Einblick in die AUTOonline Welt für den Kfz-Sachverständigen

Trick 17 bzw. Verdummung pur?!

Meinen die Versicherer, das demnächst zu veröffentlichende BGH-Urteil in Sachen Urheberrechte des Sachverständigen auf seine Lichtbilder im Schadengutachten so umgehen zu können?

AUTOonscreen 01/2010

AUTOonline stellt in seiner Mail-Ausgabe AUTOonscreen 01/2010 die aktuellen Projekte vor und wünscht viel Spaß beim Lesen.
interne Neuigkeiten und wo AUTOonline demnächst wieder anzutreffen ist.

So u.a.

(….)

Laden Sie Ihre Nachbarn ein!
Es ist Ihr Job, sich im Haftpflichtfall von Händlern, Restwertangebote für verunfallte Fahrzeuge einzuholen. Aber der wird jetzt ein ganzes Stück einfacher. Mit dem AUTOonline Lokalmarkt-Service. Als Kfz-Sachverständiger benennen Sie lokale Partner, mit denen Sie gerne zusammen arbeiten. Sie stellen Ihr Fahrzeug in die Börse und wählen mit einem Klick diejenigen Partner aus, von denen Sie ein Gebot haben möchten. Diese werden durch AUTOonline per E-Mail informiert und erhalten automatisch Zugriff auf Ihre einzelnen Fahrzeugdaten. Nach Ablauf der Gebotsfrist erhalten Sie gleich zwei Gebotsblätter, ein nationales und ein regionales, und schlagen gleich drei Fliegen mit einer Klappe: Kundenservice, Abwicklungsbeschleunigung und Kostenersparnis. Keine Anrufe, keine zusätzliche Erklärungen. (Dickschrift erfolgte durch den Autor dieses Beitrages)

Gesetz den Fall, der eine oder andere Sachverständige findet das mit dem Schlagen der drei Fliegen mit einer Klappe toll:

Angenommen das regionale, sachverständigerseits auch nachvollziehbare, höchste  RW-Angebot liegt bei 1000 Euro. Das Höchstgebot eines nationalen Anbieters, welches jedoch vom Sachverständigen im Gutachten laut BGH-Rechtsprechung keine Berücksichtigung zu finden hat, bei 2000 Euro. Bleibt es doch dem Geschädigten unbenommen, zunächst die Abrechnung nach regionalem Angebot beim Haftpflichtversicherer vorzunehmen, um dann selbst das  nationale Angebot zu realisieren?!

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