert sind, soll damit in aller Öffentlichkeit dargelegt werden, für welche unlauteren und willkürlichen Zwecke Ihre Beiträge verwendet wurden und auch noch werden.

Wir werden Sie informieren wie sich die verschiedensten SV-Organisationen u. Verbände verhalten haben, welche Verbände die HUK-COBURG sogar unterstützten und welche KFZ.-Sachverständige ihre Fahne der Neutralität unbeirrt hochgehalten haben und das auch weiter tun.
Auch werden wir öffentlich klarstellen welche von den ca. 10.000 tätigen Kfz.-SV, (nur max.ca.1.500 davon sind neutral u. unabhängig) für die Versicherungswirtschaft arbeiteten und auf deren Wünsche eingehen.
Das Erfüllen der Wünsche für die Versicherungswirtschaft bedeutet für diese Art von Sachverständigen erfreulich volle Auftragsbücher und für die Geschädigten eine vorsätzlich reduzierte, nicht rechtskonforme Schadenersatzleistung.

Im Volksmund nennt man so eine Vorgehensweise schlicht und einfach "Beschiss".

Ein Paradebeispiel dafür ist die wirschaftliche Verbindung zwischen der HUK-COBURG und der DEKRA. Diese weisungsgebundenen Sachverständigen befolgen die Anweisungen des Geschäftspartners HUK-COBURG zum Nachteil des Geschädigten, wo immer sich Gelegen heit findet.

Fortsetzung folgt

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28 Antworten zu Die schikanöse Prozessflut der HUK-Coburg 1.Teil

  1. sv sagt:

    Vielleicht dürfte ich anregen,dass man die ewigen Verlierer, diese Rechtsanwälte der HUK-Coburg nennt ,die immer wieder versucht haben die ordentliche Rechtsprechung mit absurden Klagebegründungen zu kippen und rechtmäßiges als rechtswidriges darzustellen. Nur deshalb,dass nicht versehentlich andere Geschädigte auf sie hereinfallen.Eine ordentliche anwaltliche Rechtsvertretung für einen Geschädigten im Schadenfall kann doch nach meiner Meinung von dieser Art von RA nicht mehr erfolgen .

    oder?

  2. auch sv sagt:

    Kann mir nicht vorstellen,dass man so etwas nicht darf.Soweit mir bekannt ist, sind die Honorarprozesse öffentlich.Warum sollte also so ein Rechtsvertreter nicht öffentlich für seine Erfolglosigkeit genannt werden. Man könnte auch eine Scala der
    am unsaubersten arbeitenden RA. aufstellen.

  3. f.hiltscher sagt:

    Vergesst doch diese jämmerlichen Versager,
    Wesentlich erwähnenswerter sind die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen,welche sich ständig für die bestehende Rechtsordnung,für Ihre Mandanten und für uns SV
    eingesetzt haben. Nennt doch alle diese Namem!

    Ich mache einen Anfang und verneige mich achtungsvoll vor
    der angagierten Mitstreiterin ,Rechtsanwältin Frau Karin Eichleiter-Fink aus München(Neubiberg)

  4. sv kessel - wuppertal sagt:

    Hallo Herr Hiltscher,
    mit Ihren Honorarstreitigkeiten hat die HUK Coburg die Sachverständigenhonorare in die Höhe getrieben. (Verbreitung von Honorarlisten, Gerichtsstreitig-
    keiten, etc.)
    Die HUK Coburg hat damit auch den anderen Versicherern einen Schaden hinzugefügt. Diese müßten die normalerweise die HUK Coburg in Regress nehmen für den verursachten Schaden.
    Ferner wurden die Mitgliederbeiträge der HUK mit diesen Prozessen stark behaftet.
    Auch eine HUK Coburg hat eine Schadensminderungs-
    pflicht gegenüber seinen Mitgliedern und nicht nur der Anspruchsteller bei einem Schadensfall.

    In den Nachrichten kam vor drei Tagen ein Bericht,
    daß die Verbraucher von dem Slogan „Geiz ist Geil“
    wieder langsam loslassen.
    Die HUK Coburg hat diesen Slogan aufgenommen und merkt nun auch, daß Sie mit diesem Prinzip nur Unkosten fabrizieren. Sie werden wohl auch von dem
    Slogan loslassen müssen.
    Man sollte sich halt doch an die Rechtsprechung halten!!!!!!!!!!!!!!!!!!

  5. Beobachter sagt:

    Hallo Herr Kessel,
    sicherlich haben Sie mit allem was Sie da sagen recht.Leider bin ich mir nicht sicher,ob das alles auch nur eine große Beschäftigungstherapie für die SV war um von etwas abzulenken,was sich zur Zeit in aller Stille innerhalb vieler Versicherer vollzieht und auf uns zukommt.Denkbar wäre ein evtl. Preisnachlass der Vers.Prämie, bei Verzicht des VN von bestimmten Leistungen, beim Eintritt des Schadenfalles im Haftpflichtbereich.
    Warten wir es ab.Im Gegensatz zu vielen KFZ.-SV ziehen diese Leute wenn es darauf ankommt an einem Strang und biedern sich nicht jedermann an der ihnen Almosen hinwirft.

  6. fischer-sv sagt:

    Hallo Beobachter,
    es mir bekannt, daß die Versicherung es versucht über Verträge und Prämien den Sachverständigen, den Rechtsanwalt und auch die Werkstatt des Anspruchstellers auszuschalten. Der Anspruchsteller soll grundlegend auch im Haftpflichtschaden weisungsgebunden gegenüber dem Versicherer werden.
    Es ist rechtlich bedenklich, aber welche Finanzmacht interessiert schon die Rechtsprechung. Sie werden mit allen Mitteln zuerst versuchen Ihre Vorstellungen durchzubringen und die Rechtsprechung zu kippen. Man kann hier nur hoffen, dass die Richter weiterhin an das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland noch glauben und dieses ehrlich vertreten. (Siehe BGH Revisionsentscheidungen zu HUK Coburg LG Augsburg und Traunstein) Die entsprechenden Richter am Landgericht haben dies bereits nicht mehr verfolgt, wie der BGH uns allen zeigt.

  7. RA Sg sagt:

    Den Aufbau einer solchen Datenbank halte ich für keine schlechte Idee, denn als Anwalt kämpft man meistens „auf einer Insel“; schon wenn man ins „Nachbargericht“ ziehen muß, kann es bös aussehen, denn eventuell bewährte Argumentation zieht nicht mehr und die Anwälte der Versicherungen sind durch die Masse ihrer Aufträge dort im Vorteil.

  8. beobachter2 sagt:

    Hilfe Peter Pan,
    mir brennt es ebenfalls auf der Zunge, Namen zu nennen, insbesondere würde ich auch gerne den vom „Verbraucheranwalt“, (siehe Kommentar des Herrn Schmidinger) erfahren.

    Ist es rechtlich zulässig, solche Namen in einem Forum wie diesem zu veröffentlichen?

  9. PeterPan sagt:

    hi beobachter2
    wir würden gerne ihren namen erfahren.
    m.E.bestehen gegen eine negativliste rechtliche bedenken.
    gegen eine positivliste ist sicher nichts einzuwenden.
    ein unfallopfer sollte zu einem verkehrsrechtsexperten gehen,
    nicht zu einem fachanwalt für erb-oder familienrecht.
    das verkehrsrecht ist,leider von vielen anwälten unbemerkt,
    zu einem spezialgebiet geworden,das spezialliteratur unverzichtbar macht.
    eine flächendeckende positivliste ist in arbeit.

  10. H. Unfug sagt:

    Hallo Leser,

    ebenso halte ich eine Liste der nicht unabhängigen und nicht neutralen Kfz-SV für eine gute Idee, um eben all die Organisationen zu kennen, die abhängig und weisungsbebunden sind und trotzdem nach aussen als unabhängige SV-Organisation auftreten.

    MfG

  11. hallo mitstreiter,
    ich sehe schon die große „focus“-liste:
    WELCHEM KFZ-SV KANN ICH ALS VERBRAUCHER WIRKLICH VERTRAUEN?

  12. K. Tischler sagt:

    ….und da sollte die Positivliste der neutralen SV auftauchen.

  13. … und das verbindungsgeflecht so mancher sv-organisation!

  14. SV sagt:

    …sollte hier Angeprangert werden.

  15. Patrick Meyer sagt:

    sgduh,
    man kann es bald nicht mehr hören, wann nimmt sich der bgd (bundesgerichthof) dieser sache mit einer grundsatzentscheidung endlich an.

  16. Helmut Schmidt sagt:

    Man soll ruhig die guten raè nennen die einen schaden noch richtig abwickeln.Mir sind einige aufgefallen die kein blatt vor den mund nehmen z.b rain eichleiter-Fink münchen-neubiberg,kanzlei ernst voigt münchen,suckert u.kollegen münchen,kfm rae germering,holztrattner u.schmid germering,bachinger u. kollegen dachau,kanzlei janka germering,

    ,

  17. Huki sagt:

    Schaut mal unter

    http://de.wikipedia.org/wiki/HUK-COBURG

    … man beachte den Link oberhalb „Geschäftsfelder“

    Huki

  18. Huki sagt:

    Link in der Seite http://de.wikipedia.org/wiki/HUK-COBURG (s. weiter oben) wurde bereits wieder gelöscht durch

    JFKCom (vom Pressesprecher der HUK-COBURG (Alois.Schnitzer@huk-coburg.de) am 14.7.05 für die Wikipedia autorisierte Version)

    … Verdammt schnelle Reaktion!

    Vielleicht sollte man mal einen eigenen Wiki Eintrag andenken.

    Huki

  19. Schön zu sehen wie aufmerksam die Captain- HUK Seite gelesen wird.

  20. SV sagt:

    Lesen alleine hilft aber nicht gegen solchen Machenschaften.

    Beiträge sind wichtig. Tatsachen und Erlebnise mit Versicherungen sollte doch jeder Insider haben? Oder ist alles Sonnenschein?

    Nur mit sachlichen Beiträgen, könnte sich eine Lösung abzeichnen. Nur Lesen und Schmollen und sich über die aufregen die mit sachliche Beiträgen eine Diskussion bewirken ist nicht viel erreicht.

    Eigentlich sollte diese Seite doch für jeden Verbraucher sehr von Bedeutung sein. Hier kann doch die Erfahrung mit HUK-Coburg und Co…. aufgezeigt werden.

    MfG

  21. beobachter2 sagt:

    hallo tapfere Streiter,

    Ihr habt die Gegner wachgerüttelt. Macht weiter so!

    Doch bitte Achtung, weiter keine Artikel oder Kommentare welche nicht belegbar bzw. beweisbar sind einstellen.

    Die Piraten,die dem Captain an`s Leder gehen wollen,
    haben nur den Anfang verschlafen!

    Sie sind mittlerweile hellwach und werden mit allen Mitteln versuchen diese Seiten zu eleminieren.

    Unverständlich, ja nicht fassbar, dass hier auch Sachverständige aus den eigenen Reihen (Verbänden) aus purem Eigennutz mitmischen.

  22. Hans-Jürgen Platschkowski sagt:

    Lieber Franz Hiltscher

    allen Respekt den Kollegen, die ihren Namen vor die

    Komentare setzen. Den Anonymen meine Verachtung.

    Im übrigen eine Danke für die hervorragende Werbung.

    m.f.g Platschkowski

  23. Roberto Galifi sagt:

    Lieber Franz Hilscher,

    ich kenne Dich nun als Kollegen schon so lange. Was ich an Dir immer besonders schätze ist Dein Mut, Deine Aufrichtigkeit und Deine direkte Art. Dieses Werk zeigt wieder einmal, wie wertvoll Du für uns bist. Es gibt noch einen Kollegen, den ich an dieser Stelle in der täglichen Auseinandersetzung mit den Assekuranzen loben möchte, Michael Gensert, dem wir ebenfalls so viele, für die Verbraucher positiv erstrittene Urteile verdanken.
    Jeder von uns trägt seinen Teil bei, dass es überhaupt unseren Berufsstand noch gibt. Ich möchte an dieser Stelle anregen, dass jedem bewusst ist, dass wir hier in der Öffentlichkeit stehen, wir sollten uns auch so verhalten. Um alte Rechnungen mit Kollegen zu begleichen, ist hier wohl der falsche Platz. Ich möchte Dir, lieber Franz, einen Vorschlag unterbreiten, wenn ein Anonymschreiber sich zu Worte meldet, ist er nicht erwünscht und wird zwangsgelöscht. Jeder von uns hat in der Vergangenheit Rückrad bewiesen. Wir brauchen uns nicht zu verstecken, wir haben einen Namen und stehen zu dem was wir sagen. Jeder der mich kennt, weiß dass ich diese Leisetreter – ich sag was, aber es soll keiner wissen, dass ich das bin – verachte.

    Ich wünsche Dir viel Erfolg und Du wirst mich bestimmt oft als Autor hier treffen.

  24. F.Hiltscher sagt:

    Hallo Roberto,
    es gibt genug Leute welche anonym schreiben und trotzdem richtig liegen.
    Diese Seite lebt von Berichten u. Kommendaren.Es wird nie ausbleiben,dass sich so mancher auf den Schlips getreten fühlt.In der Hauptsache sollte aber die Berichterstattung im Vordergrund stehen.
    Die Verbraucher müssen informiert werden.So sehe ich das und versucht mir bitte keinen Schuh anzuziehen, der mir nicht passt.

  25. Chr. Zimper sagt:

    Liebe Sachverständige,

    wir bekamen Post von der Allianz-Versicherung, unser Gutachten sei verkehrt (was verkehrt war stand nicht drin) und sie stellt unseren Auftraggeber von der Bezahlung des Gutachtens frei. Wir baten dann trotzdem unseren Kunden das Honorar auszugleichen, was dieser nicht tat. Als der Mahnbescheid erstellt war, erhielt unser Anwalt einen Fax von der Allianz. Wir wurden gebeten, alle Kosten aufzurechnen, da man nun gern unsere Rechnung, die Rechnung vom Anwalt und die bisher angefallenen Gerichtskosten ausgleichen möchte.

    Für einen weiteren Kunden erstellten wir erst kürzlich ein Gutachten für die DAS-Versicherung.
    Diese teilte uns mit, der Wiederbeschaffungswert und der Restwert ist falsch (die „richtigen“ Werte waren im Schreiben nicht aufgeführt) und das Gutachten ist daher nicht zu bezahlen.
    Unseren Kunden stellte die Versicherung ebenfalls von der Begleichung unserer Rechnung frei.
    Von diesem Schreiben setzten wir unseren Auftraggeber in Kenntnis, mit dem Hinweis, dass die Werte sehr wohl richtig sind und er daher unsere Rechnung begleichen möchte.
    Des weiteren fügten wir ein LG Urteil bei, in dem Ausgeführt wird, dass auch „unrichtige“ Gutachten vom Schädiger auszugleichen sind, wenn dem Auftraggeber kein Auswahlverschulden hinsichtlich des Gutachters nachgewiesen werden kann. Der DAS sandten wir eine Kopie unseres Schreibens und des Urteils. Nach wenigen Tagen erhielten wir dann eine Kopie (Fax) der Versicherung an unseren Kunden, dass er das Gutachtenhonorar nicht verauslagen solle – sie hätten das Honorar bereits an den Gutachter angewiesn.

    Eine weitere Versicherung wollte von uns Schadensersatz wegen der Differenz unseres ortsüblich erzielten Restwertes zum erzielten Wert der Versicherung. Zur Überweisung hatte die Versicherung uns auch gleich die Kontonummer mitgeteilt.
    Hier übersandten wir der Versicherung ein LG-Restwert-Urteil.
    Nach wenigen Tagen war dann auch diese Rechnung ausgeglichen.

    Wir danken daher allen Gutachtern, die diese Urteile erstritten haben.

    MfG

    SV-Büro Zimper

  26. Peter Pan sagt:

    hallo frau zimper
    ja,es gibt sie,die nicht beratungsresistenten versicherer!
    der versuch zu sparen ist legitim,einwendungen gegen ein schadensgutachten,wenn sie fundiert sind,ebenso.ist das gutachten korrekt,besteht es jede feuerprobe und es wird dann auch letztendlich reguliert.
    die lieben leute aus coburg allerdings,hätten ihre versichertengemeinschaft wohl wieder mit prozesskosten belastet.

  27. Sachverständigenbüro Rasche sagt:

    Hallo, Peter Pan,

    wer Schadenersatzansprüche nach dem Gesetz befriedigen muß, hat selbstverständlich das Recht und die gesetztliche Verpflichtung die Berechtigung solcher Ansprüche zu überprüfen und auch der Versuch, bei den Schadenersatzleistungen zu sparen ist verständlich und legitim. In der Kritik steht dabei offensichttlich die Wahl der Mittel, wenn ich die Kommentare “ rund um die Schadenregulierung “ richtig verstehe. Auch Einwendungen gegen ein zur Schadenregulierung vorgelegtes Gutachten sind nachvollziehbar, sofern sich diese
    auf eine nachvollziehbare Begründung stützen. Diese fehlt
    allerdings in vielen Fällen, obwohl es keiner besonderen
    Intelligenz bedarf, ein verkehrsfähiges Gutachten von einem nicht verkehrsfähigen Gutachten zu unterscheiden. Leider fehlt in einer Vielzahl von Gutachten die beweissichernde Tatsachenfeststellung und solche Gutachten sind dann in der Tat nicht ausreichend prüffähig, was die kalkulierten Reparaturaufwendungen auf Prognosebasis angeht. Solange aber
    hochrangige Mitarbeiter und Entscheidungsträger von Versicherungsgesellschaften im beurteilungsrelevanten Zusammenhang irrtümlich die Auffassung artikulieren, dass ein Kostenvoranschlag ein Gutachten ersetzen könne, muss man sich fragen, ob eine solche Beurteilung wirklich ernsthaft gemeint sein kann, zumal für ein qualifiziertes Gutachten sog. Mindestanforderungen als bekannt zu unterstellen sein dürften.
    Es wäre also durchaus als eine verständliche Vorstellung
    der Versicherungswirtschaft zu akzeptieren, wenn zukünftig zwischen verkehrsfähigen und nicht verkehrsfähigen Gutachten
    nachhaltig und mit der gebotenen Konsequenz unterschieden würde, was beispielsweise Infragestellungen angeht. Es wäre in diesem Zusammenhang allerdigs auch die Frage zu beantworten, ob Versicherungsgesellschaften qualifizierte Beweissicherungsgutachten überhaupt wünschen, um letzlich auch
    den Vorgaben des Gesetzgebers ausreichend Rechnung tragen zu können. Wie steht es eigentlich in diesem Zusammenhang mit sog. „Reparaturfreigaben“ ohne ausreichende Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen ? Das gilt auch für eine Schadenregulierung nach Kostenvoranschlägen, die auf reiner Prognosebasis keine anspruchsbegründende beweissichernde Tatsachenfeststellung beinhalten. Wie ist eine solche Praxis vereinbar mit den gesetzlichen Vorgaben ? Diese Fragen ergeben sich automatisch allein schon aus der Interessenlage der Versichertengemeinschaft, denn dabei geht es auch um die
    Versicherungsbeiträge, die jeder von uns zu entrichten hat.-

    Mit freundlichen Grüßen

    Dipl.-Ing. Harald R a s c h e

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